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    Depot in Österreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.02.00 09:04:11 von
    neuester Beitrag 14.06.00 13:41:00 von
    Beiträge: 4
    ID: 65.175
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      Avatar
      schrieb am 17.02.00 09:04:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem nun die Schweiz so ausführlich aufbereitet wurde, stellt sich die Frage: Was ist mit Austria?

      Kann ich als deutscher bei einem Österreichischen Online-Brooker traden?

      Hat jemand Erfahrung?

      DANKE!!!!!!!!

      DasWiesel
      Avatar
      schrieb am 04.06.00 10:14:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      www.volksbankdirekt.at

      Originalton:

      ..............."Direkt Broking made in Austria.

      Bei der volksbankdirekt.at haben Sie Ihr Depot in Sicherheit.

      Denn das schöne Österreich ist ein traditionsreicher
      Finanzplatz, dessen gesetzlich verankertes Bankgeheimnis
      zu den strengsten der Welt zählt. Anleger aus dem Ausland
      können sich zudem von der österreichischen
      Kapitalertragssteuer befreien lassen.



      Die Vorteile des österreichischen Anlageplatzes auf einen Blick!

      Das strenge österreichische Bankgeheimnis

      Die Befreiung von der österreichischen Kapitalertragssteuer (Steuerstundung)

      Die Befreiung von der österreichischen Spekulationssteuer (Steuerstundung)

      Das strenge österreichische Bankgeheimnis

      Das Bankgeheimnis in Österreich zählt neben dem der Schweiz, Luxemburgs und Liechtenstein zu den
      strengsten der Welt. Dies hat sich auch durch den EU-Beitritt nicht geändert.

      Welche grundlegenden Vorteile bietet das österreichische Bankgeheimnis

      1. Das Bankgeheimnis hat verfassungsähnlichen Charakter

      Der verfassungsähnliche Charakter schützt das österreichische Bankgeheimnis stärker gegen
      Änderungen als Bundesgesetze. Erst bei einer Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates
      und einer Mehrheit von zwei Dritteln kann eine Änderung erfolgen.

      2. Der Inhalt des Bankgeheimnisses bietet sehr großen Schutz

      Den österreichischen Kreditinstituten ist es untersagt die Geheimnisse zu offenbaren und zu verwerten,
      welche ihnen aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht
      wurden. Dies gewährt den optimalen Schutz Ihrer Privatsphäre. Nur in acht Fällen sind Ausnahmen
      zulässig:

      Die wichtigsten Ausnahmen:

      Erst im Zuge von eingeleiteten Straf- bzw. Finanzstrafverfahren besteht gegenüber
      österreichischen Gerichten eine Auskunftspflicht. Was bedeutet nun "eingeleitete Verfahren"?
      Diese setzen voraus, daß sowohl konkrete Hinweise auf die Erfüllung eines Straf- bzw.
      Finanstrafbestandes als auch Hinweise auf eine bestimmte Bankverbindung (Konto-Nr.,
      Losungswort, Tan-Liste, Kontounterlagen) vorliegen.
      Österreichische Kreditinstitute können gegenüber Abhandlungs- und Vormundschaftgerichten
      sowie gegenüber Geldwäschebehörden vom Bankgeheimnis entbunden werden.

      Bei allen Ausnahmen handelt es sich ausschließlich um eine Auskunftspflicht gegenüber
      österreichischen Gerichten und Behörden. Nur über den Weg der Amts- oder Rechtshilfe können
      ausländische Behörden Einblick in die durch das Bankgeheimnis geschützten Bereiche erlangen.

      Wichtiger Hinweis: Alle Rechtshilfeübereinkommen und zwischenstaatliche Veträge im Rahmen der
      internationalen Rechtshilfe enthalten jedoch Klauseln, die Österreich nicht verpflichten, solchen
      Ansuchen auf Amts- oder Rechtshilfe stattzugeben, wenn diese wesentliche Interessen der Republik
      Österreich gefährden würden.

      Die Befreiung von der österreichischen Kapitalertragssteuer (Steuerstundung)

      Als Devisenausländer (kein Wohnsitz, Firmensitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich)
      können Sie sich mittels einer Wohnsitzerklärung, die unseren Kontoeröffnungsunterlagen beigelegt ist,
      von der österreichischen Kapitalertragssteuer befreien lassen. Sie haben damit den Vorteil, daß Sie Ihre
      Zinserträge unversteuert - ohne Abzug der österreichischen Kapitalertragssteuer - gutgeschrieben
      bekommen. Erst mit Ihrer Steuererklärung in Ihrem Land am Beginn des nächsten Kalenderjahres
      kommen diese Erträge zum tragen. Sie profitieren also bis dahin von einem erheblichen Zinsvorteil durch
      diesen Steuerstundungseffekt.

      Hinweis: Aufgrund der deutschen devisenrechtlichen Bestimmungen ist Geldanlage im Ausland
      meldepflichtig. Es erfolgt jedoch keine Meldung seitens unseres Hauses.

      Die Befreiung von der österreichischen Spekulationssteuer (Steuerstundung)

      Wie bei der österreichischen Kapitalertragssteuer können Sie sich als Devisenausländer (kein
      Wohnsitz, Firmensitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich) von der österreichischen
      Spekulationssteuer durch diese Wohnsitzerklärung befreien lassen. Sie haben damit ebenso den
      Vorteil, daß Sie Ihre Spekulationserträge - die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden - erst mit
      Ihrer Steuererklärung in Ihrem Land am Beginn des nächsten Kalenderjahres melden müssen. Sie
      profitieren auch hier von einem erheblichen Zinsvorteil durch diesen Steuerstundungseffekt.


      .......Ende Originalton volksbankdirekt.at



      Wer hat Erfahrungen bzw. eine Meinung dazu ?

      Wäre mal interessant, die Einschätzung unserer Steuer- bzw. sonstiger Auslandsanlageprofis dazu zu hören

      Gruß
      eldorix
      Avatar
      schrieb am 04.06.00 19:35:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Normalerweise benötigen die auslandischen Banken für die Befreiung von der ausländischen Quellensteuer
      immer einen Nachweis darüber, daß man in Deutschland steuerlich geführt ist.
      Im Normalfall schickt die ausländische Bank Dir dann Wohnsitzbestätigungen in mehrfacher Ausfertigung,
      die allesamt vom deutschen Wohnnsitzfinanzamt bestätigt werden müssen.
      Ein Duplikat bleibt natürlich bei den Akten. Bei der entsprechenden Veranlagung wird dann natürlich nach den in Österreich freigestellten Erträgen gefragt.
      Also entweder die Kapitalerträge freistellen lassen, oder das österreichische Steuergeheimnis für sich beanspruchen.

      Beides geht nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.06.00 13:41:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Anonymität wird in Österreich aufgehoben
      -wegen Klage des EU-Gerichtshofes.

      Bis 2002 hat jeder Zeit sein anonymes Sparbuch umzuwandeln.
      Wahrscheinlich wird es beim Wertpapierkonto ähneln.
      Nach dem festgelegten Zeitpunkt kann man nur mehr unter polizeilicher Kontrolle Beträge entnehmen. Ich glaube, dass es auch für den Finanzgeier trasperenter wird.

      Bankgeheimnis Ade!!!
      Gruß
      Fritz


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