Depot in Österreich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.02.00 09:04:11 von
neuester Beitrag 14.06.00 13:41:00 von
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Nachdem nun die Schweiz so ausführlich aufbereitet wurde, stellt sich die Frage: Was ist mit Austria?
Kann ich als deutscher bei einem Österreichischen Online-Brooker traden?
Hat jemand Erfahrung?
DANKE!!!!!!!!
DasWiesel
Kann ich als deutscher bei einem Österreichischen Online-Brooker traden?
Hat jemand Erfahrung?
DANKE!!!!!!!!
DasWiesel
www.volksbankdirekt.at
Originalton:
..............."Direkt Broking made in Austria.
Bei der volksbankdirekt.at haben Sie Ihr Depot in Sicherheit.
Denn das schöne Österreich ist ein traditionsreicher
Finanzplatz, dessen gesetzlich verankertes Bankgeheimnis
zu den strengsten der Welt zählt. Anleger aus dem Ausland
können sich zudem von der österreichischen
Kapitalertragssteuer befreien lassen.
Die Vorteile des österreichischen Anlageplatzes auf einen Blick!
Das strenge österreichische Bankgeheimnis
Die Befreiung von der österreichischen Kapitalertragssteuer (Steuerstundung)
Die Befreiung von der österreichischen Spekulationssteuer (Steuerstundung)
Das strenge österreichische Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis in Österreich zählt neben dem der Schweiz, Luxemburgs und Liechtenstein zu den
strengsten der Welt. Dies hat sich auch durch den EU-Beitritt nicht geändert.
Welche grundlegenden Vorteile bietet das österreichische Bankgeheimnis
1. Das Bankgeheimnis hat verfassungsähnlichen Charakter
Der verfassungsähnliche Charakter schützt das österreichische Bankgeheimnis stärker gegen
Änderungen als Bundesgesetze. Erst bei einer Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates
und einer Mehrheit von zwei Dritteln kann eine Änderung erfolgen.
2. Der Inhalt des Bankgeheimnisses bietet sehr großen Schutz
Den österreichischen Kreditinstituten ist es untersagt die Geheimnisse zu offenbaren und zu verwerten,
welche ihnen aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht
wurden. Dies gewährt den optimalen Schutz Ihrer Privatsphäre. Nur in acht Fällen sind Ausnahmen
zulässig:
Die wichtigsten Ausnahmen:
Erst im Zuge von eingeleiteten Straf- bzw. Finanzstrafverfahren besteht gegenüber
österreichischen Gerichten eine Auskunftspflicht. Was bedeutet nun "eingeleitete Verfahren"?
Diese setzen voraus, daß sowohl konkrete Hinweise auf die Erfüllung eines Straf- bzw.
Finanstrafbestandes als auch Hinweise auf eine bestimmte Bankverbindung (Konto-Nr.,
Losungswort, Tan-Liste, Kontounterlagen) vorliegen.
Österreichische Kreditinstitute können gegenüber Abhandlungs- und Vormundschaftgerichten
sowie gegenüber Geldwäschebehörden vom Bankgeheimnis entbunden werden.
Bei allen Ausnahmen handelt es sich ausschließlich um eine Auskunftspflicht gegenüber
österreichischen Gerichten und Behörden. Nur über den Weg der Amts- oder Rechtshilfe können
ausländische Behörden Einblick in die durch das Bankgeheimnis geschützten Bereiche erlangen.
Wichtiger Hinweis: Alle Rechtshilfeübereinkommen und zwischenstaatliche Veträge im Rahmen der
internationalen Rechtshilfe enthalten jedoch Klauseln, die Österreich nicht verpflichten, solchen
Ansuchen auf Amts- oder Rechtshilfe stattzugeben, wenn diese wesentliche Interessen der Republik
Österreich gefährden würden.
Die Befreiung von der österreichischen Kapitalertragssteuer (Steuerstundung)
Als Devisenausländer (kein Wohnsitz, Firmensitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich)
können Sie sich mittels einer Wohnsitzerklärung, die unseren Kontoeröffnungsunterlagen beigelegt ist,
von der österreichischen Kapitalertragssteuer befreien lassen. Sie haben damit den Vorteil, daß Sie Ihre
Zinserträge unversteuert - ohne Abzug der österreichischen Kapitalertragssteuer - gutgeschrieben
bekommen. Erst mit Ihrer Steuererklärung in Ihrem Land am Beginn des nächsten Kalenderjahres
kommen diese Erträge zum tragen. Sie profitieren also bis dahin von einem erheblichen Zinsvorteil durch
diesen Steuerstundungseffekt.
Hinweis: Aufgrund der deutschen devisenrechtlichen Bestimmungen ist Geldanlage im Ausland
meldepflichtig. Es erfolgt jedoch keine Meldung seitens unseres Hauses.
Die Befreiung von der österreichischen Spekulationssteuer (Steuerstundung)
Wie bei der österreichischen Kapitalertragssteuer können Sie sich als Devisenausländer (kein
Wohnsitz, Firmensitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich) von der österreichischen
Spekulationssteuer durch diese Wohnsitzerklärung befreien lassen. Sie haben damit ebenso den
Vorteil, daß Sie Ihre Spekulationserträge - die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden - erst mit
Ihrer Steuererklärung in Ihrem Land am Beginn des nächsten Kalenderjahres melden müssen. Sie
profitieren auch hier von einem erheblichen Zinsvorteil durch diesen Steuerstundungseffekt.
.......Ende Originalton volksbankdirekt.at
Wer hat Erfahrungen bzw. eine Meinung dazu ?
Wäre mal interessant, die Einschätzung unserer Steuer- bzw. sonstiger Auslandsanlageprofis dazu zu hören
Gruß
eldorix
Originalton:
..............."Direkt Broking made in Austria.
Bei der volksbankdirekt.at haben Sie Ihr Depot in Sicherheit.
Denn das schöne Österreich ist ein traditionsreicher
Finanzplatz, dessen gesetzlich verankertes Bankgeheimnis
zu den strengsten der Welt zählt. Anleger aus dem Ausland
können sich zudem von der österreichischen
Kapitalertragssteuer befreien lassen.
Die Vorteile des österreichischen Anlageplatzes auf einen Blick!
Das strenge österreichische Bankgeheimnis
Die Befreiung von der österreichischen Kapitalertragssteuer (Steuerstundung)
Die Befreiung von der österreichischen Spekulationssteuer (Steuerstundung)
Das strenge österreichische Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis in Österreich zählt neben dem der Schweiz, Luxemburgs und Liechtenstein zu den
strengsten der Welt. Dies hat sich auch durch den EU-Beitritt nicht geändert.
Welche grundlegenden Vorteile bietet das österreichische Bankgeheimnis
1. Das Bankgeheimnis hat verfassungsähnlichen Charakter
Der verfassungsähnliche Charakter schützt das österreichische Bankgeheimnis stärker gegen
Änderungen als Bundesgesetze. Erst bei einer Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates
und einer Mehrheit von zwei Dritteln kann eine Änderung erfolgen.
2. Der Inhalt des Bankgeheimnisses bietet sehr großen Schutz
Den österreichischen Kreditinstituten ist es untersagt die Geheimnisse zu offenbaren und zu verwerten,
welche ihnen aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht
wurden. Dies gewährt den optimalen Schutz Ihrer Privatsphäre. Nur in acht Fällen sind Ausnahmen
zulässig:
Die wichtigsten Ausnahmen:
Erst im Zuge von eingeleiteten Straf- bzw. Finanzstrafverfahren besteht gegenüber
österreichischen Gerichten eine Auskunftspflicht. Was bedeutet nun "eingeleitete Verfahren"?
Diese setzen voraus, daß sowohl konkrete Hinweise auf die Erfüllung eines Straf- bzw.
Finanstrafbestandes als auch Hinweise auf eine bestimmte Bankverbindung (Konto-Nr.,
Losungswort, Tan-Liste, Kontounterlagen) vorliegen.
Österreichische Kreditinstitute können gegenüber Abhandlungs- und Vormundschaftgerichten
sowie gegenüber Geldwäschebehörden vom Bankgeheimnis entbunden werden.
Bei allen Ausnahmen handelt es sich ausschließlich um eine Auskunftspflicht gegenüber
österreichischen Gerichten und Behörden. Nur über den Weg der Amts- oder Rechtshilfe können
ausländische Behörden Einblick in die durch das Bankgeheimnis geschützten Bereiche erlangen.
Wichtiger Hinweis: Alle Rechtshilfeübereinkommen und zwischenstaatliche Veträge im Rahmen der
internationalen Rechtshilfe enthalten jedoch Klauseln, die Österreich nicht verpflichten, solchen
Ansuchen auf Amts- oder Rechtshilfe stattzugeben, wenn diese wesentliche Interessen der Republik
Österreich gefährden würden.
Die Befreiung von der österreichischen Kapitalertragssteuer (Steuerstundung)
Als Devisenausländer (kein Wohnsitz, Firmensitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich)
können Sie sich mittels einer Wohnsitzerklärung, die unseren Kontoeröffnungsunterlagen beigelegt ist,
von der österreichischen Kapitalertragssteuer befreien lassen. Sie haben damit den Vorteil, daß Sie Ihre
Zinserträge unversteuert - ohne Abzug der österreichischen Kapitalertragssteuer - gutgeschrieben
bekommen. Erst mit Ihrer Steuererklärung in Ihrem Land am Beginn des nächsten Kalenderjahres
kommen diese Erträge zum tragen. Sie profitieren also bis dahin von einem erheblichen Zinsvorteil durch
diesen Steuerstundungseffekt.
Hinweis: Aufgrund der deutschen devisenrechtlichen Bestimmungen ist Geldanlage im Ausland
meldepflichtig. Es erfolgt jedoch keine Meldung seitens unseres Hauses.
Die Befreiung von der österreichischen Spekulationssteuer (Steuerstundung)
Wie bei der österreichischen Kapitalertragssteuer können Sie sich als Devisenausländer (kein
Wohnsitz, Firmensitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich) von der österreichischen
Spekulationssteuer durch diese Wohnsitzerklärung befreien lassen. Sie haben damit ebenso den
Vorteil, daß Sie Ihre Spekulationserträge - die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden - erst mit
Ihrer Steuererklärung in Ihrem Land am Beginn des nächsten Kalenderjahres melden müssen. Sie
profitieren auch hier von einem erheblichen Zinsvorteil durch diesen Steuerstundungseffekt.
.......Ende Originalton volksbankdirekt.at
Wer hat Erfahrungen bzw. eine Meinung dazu ?
Wäre mal interessant, die Einschätzung unserer Steuer- bzw. sonstiger Auslandsanlageprofis dazu zu hören
Gruß
eldorix
Normalerweise benötigen die auslandischen Banken für die Befreiung von der ausländischen Quellensteuer
immer einen Nachweis darüber, daß man in Deutschland steuerlich geführt ist.
Im Normalfall schickt die ausländische Bank Dir dann Wohnsitzbestätigungen in mehrfacher Ausfertigung,
die allesamt vom deutschen Wohnnsitzfinanzamt bestätigt werden müssen.
Ein Duplikat bleibt natürlich bei den Akten. Bei der entsprechenden Veranlagung wird dann natürlich nach den in Österreich freigestellten Erträgen gefragt.
Also entweder die Kapitalerträge freistellen lassen, oder das österreichische Steuergeheimnis für sich beanspruchen.
Beides geht nicht.
immer einen Nachweis darüber, daß man in Deutschland steuerlich geführt ist.
Im Normalfall schickt die ausländische Bank Dir dann Wohnsitzbestätigungen in mehrfacher Ausfertigung,
die allesamt vom deutschen Wohnnsitzfinanzamt bestätigt werden müssen.
Ein Duplikat bleibt natürlich bei den Akten. Bei der entsprechenden Veranlagung wird dann natürlich nach den in Österreich freigestellten Erträgen gefragt.
Also entweder die Kapitalerträge freistellen lassen, oder das österreichische Steuergeheimnis für sich beanspruchen.
Beides geht nicht.
Die Anonymität wird in Österreich aufgehoben
-wegen Klage des EU-Gerichtshofes.
Bis 2002 hat jeder Zeit sein anonymes Sparbuch umzuwandeln.
Wahrscheinlich wird es beim Wertpapierkonto ähneln.
Nach dem festgelegten Zeitpunkt kann man nur mehr unter polizeilicher Kontrolle Beträge entnehmen. Ich glaube, dass es auch für den Finanzgeier trasperenter wird.
Bankgeheimnis Ade!!!
Gruß
Fritz
-wegen Klage des EU-Gerichtshofes.
Bis 2002 hat jeder Zeit sein anonymes Sparbuch umzuwandeln.
Wahrscheinlich wird es beim Wertpapierkonto ähneln.
Nach dem festgelegten Zeitpunkt kann man nur mehr unter polizeilicher Kontrolle Beträge entnehmen. Ich glaube, dass es auch für den Finanzgeier trasperenter wird.
Bankgeheimnis Ade!!!
Gruß
Fritz
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