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    Hilfe gewerblicher Grundstückshandel?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.02 01:06:27 von
    neuester Beitrag 24.12.02 15:09:40 von
    Beiträge: 9
    ID: 676.927
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      Avatar
      schrieb am 24.12.02 01:06:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      vorab bin absoluter Laie

      Vor 2 Jahren beabsichtigte mein Bruder und ich ein 2Familienhaus zu kaufen. Da uns eine gemeinsame Finanzierung zu kompliziert erschien (das Haus war nicht in 2 ETW geteilt) kaufte mein Bruder das Haus nun alleine.


      Wir planten nach dem Kauf(vorher war es ja nicht möglich), das Haus in zwei(jetzt aber 3)Wohnungen aufzuteilen und dann die restlichen zwei Wohnungen an mich zu verkaufen.

      Dies ist jetzt ca.19 Monate her und ich möchte nun die 2 Wohnungen kaufen.

      Jetzt habe ich aber gehört das dies als gewerblicher Grundstückshandel angesehen werden kann und entsprechend zu versteuern ist.

      Anmerkung(falls das eine Rolle spielen sollte) :
      Der Verkaufspreis der Wohnung liegt auch nicht höher als der Anschaffungspreis

      Muß ich(bzw.mein Bruder) eine Besteuerung befürchten?

      Wäre es auch besser abzuwarten bis die Pauschalbesteuerung
      in Kraft tritt?
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 01:18:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn kein vermeintlicher Gewinn anfällt, gibt`s keine Spekusteuer. Außerdem wird man erst nach der Veräußerung von mehr als 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren als gewerblich eingestuft.

      Greetz f-h
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 08:46:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke,hat mir sehr weitergeholfen
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:07:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Falls das Haus nicht vermietet ist, sondern auschließlich "zu eigenen Wohnzwecken" genutzt wird, fällt es ohnehin von vornherein nicht unter die Besteuerung von Speku-Gewinnen, wie sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ergibt:



      EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

      (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

      1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften
      des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht,
      Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und

      Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen

      sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet,
      ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile,
      die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für

      Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind

      Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung
      und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der
      Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen
      Wohnzwecken genutzt wurden;
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:09:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Im Übrigen: Wenn Wohnungen an Familienmitglieder verkauft werden, ist Gewerblichkeit nicht anzunehmen.

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      schrieb am 24.12.02 12:26:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      NATALY

      Die nun zu verkaufenen 2 Wohnungen waren eigentlich nicht bewohnt sondern wurden eben sehr lange renoviert.

      Wir hatten( haben) eben auch die Befürchtung gehabt das die Umwandlung des 2 in ein 3 Familienhaus diese Begründung(Selbstnutzung) jetzt erschweren würde.

      Falls das FA aber eine Selbstnutzung nicht "glaubt" muß mein Bruder trotzdem eine Besteuerung befürchten.
      man sagte mir sogar evtl UST auf den Verkaufspreis der Immo

      oder schließen folg. Bedingungen auch eine Besteuerung sicher aus:

      -Verkauf an Familienangehörige
      -Verkaufspreis nicht höher als Anschaffungspreis
      -nicht mehr als 3 Objekte

      oder wäre um 100% sicherzugehen eine provosorische Vermietung an mich für ca 1 1/2 Jahre
      Hinweis Mein Bruder hat einen Bodenlegerbetrieb
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 15:06:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      "man sagte mir sogar evtl UST auf den Verkaufspreis der Immo"

      Wer sagte das? Ein Steuerberater oder sonst jemand?

      Unter den von dir genannten Bedingungen ist eine Gewerblichkeit auszuschließen.
      Falls ihr sicher sein wollt: Steuerberater fragen und Ergebnis schriftlich geben lassen. Dann haftet der Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 15:07:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      "oder wäre um 100% sicherzugehen eine provosorische Vermietung an mich für ca 1 1/2 Jahre"

      Wozu soll denn das gut sein? Da sehe ich gar keinen (steuerlichen) Sinn dahinter.
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 15:09:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Hinweis Mein Bruder hat einen Bodenlegerbetrieb"

      und was ergibt sich aus diesem Hinweis? Allenfalls doch, dass er nicht in der Immo-Branche tätig ist, ein weiteres Indiz gegen die Gewerblichkeit des Immo-Verkaufs.


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