Hilfe gewerblicher Grundstückshandel?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.12.02 01:06:27 von
neuester Beitrag 24.12.02 15:09:40 von
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vorab bin absoluter Laie
Vor 2 Jahren beabsichtigte mein Bruder und ich ein 2Familienhaus zu kaufen. Da uns eine gemeinsame Finanzierung zu kompliziert erschien (das Haus war nicht in 2 ETW geteilt) kaufte mein Bruder das Haus nun alleine.
Wir planten nach dem Kauf(vorher war es ja nicht möglich), das Haus in zwei(jetzt aber 3)Wohnungen aufzuteilen und dann die restlichen zwei Wohnungen an mich zu verkaufen.
Dies ist jetzt ca.19 Monate her und ich möchte nun die 2 Wohnungen kaufen.
Jetzt habe ich aber gehört das dies als gewerblicher Grundstückshandel angesehen werden kann und entsprechend zu versteuern ist.
Anmerkung(falls das eine Rolle spielen sollte) :
Der Verkaufspreis der Wohnung liegt auch nicht höher als der Anschaffungspreis
Muß ich(bzw.mein Bruder) eine Besteuerung befürchten?
Wäre es auch besser abzuwarten bis die Pauschalbesteuerung
in Kraft tritt?
Vor 2 Jahren beabsichtigte mein Bruder und ich ein 2Familienhaus zu kaufen. Da uns eine gemeinsame Finanzierung zu kompliziert erschien (das Haus war nicht in 2 ETW geteilt) kaufte mein Bruder das Haus nun alleine.
Wir planten nach dem Kauf(vorher war es ja nicht möglich), das Haus in zwei(jetzt aber 3)Wohnungen aufzuteilen und dann die restlichen zwei Wohnungen an mich zu verkaufen.
Dies ist jetzt ca.19 Monate her und ich möchte nun die 2 Wohnungen kaufen.
Jetzt habe ich aber gehört das dies als gewerblicher Grundstückshandel angesehen werden kann und entsprechend zu versteuern ist.
Anmerkung(falls das eine Rolle spielen sollte) :
Der Verkaufspreis der Wohnung liegt auch nicht höher als der Anschaffungspreis
Muß ich(bzw.mein Bruder) eine Besteuerung befürchten?
Wäre es auch besser abzuwarten bis die Pauschalbesteuerung
in Kraft tritt?
Wenn kein vermeintlicher Gewinn anfällt, gibt`s keine Spekusteuer. Außerdem wird man erst nach der Veräußerung von mehr als 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren als gewerblich eingestuft.
Greetz f-h
Greetz f-h
Danke,hat mir sehr weitergeholfen
Falls das Haus nicht vermietet ist, sondern auschließlich "zu eigenen Wohnzwecken" genutzt wird, fällt es ohnehin von vornherein nicht unter die Besteuerung von Speku-Gewinnen, wie sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ergibt:
EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften
des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht,
Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und
Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen
sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet,
ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile,
die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für
Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind
Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung
und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der
Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen
Wohnzwecken genutzt wurden;
EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften
des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht,
Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und
Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen
sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet,
ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile,
die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für
Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind
Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung
und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der
Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen
Wohnzwecken genutzt wurden;
Im Übrigen: Wenn Wohnungen an Familienmitglieder verkauft werden, ist Gewerblichkeit nicht anzunehmen.
NATALY
Die nun zu verkaufenen 2 Wohnungen waren eigentlich nicht bewohnt sondern wurden eben sehr lange renoviert.
Wir hatten( haben) eben auch die Befürchtung gehabt das die Umwandlung des 2 in ein 3 Familienhaus diese Begründung(Selbstnutzung) jetzt erschweren würde.
Falls das FA aber eine Selbstnutzung nicht "glaubt" muß mein Bruder trotzdem eine Besteuerung befürchten.
man sagte mir sogar evtl UST auf den Verkaufspreis der Immo
oder schließen folg. Bedingungen auch eine Besteuerung sicher aus:
-Verkauf an Familienangehörige
-Verkaufspreis nicht höher als Anschaffungspreis
-nicht mehr als 3 Objekte
oder wäre um 100% sicherzugehen eine provosorische Vermietung an mich für ca 1 1/2 Jahre
Hinweis Mein Bruder hat einen Bodenlegerbetrieb
Die nun zu verkaufenen 2 Wohnungen waren eigentlich nicht bewohnt sondern wurden eben sehr lange renoviert.
Wir hatten( haben) eben auch die Befürchtung gehabt das die Umwandlung des 2 in ein 3 Familienhaus diese Begründung(Selbstnutzung) jetzt erschweren würde.
Falls das FA aber eine Selbstnutzung nicht "glaubt" muß mein Bruder trotzdem eine Besteuerung befürchten.
man sagte mir sogar evtl UST auf den Verkaufspreis der Immo
oder schließen folg. Bedingungen auch eine Besteuerung sicher aus:
-Verkauf an Familienangehörige
-Verkaufspreis nicht höher als Anschaffungspreis
-nicht mehr als 3 Objekte
oder wäre um 100% sicherzugehen eine provosorische Vermietung an mich für ca 1 1/2 Jahre
Hinweis Mein Bruder hat einen Bodenlegerbetrieb
"man sagte mir sogar evtl UST auf den Verkaufspreis der Immo"
Wer sagte das? Ein Steuerberater oder sonst jemand?
Unter den von dir genannten Bedingungen ist eine Gewerblichkeit auszuschließen.
Falls ihr sicher sein wollt: Steuerberater fragen und Ergebnis schriftlich geben lassen. Dann haftet der Steuerberater.
Wer sagte das? Ein Steuerberater oder sonst jemand?
Unter den von dir genannten Bedingungen ist eine Gewerblichkeit auszuschließen.
Falls ihr sicher sein wollt: Steuerberater fragen und Ergebnis schriftlich geben lassen. Dann haftet der Steuerberater.
"oder wäre um 100% sicherzugehen eine provosorische Vermietung an mich für ca 1 1/2 Jahre"
Wozu soll denn das gut sein? Da sehe ich gar keinen (steuerlichen) Sinn dahinter.
Wozu soll denn das gut sein? Da sehe ich gar keinen (steuerlichen) Sinn dahinter.
"Hinweis Mein Bruder hat einen Bodenlegerbetrieb"
und was ergibt sich aus diesem Hinweis? Allenfalls doch, dass er nicht in der Immo-Branche tätig ist, ein weiteres Indiz gegen die Gewerblichkeit des Immo-Verkaufs.
und was ergibt sich aus diesem Hinweis? Allenfalls doch, dass er nicht in der Immo-Branche tätig ist, ein weiteres Indiz gegen die Gewerblichkeit des Immo-Verkaufs.
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