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    Fragen zu Verlustrücktrag/-vortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.03 15:14:26 von
    neuester Beitrag 09.01.03 09:39:50 von
    Beiträge: 2
    ID: 680.574
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      Avatar
      schrieb am 08.01.03 15:14:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann ich meine Verluste aus 2002, die ich nach 2001 zurücktragen will bezgl. Halbeinkünfteverfahren so behandeln, als ob sie 2001 angefallen wären ?
      Da 2001 deutsche Werte noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterlagen, würden sich damit bei mir die Höhe des Verlustrücktrages erheblich ändern.

      Konkret:

      Gewinne/Verluste 2001 mit HEV: -520 EURO
      Gewinne/Verluste 2001 ohne HEV: +5250 EURO
      ---------------------------------------------------------------------
      Gewinne/Verluste 2001 zu versteuern: 4990 EURO

      Gewinne/Verluste 2002 mit HEV: -5600 EURO
      Gewinne/Verluste 2002 ohne HEV: +750 EURO
      --------------------------------------------------------------------------------
      Gewinne/Verluste 2002 zum rück- oder vortragen: -2050 EURO

      mit der oben gemachten Annahme würde aber folgendes gelten:

      Gewinne/Verluste 2002 mit HEV: +450 EURO
      Gewinne/Verluste 2002 ohne HEV: -5300 EURO
      --------------------------------------------------------------------------
      Gewinne/Verluste 2002 zum rücktragen: -5075 EURO

      Und noch ne Frage: Was muss ich wo, in welchen Steuerformularen eintragen um einen Verlustvor- oder rücktrag zu beantragen?


      Gruß

      Michael
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 09:39:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      kann mir keiner meine Fragen beantworten?

      Sicherlich kann mir aber jemand dies beantworten:

      Sehe ich es richtig, dass mir auf jeden Fall ein Verlustrücktrag mehr bringt:

      Verlustrücktrag von 2050 EUR * angenommener Grenzsteuersatz von 40 % = 820 EURO Steuerersparnis
      Verlustvortrag von 2050 EUR * Abgeltungssteuersatz von 15 % = 307,5 EURO Steuerersparnis

      Ausserdem weiss ich nicht genau was ich auf den Steuerformularen eintragen muss, um einen Verlustrücktrag zu beantragen.

      Gruß

      Michael


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