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    Steuerliche Behandlung Futures - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.03 17:25:49 von
    neuester Beitrag 10.01.03 21:21:50 von
    Beiträge: 4
    ID: 680.646
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      Avatar
      schrieb am 08.01.03 17:25:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      entschuldigt bitte, falls dieses Thema schon mal besprochen wurde. Habe es beim Durchgucken nicht gefunden.

      Wie werden nach jetzigem Kenntnisstand Gewinne aus Futuresgeschäften (z.B. Gewinne durch den Kauf und Verkauf von Kontrakten auf den Dax) ab dem 21. Februar dieses Jahres besteuert? Unabhänig vom persönlichen Einkommensteuersatz mit pauschal 15%? Auch rückwirkend für alle Gewinne, die ab 1.1 2003 angefallen sind, oder nur ab Stichtag 21. Februar?

      Wenn ja, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das solche Geschäfte letztlich doch nicht unter dieses Gesetz fallen und weiter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz bezahlt werden müssen. Finanzinnovationen beispielsweise sollen ja auch weiterhin mit dem persönliche Einkommenssteuersatz besteuert werde (beispielsweise Produkte, die die Einlage garantieren).

      Danke und Gruß

      348348
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 18:06:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Finanzinnovationen sind etwas anderes. Wenn dieser Begriff im steuerlichen Zusammenhang verwendet wird, dann sind damit normalerweise Produkte gemeint, die so strukturiert wurden, dass sie die Steuer umgehen. Also eine Verlagerung von Zinseinkünften hinein in den (bislang) steuerfreien Bereich der steuerfreien Spekulationseinkünfte (wegen Haltedauer über einem Jahr). Wenn jetzt noch solche Produkte im Umlauf sind hat der Anleger natürlich pech gehabt, weil die ursprüngliche Rechnung nicht aufgeht.

      Futures, Optionen und Zertifikate fallen unter die neue Regelung. Die anfallende Steuer ist jedoch doppelt so hoch wie bei Aktien, da für diese Produkte kein Halbeinkünfteverfahren gilt. Also 15%, nicht 7,5% wie bei Aktien unter Berücksichtigung des Halbeinkünfteverfahrens. (Bis 1999 waren Futures auf Aktienindizes übrigens noch steuerfrei, ebenso wie alle anderen Geschäfte mit Differenzausgleich.)

      Ob letztlich alles so kommt wie diskutiert ist eine andere Frage. Nach den nächsten Landtagswahlen kann wieder mal alles vollkommen anders aussehen, ist meine Meinung.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 10:02:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich dachte bei Finanzanlagen, bei denen der spekulative Charakter fehlt, also solche bei denen die Einlage garantiert wird oder der Verlust begrenzt wird, sollen nicht unter die Abgeltungssteuer fallen.

      Futures und OS müssten dann unter logischen Gesichtspunkten unter die Abgeltungssteuer von 15 % fallen.

      Oder habe ich die angedachte Symtomatik falsch verstanden?
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 21:21:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Abgeltungssteuer beträgt 25% und gilt für Kapitaleinkünfte. (Anlage KAP)

      Futures und Optionen fallen unter die Spekulationssteuer (15% bzw. 7,5% bei Halbeinkünfteverfahren). Anlage SO

      Wie Finanzinovationen behandelt werden kann ich nicht sagen, dass war schon immer ein Abgrenzungsproblem zwischen beiden Einkunftsarten. Ich denke aber sie werden grundsätzlich derselben Einkunftsart zugeordnet wie bislang auch.


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