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    Frage zur Verteilung der Nebenkosten in Mehrfamilienhaus. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.03 23:50:09 von
    neuester Beitrag 16.01.03 10:14:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 683.392
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      schrieb am 15.01.03 23:50:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Schwester wohnt in einer 1,5 Zimmer Wohnung mit 35qm in einer 5 Parteien Altbau Villa. Ihr Freund wohnt seit einiger Zeit inoffiziell quasi bei ihr.
      Es gibt in dem Haus noch 3 Wohnungen mit jeweils etwa 150 qm und ein Vereinsbüro mit etwa 70 qm. In den Wohnungen leben 1, 2, und 5 Personen.
      Die Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Hausstrom und Müll) müssen die Mieter nach Anzahl der Personnen zahlen. Der Verein zahlt für eine Person.
      Jetzt hat die Vermieterin von meiner Schwester eine Nachforderung für Nebenkosten für das vergangene Jahr gestellt, da ihr Freund ja meist anwesend sei, ausserrdem soll sie in Zukunft doppelt Nebenkosten zahlen.

      Sie fühlt sich jedoch ungerecht behandelt, zumal ihr Freund kaum Wasser (gröster Posten) benutzt, da er meist bei seinen Eltern oder beim jobben duscht. Ausserdem verbrauchen die anderen Wohnungen sehr viel mehr Wasser, da alle anderen Wohnungen mit großen Bädern, Geschirrspülern usw. ausgestattet sind.
      Ist eine Abrechnung nach Personenanzahl überhaupt zulässig? Kann der Mieter den Einbau eines Wasserzählers verlangen?
      Die Vermieterin leht die Abrechnung nach qm ab,da sie sonst mit ihrer alleine bewohnten großen Wohnung deutlich mehr zahlen muss.
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      schrieb am 16.01.03 00:14:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aus meiner Sicht hat Deine Schwester schlechte Karten. Eine Abrechnung ist nach Personenanzahl, qm oder anhand der Wasserzähler zulässig. Das angewandte Verfahren entscheidet der Vermieter. Eine Abrechnung nach Personenanzahl ist somit zulässig. Der Umlageschlüssel ist normalerweise auch im Mietvertrag bei den Betriebskosten geregelt. Der Mieter kann vom Vermieter den Einbau von Wasserzählern n i c h t verlangen. Was Deine Schwester höchstens tun könnte wäre die Anforderung der Abrechnungen von den Stadtwerken um einen Vergleich zwischen den Jahren ohne und dem Jahr mit Freund herzustellen. Ist hier keine signifikante Steigerung festzustellen, kann man nur versuchen, sich mit dem Vermieter zusammenzusetzen um einen entsprechenden Faktor zu vereinbaren, z.B. die Bewertung für 1,5 Personen. Auch wenn man es evtl. als ungerecht empfindet... unterm Strich ist der Wasserverbrauch auf jeden Fall gestiegen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.03 00:23:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da wird sie nicht erfreut sein, zumal ihr effektiver Verbrauch mit Sicherheit deutlich niedriger ist als der Verbrauch in den anderen Wohnungen. Ein Vergleich mit den Vorperioden ist nicht möglich, da ihr Freund von Anfang an bei ihr "wohnte".
      Ihr Freund zahlt übrigens so gesehen jetzt doppelt Nebenkosten, da er nicht offiziell bei ihr einziehen möchte und kann, zumal dies der begrenzte Platz nicht zulässt.
      Wie ist das mit der Abrechnung für die vergangene Periode? Hätte die Vermieterin meine Schwester nicht vorher darauf ansprechen müssen?
      Avatar
      schrieb am 16.01.03 01:05:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein, der Vermieter kann das rückwirkend geltend machen. Evtl. mal an den Mieterbund wenden. Vielleicht haben die noch einen guten Tipp. Ich denke jedoch nicht, daß sich da viel machen lässt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.03 01:23:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      HI Leute,

      ich muß meinen Senf auch mal dazu geben.

      ich wohne ebenfalls in einem Mehrparteinhaus, wir teilen uns ebenso die Nebenkosten, wie in diesem Fall.

      Ich habe mich auch schlau gemacht, weil ich als einziger alleine wohne und somit weniger Nebenkosten verursache.
      Folgendes ist geschehen, bei Mieterschutzbund habe ich erfahren, daß mir der VERMIETER Nachweisen muß, daß ich mehr zu bezahlen habe, d.H., er muß mir belegen, wann ich besuch von meiner Freundin ( dieses verhält sich so, wie in diesem Fall ) bekomme.
      Das hat mein Vermieter auch versucht und hat mir für 4 Wochen eine Aufschlüsselung gegeben, wann ich besuch hatte.
      Mit dieser Aufschlüsselung bin ich zum MSB,
      Dort haben die mir erklärt, daß es für 12 Monate sein muß, sonst würde es nicht rechtlich geltend sein.
      Mein Vermieter war nicht so besonders erfreut, hat aber an Seiner Vorderung festgehalten ( so sind die Notaren eben ).
      Ich habe mich bei den Stadtwerken schlau gemacht und dann habe ich mir einen Wasserzähler einbauen lassen, der mich zwar 45 € gekostet hat, aber beim Auszug darf ich Ihn mitnehmen. Durch den Wasserverbrauch, errechnet sich mit irgendeinem ominösen Faktor auch meine Müllabfuhr.
      Und siehe da, nur weil die Stadtwerke wasser, Abwasser und Müll berechnen, zahle ich nur noch 60 % von vorher. So habe ich den Wasserzähler in 2 Monaten verdient und mein Vermieter ist der Arme, der den anderen Parteien erklären mußte, das Sie mehr zahlen.

      Ergo: ein bischen Mut und kalte Stirn sparer kosten und sorgen für gerechtigkeit.

      Ich hoffe, daß ich Dir helfen konnte.

      Grüße

      Bohly

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      schrieb am 16.01.03 10:14:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @fokker: Der Freund Deiner Schwester wohnt quasi inoffiziell bei Deiner Schwester und duscht meistens woanders.

      Gut, kann ja gut möglich sein.

      Vielleicht wohnen in den anderen Wohnungen aber auch nur immer EINE Person und die "anderen" wohnen evtl. auch nur quasi inoffiziell dort und duschen auch meistens woanders :confused:


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