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    Dienstwagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.03 09:42:07 von
    neuester Beitrag 06.02.03 17:31:48 von
    Beiträge: 14
    ID: 692.588
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      schrieb am 06.02.03 09:42:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      @nataly
      @alle

      kann einen die firma zwingen einen dienstwagen über den geldwerten vorteil zu versteuern? der wagen wird nur für fahrten zur und von der arbeit genutzt. welche vorschriften und paragraphen gelten hier?

      dank im voraus
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 09:50:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      1 % mußt Du immer versteuern. Hier zwingt Dich der Schröpfminister dazu. Oder Du führst ein Fahrtenbuch in dem Du nachweist, dass Du den Bock nur für dienstliche Zwecke nutzt und die Karre nach Feierabend auf dem Firmengelände abstellst :D.
      Die Anrechnung der km von zu Hause zur Arbeit kannst Du Dir sparen, wenn Deine Firma Dir ein Home Office anerkennt.
      Ansonsten mußt Du nachweisen dass Du nciht täglich in Dein Büro fährst sondern auf Aussendienst bist. Dann kannst Du bspw. die Fahrten auf einen Tag minimieren.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 10:02:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu #1: Kannst du die Firma zwingen, dir einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen?
      Lohnt sich ein Dienstwagen überhaupt, wenn er nur für Fahrten von und zur Arbeitsstätte benutzt wird?
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 10:05:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      @nataly
      du hast mich falsch verstanden, der wagen wird den ganzen tag dienstlich benutzt und für die fahrt von und zur arbeit.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 10:24:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe sowohl einen Dienstwagen als auch einen Privat-PKW.

      Wenn ich jetzt sag, Dienstwagen wird nur für dienstliche Zwecke und Privat-PKW für private Zwecke genutzt, muss ich doch die 1% oder bald 1,5%-Pauschalsteuer nicht zahlen, oder?
      Wenn der Arbeitgeber nicht kontrolliert, kann ich doch auch theoretisch den Dienstwagen auch für private Zwecke einsetzen.
      Da bin ich doch absolut richtig, oder?

      Eure Meinungen sind gefragt.

      Gruß
      Erhan

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      Avatar
      schrieb am 06.02.03 10:26:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Dukeboy: Dann wird der Wagen also nicht nur "für Fahrten von und zur Arbeit" genutzt, sondern auch für Dienstfahrten. OK.
      Ich schlage vor, das Problem mit der Firma zu erörtern.
      Steht eigentlich in deinem Arbeitsvertrag, dass der Dienstwagen nur für Fahrten von und zur Arbeit und für Dienstfahrten benutzt werden darf?
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 10:30:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zunächst einmal gilt es, zwischen Dienst- und Firmenwagen zu unterscheiden :)
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 10:31:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      nein es steht keine einschränkung im arbeitsvertrag, die haben einfach gesagt dienstwagen(den ich auch dienstlich brauche)=1% geldwerter vorteil. und da ich den wagen privat nicht nutze würde ich natürlich gern das geld sparen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 11:02:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5

      Ein Dienstwagen muss immer , egal wie er genutzt wird, mit 1 % , geplant 1,5 %, vom Anschaffungswert als `geldwerter Vorteil` versteuert werden.
      Das ist Gesetz und hat auch nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 11:22:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      #5

      Korrektur meiner Aussage von eben. War nicht ganz korrekt.
      Die Aussage bezieht sich auf einen
      Dienstwagen der ,wie hier, auch für Fahrten von zuhause in die Arbeit genutzt wird . Denn das ist private Nutzung.

      Wenn der Dienstwagen ausschließlich zu Geschäftsfahrten, also vom Parkplatz der Firma zum Geschäftspartner und dann wieder direkt zurück in die Firma genutzt wird, ist das kein Firmenwagen der als geldwerter Vorteil angerechnet werden muss.

      Noch ein Hinweis:
      der 1 %ige geldwertige Vorteil wird auf das Bruttogehalt aufgeschlagen. Dadurch erhöhen sich dann auch die Sozialabgaben. Was ich vorhin nicht erwähnt habe ist, dass bei dieser privaten Nutzung (Wohnung-Arbeit) auch noch die Entfernungskilometer als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 13:24:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Versteuerung eines dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassenen Kfz nach der 1%-Regel ist zunächst einmal unabhängig davon, ob bzw. in welchem Umfang das Auto tatsächlich privat genutzt wird. Besteuert wird die Nutzbarkeit, nicht die Nutzung. Die Besteuerung für die Nutzung des Wagens für Fahrten zur Arbeitsstätte erfolgt separat, d.h. zusätzlich (wird durch die Entfernungspauschale in der Steuererklärung wieder kompensiert).
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:11:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11, Aktienfee

      Das ist mir jetzt nicht ganz klar.
      Würde das bedeuten, dass ein Geschäftswagen, der ausschliesslich geschäftlich genutzt wird,also Firma-Geschäftspartner-Firma, als geldwerter Vorteil versteuert werden müsste ?
      Oder habe ich das jetzt falsch verstanden ?
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:13:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11

      nochmals.

      .... zur privaten Nutzung ....

      hab ich überlesen. Ist klar.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 17:31:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      @all

      also bei NULL km zur arbeit (homeoffice) und nur
      geringer anzahl privater km ist ein fahrtenbuch
      (deutlich?) guenstiger (aber auch nerviger).?

      GGG


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