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    Ebend rief jemand im Presseclub an - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.03 13:12:21 von
    neuester Beitrag 02.03.03 20:12:21 von
    Beiträge: 16
    ID: 703.008
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      schrieb am 02.03.03 13:12:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      und behauptete, daß nach dem 11.9. in den Arbeitsverträgen beim Springer Verlag festgeschrieben werde, daß die Politik der USA, grundsätzlich zu unterstützen wäre.
      Die Frage in die Runde war, ob das in anderen Verlagshäusern auch der Fall sei. Die Frage wurde von Pleitgen schnell abgebügelt.
      Interessant wär es aber schon mal zu erfahren, wieweit von Berufswegen, bezahlte Mietmäuler und Propagandisten uns täglich ihre Meinung aufdrücken müssen.

      Weiß jemand näheres?
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 13:16:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      frag oswald 11 !
      rh
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 13:36:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      passt dazu:

      Murdochs Mietgehirne

      Von Michael Sontheimer, London

      Der US-Medienmogul Rupert Murdoch lässt seine 175 Zeitungen weltweit für den Irak-Krieg und den Sturz Saddam Husseins trommeln - mit allen Mitteln der Propaganda, aber erstaunlich bescheidenen Erfolgen.




      London - Dem ebenso vitalen wie machtbewussten Medien-Tycoon Rupert Murdoch wird allerhand nachgesagt. Dass er über diplomatisches Fingerspitzengefühl verfüge, hat allerdings noch niemand von ihm behauptet.
      Zu Recht: Als der in Australien geborene und mittlerweile mit US-Pass in New York residierende Medienunternehmer in einem seiner raren Interviews, mit dem australischen Magazin "Bulletin", jetzt auf die Irak-Krise zu sprechen kam, präsentierte er sich als Freund klarer Worte und starker Meinungen.

      Der erzkonservative Medienmogul verzichtete völlig auf das bei den Kriegsbefürwortern übliche Moralisieren über den bösen Diktator Saddam, dessen Menschenrechtsverletzungen und weltbedrohenden Massenvernichtungswaffen. Stattdessen begrüßte Murdoch, dessen News Corporation rund 175 Zeitungen weltweit kontrolliert, den Krieg aus wirtschaftlichen Erwägungen: "Die großartigste Sache" bei dem Sturz von Saddam, so befand er, "würde ein Ölpreis von 20 Dollar pro Barrel sein".




      Sollte Murdoch seine deutlichen Worte auch als Dienstanweisung an seine Chefredakteure und Leitartikler verstanden haben, sie hätten dieses Winks nicht mehr bedurft. Seit nämlich die Falken in Washington den Sturz Saddams auf die internationalen Tagesordnung gesetzt haben, leisten Murdochs Schreiber unisono publizistische Schützenhilfe - in einer weltweiten Auflage von rund 40 Millionen pro Woche. "Sie singen alle", so der englische Ex-Murdoch-Mann Roy Greenslade "aus demselben Gesangbuch".

      Wehe dem, der sich nicht bedroht fühlt

      Murdochs Lob für den britischen Premier Blair, "Tony ist außerordentlich mutig und stark", und für George W. Bush, der "sehr moralisch, sehr korrekt" handle, lässt sich denn auch wörtlich rund um den Globus nachlesen. Ob es die "New York Post" ist, die Londoner "Times" oder "Sun" , die "Melbourne Herald Sun", die neuseeländische "Wellington Dominion Post" oder selbst die "Papua New Guinea Courier Mail" - die journalistischen Hilfstruppen hören auf die Stimme ihres Meisters.




      "The Australian" berichtet täglich unter dem Rubrum "Countdown to War" und versucht den mehrheitlich kriegskritischen Aussis einzubleuen, "dass die wirkliche Bedrohung der Sicherheit für das australische Volk aus Bagdad und Pjöngjang kommt". Und wehe dem, der sich nicht ordentlich bedroht fühlt oder es gar wagt, sich dem angloamerikanischen Kreuzzug in den zu Weg stellen, wie die Franzosen.

      Die "New York Post" geißelte sie - und die Deutschen gleicht mit - als undankbare "Schwächlinge" und erklärte Frankreich zum "Feind der Vereinigten Staaten". Ein Reporter wollte die Franzmänner "mit Tränen in den Augen und Wut im Herzen" am liebsten "kollektiv in den Hintern treten". Auf der Titelseite zeigte das Revolverblatt Gräber auf einem US-Soldatenfriedhof in der Normandie: "Sie starben für Frankreich, aber Frankreich hat sie vergessen." Die in den USA auf Anhieb populärste Franzosen-Schmähung wurde Bart Simpson - in der von Murdochs Fox-Gruppe produzierten Kult-Cartoonserie - in den Mund gelegt: "Cheese-eating surrender monkeys" ("Käse fressende, sich ergebende Affen" ).

      Beleidigungsarie: Bisexuelle Franzosen und deutsche Wiesel

      Die "Sun", mit 3,6 Millionen Auflage die größte britische Tageszeitung, wollte beim "French bashing" nicht nachstehen und veröffentlichte unter dem Rubrum "Jacqass" (von engl. "Jackass", schmähliche Bezeichnung für einen Esel) die "zehn besten Franzosenwitze". Kostprobe: "Was ist ein Franzose mit einem Schaf unter dem einem und einer Ziege unter dem anderen Arm? Bisexuell." Da freilich die Franzosen das stilsichere Massenblatt kaum lesen, liess die "Sun"-Chefredakteurin eine Sonderausgabe in französisch drucken; Schlagzeile: "Chirac est un ver" (Chirac ist ein Wurm ). Vergleichsweise freundlich ist dagegen noch die "Times" die Frankreich "in glanzloser Isolation in dem Vorzimmer", ausmachte, "das den Verlierern der Geschichte vorbehalten ist."

      Das Überraschende allerdings an Murdochs weltweiter Propagandaschlacht: Trotz unermüdlicher Verunglimpfung von Friedensdemonstranten ("Saddams Hilfstruppen" ) und Bush-kritischen Regierungen ("Wackler", "Wiesel", "Feiglinge" ) machen seine Journalisten, zumindest außerhalb der USA, die deprimierende Erfahrung, dass die Wirksamkeit ihres Tuns ziemlich bescheiden ist.




      In Großbritannien trommelt die Blair-Regierung seit Monaten für einen Regimewechsel im Irak, Murdoch kontrolliert 36 Prozent des überregionalen Zeitungsmarktes, und nur der "Daily Mirror" führt eine Antikriegskampagne. Dennoch ist die Zustimmung für den von Murdoch und seinen Schreibern propagierten angloamerikanischen Waffengang ohne Uno-Mandat auf ganze neun Prozent gesunken.

      Da selbst der Staatssender BBC den Regierungskurs vorsichtig unterstützt, drängt sich der Schluss auf, dass die Propaganda einfach abperlt. Das Volk ist offenbar so frei, sich eine eigene Meinung zu bilden.

      In England lässt sich auch studieren, wie Propaganda zu gefährlicher Selbsttäuschung führen kann, wenn ihre Urheber sie mit der Wirklichkeit verwechseln: Wochenlang hatte sich unter Führung der Murdoch-Blätter die konservative Presse an der angeblichen internationalen Isolation Chiracs und Schröders geweidet - bis der Uno-Sicherheitsrat sie auf den Boden der Tatsachen zurückholte.

      Murdoch: Die PR-Schlacht ist fast so wichtig wie der Krieg

      Die ernüchternde Erkenntnis, dass eher die Amerikaner und Briten ziemlich einsam dastehen, wurde von den Murdoch-Kommentatoren souverän ignoriert. Schon vier Tage später trompetete die "Sun" wieder: "Die Welt wendet sich gegen Frankreich." Als die Regierungen in Paris und Berlin erklärten, dass sie einen von Moskau und Peking unterstützten Alternativ-Plan zum anglo-amerikanischen Entwurf für eine zweite Uno-Resolution vorlegen würden, lautete der Titel des "Sun"-Kommentars: "France alone".

      Dass Tausende von Murdochs gleichgeschalteten Mietgehirnen in aller Welt ihre Computer zu Sturmgeschützen im Kreuzzug gegen das Böse aufgerüstet haben, ist durchaus Strategie. "Die PR-Schlacht zu gewinnen", hieß es in der "Sunday Times", "ist fast ebenso wichtig wie der militärische Sieg."

      Beides lässt derzeit noch auf sich warten. Rupert Murdoch allerdings ist nicht der Mann, der sich davon bei seinem Kampf für billiges Öl aufhalten ließe.
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 13:38:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gesellschaft für Staats- und Völkerrecht - Marburg. e.V.

      Gemeinnützige Vereinigung zur Wahrung und

      Festigung des Rechtsbewußtseins

      in der Öffentlichkeit


      Bundesrepublik Deutschland:

      Souveräner Staat oder noch immer mit Besatzungsrecht?


      Von Hans-Peter Thietz, ehem. Abgeordneter in der letzten Volkskammer und des Europaparlaments

      Fax: - 931711 / Email: Thietz@erde2000.de Weltnetz: http://www.Freiheit-Gleichheit-Bruederlichkeit.de

      Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

      Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.


      Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

      Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-Vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier ehemaligen Siegermächten und den temporären Teilstaaten BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:


      »Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität aber seine inneren und äußeren Angelegenheiten. «

      Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen >>Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht in BGBl II, am 31.3.55, ergaben.

      Der Überleitungsvortrag

      Dieser »Überleitungsvortrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland keineswegs gesprochen werden.

      Die Politiker und die Medien der BRD, die über Jahrzehnte ihren Staatsbürgern und Wählern eine solche Souveränität glauben machen wollten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.


      Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvortrag« mit seinen alliierten Vorschriften In Folge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.


      Eine seltsame »Vereinbarung

      Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28, September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

      Hierin wird In Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier Ist nun das Erstaunliche zu lesen:


      »3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft,

      ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis"... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie und 5 Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8



      DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz b, Buchstabe a das Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs



      SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3



      SIEBTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2



      NEUNTER TEIL Artikel 1


      ZEHNTER TEIL: Artikel 4


      Doch damit noch nicht genug:

      Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 19,90 ... « (BGBl. 1990, 1386 ff) in einer Ziffer 4c festgelegt, daß die erfolgte Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.


      Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ... (siehe oben) festgelegt wird, daß er In seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?


      Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die In Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1. Dieser Artikel des Oberleitungsvertrages von 1954 lautet:


      »Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht noch deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

      Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«


      Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts weiter!


      Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß alle bisher im Rahmen des früheren Besetzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen - so nicht ausdrücklich aufgehoben - für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat!


      Diese betonte Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin ergangenen Bestimmungen früheren Besatzungsrechts unterworfen Ist, und das in hier zeitlich unbegrenzter Weise.


      Berlin bis heute unter Sonderstatus


      Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen In bezug auf Berlin«. Dieser Vertrag vom 25.9.1990 Ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil 11, Seiten 1274 ff,

      Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28, September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden. Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.



      Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge - einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin - kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.

      Berlin ist so die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltender Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter "Vereinbarungen" und "Übereinkommen" ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein!


      Aus all diesen Vertragen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!


      Also leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen vormaligen Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?


      Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?


      Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten.


      Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.


      Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 18.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1(1) ausdrücklich verankert ist »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung"?


      Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?


      Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel


      - die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach Einschätzung deutscher Fachexperten wie auch den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?


      - die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?


      - die Dezimierung und Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?



      - "die sofortig nach dem 11.9.2001 erfolgte "uneingeschränkte" Solidaritätserklärung mit den USA, unter Inkaufnahme einer bisher nicht gegebenen Terrorgefährdung der eigenen Bürger durch die Zusage von ggf. auch aktiven Kampfbeteiligungen?


      All dies und auch die Fortgeltung der UN-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.


      »Vorbehaltlich ... einer Friedensregelung mit Deutschland ... <<


      Diese Unverzichtbarkeit eines Friedensvertrages geht auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954 hervor, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:


      "Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen. «


      Ein weiteres Beispiel:


      Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es,


      »(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden. «


      »(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen. «

      »..darf niemand Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen."

      Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene, unvertretbare Grenzen überschreitende Kriegshandlungen, für die bei den Nürnberger Prozessen Verurteilungen erfolgten und bis heute strafverfolgt werden, niemals angeklagt werden dürfen, - nehmen wir nur die Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden sinnloser Opfer unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und vertriebener deutscher Bürger aus den beschlagnahmten Ostgebieten - in eindeutigem Bruch des in Nürnberg beschworenen Völkerrechts.

      Besonders befremdend ist jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » geschlossen haben oder schließen werden«.

      Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch In Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben ... « Und das soll deutsche Souveränität bedeuten?

      Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach vergessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.


      Deutschland völkerrechtlich nach wie vor »Feindstaat«


      Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.


      Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhalten?


      Wo finden wir aber hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entscheidungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2BvF 1/73):


      "Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (...). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches.(...). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des GG".


      Wer Ist völkerrechtlich befugt, diesen überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben?


      Offene Fragen

      Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (so die offizielle Bezeichnung) war von vornherein nicht als eine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern als ein Nachkriegsprovisorium angelegt, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten >>für« die BRD.

      So fehlen ihm bis heute die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.


      Die grundlegende demokratische Forderung >>Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus<<(Artikel20(2)GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle 4 bis 5 Jahre einmal zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können. Das gilt insbesondere für existentielle Fragen, wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungsrechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehrheitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu eliminieren.


      Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im GG Art.146 zugesicherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und uneingeschränktes Bestimmungsrecht garantiert, wie in unserem Schweizer Nachbarland?


      Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?


      Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundespräsidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.


      Wann endlich können wir uns in freier Entscheidung eine eigene Verfassung geben?


      Bis zum 23.9.1990 lautete der Art.146 des GG wie folgt:

      »Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«



      Mit Bekanntmachung im BGBl II, S.885, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

      »Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«


      Also schreibt auch die jetzige Fassung des Grundgesetzes, Art.146, eine uns zustehende Deutsche Verfassung fest, die das für eine Übergangsfrist angelegte Grundgesetz nicht ersetzen kann.


      Urteilen Sie selbst: Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?


      Hinweis: Die Gesamttexte der in dieser Ausarbeitung genannten Verträge können Sie gegen Kostenerstattung bei mir anfordern.


      Hinzugefügt von Klaus Weichhaus, ohne Rücksprache mit dem Verfasser:

      Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 139 festgeschrieben: "Die ‚zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus’ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt."


      ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 13:42:07
      Beitrag Nr. 5 ()


      ;) ;) ;)

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      schrieb am 02.03.03 13:52:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1
      Rate mal wen diese Zeitungen und Verlagshäuser unterstützen ...

      Zeitung SPD-Beteiligung Andere Auflage*
      Vorwärts 100,00 % 0,00 % 624.452
      Szene Hamburg 100,00 % 0,00 % 31.536
      Neue Westfälische, Bielefeld 57,50 % 42,50 % 256.129
      Öko-Test 50,00 % 50,00 % 126.327
      Cuxhavener Nachrichten 49,50 % 50,50 % 13.740
      Sächsische Zeitung 40,00 % 60,00 % 340.017
      Dresdner Morgenpost 40,00 % 60,00 % 110.342
      Nordbayrischer Kurier, Bayreuth 31,30 % 68,70 % 42.107
      Neue Presse, Coburg 30,00 % 70,00 % 30.179
      Freies Wort, Suhl 30,00 % 70,00 % 104.644
      Südthüringer Zeitung 30,00 % 70,00 % 21.256
      Frankenpost 30,00 % 70,00 % 76.386
      Hannoversche Allgemeine Zeitung 20,40 % 79,60 % 604.482
      Neue Presse Hannover 20,40 % 79,60 % 67.000
      Göttinger Tagesblatt 20,40 % 79,60 % 46.147
      Westfälische Rundschau, Dortmund 13,10 % 86,90 % 194.000
      Leiziger Volkszeitung 10,20 % 89,80 % 304.717
      Gesamt 2.993.461



      Die Beteiligungen der SPD
      Beteiligungen der DDVG (Deutsche Druck- und Verlags GmbH)
      Westfälische Verlagsgesellschaft mbH (Dortmund) 100,00 %
      Wullenwever print + media Lübeck GmbH (Lübeck) 100,00 %
      Printmedien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 100,00 %
      Reisebüro im Willy-Brandt-Haus GmbH (Berlin) 100,00 %
      SPD Reiseservice GmbH (Bonn) 100,00 %
      Hamburger Pressepapier-Vertriebsgesellschaft mbH (Hamburg) 100,00 %
      Office Consult Betriebsw. Büroorganisation Beratungsg. mbH (Berlin) 100,00 %
      Antiquariatsgesellschaft im Willy-Brandt-Haus GmbH (Berlin) 100,00 %
      Verwaltungsgesellschaft für Printmedien-Beteiligungen mbH (Bonn) 100,00 %
      Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH (Berlin) 100,00 %
      Vorwärts Verlag GmbH (Hamburg) 100,00 %
      Druckhaus Schwaben GmbH (Heilbronn) 99,80 %
      Druckhaus Karlsruhe (Karlsruhe) 99,75 %
      Hildesheimer Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (Hildesheim) 99,10 %
      Oliva Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (Cuxhaven) 99,10 %
      Presse-Druck GmbH (Bielefeld) 87,50 %
      Braunschweig-Druck GmbH (Braunschweig) 69,40 %
      Druckhaus Bayreuth Verlagsgesellschaft mbH (Bayreuth) 50,00 %
      Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG 40,00 %
      Südthüringer Druckerei und Verlagshaus GmbH & Co. Druckzentrum KG (Suhl) 30,00 %
      Suhler Verlagsgesellschaft mbH (Suhl) 30,00 %
      Suhler Verlag Verwaltungsgesellschaft mbH (Suhl) 30,00 %
      Frankenpost Verlag GmbH (Hof) 30,00 %
      Druck - und Verlagsanstalt "Neue Presse" GmbH (Coburg) 30,00 %
      KOSOS Beteiligungs GmbH & Co. Vermietungs-oHG (Hof) 30,00 %
      Dr. Erich Madsack GmbH (Hannover) 26,00 %
      Georgsbuchhandlung GmbH (Hannover) 25,20 %
      Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. (Hannover) 20,39


      Und dies ist nur ein "kleiner" Ausschnitt...
      Soviel zum Thema Pressefreiheit :D
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 15:32:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      jaujau
      und, was willst du damit sagen?
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 15:55:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6,
      Die Auflagenhöhe von 2.993.461 kann niemals die gesamte Auflage der SPD-hörigen und -fördenden Kampfpresse sein.
      Alleine die SPD-verherrlichende Bildzeitung hat ja schon eine Auflage von über 4 Mio.
      So eine Aufzählung kann am Stammtisch vielleicht für Aufsehen sorgen, als Presseanalyse ist sie kaum geeignet.
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 16:55:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich weiß nicht, ob das mit dem Anruf im Presseclub stimmt, wenn ja, ist dies ein Zeichen, daß der Antiamerikanismus bei einigen allmählich psychotische Züge annimmt.

      Weiteres Beispiel: Nach dem Beitrag von Frau Merkel in einer amerikanischen Zeitung (Washington Post?) wurde ihr nicht nur vorgeworfen, ihre Auffassung sei falsch und sie sei eine Nestbeschmutzerin (das war noch die harmloseste Beleidigung), sondern es wurde hier im Board allen Ernstes verlangt, sie wegen Landesverrates(!!!) anzuklagen. Wenn das kein Fanatismus ist ...

      John D.
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 18:06:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ WfA,
      danke für die Beiträge, alles ein bißchen lang, aber ich entnehme dem, daß wir also immer noch unter einem Besatzungsregime leben.
      So tief wollte ich gar nicht gehen, zumal sollte dies der Fall sein, ich mir nicht vorstellen kann, daß die Arbeitsverträge in Washington geschrieben, übersetzt und dann in Springers Personalabteilung gefaxt werden.

      @Rockefeller,

      jawoll so war es heute Mittag in dem Anschluss an die normale Presseclubsendung gibt es eine Call in Sendung auf Phoenix, dort rief derjenige an.

      @jaujau

      Die SPD Beteiligungen mögen ja eine schlimme Sache sein, aber kannst du mir Beispiele nennen, in denen schon arbeitsrechtlich ein redaktioneller Einfluss ausgeübt wird?
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 18:45:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1: Das stimmt im Prinzip. Wer bei Springer arbeiten will, verpflichtet sich u.a. für die transatlantische Freundschaft, für die deutsch-jüdische Aussöhnung und ein paar weitere Punkte. Ist eine Art Hausordnung, der man im Vertrag zustimmt. Der Anrufer hat das möglicherweise ein wenig überinterpretiert.
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 18:50:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      rodex
      woher hast du diese Information?
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 18:57:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier ist eine Quelle. Die vollständige Liste der Verlagsgrundsätze hatte ich auch mal, kann sie aber nicht mehr finden. IMHO stand da die transatlantische Freundschaft aber schon vor dem 11. September 2001 drin.

      ---

      Ein verlässliches Bündnis

      Gewerkschaftskritik an Erweiterung der Verlagsgrundsätze des Axel-Springer-Verlags um die Unterstützung der NATO

      Beim Hamburger Axel-Springer-Verlag wurde immer schon viel Wert auf die Gesinnung gelegt. "Die Verteidigung der freien sozialen Marktwirtschaft" gehörte zum Beispiel zu den vier Leitlinien, die dem Verlagsgründer so wichtig waren, dass er sie verpflichtend für alle Mitarbeiter festschrieb. Nach den Anschlägen in den USA hat der Verlag seine Unternehmensgrundsätze erweitert: "Die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika" gehören ab sofort zu den Prinzipien, die Mitarbeiter bei ihrer Einstellung unterzeichnen.

      Von dieser Ergänzung der Grundsätze wurden die Redaktionen zuvor nicht informiert. Das hat, so der Flurfunk, unter Mitarbeitern zu Diskussionen geführt. Für Unternehmenssprecherin Carola Schmidt ist das nicht ganz nachvollziehbar: Es handele sich "um ein Zeichen der Solidarität und der Freundschaft", sagt sie, dessen Verabschiedung ohnehin für die nächste Hauptversammlung vorgesehen war.

      Neben dem Bekenntnis zur Marktwirtschaft hat Springer von seinen Mitarbeitern bisher verlangt, "jegliche Art von politischem Totalitarismus abzulehnen", für den freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland als Mitglied der westlichen Staatengemeinschaft und "die Förderung der Einigungsbemühungen der Völker Europas unbedingt einzutreten" und für das "Herbeiführen einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen" zu sein. Jetzt kommt also faktisch die Unterstützung der NATO hinzu, für Schmidt keine Einschränkung der Unabhängigkeit: "Unsere Journa-.listen werden genauso kritisch berichten wie vorher."

      Die Gewerkschaften sehen das wesentlich kritischer. Für Siegfried Weischenberg, Leiter des Institutes für Journalistik an der Uni Hamburg und Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, hat das Erweitern der Grundsätze "einen hochgradig symbolischen Charakter - und Medien sollten mit Symbolen sehr, sehr vorsichtig sein". Weischenberg betont gegenüber der NetZeitung: "Medien haben nicht die Funktion, jedwede Art von Politik zu legitimieren - auch in diesen Tagen nicht." Zudem sagt er: "Solidarität mit den Opfern - dergleichen braucht doch niemand den Journalisten ins Gebetbuch zu schreiben." Peter Ahrens

      20.9.2001 taz Hamburg Hamburg Aktuell 33 Zeilen, Peter Ahrens S. 22
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 18:58:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Danke Rodex, das ist doch mal ne Antwort. Weißt du vielleicht, ob man diese allg. gehaltenen Erklärungen nach dem 11.9. weiter konkretisiert hat?


      Gruß
      H.
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 19:27:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Vor einiger Zeit war ein Artikel in Spiegel online (ca. November). Ich finde ihn leider nicht wieder, aber da ging es darum, dass aus der US-Propagandaabteilung durchgesickert war, dass die Bush-Adm. europäische Journalisten dafür bezahlen wollten, dass sie positiv über die USA berichten und Stellung für die Strategie der USA beziehen. Auch sollten Leute dafür bezahlt werden, dass sie Pro-USA-Demos organisieren.

      Diese Meldung wurde von den USA nicht dementiert. Irgendwo gab es dazu auch mal einen Thread dazu. Mich würde mal interessieren, ob hier Journalisten im Board sind, die bestätigen können, dass mal dementsprechende "Angebote" gemacht wurden.

      TS
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 20:12:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke Rodex!
      Das ist dann wohl die sogenannte "Unternehmenskultur".


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      Ebend rief jemand im Presseclub an