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    MLP - Verstoss gegen AD-Hoc-Pflicht und wenn, dann mit Kenntnis der SDK ????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.03 19:05:13 von
    neuester Beitrag 19.06.03 00:42:00 von
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    ID: 744.030
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 17.06.03 19:05:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am 17.06.2003 wurde durch eine Vorabmeldung der WirtschaftsWoche und durch Verlesung auf N-TV um 13.55 Uhr bekannt, daß die SDK drei Kernvorwürfe gegen MLP durch (strafbewehrte??) Unterlassungserklärung zurückgezogen hat, kommentiert von der SDK (lt Presse)mit der Aussage, Grundlage der Vorwürfe seien "teilweise falsche" Zahlen eines Mitarbeiters von MLP (,der sich in einem Rechtsstreit mit MLP befinde) gewesen, was sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen bei MLP herausgestellt habe.

      Die öffentlich gemachten Vorwürfe sind damit ausgehend von der SDK obsolet.

      Dies ist als Meldung für MLP positiv zu bewerten.

      Seit Ende Mai ist der Kurs signifikant gestiegen.

      Ende Mai wurden lt. Aussagen der vorliegenden Presse die Unterlassungserklärungen unterschrieben.

      Dass die Meldung kursrelevant ist, davon kann man ausgehen.

      Wenn die Meldung kursrelevant ist, dann war unmittelbar eine Ad-Hoc fällig.

      17 Tage ohne Ad-Hoc.
      17 Tage Möglichkeit für Insider (MLP, SDK, Anwälte als Primärinsider) vorzukaufen.


      Zwar ist eine Ad-Hoc-Meldung vom Unternehmen zu erstellen, doch hätte die SDK als Vertreterin von Aktionärsrechten dann nicht allzu lange geschwiegen und damit ggfs. einen möglichen Verstoss gegen einschlägige Vorschriften geduldet???
      Was ist den Aktionären auch von der SDK geschuldet????
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 19:13:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      und was ist dann von folgender Meldung zu halten?
      :confused:

      quelle:http://www.sueddeutsche.de/sz/wirtschaft/red-artikel2188/
      10.06.2003


      Ärger um MLP-Fondspolicen

      Staatsanwälte prüfen nun auch umstrittene Modellrechnungen



      dku München – Nach den Vorwürfen wegen unsauberer Bilanzierung beim Finanzdienstleister MLP beschäftigen nun auch die Modellrechnungen der MLP Lebensversicherungen die Mannheimer Staatsanwaltschaft. Die Behörde prüfe, „ob die Modellrechnungen der MLP Lebensversicherung AG zu den Ablaufleistungen ihrer fondsgebundenen Lebensversicherungen auf unzutreffenden Annahmen beruhen“, schreibt die Tübinger Kanzlei Tilp&Kälberer in einer Pressemitteilung. Der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Jobski bestätigte der Süddeutschen Zeitung: „Im Rahmen unseres laufenden Verfahrens gegen MLP gehen wir auch diesen Vorwürfen nach.“


      Nach Auffassung seines Mandanten seien bei den Modellrechnungen zu den fondsgebundenen Lebensversicherungen von MLP Managementgebühren in Höhe von jährlich einem Prozent unberücksichtigt geblieben, sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp der SZ. Die Ablaufleistungen seien deshalb „unrealistisch hoch angegeben“. Der Mandant, ein ehemaliger MLP-Geschäftsstellenleiter und studierter Wirtschaftsmathematiker, hat aus diesem Grund bereits eine zivilrechtliche Schadensersatzklage beim Landgericht Heidelberg eingereicht und fordert die von ihm bezahlten Beiträge für seine fondsgebundene Lebensversicherung zurück.


      MLP weist Vorwürfe zurück


      „Der Sache kommt Bedeutung zu für alle Kunden der MLP Lebensversicherung AG, die auf der Basis unzutreffender Modellrechnungen fondsgebundene Lebensversicherungen abgeschlossen haben“, meint Tilp. Nach seinen Informationen seien derzeit „rund 262000 fondsgebundene Lebensversicherungen von MLP draußen“ mit einer Versicherungssumme von circa 10,6 Milliarden Euro.


      Bei MLP sieht man „möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen sehr gelassen entgegen“, so ein Sprecher des Unternehmens. „Die Vorwürfe entbehren aus unserer Sicht jeglicher Grundlage und werden entschieden zurückgewiesen.“
      #################


      Warum hat MLP nicht erwähnt, dass es da schon was mit der sdk gibt ???
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 19:27:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn diverse Aktionärsvertreter nun behaupten, die Kommunikationspolitik des besprochenen Unternehmens hätte sich positiv verändert, dann spricht der neuerliche "Fall" (causa sdk ad-hoc) Bände bzw. straft diese Aussagen Lügen.

      Vielleicht hilft der neuerliche " Fall " "interna" in seinem hoffentlich ehrenvollen Bemühen trotz der Rückzugsgefechte der SDK mit dem natürlich wachsweichen Gegenantrag/Vorschlag zur Ablösung Termühlens weiter.

      Für die Bemühungen "interna"`s ist das Aufbrechen der Front und der öffentlich gemachte, implizite Vorwurf, "teilweise falsche" Zahlen in sechs Gutachten der ermittelnden Staatsanwalschaft präsentiert zu haben, nicht wirklich hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 19:54:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      spiegel-online titelt zu Recht:

      Aktionärsschützer kriechen vor MLP zu Kreuze

      Da scheint die Frage nach dem Grund für das Einsetzen des Kriechgangs geboten.

      Oder ist die SDK sowieso nur ein Reptil?

      Zum Beispiel eine Speikobra kurz vor dem Verenden?
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 20:11:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn die sdk zur Auffassung gelangt ist, dass Anschuldigungen ihrerseits falsch waren, ist es wohl das mindeste sie zurückzunehmen und die Sache klarzustellen.
      Insofern ist der Titel "Aktionärsschützer kriechen vor MLP zu Kreuze" wohl eher Bildzeitung Niveau.

      Wir scheinen wohl in einer Zeit zu leben, in der das Eingestehen von Fehlern als Makel angesehen wird.
      Dies ist es allerdings keineswegs!

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      Avatar
      schrieb am 17.06.03 20:21:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      Falscher Ansatz, kenne ich aber schon aus Diskussionen um Condomi.

      Der Kriechgang ist auch bei Entfernen des Rückgrats möglich;
      setzt aber Überleben zwangsläufig voraus.
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 20:34:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      @#6

      ja und nein

      Falls ein Rückzug lediglich auf Druck basiert gebe ich dir Recht!!!

      Es ist ja mittlerweile wohl kein Geheimnis mehr, dass vermutlich MLP und Getreue auf mich persönlich versuchen Druck auszuüben.

      Und dies, obwohl es sich bei rKb lediglich um einen "objektiven" Betrachter am Rande handelt.

      Mir eigentlich unverständlich, da ich sehr leicht mit Zahlen und Fakten zu überzeugen bin.

      Da wird man beschimpft, verunglimpft und es wird mit Offenlegung der Identität gedroht.

      Da erhält man plötzlich Post von MLP, was in sofern niveaulos ist, wenn man zu einem angeblichen Superseminar eingeladen wird, aber einfach den akademischen Grad in der Anrede unterschlägt.

      Dem aufmerksamen Leser werden die "" beim objektiv nicht entgangen sein.
      Richtig
      Kann man eigentlich noch objektiv sein, wenn man fast ausschließlich negativen input bekommt?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 21:00:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ob ein User tatsächlich über einen akademischen Grad verfügt, kann ich mangels Kenntnis und Überprüfbarkeit nicht objektiv" bescheiden.

      Dass eine kursrelevante Nachricht (Def. bei BAFin und WPHG) ad-hoc-pflichtig ist, ist objektiv darstellbar.

      Dass sich ein studierter Mathematiker in eigener Sache verrechnen sollte, glaube ich subjektiv nicht.

      Dass derselbe falsches Zeugnis in Kenntnis seiner Gegner ablegen sollte, glaube ich dito subjektiv auch nicht.

      Dass der ihn vertretende Anwalt auf das vorgeblich falsche Zahlen-/Datenwerk rekurriert, ist Stand heute objektiv richtig.
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 21:26:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      wenn du auf interna anspielst, kann ich nur dir mal meine persönliche Einschätzung dazu geben.

      Ich persönlich (meine Meinung) erachte es für eine absolute ...,
      dass sich user hier bei WO anmelden und posten dürfen,
      um einen gesperrten user in Miskredit zu bringen und seine Identität preisgeben.
      Gemeint sind 34c und 45zeugen.
      Dies habe ich auch schon telefonisch bei WO geäußert.

      34c ist nach eigenen Angaben Angestellter.
      Es kann vermutet werden bei MLP???

      Sorry, es gibt für mich nunmal Grenzen des Geschmackes.

      Und da eine Klage seitens interna gegen MLP wegen der FLV anhängig ist, gehe ich erstmal davon aus,
      dass da was dran ist.
      Ich Frage mich nämlich, warum wurde das nicht im Vorfeld geklärt?

      Und das jamand just aus Lust am Klagen 1000de von Euros investiert, kann ich mir bei einem Ex GL von MLP auch nicht so recht vorstellen.

      Einige behaupten ja auch hier, dass da nichts dran ist.
      Auf Fragen nach dem WARUM erhält man allerdings keine Antwort.
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 21:39:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ #5

      bitte stell Dich doch mal vor einen Spiegel und lies Dein Posting #5 laut vor; insbesondere den 2. Teil; könnte helfen!! :D
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 21:45:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      @#10

      Diese Meinung vertrete ich schon immer!

      Ich habe damit kein Problem Fehler einzugestehen!
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 22:25:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      @aufsicht,

      ich schätze ja Deine sonstigen Postings wirklich, aber mit der Ad-Hoc-Publizität scheinst Du Dich erschreckend wenig auszukennen.

      Fangen wir mal am Anfang an:

      1.) Es gab offensichtlich einige Studien der SdK, deren Inhalt zumindest zweifelhaft ist. Ist das aus Sicht von MLP eine kursrelevante Nachricht? Nein, denn erstens handelt es sich um externe Informationen, die zweitens wenig Wahrheitsgehalt zu haben scheinen.

      2.) MLP einigt sich mit der SdK auf Unterlassungserklärungen. Ist das aus Sicht von MLP eine kursrelevante Nachricht? Nein, denn schon Punkt 1.) (die Anschuldigung) war keine.

      Also bleib mal auf dem Boden. Diese Info hier ist garantiert keine Ad-Hoc. Nix für ungut.
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 23:33:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Eröffnung zweier neuer Threads hätte es wohl nicht bedurft.

      Dass die Story/derAct(Beischlaf, der nicht vollzogen wurde/werden konnte) die SDK, die mir persönlich neben anderen Aktionärsschützern schon auf diversen Hauptversammlungen negativ, weil m.E. möglicherweise entweder inkompetent, uninformiert, desinteressiert oder fremdgesteuert und auf Mitgliederfang, aufgefallen ist, finanzielle Konsequenzen haben kann/sollte, ist klar.

      Welche Summen im Spiel wären, bemisst sich im hypothetischen Fall der erfolgreichen Inanspruchnahme anhand
      - des nicht bekannten Gegenstandswert der Unterlassungs-/Unterwerfungserklärung und die darauf zu entrichtenden Gebühren
      - den vereinbarten Schadenersatz für jede weitere Verletzungshandlung
      - den gerichtsseitig festzustellenden Gegenstands-/Streitwert einer Verletzung der Vereinbarung (mit Fortsetzungszusammenhang, jeder einzelne Fall?)
      - die daraus abzuleitenden Schadenersatzansprüche für die durch den im begleitenden Zeitablauf des Bestehens einer unberechtigt erhobenen Behauptung durch Kursverfall geschädigten Anleger.

      Erschreckend simpel verhält es sich mit der Causa SDK Ad-Hoc.

      1. Einer möglicherweise falschen Behauptung seitens der SDK vor Gerichtshängigkeit mußte keine Ad-Hoc vorausgehen, da keine aktive Beteiligung von MLP.

      2. Die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärungen setzte durch aktives Tun, hier ausnahmsweise kein Unterlassen, m.E. seitens des Unternehmens eine Ad-Hoc-Pflicht bei Unterzeichnung frei.

      Zu Deiner Beruhigung werde ich morgen meinen Bürgerrechten freien Lauf lassen, da ich eine Meinung/Rechtsauffassung habe, die ich gerne von geeigneter Stelle überprüfen lasse.

      Zu Deiner Beunruhigung teile ich Dir mit, daß ein DAX30-Unternehmen einen w:o-User dreifach wegen Geheimnisverrats angezeigt/verklagt hat; woher hast Du die Info von der Strafzahlung bzgl. der (bereits erfolgten) die Strafzahlung auslösenden Erwähnung der sechs "Geheimstudien"?
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 06:21:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Up,
      weil es soooo aktuell ist.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 09:32:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ad-hoc-Publizität

      Transparenz ist für die Funktionsfähigkeit und Effizienz eines Kapitalmarktes unverzichtbar. Nur wenn die Marktbeteiligten schnell und umfassend über alle Tatsachen, die sich auf die Kurse der Wertpapiere erheblich auswirken können, informiert sind, können sie fundierte Anlageentscheidungen treffen. Darüber hinaus besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen und der Bekämpfung des Insiderhandels: Je schneller Informationen publik werden, desto weniger können Wissensvorsprünge mißbraucht werden.
      Die Emittenten börsennotierter Wertpapiere sind daher verpflichtet, neue, der Öffentlichkeit unbekannte Tatsachen aus ihrem Unternehmensbereich unverzüglich zu veröffentlichen. Das betrifft allerdings nur solche Tatsachen, die den Kurs des Wertpapiers wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten erheblich beeinflussen können (auf die tatsächliche Kursentwicklung nach der Veröffentlichung kommt es nicht an).
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 09:47:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      O.K., wenn Du unbedingt meinst...

      Erkundige Dich doch bitte mal bei der Bafin nach diesem konkreten Fall. Ich kann Dir schon jetzt sagen, was die Antwort sein wird: Nicht ad-hoc-relevant.

      Was meintest Du übrigens mit Deinem letzten Satz in #13??? Hab ich nicht kapiert.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:00:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      Der letzte Satz in #13 bezieht sich auf eine öffentliche, hier schriftlich vorliegende Einlassung:

      "Dass die sechs Studien nun öffentlich geworden sind, könnte noch ein teures Nachspiel für die SdK haben. Die Schutzgemeinschaft verpflichtete sich nämlich zur Zahlung von Strafgeld an MLP, falls die Öffentlichkeit von den Studien erfahre. Pikant: Über die Höhe der Strafe darf MLP selbst entscheiden."

      Auf Anregung wurde die BAFin kontaktiert.
      Die BAFin erteilt keine Rechtsauskünfte.
      Auf schriftliche Einlassung nimmt man sich der Sache an.

      Zufrieden?
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 10:35:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also ich kann da bei besten Willen keine ad hoc Pflicht erkennen.

      Das Banken und Versicherungen verklagt werden gehört ja wohl fast schon zum Alltag.

      Wie war das eigentlich damals beim AWD und dem 3-Läbder Fond.
      Gab es da eine ad hoc?
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 11:00:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Schön, dass wir uns einmal einig sind rkg. Wären wir nicht so weit voneinander entfernt, sollten wir das eigentlich feiern.

      Heute übrigens im Platow-Brief: Gegen Capital-Consult, den Initiator des Dreiländer-Fonds erhebt die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage.

      Ich sag nur: Viel Spaß AWD!

      :D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 14:25:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Auch wenn das Thema "möglicher Ad-Hoc-Verstoss" anscheinend von der Community nicht angenommen wird - warum eigentlich nicht? - erlaube ich mir abschliessend zwei Hinweise:

      1. Der von 45zeugen in die Welt gesetzten Vermutung/Behauptung, die Erwähnung der "sechs Geheimstudien" durch die SDK würde möglicherweise hohe Strafzahlungen zeitigen können, kann ich mich nicht anschliessen, da bei Querlesen der Nachrichten unzweifelhaft festzustehen scheint, dass die "inkriminierende" Veröffentlichung aus den Kreisen einer Behörde, hier explizit nicht die Staatsanwaltschaft (also die BAFin?), stammen soll.
      Wo hier die Verletzungshandlung der SDK realiter liegen soll, vermag ich nicht zu sehen, zumal im Falle einer anderen Aktie (KLD) die selbe Behörde wg. fehlender Ad-Hoc und um Schaden vom Markt fernzuhalten, ihrerseits auch mit einer Pressemitteilung an eine arg begrenzte Bereichsöffentlichkeit gegangen sein mag/ist.

      2. Jedem, der sich prinzipiell, generell oder auch speziell an einer möglicherweise nicht erstatteten Pflichtmitteilung stören sollte, bleibt es persönlich offen und belassen, sich vertrauensvoll schriftlich an die BAFin unter Schilderung des Sachverhalts, z.B- unter dem Ad-Hoc-Fax: 0228/ 4108-200, Abteilung WA 34 zu melden.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 15:38:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      man muss sich doch wohl auch fragen, wer außer staatsanwaltschaft und sdk davon wusste.

      Sicherlich wusste auch MLP davon, oder?

      :confused:

      Herr Tilp soll ja auch auf der HV gesprochen habenn.

      "Die Performance der Policen werde günstiger dargestellt, als sie tatsächlich sei. Hier ticke für MLP eine Zeitbombe hinsichtlich möglicher Schadenersatzforderungen, sagte Tilp. "
      http://www.vwd.de/vwd/news.htm?id=20552487&navi=news&sektion…
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:12:40
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:42:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Strong buy MLP ! Wer jetzt nicht kauft ist selber schuld - soviel Panikmache wie bei MLP gibt es für keinen zweiten Wert. Sicherlich war nicht alles korrekt bei denen aber dafür ist inzwischen auch einiges eingepreist - Kursziel 20 bei euch Schwarzmalern durchaus möglich ! Bitte nicht vergessen: MLP bedeutet auch Übernahmephantasie.... :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:


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