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    Positiver Rassismus! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.03 16:09:10 von
    neuester Beitrag 04.09.03 11:16:55 von
    Beiträge: 25
    ID: 744.891
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      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:09:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neben den zahlreichen Vorteilen
      die Ausländer in der BRD geniesssen
      die nicht ganz legal, oder auf legalem Wege
      schwer nachprüfbar sind:
      wie Vermögen im Ausland
      Schwarzgelder
      ...
      bis hin zu gefälschten oder weggeworfenen Pässen




      gibt es noch unzählige Vorteile
      die Inländern gegenüber
      vom Staat legal und gewollt gewährt werden
      und somit die Integration
      und ein gemeinsames,
      friedliches Zusammenleben
      Deutscher und Migranten erschweren.




      Dazu zählen:

      Die doppelte Staatsbürgerschaft
      mit der je nach Gusto
      mal so mal so entschieden werden kann
      (z.B. Wehrpflicht, Führerschein, ...)

      kostenlose Krankenbehandlung aller
      und ich betone aller Familienmitglieder
      auch der im Ausland lebenden

      Quotenregelungen die eine Bevorzugung
      sichern, z.B. an Schulen Universitäten etc.

      ...

      um nur einige Vorteile zu nennen



      wie soll so
      eine Integration stattfinden?

      das spaltet die Gesellschaft
      nur und schafft mehr Extremismus
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:16:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      weiss nicht ob der Begriff

      "Positiver Rassismus"


      richtig ist
      aber wie soll man das sonst nennen?
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:22:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      "Von oben geschürter Rassismus" kannst du das nennen.

      MfG Icho
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:26:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja aber was haben
      denn die Sozis davon?





      ausser dass der ganze Verfassungsschutz
      in die NPD abwandern kann?
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:28:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      der korrekte terminus für dein gezeter lautet "reverse discrimination".

      nichts zu danken.

      r

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      schrieb am 19.06.03 16:30:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      hm

      dann lieg ich doch mit
      "Positiven Rassismus"
      gar nicht so schlecht
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:46:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es kann auch Rassismus sein, wenn man wissentlich Lügen verbreitet.

      Doppelte Staatsangehörigkeit ist verboten. Das ist Fakt. wenn der deutsche spitz kriegt, dass Jemand neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch eine ausländische hat, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.

      Von einer Quotenregelung im Beruf oder an Schulen habe ich noch nie was gehört. Bin mir sicher, du auch nicht.

      Dass den Verwandten auch im Ausland die Krankenbehandlung bezahlt wird, daran glaubst du doch selbst nicht. Wie soll das gehen? Der Verwandte geht in Afrika zum Arzt und schickt die Rechnung an die AOK??? Schwachsinn!!!

      Die Integration findet nicht statt, nicht weil die Ausländer hier in Saus und Braus leben und du unter der Armutsgrenze. Sondern, weil solche Schwachmaten wie du, Hass und unbegründeten Neid in seiner Umwelt schüren.

      Ende der Durchsage
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:47:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zuwanderung ist Teil der IWF Forderungen zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes!
      Lohnarbeiter z.B. aus Peru sollen so ungehindert Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
      bekommen.
      Wem das nützt liegt auf der Hand, das schafft Lohndruck auf deutsche Tariflöhne.
      So gesehen erscheint die Ausländerfreundlichkeit der Politiker doch gleich in einem ganz anderen
      Licht.
      Selbst Unternehmerfreund Stoiber hat kürzlich Befürchtungen geäußert das daß neue EU Gesetz durch die Hintertür das deutsche Einwanderungsgesetz aushebeln könnte mit weiteren negativen Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt!

      SIG
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:55:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7
      Das doppelte Staatsbürgerschaft ein ernstes Thema ist kannst du wohl nicht leugnen.
      http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr120s.htm

      MfG Icho
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 17:18:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 7

      Wenn du folgendes genau liest, wirst du erkennen, dass es
      sehr wohl eine doppelte Staatsbürgerschaft geben kann.

      Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz

      Bereits bisher gab es im Ausländergesetz Ansprüche auf Einbürgerung. Für Ausländer, die nicht in Deutschland aufgewachsen waren, war ein Anspruch auf Einbürgerung jedoch erst nach sehr langen Aufenthaltszeiten (15 Jahren) vorgesehen. Auch im Bereich der Anspruchseinbürgerung war daher eine Neuregelung überfällig.

      Nunmehr besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nach dem Ausländergesetz grundsätzlich, wenn folgende wesentlichen Bedingungen erfüllt sind:

      Acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
      Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und insbesondere keine verfassungsfeindlichen Betätigungen,
      Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
      Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe (diese Voraussetzung ist wie bisher nicht zu prüfen bei Ausländer die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; unschädlich ist der Bezug von Arbeitslosen- und Sozialhilfe immer, wenn er vom Betroffenen nicht zu vertreten ist)
      Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann)
      Keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen insbesondere für Bagatelldelikte)
      Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
      Der bisherige Grundsatz, daß bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit verhindert werden soll, bleibt wie dargestellt auch bei der Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz bestehen. Die Ausnahmeregelungen für besondere Härtefälle werden aber konkretisiert und punktuell erweitert:

      für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt,
      für politisch Verfolgte und anerkannte Flüchtlinge; bei ihnen muß künftig die Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden,
      bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit (u.a. unzumutbar hohe Entlassungsgebühren oder Fälle, in denen der ausländische Staat entwürdigende Entlassungsmodalitäten praktiziert) und
      bei erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art, die mit einer Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit verbunden wären.
      Ferner sind die Gründe, in denen ausnahmsweise Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann, nunmehr auch auf den Regelanspruch auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz anwendbar, der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger zur Verfügung steht (bisher konnte diese Personengruppe allenfalls nach Ermessen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden).

      Sonstige Änderungen im Bereich Mehrstaatigkeit

      Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes sah § 29 RuStAG vor, daß ein Deutscher, der eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, diese dann grundsätzlich verliert, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hatte. In den Inlandsfällen trat hingegen kein Verlust ein, wenn eine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde. Diese Regelung hat heute ihren Sinn und Zweck verloren. Wenn Mehrstaatigkeit generell vermieden werden soll, macht es keinen Sinn Fälle von diesem Grundsatz auszunehmen, nur weil die andere Staatsangehörigkeit im Inland erworben wurde.

      Künftig soll der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit unabhängig davon eintreten soll, ob eine andere Staatsangehörigkeit im Inland oder Ausland erworben wurde. Dabei soll allerdings ausweislich der Gestzesbegründung in mehr Fällen als bisher durch Erteilung einer Beibehaltungsgenemigung, die vor Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit beantragt werden muß, Mehrstaatigkeit hingenommen werden (die bisherige Praxis in diesem Bereich war äußerst restriktiv).

      Wichtig ist auf jeden Fall der Hinweis, daß durch die Neuregelung keine Änderung in Fällen eintritt, in denen vor Wirksamwerden der Reform eine andere Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet zulässigerweise erworben wurde. Die Neuregelung gilt erst ab 1.1.2000.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 18:32:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      @7



      träum weiter:


      Deutsche Versicherungen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat
      von Jochen Kummer
      Berlin - Die Bevorzugung von Ausländern in den deutschen Krankenversicherungen entwickelt sich zum Politikum.
      Das Gesundheitsministerium bekam in dieser Woche eine Welle der Empörung von Bürgern aus allen Teilen des Bundesgebietes über die Enthüllung zu spüren, dass Eltern von in Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern in ihrem Heimatland Türkei und auf dem Balkan beitragsfrei von der deutschen Familienmitversicherung aufgenommen werden und sich dort auf Kosten der Versicherung ambulant und stationär behandeln lassen können.
      Bei Deutschen dagegen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
      Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt jetzt von der Bundesregierung volle Aufklärung. "Das regt die Leute auf. Wir wollen vom Bundesgesundheitsministerium als Erstes wissen, wie viele ausländische Eltern im vorigen Jahr davon profitiert haben und welche Gesamtsumme überwiesen wurde", sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Storm (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitsgruppe "Gesundheit und soziale Sicherung", dieser Zeitung.
      Auf Anfrage von WELT am SONNTAG erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums: "Uns liegen keine aktuellen Zahlen vor - weder über bezugsberechtigte Personen noch über die Summe der geleisteten Zahlungen."
      Das Ministerium lehnt aber eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen ab. "Wir sehen keinen Anlass, da tätig zu werden", sagte die Sprecherin.
      Die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach hatte die rot-grüne Bundesregierung gefragt: Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland krankenversicherte ausländische Arbeitnehmer bestimmter Staaten damit auch die in ihrer Heimat lebenden Eltern mitversichert haben?
      Anstoß für ihre Anfrage gab Professor Bert Rürup, dessen Kommission alle Sparpotenziale in den Sozialsystemen ausloten soll. Dabei hatte er auch die Familienversicherung infrage gestellt, in der in Deutschland 20 Millionen Familienangehörige kostenfrei mitversichert sind - ausgenommen Eltern.
      Im Auftrag der Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium, der just am Tage der Veröffentlichung überraschend als SPD-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein abgewählt worden war. Er bestätigte, dass Eltern in der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus deutschen Krankenversicherungen haben.
      Die Fakten laut Thönnes:
      Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4. 1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968 für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.
      WELT am SONNTAG hatte vorigen Sonntag über diese weithin unbekannte Tatsache berichtet. Die Vorzimmer-Sekretärin des Parlamentarischen Staatssekretärs Thönnes sagte dieser Zeitung: "Das hat ein großes Echo. Das haben wir hier auch gemerkt." Zu spüren bekam das beispielsweise auch die im Bereich "Migration" der SPD-Bundestagsfraktion tätige wissenschaftliche Mitarbeiterin Gerlinde P., die sich Fragen einer empörten Berliner Anruferin anhören musste, die den Sachverhalt nicht glauben konnte.
      Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sieht allerdings keinen Grund zur Aufregung über die beitragsfreie Mitversicherung der Eltern. "Als die Sozialabkommen in den sechziger Jahren geschlossen wurden, galt in der Türkei und auf dem Balkan halt noch ein anderer Familienbegriff", sagte sie. Daran werde nicht gerüttelt - auch nach rund vierzig Jahren nicht.

      Artikel erschienen am 20. Apr 2003
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 10:59:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ easy und andere Sozis



      müsst ihr bei diesem Thema die Augen
      ganz verschliessen?




      oder kommt ihr gleich wieder mit
      "braunen Stammtisch" etc. ?
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:04:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Auch eine Folge multikulturellen Denkens? - Frau Griefahn will den ohrfeigenden D. Bohlen mittels Bundesverdienstkreuz zum mustergültigen Deutschen erklären lassen. :)
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:08:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 13

      ... weil er seine Steuern in Deutschland bezahlt.
      ;)
      Dieser Logik folgend müssten wir ja (fast) alle den Orden
      kriegen.
      Oder gilt das erst ab einem Einkommen von über 5 Mio €??
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:13:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Gemessen an anderen Prominenten hätte sich Bohlen schon allein dafür den Orden verdient, daß er nicht in Monaco oder den USA seine Residenz aufschlug. Was erhält er denn sonst dafür, daß er mehr Steuern zahlt, als ganze Sozialhilfeempfängerfamilien in ihrem Leben abgreifen können? Da hat es schon unwürdigere Verdienstkreuzempfänger gegeben.

      Und was die Ohrfeige(n) angeht: das sah ja eher nach einer Medieninszenierung von Feldbusch aus, die ja damit ganz pünktlich ihre nächsten Karrieresprünge einleitete. Hier ist vom Baby über Heirat bis Brüste alles unecht oder inszeniert.
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:16:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      # 15

      Unechtes Baby?? :eek:
      Wie geht das???
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:17:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      for4zim,

      daraus, daß einer im Heimatland seine Steuern zahlt, geht noch keineswegs hervor, daß er steuerehrlich ist!!! :D
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:18:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Im übrigen, f4z, ich zahle auch meine Steuern (und zwar redlich!) im Inland und habe keine Konten im Ausland. Bekomme ich jetzt auch das Bundesverdienstkreuz? Oder ist das so eine Art Goldene Schallplatte?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:24:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mirabellchen, zahlst Du denn so viel wie Bohlen? Könntest Du auch dem Steuerzahlen entgehen, indem Du einfach Deinen Wohnsitz in einschlägige Steuerpradiese verlegst?

      Aber davon abgesehen, denke ich mal, daß hier auch die wirtschaftlichen Verdienste um den deutschen Musikstandort zählen könnten. Es gab, wie gesagt, schon weniger Berufene, die den Verdienstorden erhielten.
      Avatar
      schrieb am 21.06.03 20:14:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      hm ne Steuerdebatte
      sollte es ja nicht gerade werden




      auch wenn Hupe Bohlen einer der wenigen
      ist die noch nicht von
      der Steuer verjagt worden sind
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 08:23:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ 7 easy


      noch da, oder schaust Du nun
      weg wenns um Argumente geht?





      komisch, die pawlowschen Reflexe
      der Sozis (Nazi, Braunes Stammtischgelaber, etc.)
      funktioniren doch auch noch?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 08:28:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      das ist ganz normaler rassismus,

      genauso wie das herumhacken auf den USA bzw das zuschreiben bestimmter eigenschaften der amerikanischen nation kein negativer nationalismus,sondern ganz normaler nationalismus ist.


      viele wollen das natürlic nicht wahrhaben :D
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 08:32:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      das mit den Bezeichnungen
      die viele Sozis
      jetzt
      für amerikanische Produkte fordern



      erinnert in der Tat etwas an 1933 :O
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 19:14:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ easydogi



      hat Dir der Artikel
      etwa die Sprache verschlagen?
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 11:16:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      war wohl etwas zu easy :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:


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