Positiver Rassismus! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.06.03 16:09:10 von
neuester Beitrag 04.09.03 11:16:55 von
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Neben den zahlreichen Vorteilen
die Ausländer in der BRD geniesssen
die nicht ganz legal, oder auf legalem Wege
schwer nachprüfbar sind:
wie Vermögen im Ausland
Schwarzgelder
...
bis hin zu gefälschten oder weggeworfenen Pässen
gibt es noch unzählige Vorteile
die Inländern gegenüber
vom Staat legal und gewollt gewährt werden
und somit die Integration
und ein gemeinsames,
friedliches Zusammenleben
Deutscher und Migranten erschweren.
Dazu zählen:
Die doppelte Staatsbürgerschaft
mit der je nach Gusto
mal so mal so entschieden werden kann
(z.B. Wehrpflicht, Führerschein, ...)
kostenlose Krankenbehandlung aller
und ich betone aller Familienmitglieder
auch der im Ausland lebenden
Quotenregelungen die eine Bevorzugung
sichern, z.B. an Schulen Universitäten etc.
...
um nur einige Vorteile zu nennen
wie soll so
eine Integration stattfinden?
das spaltet die Gesellschaft
nur und schafft mehr Extremismus
die Ausländer in der BRD geniesssen
die nicht ganz legal, oder auf legalem Wege
schwer nachprüfbar sind:
wie Vermögen im Ausland
Schwarzgelder
...
bis hin zu gefälschten oder weggeworfenen Pässen
gibt es noch unzählige Vorteile
die Inländern gegenüber
vom Staat legal und gewollt gewährt werden
und somit die Integration
und ein gemeinsames,
friedliches Zusammenleben
Deutscher und Migranten erschweren.
Dazu zählen:
Die doppelte Staatsbürgerschaft
mit der je nach Gusto
mal so mal so entschieden werden kann
(z.B. Wehrpflicht, Führerschein, ...)
kostenlose Krankenbehandlung aller
und ich betone aller Familienmitglieder
auch der im Ausland lebenden
Quotenregelungen die eine Bevorzugung
sichern, z.B. an Schulen Universitäten etc.
...
um nur einige Vorteile zu nennen
wie soll so
eine Integration stattfinden?
das spaltet die Gesellschaft
nur und schafft mehr Extremismus
weiss nicht ob der Begriff
"Positiver Rassismus"
richtig ist
aber wie soll man das sonst nennen?
"Positiver Rassismus"
richtig ist
aber wie soll man das sonst nennen?
#2
"Von oben geschürter Rassismus" kannst du das nennen.
MfG Icho
"Von oben geschürter Rassismus" kannst du das nennen.
MfG Icho
ja aber was haben
denn die Sozis davon?
ausser dass der ganze Verfassungsschutz
in die NPD abwandern kann?
denn die Sozis davon?
ausser dass der ganze Verfassungsschutz
in die NPD abwandern kann?
der korrekte terminus für dein gezeter lautet "reverse discrimination".
nichts zu danken.
r
nichts zu danken.
r
hm
dann lieg ich doch mit
"Positiven Rassismus"
gar nicht so schlecht
dann lieg ich doch mit
"Positiven Rassismus"
gar nicht so schlecht
Es kann auch Rassismus sein, wenn man wissentlich Lügen verbreitet.
Doppelte Staatsangehörigkeit ist verboten. Das ist Fakt. wenn der deutsche spitz kriegt, dass Jemand neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch eine ausländische hat, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.
Von einer Quotenregelung im Beruf oder an Schulen habe ich noch nie was gehört. Bin mir sicher, du auch nicht.
Dass den Verwandten auch im Ausland die Krankenbehandlung bezahlt wird, daran glaubst du doch selbst nicht. Wie soll das gehen? Der Verwandte geht in Afrika zum Arzt und schickt die Rechnung an die AOK??? Schwachsinn!!!
Die Integration findet nicht statt, nicht weil die Ausländer hier in Saus und Braus leben und du unter der Armutsgrenze. Sondern, weil solche Schwachmaten wie du, Hass und unbegründeten Neid in seiner Umwelt schüren.
Ende der Durchsage
Doppelte Staatsangehörigkeit ist verboten. Das ist Fakt. wenn der deutsche spitz kriegt, dass Jemand neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch eine ausländische hat, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.
Von einer Quotenregelung im Beruf oder an Schulen habe ich noch nie was gehört. Bin mir sicher, du auch nicht.
Dass den Verwandten auch im Ausland die Krankenbehandlung bezahlt wird, daran glaubst du doch selbst nicht. Wie soll das gehen? Der Verwandte geht in Afrika zum Arzt und schickt die Rechnung an die AOK??? Schwachsinn!!!
Die Integration findet nicht statt, nicht weil die Ausländer hier in Saus und Braus leben und du unter der Armutsgrenze. Sondern, weil solche Schwachmaten wie du, Hass und unbegründeten Neid in seiner Umwelt schüren.
Ende der Durchsage
Zuwanderung ist Teil der IWF Forderungen zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes!
Lohnarbeiter z.B. aus Peru sollen so ungehindert Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
bekommen.
Wem das nützt liegt auf der Hand, das schafft Lohndruck auf deutsche Tariflöhne.
So gesehen erscheint die Ausländerfreundlichkeit der Politiker doch gleich in einem ganz anderen
Licht.
Selbst Unternehmerfreund Stoiber hat kürzlich Befürchtungen geäußert das daß neue EU Gesetz durch die Hintertür das deutsche Einwanderungsgesetz aushebeln könnte mit weiteren negativen Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt!
SIG
Lohnarbeiter z.B. aus Peru sollen so ungehindert Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
bekommen.
Wem das nützt liegt auf der Hand, das schafft Lohndruck auf deutsche Tariflöhne.
So gesehen erscheint die Ausländerfreundlichkeit der Politiker doch gleich in einem ganz anderen
Licht.
Selbst Unternehmerfreund Stoiber hat kürzlich Befürchtungen geäußert das daß neue EU Gesetz durch die Hintertür das deutsche Einwanderungsgesetz aushebeln könnte mit weiteren negativen Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt!
SIG
#7
Das doppelte Staatsbürgerschaft ein ernstes Thema ist kannst du wohl nicht leugnen.
http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr120s.htm
MfG Icho
Das doppelte Staatsbürgerschaft ein ernstes Thema ist kannst du wohl nicht leugnen.
http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr120s.htm
MfG Icho
# 7
Wenn du folgendes genau liest, wirst du erkennen, dass es
sehr wohl eine doppelte Staatsbürgerschaft geben kann.
Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz
Bereits bisher gab es im Ausländergesetz Ansprüche auf Einbürgerung. Für Ausländer, die nicht in Deutschland aufgewachsen waren, war ein Anspruch auf Einbürgerung jedoch erst nach sehr langen Aufenthaltszeiten (15 Jahren) vorgesehen. Auch im Bereich der Anspruchseinbürgerung war daher eine Neuregelung überfällig.
Nunmehr besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nach dem Ausländergesetz grundsätzlich, wenn folgende wesentlichen Bedingungen erfüllt sind:
Acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und insbesondere keine verfassungsfeindlichen Betätigungen,
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe (diese Voraussetzung ist wie bisher nicht zu prüfen bei Ausländer die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; unschädlich ist der Bezug von Arbeitslosen- und Sozialhilfe immer, wenn er vom Betroffenen nicht zu vertreten ist)
Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann)
Keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen insbesondere für Bagatelldelikte)
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Der bisherige Grundsatz, daß bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit verhindert werden soll, bleibt wie dargestellt auch bei der Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz bestehen. Die Ausnahmeregelungen für besondere Härtefälle werden aber konkretisiert und punktuell erweitert:
für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt,
für politisch Verfolgte und anerkannte Flüchtlinge; bei ihnen muß künftig die Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden,
bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit (u.a. unzumutbar hohe Entlassungsgebühren oder Fälle, in denen der ausländische Staat entwürdigende Entlassungsmodalitäten praktiziert) und
bei erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art, die mit einer Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit verbunden wären.
Ferner sind die Gründe, in denen ausnahmsweise Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann, nunmehr auch auf den Regelanspruch auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz anwendbar, der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger zur Verfügung steht (bisher konnte diese Personengruppe allenfalls nach Ermessen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden).
Sonstige Änderungen im Bereich Mehrstaatigkeit
Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes sah § 29 RuStAG vor, daß ein Deutscher, der eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, diese dann grundsätzlich verliert, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hatte. In den Inlandsfällen trat hingegen kein Verlust ein, wenn eine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde. Diese Regelung hat heute ihren Sinn und Zweck verloren. Wenn Mehrstaatigkeit generell vermieden werden soll, macht es keinen Sinn Fälle von diesem Grundsatz auszunehmen, nur weil die andere Staatsangehörigkeit im Inland erworben wurde.
Künftig soll der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit unabhängig davon eintreten soll, ob eine andere Staatsangehörigkeit im Inland oder Ausland erworben wurde. Dabei soll allerdings ausweislich der Gestzesbegründung in mehr Fällen als bisher durch Erteilung einer Beibehaltungsgenemigung, die vor Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit beantragt werden muß, Mehrstaatigkeit hingenommen werden (die bisherige Praxis in diesem Bereich war äußerst restriktiv).
Wichtig ist auf jeden Fall der Hinweis, daß durch die Neuregelung keine Änderung in Fällen eintritt, in denen vor Wirksamwerden der Reform eine andere Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet zulässigerweise erworben wurde. Die Neuregelung gilt erst ab 1.1.2000.
Wenn du folgendes genau liest, wirst du erkennen, dass es
sehr wohl eine doppelte Staatsbürgerschaft geben kann.
Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz
Bereits bisher gab es im Ausländergesetz Ansprüche auf Einbürgerung. Für Ausländer, die nicht in Deutschland aufgewachsen waren, war ein Anspruch auf Einbürgerung jedoch erst nach sehr langen Aufenthaltszeiten (15 Jahren) vorgesehen. Auch im Bereich der Anspruchseinbürgerung war daher eine Neuregelung überfällig.
Nunmehr besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nach dem Ausländergesetz grundsätzlich, wenn folgende wesentlichen Bedingungen erfüllt sind:
Acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und insbesondere keine verfassungsfeindlichen Betätigungen,
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe (diese Voraussetzung ist wie bisher nicht zu prüfen bei Ausländer die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; unschädlich ist der Bezug von Arbeitslosen- und Sozialhilfe immer, wenn er vom Betroffenen nicht zu vertreten ist)
Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann)
Keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen insbesondere für Bagatelldelikte)
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Der bisherige Grundsatz, daß bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit verhindert werden soll, bleibt wie dargestellt auch bei der Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz bestehen. Die Ausnahmeregelungen für besondere Härtefälle werden aber konkretisiert und punktuell erweitert:
für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt,
für politisch Verfolgte und anerkannte Flüchtlinge; bei ihnen muß künftig die Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden,
bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit (u.a. unzumutbar hohe Entlassungsgebühren oder Fälle, in denen der ausländische Staat entwürdigende Entlassungsmodalitäten praktiziert) und
bei erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art, die mit einer Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit verbunden wären.
Ferner sind die Gründe, in denen ausnahmsweise Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann, nunmehr auch auf den Regelanspruch auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz anwendbar, der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger zur Verfügung steht (bisher konnte diese Personengruppe allenfalls nach Ermessen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden).
Sonstige Änderungen im Bereich Mehrstaatigkeit
Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes sah § 29 RuStAG vor, daß ein Deutscher, der eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, diese dann grundsätzlich verliert, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hatte. In den Inlandsfällen trat hingegen kein Verlust ein, wenn eine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde. Diese Regelung hat heute ihren Sinn und Zweck verloren. Wenn Mehrstaatigkeit generell vermieden werden soll, macht es keinen Sinn Fälle von diesem Grundsatz auszunehmen, nur weil die andere Staatsangehörigkeit im Inland erworben wurde.
Künftig soll der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit unabhängig davon eintreten soll, ob eine andere Staatsangehörigkeit im Inland oder Ausland erworben wurde. Dabei soll allerdings ausweislich der Gestzesbegründung in mehr Fällen als bisher durch Erteilung einer Beibehaltungsgenemigung, die vor Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit beantragt werden muß, Mehrstaatigkeit hingenommen werden (die bisherige Praxis in diesem Bereich war äußerst restriktiv).
Wichtig ist auf jeden Fall der Hinweis, daß durch die Neuregelung keine Änderung in Fällen eintritt, in denen vor Wirksamwerden der Reform eine andere Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet zulässigerweise erworben wurde. Die Neuregelung gilt erst ab 1.1.2000.
@7
träum weiter:
Deutsche Versicherungen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat
von Jochen Kummer
Berlin - Die Bevorzugung von Ausländern in den deutschen Krankenversicherungen entwickelt sich zum Politikum.
Das Gesundheitsministerium bekam in dieser Woche eine Welle der Empörung von Bürgern aus allen Teilen des Bundesgebietes über die Enthüllung zu spüren, dass Eltern von in Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern in ihrem Heimatland Türkei und auf dem Balkan beitragsfrei von der deutschen Familienmitversicherung aufgenommen werden und sich dort auf Kosten der Versicherung ambulant und stationär behandeln lassen können.
Bei Deutschen dagegen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt jetzt von der Bundesregierung volle Aufklärung. "Das regt die Leute auf. Wir wollen vom Bundesgesundheitsministerium als Erstes wissen, wie viele ausländische Eltern im vorigen Jahr davon profitiert haben und welche Gesamtsumme überwiesen wurde", sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Storm (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitsgruppe "Gesundheit und soziale Sicherung", dieser Zeitung.
Auf Anfrage von WELT am SONNTAG erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums: "Uns liegen keine aktuellen Zahlen vor - weder über bezugsberechtigte Personen noch über die Summe der geleisteten Zahlungen."
Das Ministerium lehnt aber eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen ab. "Wir sehen keinen Anlass, da tätig zu werden", sagte die Sprecherin.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach hatte die rot-grüne Bundesregierung gefragt: Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland krankenversicherte ausländische Arbeitnehmer bestimmter Staaten damit auch die in ihrer Heimat lebenden Eltern mitversichert haben?
Anstoß für ihre Anfrage gab Professor Bert Rürup, dessen Kommission alle Sparpotenziale in den Sozialsystemen ausloten soll. Dabei hatte er auch die Familienversicherung infrage gestellt, in der in Deutschland 20 Millionen Familienangehörige kostenfrei mitversichert sind - ausgenommen Eltern.
Im Auftrag der Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium, der just am Tage der Veröffentlichung überraschend als SPD-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein abgewählt worden war. Er bestätigte, dass Eltern in der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus deutschen Krankenversicherungen haben.
Die Fakten laut Thönnes:
Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4. 1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968 für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.
WELT am SONNTAG hatte vorigen Sonntag über diese weithin unbekannte Tatsache berichtet. Die Vorzimmer-Sekretärin des Parlamentarischen Staatssekretärs Thönnes sagte dieser Zeitung: "Das hat ein großes Echo. Das haben wir hier auch gemerkt." Zu spüren bekam das beispielsweise auch die im Bereich "Migration" der SPD-Bundestagsfraktion tätige wissenschaftliche Mitarbeiterin Gerlinde P., die sich Fragen einer empörten Berliner Anruferin anhören musste, die den Sachverhalt nicht glauben konnte.
Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sieht allerdings keinen Grund zur Aufregung über die beitragsfreie Mitversicherung der Eltern. "Als die Sozialabkommen in den sechziger Jahren geschlossen wurden, galt in der Türkei und auf dem Balkan halt noch ein anderer Familienbegriff", sagte sie. Daran werde nicht gerüttelt - auch nach rund vierzig Jahren nicht.
Artikel erschienen am 20. Apr 2003
träum weiter:
Deutsche Versicherungen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat
von Jochen Kummer
Berlin - Die Bevorzugung von Ausländern in den deutschen Krankenversicherungen entwickelt sich zum Politikum.
Das Gesundheitsministerium bekam in dieser Woche eine Welle der Empörung von Bürgern aus allen Teilen des Bundesgebietes über die Enthüllung zu spüren, dass Eltern von in Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern in ihrem Heimatland Türkei und auf dem Balkan beitragsfrei von der deutschen Familienmitversicherung aufgenommen werden und sich dort auf Kosten der Versicherung ambulant und stationär behandeln lassen können.
Bei Deutschen dagegen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt jetzt von der Bundesregierung volle Aufklärung. "Das regt die Leute auf. Wir wollen vom Bundesgesundheitsministerium als Erstes wissen, wie viele ausländische Eltern im vorigen Jahr davon profitiert haben und welche Gesamtsumme überwiesen wurde", sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Storm (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitsgruppe "Gesundheit und soziale Sicherung", dieser Zeitung.
Auf Anfrage von WELT am SONNTAG erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums: "Uns liegen keine aktuellen Zahlen vor - weder über bezugsberechtigte Personen noch über die Summe der geleisteten Zahlungen."
Das Ministerium lehnt aber eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen ab. "Wir sehen keinen Anlass, da tätig zu werden", sagte die Sprecherin.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach hatte die rot-grüne Bundesregierung gefragt: Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland krankenversicherte ausländische Arbeitnehmer bestimmter Staaten damit auch die in ihrer Heimat lebenden Eltern mitversichert haben?
Anstoß für ihre Anfrage gab Professor Bert Rürup, dessen Kommission alle Sparpotenziale in den Sozialsystemen ausloten soll. Dabei hatte er auch die Familienversicherung infrage gestellt, in der in Deutschland 20 Millionen Familienangehörige kostenfrei mitversichert sind - ausgenommen Eltern.
Im Auftrag der Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium, der just am Tage der Veröffentlichung überraschend als SPD-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein abgewählt worden war. Er bestätigte, dass Eltern in der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus deutschen Krankenversicherungen haben.
Die Fakten laut Thönnes:
Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4. 1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968 für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.
WELT am SONNTAG hatte vorigen Sonntag über diese weithin unbekannte Tatsache berichtet. Die Vorzimmer-Sekretärin des Parlamentarischen Staatssekretärs Thönnes sagte dieser Zeitung: "Das hat ein großes Echo. Das haben wir hier auch gemerkt." Zu spüren bekam das beispielsweise auch die im Bereich "Migration" der SPD-Bundestagsfraktion tätige wissenschaftliche Mitarbeiterin Gerlinde P., die sich Fragen einer empörten Berliner Anruferin anhören musste, die den Sachverhalt nicht glauben konnte.
Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sieht allerdings keinen Grund zur Aufregung über die beitragsfreie Mitversicherung der Eltern. "Als die Sozialabkommen in den sechziger Jahren geschlossen wurden, galt in der Türkei und auf dem Balkan halt noch ein anderer Familienbegriff", sagte sie. Daran werde nicht gerüttelt - auch nach rund vierzig Jahren nicht.
Artikel erschienen am 20. Apr 2003
@ easy und andere Sozis
müsst ihr bei diesem Thema die Augen
ganz verschliessen?
oder kommt ihr gleich wieder mit
"braunen Stammtisch" etc. ?
müsst ihr bei diesem Thema die Augen
ganz verschliessen?
oder kommt ihr gleich wieder mit
"braunen Stammtisch" etc. ?
Auch eine Folge multikulturellen Denkens? - Frau Griefahn will den ohrfeigenden D. Bohlen mittels Bundesverdienstkreuz zum mustergültigen Deutschen erklären lassen.
# 13
... weil er seine Steuern in Deutschland bezahlt.
Dieser Logik folgend müssten wir ja (fast) alle den Orden
kriegen.
Oder gilt das erst ab einem Einkommen von über 5 Mio €??
... weil er seine Steuern in Deutschland bezahlt.
Dieser Logik folgend müssten wir ja (fast) alle den Orden
kriegen.
Oder gilt das erst ab einem Einkommen von über 5 Mio €??
Gemessen an anderen Prominenten hätte sich Bohlen schon allein dafür den Orden verdient, daß er nicht in Monaco oder den USA seine Residenz aufschlug. Was erhält er denn sonst dafür, daß er mehr Steuern zahlt, als ganze Sozialhilfeempfängerfamilien in ihrem Leben abgreifen können? Da hat es schon unwürdigere Verdienstkreuzempfänger gegeben.
Und was die Ohrfeige(n) angeht: das sah ja eher nach einer Medieninszenierung von Feldbusch aus, die ja damit ganz pünktlich ihre nächsten Karrieresprünge einleitete. Hier ist vom Baby über Heirat bis Brüste alles unecht oder inszeniert.
Und was die Ohrfeige(n) angeht: das sah ja eher nach einer Medieninszenierung von Feldbusch aus, die ja damit ganz pünktlich ihre nächsten Karrieresprünge einleitete. Hier ist vom Baby über Heirat bis Brüste alles unecht oder inszeniert.
# 15
Unechtes Baby??
Wie geht das???
Unechtes Baby??
Wie geht das???
for4zim,
daraus, daß einer im Heimatland seine Steuern zahlt, geht noch keineswegs hervor, daß er steuerehrlich ist!!!
daraus, daß einer im Heimatland seine Steuern zahlt, geht noch keineswegs hervor, daß er steuerehrlich ist!!!
Im übrigen, f4z, ich zahle auch meine Steuern (und zwar redlich!) im Inland und habe keine Konten im Ausland. Bekomme ich jetzt auch das Bundesverdienstkreuz? Oder ist das so eine Art Goldene Schallplatte?
Mirabellchen, zahlst Du denn so viel wie Bohlen? Könntest Du auch dem Steuerzahlen entgehen, indem Du einfach Deinen Wohnsitz in einschlägige Steuerpradiese verlegst?
Aber davon abgesehen, denke ich mal, daß hier auch die wirtschaftlichen Verdienste um den deutschen Musikstandort zählen könnten. Es gab, wie gesagt, schon weniger Berufene, die den Verdienstorden erhielten.
Aber davon abgesehen, denke ich mal, daß hier auch die wirtschaftlichen Verdienste um den deutschen Musikstandort zählen könnten. Es gab, wie gesagt, schon weniger Berufene, die den Verdienstorden erhielten.
hm ne Steuerdebatte
sollte es ja nicht gerade werden
auch wenn Hupe Bohlen einer der wenigen
ist die noch nicht von
der Steuer verjagt worden sind
sollte es ja nicht gerade werden
auch wenn Hupe Bohlen einer der wenigen
ist die noch nicht von
der Steuer verjagt worden sind
@ 7 easy
noch da, oder schaust Du nun
weg wenns um Argumente geht?
komisch, die pawlowschen Reflexe
der Sozis (Nazi, Braunes Stammtischgelaber, etc.)
funktioniren doch auch noch?
noch da, oder schaust Du nun
weg wenns um Argumente geht?
komisch, die pawlowschen Reflexe
der Sozis (Nazi, Braunes Stammtischgelaber, etc.)
funktioniren doch auch noch?
das ist ganz normaler rassismus,
genauso wie das herumhacken auf den USA bzw das zuschreiben bestimmter eigenschaften der amerikanischen nation kein negativer nationalismus,sondern ganz normaler nationalismus ist.
viele wollen das natürlic nicht wahrhaben
genauso wie das herumhacken auf den USA bzw das zuschreiben bestimmter eigenschaften der amerikanischen nation kein negativer nationalismus,sondern ganz normaler nationalismus ist.
viele wollen das natürlic nicht wahrhaben
das mit den Bezeichnungen
die viele Sozis
jetzt
für amerikanische Produkte fordern
erinnert in der Tat etwas an 1933 :O
die viele Sozis
jetzt
für amerikanische Produkte fordern
erinnert in der Tat etwas an 1933 :O
@ easydogi
hat Dir der Artikel
etwa die Sprache verschlagen?
hat Dir der Artikel
etwa die Sprache verschlagen?
war wohl etwas zu easy
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