Ansetzen von Umnsatzsteuer als Betriebsausgabe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.07.03 22:48:04 von
neuester Beitrag 03.08.03 09:09:11 von
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Tach zusammen,
saudumme frage - kann ich bei meiner jahressteuererklärung als selbstständiger die an das finanzamt abgeführte umsatzsteuer als betriebsausgabe ansetzen ?
mein wiso steuer behauptet das.
jemand ne antwort ?
gruß
dpunkt
saudumme frage - kann ich bei meiner jahressteuererklärung als selbstständiger die an das finanzamt abgeführte umsatzsteuer als betriebsausgabe ansetzen ?
mein wiso steuer behauptet das.
jemand ne antwort ?
gruß
dpunkt
Ja, als Einnahmen-Überschuß-Rechner ist die USt eine Betriebsausgabe und die Vorsteuer eine Einnahme. Als Bilanzierender wäre beides ein durchlaufender Posten.
thx für die info
gn8
dpunkt
gn8
dpunkt
@stenoll, seit wann ist denn in der E/A Überschuß-Rechnung die USt. eine Betriebsausgabe? und die Vorsteuer eine Einnahme?
Die Umsatzsteuer läuft unter Betriebseinnahmen und die Vorsteuer und USt-Vorauszahlungen unter Betriebsausgaben.
dpunkt soll doch keinen Ärger mit Eichels Schergen bekommen.
Die Umsatzsteuer läuft unter Betriebseinnahmen und die Vorsteuer und USt-Vorauszahlungen unter Betriebsausgaben.
dpunkt soll doch keinen Ärger mit Eichels Schergen bekommen.
Hi depodoc,
die eingangs aufgeworfene Frage bezog sich auf das Verhältnis mit dem Finanzamt.
Insoweit ist die an das FA gezahlte USt eine Betriebsausgabe und eine etwaige Erstattung eine Betriebseinnahme.
cu
pegru
die eingangs aufgeworfene Frage bezog sich auf das Verhältnis mit dem Finanzamt.
Insoweit ist die an das FA gezahlte USt eine Betriebsausgabe und eine etwaige Erstattung eine Betriebseinnahme.
cu
pegru
Gibt`s im Kontenrahmen ein spezielles Konto für.
Ist ein Unterschied als Freiberufler gegenüber der GmbH. Bei der GmbH ist das ein durchlaufender Posten, bei Dir musst die die Vorsteuer-Vorauszahlung ans FA getrennt verbuchen.
Vorsteuer, die Du dann im Januar 2003 für Dezember 2002 bezahlst, gehört dann auch erst in die 2003-Auswertung.
Und vergiss wiso. Geht zum Steuerberater und besorg Dir eine Buchungssoftware, oder arbeitest Du noch mit dem "Schuhkarton"?
krachelmaier
Ist ein Unterschied als Freiberufler gegenüber der GmbH. Bei der GmbH ist das ein durchlaufender Posten, bei Dir musst die die Vorsteuer-Vorauszahlung ans FA getrennt verbuchen.
Vorsteuer, die Du dann im Januar 2003 für Dezember 2002 bezahlst, gehört dann auch erst in die 2003-Auswertung.
Und vergiss wiso. Geht zum Steuerberater und besorg Dir eine Buchungssoftware, oder arbeitest Du noch mit dem "Schuhkarton"?
krachelmaier
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