Bananenrepublik - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.03 11:54:02 von
neuester Beitrag 30.07.03 12:57:58 von
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ftd.de, Mi, 30.7.2003, 10:45
Karlsruhe stärkt Schutz von Abgeordneten gegen Razzien
Mit einem Urteil zur CDU-Spendenaffäre hat das Bundesverfassungsgericht den Schutz von Abgeordneten und deren Mitarbeiter gestärkt. Bei Razzien dürfen in den Räumen des Bundestages Akten nicht beschlagnahmt werden.
Die bayerische Justiz hatte im Februar 2001 bei einer Durchsuchungsaktion gegen einen Mitarbeiter der SPD-Arbeitsgruppe im Parteispenden-Untersuchungsausschuss das verfassungsrechtliche Beschlagnahmeprivileg der Abgeordneten verletzt, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch.
Nach dem Urteil des Zweiten Senats ist die Beschlagnahme von Schriftstücken auch dann verboten, wenn sie im Parlamentsbüro eines Mitarbeiters des Abgeordneten aufbewahrt werden. Bisher war umstritten, ob sich der Schutz von Parlamentariern gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen auch auf ihr Büropersonal erstreckt. Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde von Frank Hofmann, SPD-Obmann im Parteispenden-Ausschuss, statt.
Klage gegen Thierse abgewiesen
Eine Organklage von Hofmann und zwölf weiteren SPD-Abgeordneten gegen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der die Aktion genehmigt hatte, wurde dagegen abgewiesen. Die Genehmigung sei nicht willkürlich oder grob sachwidrig gewesen. Die Verfassungsbeschwerden der zwölf Abgeordneten, die sich Hofmann angeschlossen hatten, sind aus formalen Gründen unzulässig.
Thierse hatte im Februar 2001 zugelassen, dass die Polizei Büro und Wohnung des Mitarbeiters von Hofmann durchsuchte und dort geheime Akten beschlagnahmte. Anlass für die Aktion waren Zeitungsberichte, wonach die bayerische Justiz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Schlüsselfiguren der CDU-Spendenaffäre behindert hatte. Das Landgericht München hatte die Beschlagnahme bestätigt.
Karlsruhe stärkt Schutz von Abgeordneten gegen Razzien
Mit einem Urteil zur CDU-Spendenaffäre hat das Bundesverfassungsgericht den Schutz von Abgeordneten und deren Mitarbeiter gestärkt. Bei Razzien dürfen in den Räumen des Bundestages Akten nicht beschlagnahmt werden.
Die bayerische Justiz hatte im Februar 2001 bei einer Durchsuchungsaktion gegen einen Mitarbeiter der SPD-Arbeitsgruppe im Parteispenden-Untersuchungsausschuss das verfassungsrechtliche Beschlagnahmeprivileg der Abgeordneten verletzt, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch.
Nach dem Urteil des Zweiten Senats ist die Beschlagnahme von Schriftstücken auch dann verboten, wenn sie im Parlamentsbüro eines Mitarbeiters des Abgeordneten aufbewahrt werden. Bisher war umstritten, ob sich der Schutz von Parlamentariern gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen auch auf ihr Büropersonal erstreckt. Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde von Frank Hofmann, SPD-Obmann im Parteispenden-Ausschuss, statt.
Klage gegen Thierse abgewiesen
Eine Organklage von Hofmann und zwölf weiteren SPD-Abgeordneten gegen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der die Aktion genehmigt hatte, wurde dagegen abgewiesen. Die Genehmigung sei nicht willkürlich oder grob sachwidrig gewesen. Die Verfassungsbeschwerden der zwölf Abgeordneten, die sich Hofmann angeschlossen hatten, sind aus formalen Gründen unzulässig.
Thierse hatte im Februar 2001 zugelassen, dass die Polizei Büro und Wohnung des Mitarbeiters von Hofmann durchsuchte und dort geheime Akten beschlagnahmte. Anlass für die Aktion waren Zeitungsberichte, wonach die bayerische Justiz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Schlüsselfiguren der CDU-Spendenaffäre behindert hatte. Das Landgericht München hatte die Beschlagnahme bestätigt.
KLASSE, jetzt wo der "Möllemann" tod ist!!
CU
SexyHexy
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SexyHexy
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