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    ► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ (Seite 2300)

    eröffnet am 29.11.03 14:19:12 von
    neuester Beitrag 04.05.24 11:43:57 von
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      Avatar
      schrieb am 13.06.18 23:09:50
      Beitrag Nr. 1.915 ()
      Am 12. April 2018 gab es ein BMF Schreiben:

      "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)
      GZ: IV C 1 - S 2252/08/10004 :021
      DOK: 2018/0281370"

      zu Randziffer 108 heißt es:
      "Erhält der Anteilsinhaber Bezugsrechte zugeteilt, werden diese gemäß § 20 Absatz 4a Satz 4 EStG mit Anschaffungskosten in Höhe von 0 € eingebucht, wenn die Altanteile vom Anteilseigner nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden.“ geht aber noch weiter Randziffer 110.

      Soweit ich es verstehe:
      Bezugsrechte werden bei Anschaffung vor 2009 nach einer Formel bewertet, bei Anschaffung ab 2009 mit einem Anschaffungswert null angesetzt. Ohne Bestandsschutz, also Erwerb ab 2009, fällt dann bei Veräußerung auf den gesamten Erlös Steuer an.

      Früher war ja die Meinung des Finanzamts, generell seien die Bezugsrechte zu null angeschafft, also der Veräußerungserlös immer in voller Höhe zu versteuern, auch bei Anschaffung der Aktien, aus denen das Recht resultierte vor 2009. Nun musste man das wohl korrigieren.
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 11:15:58
      Beitrag Nr. 1.914 ()
      lalin1972,
      „Beim Verkauf von Bezugsrechten fallen keine Steuern an.“

      Danke für deine Info (Meinung). Nach Google lese ich oft: „Abgsteuer auf den Erlös beim Verkauf von BZR, wenn die Aktien nach 2008 angeschafft wurden.“ Meine Depotbank hätte doch leicht den niedrigsten BZR-Kurs an einer deutschen Börse am Tag des Auftrags zum Depotübertrag ansetzen können. Vielleicht kommt irgend wann storno.
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 04:49:26
      Beitrag Nr. 1.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.947.784 von alzwo am 09.06.18 10:18:47Beim Verkauf von Bezugsrechten fallen keine Steuern an.
      Avatar
      schrieb am 12.06.18 09:03:31
      Beitrag Nr. 1.912 ()
      Deal hat geclosed
      meine Monsanto-Stücke wurden heute ausgebucht
      Avatar
      schrieb am 09.06.18 10:18:47
      Beitrag Nr. 1.911 ()
      Wie wird der Verkauf der Bayer-Bezugsrechte (BR) versteuert?

      Abgsteuer auf den um Gebühren verminderten Verkaufserlös?
      Senkung der Anschaffungskosten um den Erlös?

      Meine BR habe ich entgeltlich übertragen lassen. Übertrag hat 2 Tage gedauert, dann Mitteilung: „Eine Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43A ist nicht feststellbar.“ Kein Steuereinbehalt, keine Senkung der Anschaffungskosten. Meine Bayer habe ich nach 2009 angeschafft. Die Bank frage ich nicht – kann für mich ja nur ungünstig werden.
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      schrieb am 07.06.18 14:46:28
      Beitrag Nr. 1.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.906.630 von ursachse am 04.06.18 21:14:13Ich hatte extra mit einer Antwort auf die Frage nach einem PUT gewartet, denn mit dem Bezugsrechtsabschlag ist das sonst eher weniger übersichtlich.

      Die Auswahl an PUTs ist natürlich groß. Ein Beispiel WKN SC317B BASIS 100 Fällig Juni 2019 kostet 0,94, also zahlt man 9,40 Euro und gewinnt, wenn die Aktie unter 90,60 fällt.

      Mit WKN ST0HK5 wäre eine ähnliche Wett bis März 2010 möglich.

      Man kann ja leicht entsprechende Scheine vergleichen, beispielsweise im Informer bei comdirect.
      Vielleicht ist ein Schein mit einem Jahr Laufzeit und einem niedrigeren Basispreis, z.B. 90, sinnvoller. Der kostet weniger, bringt aber natürlich nur einen Gewinn bei einem noch dutlicheren Kursrückgang.

      Alles meines Erachtens als Spekulation nicht ratsam, Bayer neu hat mehr Marktmacht, als jeder Wettbewerber und als es Monsanto jemals hatte. Aber ein Bedarf, einen Kurs abzusichern kann sich ja auch ohne Spekulation ergeben, und auch die Auswirkungen weiterer Finanzierungsmaßnahmen auf den Börsenkurs können in Kursausschlägen bestehen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 14:25:57
      Beitrag Nr. 1.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.931.731 von R-BgO am 07.06.18 13:51:10Danke, hast mir sehr geholfen! (27 € eingenommen)
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 13:51:10
      Beitrag Nr. 1.908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.931.428 von cybermitro am 07.06.18 13:24:36
      Bezugsrechtsverhältnis 23:2 heißt,
      dass Du für 23 Bezugsrechte je 2 Aktien für 81,- zeichnen kannst.

      Da Du mit 20 Altaktien zwanzig Bezugsrechte hast, kannst Du entweder soviel zulaufen, dass Du eine durch 23 teilbare Zahl hast (also 3, 26, 49, ...) und dann entsprechend 2, 4, 6 Aktien zu 81,- beziehen.

      Oder Du läßt Deine Bank die 20 BZR verkaufen (https://www.wallstreet-online.de/aktien/bayer-subscription-r…) und erhältst so -Stand jetzt- rund 30 Euro vor etwaigen Spesen Deiner Bank.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 13:24:36
      Beitrag Nr. 1.907 ()
      Hallo,
      kann mir bitte jemand helfen:
      Ich halte nur 20 Aktien, Bei 23:2 dürfte ich doch gar keine angeboten bekommen?
      Die Bank hat mir jetzt 20 Bezugsrechte eingebucht. Bekomme ich bei 20 Aktien zu 81€, wenn ich das Ausführen beantrage, oder nur die 30€ minus Gebühren?
      LGC
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 06:05:41
      Beitrag Nr. 1.906 ()
      Das Anschreiben zu den Bezugsrechten ist da (DKB). Frist bis 14.06.
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