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    GEZ - wann endet die Gebuehrenpflicht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.04 13:14:17 von
    neuester Beitrag 08.06.04 13:50:27 von
    Beiträge: 12
    ID: 867.762
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      schrieb am 07.06.04 13:14:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      der Satzung der GEZ habe ich folgende Regelung entnommen, die hier kopiert sei:

      Beginn der Gebührenpflicht
      Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.


      Ende der Gebührenpflicht
      Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der GEZ oder Ihrer Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.


      -> Nun frage ich mich, inwieweit diese Satzung rechtens ist. Wenn jemand gebuehrenpflichtig ist, sich jedoch die Umstaende insofern aendern, als dass nachweislich ab einem Zeitpunkt x keine Gebuehrenpflicht mehr besteht (sofern dies auch der GEZ mitgeteilt wird), doch die Person die sich staendig aendernden Satzungen nicht kennt und somit faelschlicherweise ohne Abmeldung weiterzahlt, kann nach obiger Regelung das "umsonst" gezahlte Geld spaeter nicht zurueckgefordert werden. Diese Regelung halte ich fuer voellig inakzeptabel und zweifel deren Rechtmaessigkeit an.

      Meinungen?

      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 13:29:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      diesen Passus der GEZ-Ordnung halte ich eher für unbürokratisch und konsumentenfreundlich und eine Ungerechtigkeit ist für mich nicht zu sehen.

      Die GEZ-Gebührenpflicht endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem der Zahler die Abmeldung eingereicht hast. Mit der Bestimmung wird wohl verhindert, daß kleinere Beträge rücküberwiesen werden müssen und das ist schon ok.

      Wenn der Zahler seinen Fernseher nicht mehr hat und längere Zeit "vergißt", daß er keine GEZ mehr zahlen kann, so wird ihm die GEZ ebenfalls kein Geld zurückzahlen können und wollen. Schließlich kann man von einem erwachsenen Menschen erwarten, daß er, wenn er etwas nicht mehr nutzen mag, durch Abmeldung bekannt geben kann.

      Dies nur meine Meinung, bin kein Jurist...

      Gruß

      Uli
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 13:51:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      @uli:

      Zunaechst danke fuer die Antwort. Ich sehe dies aehnlich fuer den Fall, dass jemand keine Rundfunkgeraete mehr besitzt und dies vergisst, der GEZ mitzuteilen. In meinem konkreten Fall war dies jedoch anders:

      Meine Lebensgefaehrtin und ich lebten getrennt und zahlten beide GEZ-Beitraege. Irgendwann zogen wir zusammen, zahlten jedoch beide weiter, da wir nicht verheiratet sind und die Regelung zu eheaehnlichen Wohngemeinschaften der GEZ nicht kannten. Dies fiel uns ca. 8 Monate spaeter auf, woraufhin ich unter Angabe der Gruende kuendigte und die 2 Tage zuvor gezahlte letzte Quartalsabrechnung von ca. 50 Euro von meiner Bank zurueckholte. Die fuer die restlichen Monate zuviel gezahlten Gebuehren forderte ich aus Kulanz nicht zurueck. Man bestaetigte mir, dass ich fuer diese 8 Monate nicht haette zahlen muessen, wenn ich der GEZ meine Abmeldung zugeschickt haette. Umgemeldet hatten wir uns beide bei der GEZ, so dass dieser bekannt war, dass zwei Beitragzahler in die selbe Wohnung gezogen waren, uns jedoch nicht auf die Regelung zur eheaehnlichen Wohngemeinschaft hinwies.

      Ich habe also nachweislich nur deswegen ca. 150 Euro zuviel bezahlt, weil mir die aktuellste Satzung der GEZ (die nicht den Rechnungsschreiben beiliegt) nicht bekannt war. Ansonsten war ich nicht zahlungspflichtig.

      Nun steht sicherlich in Kuerze ein Gerichtsverfahren an, da ich weiterhin nicht vor habe, zu zahlen.

      Sollte mich dieses Gerichtsverfahren 1000 Euro kosten, naehme ich dies gerne in Kauf - es geht hier ums Prinzip. Allerdings freut sich meine Rechtsschutzversicherung bereits auf das Verfahren.


      Schoene Gruesse.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 14:03:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was denken die Leser hier eigentlich über meine Idee aus Thread: GEZ umgehen. Eine echte Chance ??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 14:13:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh: Sehe gerade, steuer_inc. war ja in meinem Thread schon fleissig dabei... :laugh:

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      schrieb am 07.06.04 14:19:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      @lassmichrein:

      m.E. legal. Die GEZ koennte aber auf den Plural in ihrer Satzung bestehen und fordern, dass die Eltern Geraete und nicht nur ein Geraet angemeldet haben.

      Letztlich bleibt die GEZ-Gebuehr eine Steuer...
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 15:00:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Rundfunkgebühr ist keine Steuer ! Im juristischen Sinne ist sie sogar ein Beitrag und keine Gebühr, da sie unabhängig von der tätsächlichen Nutzung von Leistungen (Rundfunkprogrammen) anfällt.
      Prinzipiell ist die Beitragspflicht personengebunden, so dass selbst bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften die Verpflichtung beider Partner weiter besteht. Dass in diesem Fall an den gemeinsamen Haushalt angeknüpft wird, ist lediglich eine Erleichterung ! Erst nach vorheriger Anzeige endet daher die Verpflichtung BEIDER Partner. Von daher ist eine Rückforderung der zuviel gezahlten Beiträge ausgeschlossen. Eine gute Rechtsschutzversicherung würde daher keine Kostendeckung geben, da es an hinreichenden Erfolgsaussichten fehlt !
      Übrigens bedarf die Satzung zu Ihrer Wirksamkeit nicht der Kenntnisnahme, sondern lediglich der öff. Bekanntmachung !
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 15:02:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich frage mich, wieviele Menschen aelterer Generationen gutglaeubig seit Jahrzehnten GEZ-Gebuehren zahlen obwohl sie dies evtl. gar nicht mehr muessten. Sicherlich kein Regelfall, doch bei Bemerken des Fehlers werden Ansprueche auf Rueckerstattung pauschal per Satzung ausgeschlossen... m.E. sehr dubios.

      Im Uebrigen zahlt sicherlich ein Grossteil der TV-Nutzer keine GEZ Beitraege. Wer hingegen ehrlich zahlt und spaeter erfaehrt, dass Zahlungen nicht noetig gewesen waeren, hat bei der geltenden Regelung Pech gehabt. Soetwas gibt es nichtmal bei Finanzaemtern - dort werden nachweislich zuviel gezahlte Steuern zurueckerstattet.

      Desweiteren verlangt die GEZ schliesslich auch nachtraegliche Beitragszahlungen, sofern eine Anmeldung erst nach der Aufstellung von Rundfunkgeraeten erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 15:41:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @realjoker:

      Ich moechte wetten, dass Du bei der GEZ in Lohn und Brot stehst.

      Zitat Nr.1:

      "Übrigens bedarf die Satzung zu Ihrer Wirksamkeit nicht der Kenntnisnahme, sondern lediglich der öff. Bekanntmachung !"

      -> Diese Formulierung der GEZ ist mir auch bekannt, doch wehre ich mich gegen die darin enthaltene Ungerechtigkeit. Dass die GEZ-Beitraege im uebrigen offiziell nicht als "Steuer" betrachtet werden, aendert nichts an dem ihnen innewohnendem Steuercharakter. Die GEZ ist eine staatliche Einrichtung, die nicht an Gegenleistungen gebundene Zwangsabgaben erhebt. Durch diese Abgaben werden zudem nicht nur die Kosten der "vorgeschobenen Dienstleistung" (derer sich nur sehr wenige bedienen) gedeckt, sondern zusaetzlich Gewinne erwirtschaftet, die wiederum anderweitige Verwendung finden. Dies ist - offizielle Bezeichnung hin oder her - eine Steuer.

      Zitat Nr. 2:
      "Erst nach vorheriger Anzeige endet daher die Verpflichtung BEIDER Partner. Von daher ist eine Rückforderung der zuviel gezahlten Beiträge ausgeschlossen."

      -> Richtig, dies entspricht der derzeitigen Satzung der GEZ. Doch vergleicht man zwei Personen miteinander, so mag es sein, dass beide unter exakt gleichen Umstaenden leben, der eine jedoch im Sinne der GEZ-Satzung beitragspflichtig ist, der andere hingegen nicht. Die Regelung der GEZ ist derart unlogisch, dass in der deutschen Sprache bereits die Begrifflichkeiten fehlen, um den Zustand eines Beitragspflichtigen zu beschreiben, der nur deswegen beitragspflichtig ist, da er die GEZ nicht darueber in Kenntnis setzt, dass er gar nicht mehr beitragspflichtig ist.

      Im "GEZ-Deutsch" ist er quasi "beitragspflichtig unter Vorbehalt"....
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 17:07:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hier einige Hintergruende zur GEZ:

      Der Geschaeftsbericht 2003 ist noch nicht veroeffentlicht, auf http://www.gez.de/pdfs/gb2002.pdf ist der 2002-Bericht zu finden (lesenswert Seite 48)

      FAKTEN:

      1) 2002 erwirtschaftete die GEZ Ertraege in Hoehe von ca. 6,75 Mrd. Euro, welchen Aufwendungen in Hoehe von lediglich ca. 121,3 Mio. Euro gegenueberstanden. Gewinn folglich: ca. 6,63 Mrd. Euro (Umsatzrendite von 98,24% !!)

      2) Teilnehmerkonten kosteten im Schnitt 3.08 Euro pro Rundfunkteilnehmer und pro Monat. Per Lastschrift zahlende Rundfunkteilnehmer verursachten hingegen lediglich 0.80 Euro pro Monat. Wer also die ueberhoehten Gehaelter von z.B. Frau Christiansen weiter bezuschussen moechte, der zahlt per Lastschriftverfahren, wem GEZ Beitraege ein Dorn im Auge sind, verzichtet kuenftig auf Lastschrift (der GEZ bleiben dann geringere Gewinne).

      3) Im Jahr 2002 beschaeftigte die GEZ durchschnittlich 929,5 Mitarbeiter . Die Personalaufwendungen fuer Loehne und Gehaelter beliefen sich auf 39.281.900 Euro . Somit lag das durchschnittliche Jahresgehalt dieser Mitarbeiter bei stolzen 42.261,32 Euro !!

      Hinzu kommt, dass bei dieser Durchschnittsrechnung auch Praktikanten, Teilzeitarbeiter und Auszubildende beruecksichtigt werden und die Lohnkosten keine sozialen Aufwendungen beinhalten.


      -> Zum einen halte ich die GEZ-Mitarbeiter fuer im Durchschnitt deutlich ueberbezahlt, zum anderen geht aus dem Geschaeftsbericht 2002 nicht hervor, wofuer (ausser fuer die Rundfunkanstalten) der Gewinn von ca. 6.63 Mrd. Euro verwendet wurde. Interessant duerfte in diesem Zusammenhang sein, ob Teile dieses Geldes direkt in den Staats- bzw. Landeshaushalt fliessen, was den Begriff Steuer nur zu gut rechtfertigen wuerde.


      Schoene Gruesse.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 17:39:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Artikel aus dem Manager Magazin vom 25.04.2003:

      Wofür kassiert die GEZ?

      Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat bei der EU-Kommission Beschwerde über das Internetangebot von ARD und ZDF eingereicht. Der Wettbewerb werde verzerrt, da sich das Angebot aus Rundfunkgebühren finanziert.

      Berlin/Brüssel - Das umfangreiche und aus den Rundfunkgebühren finanzierte Informationsangebot von ARD und ZDF im Internet gehe über den im Gesetz verankerten Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender hinaus, argumentierte VPRT-Chef Jürgen Doetz. Um die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern zu unterbinden, habe der Verband nun eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

      "Die Zeit ist reif, die Brüsseler Karte zu ziehen", sagte Doetz. Hat die Klage des Verbandes Erfolg, könnten nicht nur die steuerlichen Vergünstigungen von ARD und ZDF abgebaut, sondern auch die Rundfunkgebühren in Deutschland gesenkt werden.

      ARD und ZDF geben der Beschwerde keine Chance. Man vertraue auf Prüfung der EU-Kommission mit dem Ergebnis, dass die Beschwerde unbegründet sei, sagte ein ARD-Sprecher. Das ZDF erklärte, die Internetangebote bewegten sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

      Hohe Gebühren, mangelnde Transparenz

      Die Diskussion um die Internetangebote von ARD und ZDF, die neben Nachrichten und Informationen zu TV-Sendungen auch Kochrezepte und Tipps zum Autokauf enthalten, ist nicht neu. Der VPRT bezieht sich in seiner Beschwerde auf die europäische Transparenzrichtlinie, die eine Offenlegung der Verwendung der Gebühren vorschreibt, nach VPRT-Angaben in Deutschland aber noch nicht umgesetzt wurde. Folge die Kommission den Argumenten des Verbands, drohe dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren.

      In Deutschland wird derzeit eine Novelle des Rundfunkstaatsvertrages diskutiert, in der möglicherweise der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender genauer definiert werden soll.


      Quelle: http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,24612…
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 13:50:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      #steuer_inc,

      ich bin alles andere als ein GEZ-Fan und stehe bei denen auch nicht in Lohn und Brot. Allerdings dachte ich mir, Du könntest eine juristische Betrachtung Deines Problems vertragen ;) .
      Ungeachtet der Beitragspflicht selbst halte ich auch die Höhe der monatlichen Beiträge für total überzogen, zumal von diesen Geldern Reisemagazine und Übertragungsrechte für sportliche Großereignisse finanziert werden.
      Außerdem ist es sehr bedenklich, dass Kopfprämien hinsichtlich erwischter Schwarzseher gezahlt werden !


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      GEZ - wann endet die Gebuehrenpflicht?