checkAd

    Quellensteuer auf US-Fonds in Fondspolicen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.04 15:34:15 von
    neuester Beitrag 03.12.04 22:22:19 von
    Beiträge: 19
    ID: 931.570
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 380
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 15:34:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei einem Direktinvestment in einen Fonds nach US-Recht ist es ja möglich die US-Quellensteuer über die W8BEN Erklärung bei der Einkommenssteuererklärung zurück zu bekommen.

      Wie ist es denn, wenn man den Fonds (z.B. Templeton Growth) in einer FLV/FRV hat ?
      Bei Cosmos sagte man mir, dass bei denen die Quellensteuer abgezogen wird. Könnten die denn überhaupt die Quellensteuer für mich zurück bekommen und gut schreiben ?
      Wenn ja, habe ich einen Anspruch darauf, dass sie das tun ?

      Hat es Sinn, sich deswegen an das BAFin oder den Ombudsmann zu wenden ?
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 16:05:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hast bei einer FLV kein (Privat)Depot. Lediglich die Versicherung hat ein Sammeldepot, somit geht da nix, sorry.

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 11:14:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich gehe auch davon aus, dass ich die Quellensteuer nicht selber steuerlich geltend machen kann.

      Aber warum kann der Versicherer die Quellensteuer als Eigentümer des Depots nicht zurück bekommen ?
      Liegt das daran, dass er die Quellensteuer nur mit Steuern auf Kapitalerträge, die er gezahlt hat, verrechnen könnte, da er aber darauf keine Steuern zahlt, auch nichts verrechnen kann ?
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 13:04:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Quellensteuer kannst DU nie ganz vermeiden sondern nur reduzieren. (In USA auf 15%)
      Die Frage an COSMOS (oder andere Versicherer) ist also, wieviel QS abgezogen wird.

      Am liebsten wäre es mir, jemand könnte mal posten, wieviel neue Anteile er je vorhandenen Anteil bekommen hat. Welcher Aussschüttungstermin ist mir dabei egal.
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:44:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @#4,
      01.10.2003, 0,25€ je Anteil.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +3,64 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 16:04:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Oktober gab es eine Ausschüttung von Brutto 0,2858 Euro am 24. Oktober 2003.

      Das passt igendwie nicht.

      Abzügich 15% QS müssten 0,2429 geflossen sein.
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 17:04:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...vielleicht war sie nicht komplett Qst-pflichtig?
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 17:06:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...oder die nehmen den Wechselkurs vom 1. des jeweiligen Ausschüttungsmonats?
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 17:23:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wahrscheinlich wird die Quellensteuer auf volle Cent abgerundet. Dann stimmen die 25 cent.
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 17:36:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      @#9,

      ...oder so.

      weitere Ausschüttungen:
      1.10.02: 0,24€
      1.1.03: 0,06€
      1.12.03:0,08€
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 18:06:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mich irritiert auch das Datum.
      Nun ja, bist Du sicher dass es die INC Variante ist.

      Das sie die Quellensteuer abrunden oder einen willkürlichen Währungskurs nehmen kann ich mir auch nicht vorstellen.

      Stammen die Daten aus einer COSMOS Police?
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 18:08:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 18:16:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      IsinNr us8801991048.

      die Daten stammen aus einer CosmosPolice.

      die Anlage erfolgt immer nur zum ersten eines Monats, von daher vermute ich, dass der Wechselkurs des Monatsersten genommen wird.

      Abrundung halte ich grundsätzlich auch für denkbar; gehe allerdings hier nicht davon aus, da bei Steuern vielleicht beim Gesamtbetrag des Einzelnen gerundet wird, nicht aber bei dem Wert je Anteil.
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 22:42:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nun ja das soll einer verstehen. Kannst Du noch den Wiederanlage Kurs angeben?
      Vielleicht kriegt die Versicherung auch nicht die A-Anteile oder hat einen anderen Ausschüttungstermin.

      Jedenfalls scheinen es tatsächlich ca. die 15% QS zu sein, die man auch bei einer Direktanlage und W8BEN Erklärung abgeben würde. Vielleicht kann das aber noch einmal jemand bestätigen indem er beispielhafte Ausschüttungen postet!

      Bei den Performanceangaben wird die QS übrigens nicht berücksichtigt. Die QS reduziert die Performance um ca. 0,5% je Jahr. Man könnte sie auch der TER hinzurechnen.
      Trotzdem ist die INC Variante noch günstiger (weniger Kosten und Abgaben) als die Euro Variante des TGF.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 10:47:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      @#14,

      ..die isinnr ist doch eindeutig, oder? von daher sollte es keine andere anteilsklasse sein.

      die jahresabrechnung ist folgendermassen aufgebaut:

      Anl.-datum;
      Versicherungsbeitrag
      Kosten abzüglich Gewinnbeteiligung
      Anlagebeitrag
      Rücknahmekurs zum Ende des Vormonats,
      Ertrag je Anteil am Monatsende
      Zuwachs im Monat in Anteilen
      Stand am Monatsende in Anteilen
      Stand am Monatsende in €.

      Anscheinend wird immer am 1. des Monats angelegt zum Kurs des letzten des Vormonats. Der Kurs wird immer in € angegeben.

      Die Kurse für die Wiederanlage der Ausschüttung waren:

      1.12.03/30.11.03: 16,28€
      1.10.03/30.09.03: 15,96€
      1.10.02/30.09.02: 15,45€
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 13:28:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      @#15
      Du hast recht normalerweise sollte die ISIN Nr eindeutig sein. Aber auf der FT Seite wird für die ISIN Nr US8801991048 ein Volumen von 17,946,854,352 angegeben. Schaut man dann in den Bericht, stellt man fest, dass es zu diesem Volumen schon verschiedene Anteile gibt.

      Aber ich glaube das ist eh nicht so entscheidend.

      Mit den Anteilskursen kommt man auch nicht genau auf 85% der Bruttoausschüttung. (es sind 85,3% bis 87%)
      Die Ausschüttung war voll steuerpflichtig (nur aus Dividenden)
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 13:53:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      "Die Ausschüttung war voll steuerpflichtig (nur aus Dividenden)"

      Sind Ausschüttungen bei Aktienfonds nicht immer "voll" steuerpflichtig (bzw. bei Dividenden halb steuerpflichtig nach Halbeinkünfteverfahren ) ?

      Nur bei internationalen Immobilienfonds gibt es meines Wissens Ausnahmen bei Erträgen aus dem Ausland. Den steuerpflichtigen Anteil der Ausschüttung müsste man dort eigentlich in etwa am Deutschlandanteil des Fonds abschätzen können. (?)
      Allerdings fallen die steuerpflichtigen Erträge größtenteils nicht unter das Halbeinkünfteverfahren sondern müssen voll versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 14:36:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich meinte die US-QS und die fällt für Dividenden und kurzfistige Kursgewinne an. Die AUsschüttung 10/2004 enthielt z.B. alle Arten und die QS fiel nur auf den kleineren Teil der Ausschüttung an.

      FT hat mir einen Vergleich geschickt was die QS ausmacht. Danach war die Rendite im Zeitraum 1983-2001 ohne QS 13,4% p.a. und mit QS 12,88% p.a.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 22:22:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hier die Ausschüttungsmitteilung von Templeton für den Templeton Growth Fund Inc,

      Ausschüttung vom 22. Oktober 2004 je Anteil 0,7516 USD 0,5939 EUR
      In der Ausschüttung enthaltene Veräußerungsgewinne 0,4330 USD 0,3422 EUR
      davon: langfristig 0,3974 USD 0,3140 EUR
      kurzfristig 0,0356 USD 0,0281 EUR


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Quellensteuer auf US-Fonds in Fondspolicen