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    Notorische Verfassungsbrecher - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.04 10:19:47 von
    neuester Beitrag 16.06.05 10:59:21 von
    Beiträge: 65
    ID: 933.548
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      Avatar
      schrieb am 08.12.04 10:19:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Karlsruhe fordert neue Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses


      Karlsruhe (dpa) - Der Bundestag muss die umstrittene Besetzung des Vermittlungsausschusses umgehend korrigieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Rot-Grün habe sich auf der Bundestagsbank des Gremiums eine zu stark vom knappen Wahlausgang 2002 abweichende Mehrheit verschafft. Dennoch lässt Karlsruhe die bisherige Arbeit des Ausschusses unangetastet: Die rot- grüne Mehrheit durfte damals einen vorläufigen Korrekturfaktor durchsetzen, um das Gremium rasch arbeitsfähig zu machen.

      Quelle: http://de.news.yahoo.com/041208/3/4bvgx.html
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 10:25:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Titel ist aber für den Inhalt stark überzogen, oder? Das Verfassungsgericht hat ja gerade nicht festgestellt, daß die Regierung 2002 gegen die Verfassung verstoßen hätte, sondern nur eine Klärung der Regeln für die Zukunft angemahnt.
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 10:36:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      @for4zim,

      ich denke, auf eine rückwirkende Feststellung der Verfassungswidrigkeit wurde nur deshalb verzichtet, da diese zwangsläufig zu einer Annullierung aller in den vergangenen 2 Jahren verabschiedeten Bundesgesetzte und damit zu einer dramatischen Staatskriese geführt hätte. Für mich stellt dies somit eine "Konzessionsentscheidung" dar, mit dem Ziel der Schadensbegrenzung.
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 10:43:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eilmeldung: Karlsruhe fordert neue Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses

      Karlsruhe (dpa) - Der Bundestag muss die umstrittene Besetzung des Vermittlungsausschusses umgehend korrigieren. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass sich Rot- Grün auf der Bundestagsbank des Gremiums eine zu stark vom knappen Wahlausgang 2002 abweichende Mehrheit verschafft habe.

      Dennoch lässt Karlsruhe die bisherige Arbeit des Ausschusses unangetastet: Die rot- grüne Mehrheit durfte damals einen vorläufigen Korrekturfaktor durchsetzen, um das Gremium rasch arbeitsfähig zu machen.

      Quelle: http://de.news.yahoo.com/041208/3/4bvgv.html
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 10:51:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Rot-Grün
      Vermittlungsausschuss falsch besetzt

      | 08.12.04 |

      Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine herbe Schlappe einstecken müssen.


      Es verpflichtete die rot-grüne Koalition am Mittwoch, über die Besetzung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat neu zu entscheiden. Karlsruhe gab damit einer Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilweise statt. Allerdings gilt eine Neuregelung nicht rückwirkend.

      Das Gericht befand, Rot-Grün habe sich auf der Bundestagsbank des Gremiums eine vom knappen Wahlausgang 2002 zu stark abweichende Mehrheit verschafft habe.

      Patt wäre korrekt

      Die SPD-Fraktion wäre nach allen drei bisher üblichen Zählverfahren nach der Bundestagswahl 2002 mit sieben Abgeordneten auf der 16-köpfigen Bundestagsbank des Vermittlungsausschuss
      vertreten gewesen – genauso wie die CDU. FDP und Grüne verfügen dort über je einen Sitz. Mit einem Korrekturfaktor hatte die Koalitionsmehrheit der SPD acht und der Union sechs Plätze zugestanden.

      [url]http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=9260[/url]

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      schrieb am 08.12.04 10:57:05
      Beitrag Nr. 6 ()

      Putin und Schröder zum Thema Demokratie
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 11:02:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zur Erinnerung die Entscheidung des BVerfG zum Zuwanderungsgesetzt: Thread: Zuwanderungsgesetz: Wowereit (SPD) beging Verfassungsbruch
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 12:09:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1,

      gegen welchen Artikel der Verfassung wurde nochmal verstoßen...?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 12:21:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      connor

      Was schließt denn Du daraus, dass die Zusammensetzung für die Zukunft geändert werden muss? Rechtmäßiges Handeln in der Vergangenheit? :eek: :laugh:

      Wie blind muss man eigentlich mit so einer rosaroten Brille sein? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 12:24:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich fragte nach dem verletzten Artikel der Verfassung.

      Welcher ist es denn nun?:confused:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 12:35:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es geht um Artikel 77, Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort wird wiederum auf eine Geschäftsordnung verwiesen, die vom Bundestag beschlossen wird und der vom Bundesrat zuzustimmen ist. Die Änderung der Vorgehensweise zur Besetzung des Vermittlungsausschusses war 2002 in Abweichung zur Geschäftsordnung beschlossen worden und berührte somit die Rechte der Fraktionen im Bundestag wie auch des Bundesrates. Mittelbar war also Artikel 77 verletzt, unmittelbar die Geschäftsordnung des Bundestages.
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 12:49:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Achso, also war unmittelbar nur die Geschäftsordnung verletzt.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 12:50:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Urteil des BVerfG: 2 BvE 3/02
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 13:06:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Connor

      Du hast es doch sonst so mit Rechtsverletzungen. Wogegen hatte Kohl mit seinem Ehrenwort nochmal ganz konkret verstoßen? :laugh:

      Ich sach ja: Einseitiges Papageiengeplapper bei Dir. Sonst nüschte. :cry:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 13:11:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14,

      keine Ahnung. Ich nehme an daß Kohl grundlos vom Ehrenvorsitz seiner Partei zurücktreten mußte`?:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 13:15:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      aber Du prangerst es doch immer als Rechtsverstoss an. Und das ist was anderes als ein moralischer Vorwurf.

      Aber das mit dem "keine Ahnung" nehme ich mal so an für Deine Person. :D
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 15:09:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      #12

      Oh, da spricht aber ein juristischer Laie!
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 15:11:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17,

      wieder so ´ne Zweit-ID.:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 15:13:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18

      Habe noch nie unter einer anderen ID geschrieben, aber wie auch immer, Staatsrecht war wohl nicht Dein Wahlfach, oder!?
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 16:01:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Uni9
      meins auch nicht. Aber connor weiss nicht mal was Recht ist
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 16:13:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20

      Ich bin ja mal gespannt, was er denn zum Bundeshaushalt 2005, zum Nachtragshaushalt 2004 und vor allem zum Luftsicherheitsgestz sagen wird, die ja vermutlich alle in Karlsruhe landen werden!?
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 16:22:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      Uni9

      Kann ich Dir jetzt schon sagen:
      1. alles ganz Super!
      2. Negatives alles noch von Kohl verursacht - möglicherweise hat auch Adenauer noch schuld :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 19:55:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Böldsinn: Kohl hatte doch ´ne Super-Bilanz. Deswegen hat er 98 doch 35,1% der Stimmen bekommen...
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 08:13:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hier ist noch mal einer, der zeigt, dass die regierende SPD auf unsere Verfassung pfeift:

      Vermittlungsausschuss: Stiegler droht mit Alleingang
      - SPD-Fraktionsvize nennt BVG-Urteil "Pyrrhus-Sieg für die Union"

      Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ludwig Stiegler hat der Union mit einem Alleingang im Streit um die Besetzung des Vermittlungsausschusses gedroht. Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" sagte Stiegler, die rot-grüne Mehrheit werde notfalls eine Änderung der Bundestagsgeschäftsordnung durchsetzen, um die bisherige Sitzverteilung im Vermittlungsauschuss aufrecht zu erhalten. "Zunächst streben wir nach einer einvernehmlichen Lösung, aber wenn das nicht funktioniert, passen wir die Geschäftsordnung im Alleingang an."

      Stiegler nannte den am Mittwoch verkündeten Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung des Ausschusses einen "Pyrrhus-Sieg für die Union". Die CDU/CSU könne ihren Wunsch nach einer raschen Neuverteilung der Sitze zu Gunsten der Union "nach Himmelspforten an den Weihnachtsmann verschicken".

      Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat neu besetzt werden muss, um den knappen Ausgang der Bundestagswahl von 2002 gerechter widerzuspiegeln.


      ;
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 08:30:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      Besonders befremdlich ist, dass SPD Fraktionsvorstand Stiegler, wie in #24 deutlich zu erkennen ist, sich noch über das eindeutige Verfassungsgerichtsurteil lustig macht.

      Das erinnert an Zeiten von Hitler und Göbbels, die man glaubte in unserer Demokratie eigentlich schon längst überwunden zu haben. Aber offensichltich ist eine solche Denke aus manchen Köpfen schwer herauszubekommen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 08:57:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      Das Traurige dabei ist, dass sich die Opposition derlei Spielchen dauernd gefallen lässt.

      Sie sollte sich einfach komplett verweigern, bis eine vernünftige Zusammenarbeit mir den sehr überheblichen Regierungsfuzzis möglich ist.

      Aber dazu haben sie leider auch keine Traute.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 10:43:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Was soll an Stiegler´s Aussage falsch sein?

      Ist doch logo daß die Bundestagsmehrheit auch in der Sitzverteilung des Vermittlungsausschusses zum Ausdruck kommen muß.;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 12:12:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nun Connor,

      das hättest jetzt selbst Du mit Deiner einen Hirnhälfte von der Logik her richtig entwickeln können.

      Lassen wir mal sämtliche Rechtsgrundlagen weg und nehmen nur die von Dir zitierte Logik:
      Wenn ein Ausschuss zwischen zwei Gremien vermitteln soll, kann er das doch eigentlich nur dann, wenn er diese beiden Gremien auch von seiner Zusammensetzung her korrekt repräsentiert. Sonst fehlt ihm letztlich seine Kompetenz, für das eine oder das andere Gremium Aussagen treffen zu können.

      Die andere Konsequenz wäre dann nur, auf einen Vermittlungsausschuss komplett zu verzichten.

      Wenn Du also was zu Logik sagts, dann bitte nicht nur aus Sicht Deiner einen (rotgrünen) Hirnhälfte. Nimme halt ne zweite Person aus Deinem Bekanntenkreis hinzu, die Dir leihweise die andere Hirnhälfte zur Verfügung stellt.

      Ich fürchte nur (falls es überaupt einen Bekanntenkreis für Dich gitb), dass Deine Bekannten ebenfalls nur mit einer rotgrün-geprägten Hirnhälfte denken. Wenn man überhaupt von Hirn reden kann, bei Dir.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 12:26:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ Connor

      So sagt es das höchste deutsche Gericht und oberste Hüter der Verfassung und freiheitlich demokratischen Grundordnung:

      Der Antragsgegner ist allerdings verpflichtet, noch innerhalb der 15. Wahlperiode erneut einen Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT zu fassen, der darauf abzielt, eine proportionalitätsgerechtere Sitzverteilung auf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses zu erreichen.

      So sagt draufhin ein Führer der SPD in einer einer die Verfassung missachtenden und das Verfassungsgericht und Opposition verhöhnenden unverschämten und an den Stil der NSDAP erinnernden Art und Weise:

      ... die rot-grüne Mehrheit werde notfalls eine Änderung der Bundestagsgeschäftsordnung durchsetzen, um die bisherige Sitzverteilung im Vermittlungsauschuss aufrecht zu erhalten. ...
      " Die CDU/CSU könne ihren Wunsch nach einer raschen Neuverteilung der Sitze zu Gunsten der Union " nach Himmelspforten an den Weihnachtsmann verschicken" .


      ;
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 13:18:29
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Semikolon,

      wie gesagt: Was soll daran falsch sein, die Mehrheitsverhätlnisse im Bundestag auch im Vermittlunsausschuß zur Geltung kommen zu lassen?

      Im Gegenteil: alles Andere wäre ja eine Farce.:)


      Was nun die NSDAP mit der CDU/CSU zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. Ok, die CDU hat nach dem Krieg viele NSDAP-ler aufgenommen. Aber das war doch sicher gewollt.?:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:33:57
      Beitrag Nr. 31 ()
      Connor

      spätestens Dein Posting unter #30 zeigt, dass bei Dir nur eine Platte abläuft und Deine "Antworten" als solche nicht bezeichnet werden dürfen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:43:45
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Oberlehrer,

      #30 war keine Antwort für Dich.

      Oder spielst Du Dich hier als Vormund für Semikolon auf?:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:46:21
      Beitrag Nr. 33 ()
      Connor

      früher wrst Du ja wenigstens mal witzig. Mittlerweile aber nur noch einseitig und deshalb primitiv in Deinen "Aussagen".

      Ich werde Deine dummerhaften Postings gar nicht mehr kommentieren. Lohnt das Tippen nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:49:37
      Beitrag Nr. 34 ()
      Gute Entscheidung!


      Und Tschüss!:D
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 17:08:22
      Beitrag Nr. 35 ()
      PisaStudent,

      der Connor hat ca. 20 Tasten mit vorgedruckten Texten, die er jeweils drückt, z.B." Kohl ist schuld" usw.

      Aber frag ihn mal, was Rotgrün bisher in den 6 Jahren an positivem geleistet hat, außer Dosenpfand und Schwulenehe, kommt nichts. Vielleicht noch das Geschwafel von einer gewaltigen Steuerreform, von der nur kaum jemand was bemerkt hat, weil anderweitig wieder alles abgezockt.
      Vielleicht hat Connor auch mal einen Vorschlag oder Rat, wieso wir in Europa nach 6 Jahren rotgrün bei Wachstum, Arbeitslosen und Verschuldung, am Arsch von Europa sind.
      Aber jetzt wird er wieder die bestimmte Taste drücken, wer daran schuld ist, wetten daß?
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 17:30:25
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wilbi

      das muss man ihn nicht fragen. Dafür reicht seine Tatsatur eben nicht. Das hast Du sehr anschaulich dargestellt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 20:03:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Wilbi,

      kohl ist natürlich nicht Schuld.

      Deswegen hatte er mit seiner Bilanz 1998 auch so ein hervorragendes Wahlergebnis (35,1%)...
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 20:17:20
      Beitrag Nr. 38 ()
      Wilbi

      hab ichs nicht gesagt? :laugh:

      #23 von ConnorMcLoud 08.12.04 19:55:16 Beitrag Nr.: 15.280.742 15280742
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Böldsinn: Kohl hatte doch ´ne Super-Bilanz. Deswegen hat er 98 doch 35,1% der Stimmen bekommen...



      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 22:52:42
      Beitrag Nr. 39 ()
      PisaStudent,

      ich habe es Dir doch gesagt. Da kommt von Connor nichts, kann ja auch nicht , war doch nichts, obwohl Connor baut aus Scheiße noch Erfolge, aber nur für die S P D.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 22:56:42
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ja ConnorMc Loud,

      weißt Du, warum damals Kohl untergegangen ist, obwohl er auch schon zu lange dran war? Durch Lug und Trug eines GRoßkotzes, der die Arbeitslosen verringern wollte und die Schulden abbauen. Merkst Du was?Doofe merken noch immer nichts.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 00:05:25
      Beitrag Nr. 41 ()
      warum damals Kohl untergegangen ist...Durch Lug und Trug eines GRoßkotzes, der die Arbeitslosen verringern wollte und die Schulden abbauen.


      Ja, durch sich selbst ist er untergegangen.:(
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 18:27:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      # 38 PisaStudent,

      hatte ich am 9.12.2004 nicht schon geschrieben, daß Du von Connor nichts wieder hörst (außer: Kohl ist schuld) wenn Du ihn fragst, was Rotgrün in 6 Jahren an Wesentlichen vollbracht hat. Heute ist schon der 12.12..
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 13:40:12
      Beitrag Nr. 43 ()
      Wilbi

      jau, das war wohl klar. Aber in meinem Posting wollte ich Dir nur zusätzlich zeigen, dass er auch in der Wortwahl immer einsilbiger und dementsprechend wiederholend wird.

      Platte kaputt :D
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 08:13:57
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 10:50:33
      Beitrag Nr. 45 ()
      Also die Roten, das sind aber auch ganz Schlimme!

      Wollen doch einfach mehr Geld für Bildung ausgeben.:(
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 06:08:43
      Beitrag Nr. 46 ()
      ... Schröder kann`s nicht lassen!

      Zeitung: Bundestagsgutachten wirft Kanzler Gesetzesverstoß vor

      Hamburg (ddp). Nach einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Bundestagsverwaltung hat Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) angeblich gegen das Stasi-Unterlagen-Gesetz verstoßen. Schröders Erlass von Ende Dezember 2004, mit dem er die Beauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) unterstellt hat, sei rechtswidrig gewesen, berichtet die «Bild»-Zeitung (Freitagausgabe). Die Verlagerung der Behörde aus dem Bundesinnenministerium könne nur der Bundestag durch eine Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beschließen, zitiert das Blatt aus dem Gutachten der Bundestagsverwaltung.

      http://de.news.yahoo.com/050107/336/4d4nu.html
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 11:18:11
      Beitrag Nr. 47 ()
      Tja, jetzt müssen schon die Grünen mit in Auftrag gegebenen Gutachten die Aufgaben der Opposition wahrnehmen.:eek:

      CDU/CSU sind mal wieder ein Totalausfall.:(
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 18:20:52
      Beitrag Nr. 48 ()
      # 47 Connor,

      die Opposition soll sich doch nicht um jeden Scheiß kümmern. Die sollen sich auf die Kernpunkte wie Wirtschaft,Finanzen, Arbeitslosigkeit, Neuverschuldung konzentrieren, und nicht auf solche Pipifaxe wie Dosenpfand, Schwulenehe, Stasigesetze, Antidiskriminierungsgesetz.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 19:31:16
      Beitrag Nr. 49 ()
      Achso, dann war Lifetrader´s Posting ja überflüssig.:eek:
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 10:49:26
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.01.05 11:01:10
      Beitrag Nr. 51 ()
      Eine feine Sache: da können die CDU-Länder den Bürger wieder kräftig abkassieren.:(
      Avatar
      schrieb am 06.03.05 11:28:29
      Beitrag Nr. 52 ()
      ... anstatt hier rumzujammern könnte Frau Ministerin B. "zur Abwechslung" ja wieder mal die Verfassung brechen, zumal sie ja schon reichlich Übung darin hat. :p

      Bulmahn warnt vor sozialer Auslese durch Studiengebühren

      Berlin (AP) Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn hat davor gewarnt, mit der Einführung von Studiengebühren neue soziale Hürden beim Hochschulzugang errichten. Bulmahn sagte in einer Rede vor der Deutschen Physikalischen Gesellschaft am Sonntag in Berlin laut Redetext: «Was wir brauchen ist mehr soziale Gerechtigkeit beim Zugang zu Bildung, und nicht weniger.» Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Zahl der Studenten zunehme statt abnehme.

      Nach der Aufhebung des Verbotes von Seiten des Bundesverfassungsgericht hatten vor allem unionsregierte Bundesländer die Einführung von Studiengebühren angekündigt. Bulmahn sagte dazu laut Redetext: «Die Bundesländer, die jetzt die Einführung von Gebühren planen, stehen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass keine neuen sozialen Barrieren entstehen.» Die SPD-Politikerin erinnerte daran, dass die Bundesregierung mit der großen Bafög-Reform erreicht habe, dass das Studium in Deutschland nicht vom Geldbeutel der Eltern abhänge. «Dies darf nicht gefährdet werden», mahnte sie. Rot-Grün tritt für ein gebührenfreies Erststudium ein.

      [...]

      http://de.news.yahoo.com/050306/12/4g0tb.html
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 23:10:45
      Beitrag Nr. 53 ()
      ... dann schaun mer mal! :look:

      Zum Abschied ein Verfassungsbruch?

      Von Wolfgang Büchner

      NRW ist verloren, die SPD schockiert - so sehr, dass ihr Vorsitzender gleich eine vorgezogene Bundestagswahl ausruft. Doch die SPD kann den Bundestag nicht auflösen, er kann sich nicht einmal selbst auflösen. Es sei denn mit einem höchst fragwürdigen Trick.

      Hamburg - Die Wahlniederlage im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen hat die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ins Mark getroffen. Es sei an der Zeit "dass in Deutschland die Verhältnisse geklärt werden", sagte SPD-Chef Franz Müntefering kurz nach 18.00 Uhr in die Mikrofone der wartenden Journalisten, so gehe es nicht mehr weiter. Und dann verkündete er die Sensation: Es habe mit dem Bundeskanzler vereinbart, dem Präsidium der Partei vorzuschlagen, im Herbst eine vorgezogene Bundestagswahl abzuhalten.

      Doch ganz so einfach wird die Rot-Grüne Koalition ihre Regierungsverantwortung nicht los. Vor allem Verfassungsrechtler dürften sich nach Münteferings Worten verwundert die Augen gerieben haben. Der SPD-Chef ruft Neuwahlen aus? So weit ist es noch nicht - und so weit wird es wohl auch nicht kommen.

      Das Grundgesetz regelt sehr präzise unter welchen Voraussetzungen der Deutsche Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angesetzt werden können. Im Unterschied zu vielen anderen Parlamenten westlicher Demokratien kann sich der Deutsche Bundestag nicht einfach mit einem Mehrheitsbeschluss selbst auflösen. Auch keine Zwei-Drittel-Mehrheit, nicht einmal ein einstimmiges Votum aller Abgeordneten würde dazu genügen. Die Väter der Verfassung haben - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - dem ganz bewusst einen Riegel vorgeschoben. Keine Partei sollte die Möglichkeit erhalten, so oft wählen zu lassen, bis ihr das Ergebnis gefällt.

      Auch die Auswechslung des Bundeskanzlers während einer Legislaturperiode ist in Deutschland an besonders strenge Regeln geknüpft. So kann der Regierungschef nicht einfach zurücktreten - er kann auch nicht einfach von der Mehrheit der Abgeordneten abgewählt werden. Ein Regierungswechsel vor dem Ende der Wahlperiode ist nur möglich, wenn der Bundestag dem alten Regierungschef das Misstrauen ausspricht und zugleich einen neuen Kanzler wählt. Dieses Verfahren nennt sich konstruktives Misstrauensvotum

      Hat Müntefering also zuviel versprochen? Muss Schröder weitermachen bis zum September 2006 - wenn ohnehin der nächste Bundestag gewählt wird?

      Eigentlich ja, aber höchstwahrscheinlich werden die Parteien im Deutschen Bundestag auf einen schmutzigen verfassungsrechtlichen Trick zurückgreifen. Denn für eine ganz besondere Konstellation sieht das Grundgesetz die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen vor: Nach Artikel 68 kann der Bundeskanzler im Parlament die Vertrauensfrage stellen. Bekommt er dabei nicht die Mehrheit, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.

      Der Sinn dieses Grundgesetz-Artikels besteht darin, eine schwere Regierungskrise zu beenden. Artikel 68 ist gewissermaßen das Schwert mit dem ein nicht mehr aufzulösender Knoten verschiedener Probleme zerschlagen werden kann: Falls der Kanzler im Bundestag keine Mehrheit mehr hat und sich das Parlament auf keinen anderen Regierungschef einigen kann - nur in diesem Fall kann der Kanzler die Vertrauensfrage stellen. Und falls ihm der Bundestag nicht das Vertrauen ausspricht, kann das Parlament 21 Tage später aufgelöst werden

      Schröders Problem: Er hat im Bundestag die Mehrheit. Die Fraktionen von SPD und Grünen stellen gemeinsam 304 der 601 Mitglieder des amtierenden Bundestages. Die Parlamentarier von SPD und Grünen müssten also verabreden, Schröder ihre Stimme vorzuenthalten, und ihn bei der Vertrauensfrage durchfallen zu lassen - eine Art unechtes Misstrauensvotum.

      Der Trick widerspricht dem Sinn des Grundgesetzartikels. Denn die "Vertrauensfrage" ist eine Art Notlösung für Regierungskrisen, kein Hintertürchen für frustrierte Kanzler.

      Schon einmal nutzte ein Regierungschef diesen verfassungsrechtlichen Schleichweg, um eine Neuwahl zu erreichen. Nachdem Helmut Kohl 1982 im Bundestag durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt worden war, fehlte diesem die klare Bestätigung durch den Souverän, den Wähler. Kohl wollte unbedingt eine vorgezogene Neuwahl und bekam sie auf genau den gleichen Trick, den Schröder nun anwenden will: Er stellte die Vertrauensfrage und seine eigenen Parteifreunde verweigertem ihm absprachegemäß die Gefolgschaft. Der Bundestag wurde aufgelöst und am 6. März 1983 gab es Neuwahlen, die Kohl klar gewann.

      Verfassungsrechtlich ist das Verfahren äußerst fragwürdig - und das Bundesverfassungsgericht urteile 1983 sinngemäß: Die Auflösung des Bundestages mit Hilfe der unechten Vertrauensfrage war ausnahmsweise erlaubt, noch einmal werden die Parlamentarier mit diesem Trick allerdings nicht durchkommen.

      Um erneutem Missbrauch vorzubeugen, untersagten die Richter damals eine vorzeitige Parlamentsauflösung, wenn


      ein Kanzler, "dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht", versuchen würde, "sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben"


      sich ein Bundeskanzler zur Begründung der Vertrauensfrage lediglich auf "besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben" berufen würde


      die Mehrheitsparteien argumentierten, "ein über ein konstruktives Misstrauensvotum neu gewählter Bundeskanzler bedürfe neben seiner verfassungsmäßigen Legalität noch einer durch Neuwahlen vermittelten Legitimität


      Vor allem die ersten beiden Punkte könnten sich für Schröder und Müntefering zu unüberwindbaren Hindernissen auf dem Weg zu Neuwahlen erweisen.

      Nun ließe sich einwenden: Der Bundestag kann doch das Grundgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ändern und einen Artikel zur Selbstauflösung des Parlaments einführen. Darüber wurde nach dem Urteil des Verfassungsgerichts von 1983 auch ernsthaft nachgedacht. Doch nach eingehender Prüfung riet Innenminister Zimmermann damals davon ab. Das Gericht, so seine interne Analyse, habe sich "in der Tendenz" gegen eine Selbstauflösung des Bundestages ausgesprochen. Es wäre denkbar, dass die Verfassungsrichter eine solche Grundgesetzänderung als verfassungswidrig zurückweisen würden, weil sie einen wesentlichen unveränderbaren Bereich des Grundgesetzes berührt.

      Bisher spielen diese juristischen Feinheiten in den Überlegungen der Parteichefs Müntefering, Merkel und Stoiber keine Rolle. In der Bundeshauptstadt ist bereits das Wahlfieber ausgebrochen. Gut möglich, dass die Parteien den 22 Jahre alten Richterspruch einfach beiseite schieben. Pikanterweise war es 1983 die SPD die unentwegt vor einem leichtfertigen Umgang mit der Verfassung gewarnt hatte. Erinnern wird sich daran heute kaum einer.

      Die CDU hat nur wenige Minuten nach Münteferings Pressekonferenz erklärt, dass sie mit einer vorzeitigen Neuwahl einverstanden ist. Doch das macht die Sache nicht besser. Und so verabschiedet sich Gerhard Schröder in ein paar Tagen möglicherweise mit einem schnöden Verfassungsbruch aus dem Kanzleramt.

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,357089,00.h…
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 17:10:48
      Beitrag Nr. 54 ()
      ... und wieder einmal steht zu befürchten, dass diese rot-grüne Bundesregierung sich das Grundgesetz zur Beute machen und die Verfassung im eigenen politischen Interesse zurechtgebogen oder schlicht missachtet werden soll. :(

      Union gegen Beendigung des Visa-Ausschusses

      Berlin (AP) Union und FDP wollen sich mit allen Mittel gegen Bestrebungen von Rot-Grün zur vorzeitigen Beendigung der Arbeit des Visa-Untersuchungsausschusses im Bundestag wehren. Die parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion und ihrer CSU-Landesgruppe, Norbert Röttgen und Peter Ramsauer, kündigten am Dienstag für (den morgigen) Mittwoch eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu diesem Thema an. Ihr FDP-Kollege Jörg van Essen drohte, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

      Röttgen und Ramsauer erklärten, die Bundesregierung wolle den Ausschuss so schnell wie möglich beenden mit der Folge, dass Bundesinnenminister Otto Schily nicht mehr vernommen werden könnte. Röttgen wies darauf hin, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage noch nicht gestellt habe und der Bundestag nicht aufgelöst sei. Das Parlament habe daher kein Recht, seine Arbeit einzustellen.

      Die Legislaturperiode ende erst mit der Konstituierung eines neuen Bundestages, sagte Röttgen. Eine vorzeitige Beendigung der Arbeit des Visa-Ausschusses wäre eine Missachtung des Rechts der Minderheit und eine Desavouierung anderer Verfassungsorgane einschließlich des Bundespräsidenten.

      Van Essen erklärte, die FDP-Fraktion werde eine vorzeitige Beendigung der Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht hinnehmen. Sollte die Ausschussmehrheit ihre Pläne in die Tat umsetzen, werde sie eine Verfassungsklage dagegen anstreben. Schröder wolle dem Parlament erst am 1. Juli unterbreiten, auf welche Art und Weise er Neuwahlen erreichen wolle. Bis dahin gebe es keine Veranlassung und keine rechtliche Grundlage, die Arbeit des Untersuchungsausschusses in irgendeiner Weise einzuschränken. Wichtige Zeugen wie Schily und Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier müssten vom Ausschuss noch gehört werden.

      http://de.news.yahoo.com/050531/12/4kape.html
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 09:13:59
      Beitrag Nr. 55 ()
      #54

      Und einen verfassungskonformen Weg zur Auflösung des Bundestages und den angekündigten Neuwahlen kann ich auch immer noch nicht erkennen!!!
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 09:38:20
      Beitrag Nr. 56 ()
      Nachdem die deutschen Parlamentarier unter dem Jubel der freien Presse parteiübergreifend versucht haben, unter der Verletzung von zwei Grundgesetzartikeln (20.2 und 146) die deutsche Verfassung abzuschaffen, ist die momentane künstliche Aufregung um die verfassungsrechtlich Begründbarkeit von Neuwahlen geradezu ekelhaft verlogen.

      Es lebe Frankreich!
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 09:53:19
      Beitrag Nr. 57 ()
      Ist doch ganz einfach: Schröder muß nur zurücktreten. Das wäre Verfassungskonform. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 09:57:25
      Beitrag Nr. 58 ()
      Doch, Für Connor ist es halt von großer Bedeutung, ob die Rot/Grünen oder die Schwarz/Gelben das Recht verletzen.
      Unter Fachleuten nennt man dies eine "parteiorientierte Rechtsauffassung" !
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 10:00:22
      Beitrag Nr. 59 ()
      #57

      Richtig, aber genau diesen Weg schließt er ja aus!
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 10:14:45
      Beitrag Nr. 60 ()
      [posting]16.763.118 von Leon_Sedow am 01.06.05 09:38:20[/posting]1) Welche Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der durch Bundestag und -rat verabschiedeten EU-Verfassung (das Versuchsstadium liegt bereits hinter uns) sind denn derzeit anhängig? Nenn doch mal Ross, Reiter und vor allen Dingen Aktenzeichen!

      2) Art. 20 II GG

      Artikel 20 Grundgesetz

      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      (...)


      scheinst du nicht zu Ende gelesen zu haben, denn er beinhaltet mehr, als nur den ersten Satz!

      3) Einmal fiktiv unterstellt, die Ratifikation der EU-Verfassung widerspräche tatsächlich dem Art. 146 GG, was noch zu beweisen wäre, kann doch ein Verfassungsbruch einen mutmaßlich anderen nicht relativieren oder gar legalisieren, oder?

      PS: Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich klarstellen, dass auch ich eine wie auch immer geartete Volksbefragung in dieser Sache präferiert hätte!
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 10:32:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      #60

      Klageschrift gibt es hier:

      http://www.oer.wiso.uni-erlangen.de/Schriften/Dokumente__her…

      Und schnell noch einmal der Vergleich der entsprechenden Vorschriften:

      Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]
      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist .

      EU-Verfassung:

      Artikel I-20
      Das Europäische Parlament
      (1) Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt
      gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und
      Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verfassung. Es wählt den Präsidenten der Kommission.

      Artikel I-23
      Der Ministerrat
      (1) Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt
      gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der
      Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verfassung.
      (2) Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für
      die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaats verbindlich zu handeln und das Stimmrecht
      auszuüben.

      Damit ist die geheiligte " Gewaltenteilung" aufgehoben. Das " Volk" wählt die Gesetzgebende Versammlung bestenfalls indirekt. Da Unionsrecht Landesrecht bricht, ist damit Art. 20 GG entgegen der Vorschrift aus Artikel 146 GG aufgehoben.

      Ich will das Problem der Parlamentsauflösung nicht rechtfertigen. Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch. Ich finde es nur, wie gesagt, ziemlich ekelhaft, daß die Presse obiges oder die Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Jugoslowien ignoriert aber jetzt plötzlich ihre Verfassungstreue entdeckt.
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:51:47
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.06.05 09:57:42
      Beitrag Nr. 63 ()
      die rot-grünen Damen und Herren bekommen aber auch gar nichts auf die Reihe.
      Viel interessanter ist allerdings die Frage:

      Wovor haben die Angst, dass sie eine solche Schlappe vor dem BVerfG riskiert haben.

      Bald ist Schluss mit den Chaoten!
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 10:07:58
      Beitrag Nr. 64 ()
      [posting]16.902.497 von brunnenmann am 16.06.05 09:57:42[/posting]... ich denke, du verkennst die Lage, denn es geht hier nicht um lässliche Unzulänglichkeiten oder gar Fahrlässigkeit, sondern darum, dass hier von Rot-Grün mehrfach bewusst und gezielt mit unserem Grundgesetz Pingpong gespielt wurde. :look:
      Avatar
      schrieb am 16.06.05 10:59:21
      Beitrag Nr. 65 ()
      [posting]16.902.616 von Lifetrader am 16.06.05 10:07:58[/posting]da hast du ja Recht.

      Aber warum wird genau dieser entstehende Eindruck hingenommen, da steckt doch etwas dahinter.

      Kann es sein, dass eine Vernehmung von Schily zu einer Katastrophe für die Grünen werden könnte. Insbesondere unter dem Eindruck von Neuwahlen. Jetzt braucht doch Schily keine Rücksicht mehr auf seinen Intimfeind Joschka zu nehmen. Ich tippe, dass Schily jegliche Verantwortung auf Joschka schieben wird und die Grünen dadurch ein massives und möglicherweise existentielles Problem bekommen werden.


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