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    BERENTZEN-GRUPPE AG eine Perle - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.05 21:57:48 von
    neuester Beitrag 07.04.05 22:03:34 von
    Beiträge: 15
    ID: 960.724
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    ISIN: DE0005201602 · WKN: 520160 · Symbol: BEZ
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      Avatar
      schrieb am 02.03.05 21:57:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus meiner Sicht eine Perle die bald steigen Wert mit einen Buchwert von knapp 9,00 Euro. Den eins haben wir ja gelernt die kleinen schlagen zur Zeit die großen und die Prioduktpalette bestht nicht nur aus dem Apfelkorn. Man sollte Sie im Auge behalten.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 22:42:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mein Reden :D:D

      Ich bin seit ca. 3 Wochen investiert. Seit einem Jahr ständig empfohlen worden.
      Immer gute Zahlen !! :D:D
      Die werden noch richtig abgehen !!:cool::cool:
      Mein Kursziel: 20 Euro in 3 Jahren !!
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 13:04:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich verfolge berentzen schon seit 5 jahren und habe an den ups and downs schon ne menge geld verdient.
      aber eines muss man leider sagen:
      so fundamental schlecht wie derzeit stand die aktie noch nie da!

      es wird ein millionen-verlust für 2004 erwartet und 2005 wird auch nicht besser werden.
      es ist mir ein rätsel, wie die aktie in den letzten wochen so ansteigen konnte.
      der langjährige finanz-chef ist auch gegangen worden.

      die aktie ist derzeit keine 2 euro wert.
      wenn die zahlen kommen, werdet ihr geschockt sein.

      cf
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 17:29:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei aller Kritik an dem derzeitigen Kurs sollte man das Umfeld´in dem sich Berentzen derzeit bewegen muss nicht außer acht lassen. z.B Alcopops und deren Besteuerung.
      Man muss die Entwicklung der letzten Jahre sehen in denen Kurse von 3,35 E auf dem Kurszettel standen. Ich denke ein Kurs um die 5 Euro in den nächsten 2 Jahren ist realistisch:eek:
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 11:22:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      5Euronen innerhalb von 2 Jahren:confused:
      ...vielleicht sehen wir die heute schon:rolleyes::D

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      Avatar
      schrieb am 11.03.05 15:54:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      :pGute Papiere wachsen langsam aber ständig und halten
      ein gewisses Kursniveau. (Hoffentlich);)
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 21:03:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      DGAP-Ad hoc: Berentzen-Gruppe AG <BEZG_p.DE>
      vom 15. März 2005 20:36
      DGAP-Ad hoc: Berentzen-Gruppe AG <BEZG_p.DE>

      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Dividende

      Berentzen-Gruppe AG: Restrukturierung hat Vorrang vor Dividende

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Haselünne, 15. März 2005. Der Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe hat auf
      seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, für das
      Geschäftsjahr 2004 die Dividendenzahlung auszusetzen.
      Hintergrund ist zum einen der bereits Ende vergangenen Jahres angekündigte
      Fehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr, andererseits die Entscheidung,
      zur Rückkehr in die Gewinnzone die Restrukturierung des Unternehmens weiter
      mit Priorität umzusetzen. Damit sind - wie bereits berichtet -
      außerordentliche Aufwendungen verbunden.

      Den Geschäftsbericht 2004 wird die Berentzen-Gruppe AG auf ihrer
      Bilanzpressekonferenz am 31. März in Frankfurt vorstellen. Gleichzeitig wird
      das Unternehmen über den Verlauf der Neupositionierung informieren.


      Berentzen-Gruppe AG
      Ritterstraße 7
      49740 Haselünne
      Deutschland

      ISIN: DE0005201636
      WKN: 520163
      Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.03.2005

      Related Instruments: <BEZG_p.DE>
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 21:31:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Servus Lintorfer :)


      Berentzen könnte doch die Dividende auch in dieser Form "ausgeben"...:rolleyes:;)

      Avatar
      schrieb am 15.03.05 21:32:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hätte ich nichts gegen aber mir kommt es nicht auf die Dividende an da sollte mehr drin sein :D
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 13:37:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Broady,
      mit dem fünfer wird`s schon noch.
      Geduld ;) Geduld:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 11:19:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      für mich ist der aktuelle kurs ein wunder.
      die aktie müsste bei unter 3 euro stehen.
      berentzen stand in den letzten 15 jahren nicht mehr so schlecht da wie derzeit.
      nicht nur das ein millionen-verlust für 2004 ins haus steht und der finanz-vorstand das unternehmen über nacht verlassen hat....viel schlimmer ist die produkt-palette, die derzeit völlig am markt vorbei produziert.
      die ollen kamellen trinkt derzeit kein mensch.
      das heißt, auch 2005 wird tiefrot.
      dazu dieses alberne engagement im wein-sektor.

      fazit: ich sehe im laufe des jahres kurse unter 3 euro.

      cf
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 19:41:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft
      Ritterstraße 7
      Haselünne
      - Wertpapier-Kenn-Nrn.
      520 160 und 520 163 –
      ISIN DE0005201636
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 12. Mai 2005, 11 Uhr, in der Stadthalle in Haselünne, Lingener Straße (B 213), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



      T a g e s o r d n u n g
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
      Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Ritterstraße 7, 49740 Haselünne, und im Internet unter www.berentzen-gruppe.de eingesehen werden. Sie werden jedem Aktionär auf Anfrage kostenlos zugesandt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen.

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
      Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 11. November 2006 insgesamt bis zu 960.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
      b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. ― Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Vorzugsaktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Schlusskurse der Vorzugsaktie im Parkett-Handel (oder Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.
      ― Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Vorzugsaktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Vorzugsaktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse zwischen dem 9. und dem 5. Börsentag (je einschließlich) vor der Veröffentlichung des Angebots, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der an der Frankfurter Wertpapierbörse am 9., 8., 7., 6. und 5. Börsentag vor Angebotsveröffentlichung notierten Schlusskurse der Vorzugsaktie im Parkett-Handel (oder Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Wenn und soweit das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) anwendbar ist, sind dessen Vorschriften zu beachten.

      c) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.
      Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
      d) Die von der Hauptversammlung am 6. Mai 2004 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung, soweit der Vorstand ermächtigt wird, Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Veräußerung oder Einziehung darunter erworbener Aktien bleibt bestehen.


      5. Beschlussfassung über die Änderung von § 6 der Satzung (Vorstand)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      "Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen."

      6. Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH
      Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und die Pabst & Richarz Vertriebs GmbH, Elsfleth, haben am 23. März 2005 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zugestimmt. Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: ― Die Leitung der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH wird der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unterstellt. Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist danach berechtigt, der Geschäftsführung der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH hinsichtlich der Leitung Weisungen zu erteilen.
      ― Die Pabst & Richarz Vertriebs GmbH verpflichtet sich während der Vertragsdauer ihren ganzen nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft abzuführen. Gewinn ist – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von anderen Rücklagen – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.
      ― Die Pabst & Richarz Vertriebs GmbH kann mit Zustimmung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
      ― Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen oder ein Gewinnvortrag aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrages dürfen weder abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden. § 301 AktG ist entsprechend anzuwenden.
      ― Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist entsprechend den Vorschriften des § 302 Abs. 1 und 3 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Die §§ 302, 303 AktG gelten im Übrigen entsprechend.
      ― Der Vertrag wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH abgeschlossen. Er wird mit der Eintragung in das Handelsregister der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH wirksam.
      ― Im Hinblick auf die Ergebnisverwendung (Gewinnabführung und Verlustübernahme) gilt der Vertrag erstmals für das Geschäftsjahr, in dem dieser Vertrag durch seine Eintragung im Handelsregister der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH wirksam wird.
      ― Der Vertrag ist für die Dauer von mindestens fünf Zeitjahren abgeschlossen. Er beginnt mit dem Wirtschaftsjahr der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH, für das die Verpflichtung zur Gewinnabführung erstmals gilt, jedoch nicht vor Beginn des Wirtschaftsjahres, für das § 14 Abs. 1 Satz 1 Körperschaftssteuergesetz erstmals Anwendung findet (Mindestlaufzeit). Der Vertrag ist bis zum Ende der Mindestlaufzeit fest abgeschlossen und verlängert sich danach jeweils unverändert um ein Jahr, soweit er nicht mindestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
      ― Enden der Vertrag und das betreffende Wirtschaftsjahr der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH nicht am gleichen Tag, besteht der Vertrag noch bis Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH fort.
      ― Der Vertrag ist vor Ablauf der Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund kündbar. Als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung gilt insbesondere die vollständige oder teilweise Veräußerung oder Einbringung der Beteiligung an der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH mit der Folge, dass die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hierdurch die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH verliert.

      Mangels außenstehender Gesellschafter der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH sieht der Vertrag keine von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zu leistenden Ausgleichszahlungen oder Abfindungen vor.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH zuzustimmen.
      Die folgenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Ritterstraße 7, 49740 Haselünne, aus: ― der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH,
      ― die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre sowie
      ― der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Pabst & Richarz Vertriebs GmbH.

      Die vorgenannten Unterlagen werden jedem Aktionär auf Anfrage kostenlos zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen.

      7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft, Osnabrück, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 6. Mai 2005 bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder einer der folgenden Hinterlegungsstellen hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen:

      Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG,
      Deutsche Bank AG,
      Dresdner Bank AG,
      DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
      ING BHF-BANK Aktiengesellschaft,
      Norddeutsche Landesbank Girozentrale,
      Oldenburgische Landesbank AG.

      Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung für diese bei einer Bank im Sperrdepot gehalten werden.

      Erfolgt die Hinterlegung nicht direkt bei der Gesellschaftskasse, so hat die Anmeldung zur Hauptversammlung in der Weise zu erfolgen, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am 9. Mai 2005 bei der Gesellschaft eingereicht wird.

      Anfragen oder Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers bitten wir an

      Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft
      Unternehmenskommunikation
      Ritterstraße 7
      D-49740 Haselünne
      Telefax: +49 (0) 59 61 502-550

      zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

      www.berentzen-gruppe.de

      veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 28. April 2005 bis 24 Uhr eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden nach dem 28. April 2005 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.




      Haselünne, im März 2005

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 20:35:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      berentzen hat fertig!
      der beste mann war der finanz-vorstand, der ein ganz enger vertrauter von herrn berentzen war.
      aber der ist leider über nacht abkömmlich geworden....:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      der niedergang von berentzen ist erschütternd, aber warum sollte ich aus mitleid in ein untergehendes unternehmen investieren?
      die produkt-palette ist einfach ein witz.
      keine sau säuft den kram.
      berentzen wird noch in 2005 ein sanierungs-fall!


      cf
      Avatar
      schrieb am 07.04.05 20:59:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      HASELÜNNE (dpa-AFX) - Der Schnaps-Spezialist Berentzen hat den Umbau
      des
      Unternehmens fortgesetzt und den Okertaler Mineralbrunnen (Goslar)
      verkauft.
      Käufer des Brunnens und weiterer regionaler Marken zum 1. Mai 2005 sei die

      Familie Weydringer (Bad Harzburger Mineralbrunnen), teilte die

      Berentzen-Gruppe am Donnerstag im emsländischen Haselünne mit. Über den

      Kaufpreis wurde nichts bekannt. Schon zuvor hatte Berentzen angekündigt,
      es
      sollten Stellen abgebaut, Kosten gesenkt und der Vertrieb weiter umgebaut

      werden./tst/DP/tav
      Avatar
      schrieb am 07.04.05 22:03:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      das ist gelinde gesagt eine katastrofe!
      jetzt wird das tafelsilber verhökert, weil der arsch auf grundeis geht.
      der nicht-alkoholische bereich war doch der letzte hoffnungsträger.
      die klebrigen liköre trinkt doch kein mensch und als weinhändler taugt berentzen doch auch nichts.

      ich bleibe dabei: kursziel 2,50 euro.

      cf


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