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    geschlossene Fonds und Hartz IV??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.05 14:11:01 von
    neuester Beitrag 17.03.05 21:32:36 von
    Beiträge: 4
    ID: 962.191
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      Avatar
      schrieb am 07.03.05 14:11:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie sind denn geschl. Fonds bei Eintreten des Hartz IV Falls zu beurteilen?? Besteht eine grundsätzliche Veräußerungspflicht?? Da noch keine geregelten Marktplätze für geschl. Fonds existieren und eine vorzeitige Kündigung i.d.R mit Einbußen im zweistelligen Prozentbereich verbunden ist (keine Auflösung von Anlagen im Rahmen der Unwirtschaftlichkeitsklausel) könnte das ein interessantes Schlupfloch sein..
      Man müßte zwar die Erträge verwenden, aber auch nur die..

      danke für Meinungen
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 00:10:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      sehe es auch so, dass hier die möglichkeit besteht geld "HarzIV sicher" zu parken.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 14:43:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stimmt. Durch den hohen "Verlust" bei vorzeitiger kündigung, ist die Wahrscheinlichkeit das es vorzeitig veräußert werden muß, sehr gering. Da dies jedoch nirgens Gesetztlich feststeht, muß der ALG-Berater/Beamte entscheiden, ob dieses dem Kunde zumutbar ist.
      Es stellt sich jedoch trotzdem die Frage, ob nicht Nachträglich, also wenns zur planmäßigen Ausschüttung/Auszahlung kommt, nicht wieder ansprüche seites ALG inanspruch genommen werden können.
      Trotzdem halte ich es als eine gute Alternative. Im Falle einer nachträglichen Zahlung an Harz4 werden die Renditen ihre arbeit schon geleistet haben.#

      MfG
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 21:32:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich finde es klasse, wörüber ihr euch gedanken macht. soweit ich weiss, muss man eine lv auch platt machen bevor man geld vom staat bekommt. bei einer lv sieht man in den ersten jahren aber auch nicht die eingezahlten beiträge wieder. wenn ihr 10000 eingezahlt habt, der rückkaufswert aber nur bei 8000 liegt, dann gehe ich mal schwer davon aus, dass man dieses geld erst mal abrufen muss.
      warum sollte es dann bei einer, nach staatsansicht: steuersparkiste, anders sein.

      ich würde zumindest vorher ganz sicher gehen. sonst bekommt ihr zum sozialhilfeniveau auch noch einen dicken kapitalverlust von vater staat aufs auge gedrückt.

      es lebe die mitnahmementalität


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