Diskussion zu TUI (Seite 1941)
eröffnet am 10.05.05 14:39:40 von
neuester Beitrag 30.04.24 23:12:58 von
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Läuft doch gepflegt gegen den Markt. Wird wohl doch bei einigen mit Mut, die Zukunft in den kommenden Monaten mit eingespeist. (Die Optimisten natürlich)😄
Interessanter Artikel heute im Manager Magazin ..
Finaler Check - Out
TUI Ein bizarres Bündnis aus dem deutschen Staat und
einem russischen Oligarchen stützt den schwer
angeschlagenen Reiseriesen. Doch von Rettung kann keine
Rede sein. Die ausufernden Schulden treiben den
Konzern in eine Dauerkrise. Es droht ein Milliardengrab.
Finaler Check - Out
TUI Ein bizarres Bündnis aus dem deutschen Staat und
einem russischen Oligarchen stützt den schwer
angeschlagenen Reiseriesen. Doch von Rettung kann keine
Rede sein. Die ausufernden Schulden treiben den
Konzern in eine Dauerkrise. Es droht ein Milliardengrab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.237.335 von KMM am 19.05.21 09:54:07Das Kapital ist noch nicht gewandelt wurden und taucht noch nicht im Eigenkapital auf. Sie stellt derzeit noch eine Verbindlichkeit bei der TUI dar.
Bei einer möglichen Wandlung: Der Nennwert von Aktien beträgt in der Regel 1€, dies ist das gezeichnete Kapital. Die Differenz zum Kaufpreis wird als Kapitalrücklage gebucht. Die Verbindlichkeit wird im Gegenzug ausgebucht.
Der Staat macht also nicht immer Gewinn mit der Aktie, sondern nur dann, wenn sein Anteil auch für über 400Mio€ wieder verkauft werden kann.
Zur Insolvenzantragpflicht:
Überschuldung besteht nicht automatisch bei einer bilanzieren Überschuldung. Da braucht schon mal keiner Angst haben. Es kommt dann drauf an, ob es noch eine positive Fortführungsprognose gibt. Sollte die Fortführungsprognose negativ sein, muss TUI Insolvenz anmelden.
Sollte jemand lesen, dass die TUI ein IDW S6 Gutachten bei einer Big4 Gesellschaft in Auftrag gegeben hat, dann solltet ihr raus aus der Aktie. Allerdings wird man die Beauftragung auch sofort am Kurs merken.
Bei einer möglichen Wandlung: Der Nennwert von Aktien beträgt in der Regel 1€, dies ist das gezeichnete Kapital. Die Differenz zum Kaufpreis wird als Kapitalrücklage gebucht. Die Verbindlichkeit wird im Gegenzug ausgebucht.
Der Staat macht also nicht immer Gewinn mit der Aktie, sondern nur dann, wenn sein Anteil auch für über 400Mio€ wieder verkauft werden kann.
Zur Insolvenzantragpflicht:
Überschuldung besteht nicht automatisch bei einer bilanzieren Überschuldung. Da braucht schon mal keiner Angst haben. Es kommt dann drauf an, ob es noch eine positive Fortführungsprognose gibt. Sollte die Fortführungsprognose negativ sein, muss TUI Insolvenz anmelden.
Sollte jemand lesen, dass die TUI ein IDW S6 Gutachten bei einer Big4 Gesellschaft in Auftrag gegeben hat, dann solltet ihr raus aus der Aktie. Allerdings wird man die Beauftragung auch sofort am Kurs merken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.238.733 von bödel am 19.05.21 11:35:10Welche Art der Charttechnik ist das? Oder denkst du, dass ein Kurs immer wieder auf Vorkrisenniveau steigt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.239.195 von bödel am 19.05.21 12:10:22gleich nach veröffentlichung hat Tui nach oben ausgeschlagen und gleich wieder zurück.
MERKWÜRDIG wird da gepusht?
MERKWÜRDIG wird da gepusht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.236.012 von bödel am 19.05.21 08:20:07habe gerade geschaut mein Hotel ist im Moment nicht mehr verfügbar da ausgebucht
langfristige Chart sieht auch Erfolgversprechend aus:
.
.
Wenn das Reisen wieder möglich ist bestehen also gute Chancen das Tui noch dieses Jahr Freude macht
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.237.548 von myhobbynr2 am 19.05.21 10:13:10
Der Kredit vom Staat wird aktuell als als Eigenkapital (Einlage) ausgewiesen. Deshalb ist das Eigenkapital aktuell nicht negativ. Der Staat hat das Recht diesen Kredit in Aktien zu 1,- EUR zu wandeln.
Die Konstruktion ist wirklich gut durchdacht. Die TUI hat dadurch das Eigenkapitalproblem verschoben, kann nicht pleite gehen und der Staat macht auf jeden Fall Gewinn, wenn der Kurs über 1,- EUR bleibt.
Ob am Ende der Urlauber oder der Aktionär diese Vorteile für TUI + Staat bezahlen wird, ist die entscheidende Frage für die Zukunft des Aktienkurses.
Zitat von myhobbynr2: Am 01. 05. endete die befristete Aussetzung des Insolvenzrechts und wurde vom Gesetzgeber nicht weiter verlängert.
Die Frage stellt sich nun: Ab welchem Verschuldungsgrad in Relation zum noch vorhandenen Eigenkapital ist Tui nach geltendem Recht und Gesetz verpflichtet, Insolvenz anzumelden?
Habe nur im Hinterkopf, dass zur Not staatliche Kredite in Höhe von über 400 Mio Euro in Eigenkapital umgewandelt werden können. Der Staat erhält dann eine entsprechende Zahl an neuen Tui-Aktien zum Sonderpreis von einem Euro. Das würde eine weitere deutliche Verwässerung der bisherigen Aktien bedeuten.
Vielleicht kann jemand mit wirtschaftsjuristischem Wissen eine Antwort darauf geben.
Jeden, der hier in Tui investiert ist, ob long oder short, sollte diese Antwort interessieren.
Der Kredit vom Staat wird aktuell als als Eigenkapital (Einlage) ausgewiesen. Deshalb ist das Eigenkapital aktuell nicht negativ. Der Staat hat das Recht diesen Kredit in Aktien zu 1,- EUR zu wandeln.
Die Konstruktion ist wirklich gut durchdacht. Die TUI hat dadurch das Eigenkapitalproblem verschoben, kann nicht pleite gehen und der Staat macht auf jeden Fall Gewinn, wenn der Kurs über 1,- EUR bleibt.
Ob am Ende der Urlauber oder der Aktionär diese Vorteile für TUI + Staat bezahlen wird, ist die entscheidende Frage für die Zukunft des Aktienkurses.
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