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    eröffnet am 11.05.05 09:50:44 von
    neuester Beitrag 07.07.23 16:28:05 von
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      Avatar
      schrieb am 17.12.16 00:22:50
      Beitrag Nr. 1.613 ()
      Guten Abend zusammen,

      ich habe mal eine dumme Frage,
      aber wie kommt Amadeus eigentlich nach dem Delisting an neue Aktien ran? :confused:

      Kommt dann jährlich ein Kaufangebot, oder wie war das bei anderen Delisting fällen?

      Denn im Moment sieht es ja sehr danach aus, als würden sie noch nicht einmal die
      75 % Schwelle erreichen. :p

      Viele Grüße

      Skar
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.16 14:28:38
      Beitrag Nr. 1.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.895.168 von Shortguy am 15.12.16 13:42:03
      Zitat von Shortguy: Ja die Aufnahme des Freiverkehrslistings geht ausschließlich mit Makler. Das sagen die ja auch. Aber für die Folgepflichten, die der Makler eingeht, muss der Emittent dulden bzw. bzgl einiger Informationen "mitmachen". Passiert das nicht zieht der Makler die Reissleine, s. IWM.
      Zitat von straßenköter: Also die Listings in Hamburg werden definitiv ohne den Emittenten aufgenommen. Das wurde schon auf mehreren HVs so gesagt.


      Es hieß eigentlich, dass aus einem von der Börse aufgenommenem Listing keine Verpflichtungen für den Emittenten entstünden, weil dieser das nicht zu verantworten hat, so dass dies eigentlich unproblematisch ist.

      Rein von der Logik: Wenn das rechtlich wirklich problematisch wäre, würden da nicht viel mehr Gesellschaften dagegen vorgehen? Ich meine ja. Bei IMW war das Timing halt schlecht, weil der Großaktionär mit einem Übernahmeangebot fischen gehen wollte, was mit Börsennotiz ungünstig war.
      Avatar
      schrieb am 15.12.16 13:42:03
      Beitrag Nr. 1.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.895.116 von straßenköter am 15.12.16 13:30:09Ja die Aufnahme des Freiverkehrslistings geht ausschließlich mit Makler. Das sagen die ja auch. Aber für die Folgepflichten, die der Makler eingeht, muss der Emittent dulden bzw. bzgl einiger Informationen "mitmachen". Passiert das nicht zieht der Makler die Reissleine, s. IWM.
      Zitat von straßenköter: Also die Listings in Hamburg werden definitiv ohne den Emittenten aufgenommen. Das wurde schon auf mehreren HVs so gesagt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.12.16 13:30:09
      Beitrag Nr. 1.610 ()
      Also die Listings in Hamburg werden definitiv ohne den Emittenten aufgenommen. Das wurde schon auf mehreren HVs so gesagt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.16 12:20:44
      Beitrag Nr. 1.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.892.492 von straßenköter am 14.12.16 21:20:24Ich bin das Thema vor knapp zwei Jahren bereits einmal mit einem Makler durchgegangen und das Ergebnis war (zumindest damals), dass es ganz ohne den Emittenten eben doch nicht geht. Antwort damals sinngemäß :Grundsätzlich ist ein Listing im Freiverkehr möglich, auch ohne Zustimmung des Emittenten. Allerdings nehmen die Makler in den meisten Fällen davon Abstand, da sie in Bezug auf einige Veröffentlichungen in der Haftung gegenüber der Börse sind und idR würde der Emittent dem Makler keinen Finanzkalender zur Verfügung stellen. Ohne die Mitarbeit des Emittenten sei es aber unmöglich, an die Informationen zu gelangen, die zu veröffentlichen der Makler bei der Freiverkehrsnotiz verpflichtet ist.

      Zitat von straßenköter: Das IMW-Beispiel zeigt wie problemlos eine Notiz aufgenommen werden kann. Eigentlich gibt es keine Handhabe gegen ein Listing, weil für die Gesellschaft daraus keine Verpflichtungen resultieren. Die Börse HH wollte wohl wegen 3,50€ keinen Streit. Das ist nachvollziehbar. Der Wderspruch bei IMW ist bislang die Ausnahme. Cancom hat sich bei Pironet z.B. so geäußert, dass man klar gesagt hat, dass einem die Notiz in Hamburg nicht gefällt, aber auch nichts dagegen machen könne. Am Ende zeigt ein derartiges Vorgehen wie bei IMW, dass ein Delisting bewusst eingesetzt wird, um die Aktionäre zu zermürben. Nur weil es den Fall IMW gibt, muss man aber daraus nicht auf alle zukünftigen Fälle schließen.

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      Avatar
      schrieb am 15.12.16 09:06:35
      Beitrag Nr. 1.608 ()
      Amadeus Corporate Business AG
      Frankfurt am Main
      Bekanntmachung entsprechend § 23 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

      Die Amadeus Corporate Business AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (die „Bieterin“), hat am 23. November 2016 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots (das „Delisting-Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (die „i:FAO“) zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der i:FAO (ISIN DE0006224520) (die „i:FAO-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 27,56 je zum Verkauf eingereichter i:FAO-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endet am 21. Dezember 2016, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

      Die Bieterin hat am 14. Dezember 2016, d.h. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerhalb des Angebotsverfahrens über die Börse insgesamt 1.552 i:FAO-Aktien gegen Zahlung von Geldleistungen erworben. Der höchste dabei gezahlte Kaufpreis für eine i:FAO-Aktie betrug EUR 27,56.

      Die so erworbenen i:FAO-Aktien entsprechen insgesamt einem Anteil von etwa 0,03 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der i:FAO.

      Frankfurt am Main, den 15. Dezember 2016

      Amadeus Corporate Business AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 15.12.16 00:12:43
      Beitrag Nr. 1.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.893.086 von olli9 am 14.12.16 22:52:33@olli9 Ein "übernahmerechtlicher Squeeze-out" ist wohl nicht zu befürchten, dazu müsste das Angebot für 90% der betroffenen Aktien angenommen werden, andernfalls muss eine Unternehmensbewertung erfolgen, auch wenn der Hauptaktionär 95% der Stimmrechte erreicht.

      Der normale bzw umwandlungsrechtliche Squeeze-out wäre unabhängig davon natürlich bei 95 bzw 90% Stimmrechtsanteil möglich, setzt aber ebenfalls eine Unternehmensbewertung voraus.

      Delisting in Frankfurt wird beantragt, weil die Notierung an den anderen Regionalbörsen sich meist hierauf bezieht, jedenfalls leichter zu beenden ist, als in Frankfurt. Ich habe aber den Fall i:fao nicht genau im Blick, ob nicht ohnehin an denanderen Börsen nur Freiverkehrsnotierung besteht.

      Ist I:FAO wirklich so hoch bewertet, dass 27,56 Euro attraktiv erscheinen?

      Fragen kann man sich das, aber welche "Bewertung" soll damit gemeint sein?

      Was dem Hauptaktionär eine zusätzliche Aktie wert ist, hängt ja nicht vom Unternehmenswert pro einzelner Aktie ab. Er verfolgt strategische Ziele, entweder Beherrschungsvertrag, wofür er über 75% der Stimmrechte verfügen muss oder Squeeze-out mit 90 oder 95%. Die allermeisten Aktien hat der Hauptaktionär in der Vergangenheit ohnehin weitaus billiger erworben.

      Bei einer der Strukturmaßnahme ist mindestens der Börsenkurs anzubieten, wenn der gutachterliche Firmenwert nicht sogar höher liegt. Aus Sicht des Hauptaktionärs kommt aber erstmal jede Aktie billiger, die man freihändig erwibt, im Vergleich zu jenen Aktien, für die man eine gerichtlich überprüfbare Barabfindung zahlen muss. Deshalb wird man lieber einen höheren Preis beim Squeeze-out zahlen, wovon nur weniger als 5% der Aktien betroffen wären, als etwas weniger beim Beherrschungsvertrag, wovon bis zu 25% der Aktien betroffen (anspruchsberechtigt) sein können.
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 22:52:33
      Beitrag Nr. 1.606 ()
      Aktuell (per heute !) hält Amadeus lediglich 71,45 % vom Grundkapital.

      Ich gehe davon aus, dass Amadeus das Angebot verlängert und/oder nachbessert, da selbst, wenn Shareholder und Knoesel & Ronge plus "Klein-Fonds" abgeben, nützt Amadeus das nicht zum Squeeze out (hier beim übernahmerechtlichen Squeeze out mit 90 % bzw. 95 % vom stimmberechtigten Grundkapital).
      Zum Ende der Annahmefrist gehe ich von höheren Umsätzen bzw. Angebotsannahmen aus.
      90 % bzw. 95 % sind jedoch unter den jetzigen Bedinungen nicht erreichbar.
      Legt Amadeus 10 - 15% drauf, sind sie m.E. am Ziel. ALSO DURCHHALTEN !!!

      Jetzt noch meine Bitte um Aufklärung !

      Es soll doch "lediglich" ...der Handel im regulierten Markt der Frankfurter "ge-delistet" werden.

      1. Warum stellt I:FAO nicht den Antrag auf Delisting für ALLE Börsen ?
      2. Ist I:FAO wirklich so hoch bewertet, dass 27,56 Euro attraktiv erscheinen?

      Andere Stimmen oder Meinungen dazu ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 21:20:24
      Beitrag Nr. 1.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.892.219 von Shortguy am 14.12.16 18:25:04
      Zitat von Shortguy:
      Zitat von straßenköter: Bei IMW haben die sogar nach dem Delisting auf Nachfrage die Notiz wieder aufgenommen.

      ....und nach Widerspruch durch die Gesellschaft gleich danach wieder eingestellt. M.E. funktioniert eine fortgeführte Notierung im Freiverkehr durch einen Makler nur, solange wie der Emittent das auch duldet, was nicht immer so sein muss (s. IMW)


      Das IMW-Beispiel zeigt wie problemlos eine Notiz aufgenommen werden kann. Eigentlich gibt es keine Handhabe gegen ein Listing, weil für die Gesellschaft daraus keine Verpflichtungen resultieren. Die Börse HH wollte wohl wegen 3,50€ keinen Streit. Das ist nachvollziehbar. Der Wderspruch bei IMW ist bislang die Ausnahme. Cancom hat sich bei Pironet z.B. so geäußert, dass man klar gesagt hat, dass einem die Notiz in Hamburg nicht gefällt, aber auch nichts dagegen machen könne. Am Ende zeigt ein derartiges Vorgehen wie bei IMW, dass ein Delisting bewusst eingesetzt wird, um die Aktionäre zu zermürben. Nur weil es den Fall IMW gibt, muss man aber daraus nicht auf alle zukünftigen Fälle schließen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 18:25:04
      Beitrag Nr. 1.604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.892.051 von straßenköter am 14.12.16 17:03:48
      Zitat von straßenköter: Bei IMW haben die sogar nach dem Delisting auf Nachfrage die Notiz wieder aufgenommen.

      ....und nach Widerspruch durch die Gesellschaft gleich danach wieder eingestellt. M.E. funktioniert eine fortgeführte Notierung im Freiverkehr durch einen Makler nur, solange wie der Emittent das auch duldet, was nicht immer so sein muss (s. IMW)
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