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    Schulte-Schlagbaum AG übernimmt MAFIS GmbH (Seite 21)

    eröffnet am 12.05.05 19:43:24 von
    neuester Beitrag 26.04.24 08:32:48 von
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      schrieb am 03.05.13 19:24:58
      Beitrag Nr. 205 ()
      Der Geschäftsbericht für 2012 ist online. SAG hat ein schwieriges Jahr 2012 hinter sich. JÜ in AG und Konzern jeweils negativ. Durch Entnahme aus den reichlich vorhandenen Gewinnrücklagen wurde Bilanzgewinn erzeugt, so dass Dividendenkontinuität gewährleistet wird...


      http://www.sag-schlagbaum.com/cms/daten/Geschaeftsbericht_20…
      Avatar
      schrieb am 02.05.13 16:08:34
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.546.313 von Muckelius am 01.05.13 11:03:30aus dem Bundesanzeiger:

      Schulte-Schlagbaum AG
      Velbert
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 719 000
      Einladung zur Hauptversammlung – Tagesordnung



      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 112. ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Mittwoch, den 12. Juni 2013 um 11.00 Uhr,
      in der Stadthalle am Johannisberg Wuppertal,
      Johannisberg 40,
      42103 Wuppertal-Elberfeld.


      Tagesordnung


      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Lageberichts (einschließlich Konzernlagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 668.749,03 eine Dividende von EUR 11,– je Stückaktie auf das um die eigenen Aktien verminderte Kapital zu zahlen und den restlichen Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
      a) dem Vorstand
      b) dem Aufsichtsrat
      Entlastung zu erteilen.

      4. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Turnusgemäß scheidet mit Ablauf der 112. ordentlichen Hauptversammlung
      – Herr Dr. Günter Hopfgarten, Rechtsanwalt, Wuppertal
      aus dem Aufsichtsrat aus.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
      – Herrn Dr. Günter Hopfgarten, Rechtsanwalt, Wuppertal
      wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUCONSULTA Döbbeler & Partner GmbH, Essen, zu Abschlussprüfern zu bestellen.

      6. Satzungsänderung

      Die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Hinblick auf die Regelungen zur Teilnahme und Durchführung der Hauptversammlung sowie die Vereinfachung der bisherigen Satzung haben Vorstand und Aufsichtsrat veranlasst, die Satzung neu zu fassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung in der Fassung vom 15. Juni 2011 zu ändern und insgesamt neu zu fassen, wie sie als Anlage beigefügt ist.

      7. Verschiedenes



      Hauptversammlungsrelevante Informationen

      Folgende Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nevigeser Straße 100–110, 42553 Velbert, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der ordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Abschriften werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt:

      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012, Konzernabschluss, Lagebericht des Vorstandes (einschließlich Konzernlagebericht) und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012, Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns.

      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 5. Juni 2013 (letzter Anmeldetag) unter der Adresse Schulte-Schlagbaum AG c/o Deutsche Bank AG, Securities Production – General Meetings – Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main, Fax: +49 (0) 69 12012 – 86045,
      E-Mail: wp.hv@xchanging.com, zugehen.

      Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser hat sich auf den Beginn des 22. Mai 2013 zu beziehen (Legitimationstag) und muss der in der Einberufung bestimmten Stelle spätestens bis zum Ablauf des 5. Juni 2013 (letzter Berechtigungsnachweistag) zugehen.

      Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft kann daher solchen Aktionären, die den Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht haben, die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei handelbar. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind umgekehrt nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

      Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss in diesem Fall entweder am Tag der ordentlichen Hauptversammlung vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden: Schulte-Schlagbaum AG, Nevigeser Straße 100–110, 42553 Velbert, Fax: +49 (0)2051 20 86-66, E-Mail: sag@sag-schlagbaum.com.



      Velbert, im Mai 2013

      Schulte-Schlagbaum AG

      Der Vorstand



      Anlage: Neufassung der Satzung


      1. Allgemeine Bestimmungen


      § 1 Firma, Sitz

      (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma: Schulte-Schlagbaum Aktiengesellschaft

      (2) Ihr Sitz befindet sich in Velbert/Rheinland. Ihre Dauer ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

      § 2 Gegenstand des Unternehmens

      (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Waren aus Eisen, anderen Metallen und Kunststoffen aller Art, insbesondere von Schlössern und Beschlägen sowie die Herstellung, der Vertrieb und Service für Systeme der Zutrittsorganisation und Kontrolle.

      (2) Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zur Beteiligung an anderen Unternehmungen gleicher oder verwandter Art sowie zum Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen.

      § 3 Bekanntmachungen

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.


      2. Grundkapital und Aktien


      § 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.400.000,– (in Worten: Euro eine Million vierhunderttausend). Es ist eingeteilt in 56.000 Stückaktien, von denen jede am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist.

      § 5 Aktienurkunden

      (1) Die Aktien lauten auf den Inhaber.

      (2) Trifft im Falle der Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie ebenfalls auf den Inhaber.

      § 6 Verbriefung

      (1) Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelnen Aktien (Einzelaktien) oder mehrere Aktien (Sammelaktien) verkörpern.

      (2) Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden, etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.


      3. Vorstand


      § 7 Zusammensetzung, Geschäftsverteilung

      Die Zahl der Mitglieder des Vorstands und etwaiger stellvertretender Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat festgesetzt, der auch die Verteilung der Geschäfte bestimmt.

      § 8 Geschäftsführung, Vertretung

      (1) Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt, sofern der Vorstand aus einer Person besteht, durch diese und, sofern er aus mehreren Personen zusammengesetzt ist, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen.

      (2) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen.

      (3) Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich.


      4. Aufsichtsrat


      § 9 Zusammensetzung

      (1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

      (2) Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

      (3) Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

      (4) Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, so ist Ersatzwahl durch eine alsbald einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung nur dann erforderlich, wenn nicht mindestens drei Mitglieder verbleiben.

      (5) Die Mitglieder des Aufsichtsrats können vor Ablauf ihrer Amtszeit durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschluss der Hauptversammlung abberufen werden.

      (6) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auch ohne wichtigen Grund durch eine an den Vorstand oder den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu richtende schriftliche Erklärung niederlegen.

      § 10 Vorsitzender und Stellvertreter

      Der Aufsichtsrat wählt alljährlich in einer im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung abzuhaltenden Sitzung, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl ist zu wiederholen, sobald eines dieser Ämter zur Erledigung kommt.

      § 11 Einberufung und Beschlussfassung

      (1) Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax, telegrafisch oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

      (2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats teilnehmen, indem sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen.

      (3) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet – auch bei Wahlen – die Stimme des Vorsitzenden der betreffenden Sitzung.

      (4) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder der Stellvertreter. Der Aufsichtsrat kann auf Anordnung des Vorsitzenden auch ohne Einberufung einer Sitzung schriftlich, telegrafisch, fernmündlich, per Telefax, Videokonferenz oder per E-Mail abstimmen. Dies gilt auch dann, wenn ein oder mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats diesem Verfahren widersprechen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats teilt die Form der Beschlussfassung in der Einberufung mit.

      (5) Über die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats anzugeben. Bei Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen ist die Niederschrift vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnen und unverzüglich allen Mitgliedern zuzuleiten.

      § 12 Geschäftsordnung und Satzung

      (1) Der Aufsichtsrat kann jederzeit eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, aufheben oder ändern und in dieser Geschäftsordnung insbesondere auch zustimmungspflichtige Geschäfte bestimmen.

      (2) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Abänderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

      § 13 Vergütung und Auslagen

      Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von EUR 4.000,– und der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine solche von EUR 6.000,–. Wird für das Geschäftsjahr eine Dividende ausgeschüttet, die höher ist als 4% des um den Nennbetrag eigener Aktien gekürzten Grundkapitals, so erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich für jeden über 4% hinausgehenden vollen Prozentpunkt folgende Beträge:

      der Vorsitzende EUR 600,–,
      sein Stellvertreter EUR 500,–,
      die übrigen Mitglieder je EUR 400,–.

      Eine etwaige gesetzliche Mehrwertsteuer darauf trägt die Gesellschaft.


      5. Hauptversammlung


      § 14 Ort und Einberufung

      (1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, in Wuppertal oder einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 30.000 Einwohnern statt.

      (2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

      (3) Die Einberufung wird unter Einhaltung der gesetzlich bestimmten Fristen im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

      § 15 Teilnahme an der Hauptversammlung

      (1) Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse unter Einhaltung der gesetzlich bestimmten Fristen zugehen. Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Für die Anmeldung kann der Vorstand in der Einberufung auch eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorsehen.

      (2) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, nähere Bestimmungen zum Verfahren zu treffen, die mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen sind.

      (3) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder auf anderem Wege, insbesondere per Fax oder per E-Mail, zu erteilen. Die Einzelheiten werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.

      § 16 Vorsitz der Hauptversammlung

      (1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter, in Verhinderung beider ein von den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrats aus ihrer Mitte zu bestimmendes Mitglied. Ist keines derselben erschienen, so eröffnet der an Lebensjahren älteste anwesende Aktionär die Versammlung und lässt von dieser einen Vorsitzenden wählen.

      (2) Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, er bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung.

      § 17 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung, Niederschrift

      (1) Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder diese Satzung zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben.

      (2) Je eine Stückaktie gewährt eine Stimme.

      (3) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

      (4) Wenn bei Wahlen zum Aufsichtsrat im ersten Wahlgang keine Mehrheit erzielt wird, so werden die Bewerber mit den beiden erreichten höchsten Stimmenzahlen zur engeren Wahl gestellt. Ergibt die Wahl eine Stimmengleichheit dieser beiden Bewerber, so entscheidet das Los.

      (5) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnen ist, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften eine notarielle Niederschrift zu erfolgen hat.


      6. Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverwendung


      § 18 Geschäftsjahr

      Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

      § 19 Jahresabschluss und Gewinnverwendung

      (1) Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Geschäftsbericht aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen.

      (2) In dem Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns ist im Einzelnen anzugeben:

      a) der Bilanzgewinn,
      b) der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag,
      c) die in offene Rücklagen einzustellenden Beträge,
      d) ein etwaiger Gewinnvortrag,
      e) ein etwaiger zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses.

      Die Hauptversammlung kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns Beträge in offene Rücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Sie kann ferner auch eine andere Verwendung als nach Satz 1 oder als die Verteilung unter die Aktionäre beschließen.

      (3) Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, können sie einen die Hälfte übersteigenden Teil des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen, bis die Hälfte des Grundkapitals erreicht ist.

      (4) Die Gewinnanteile der Aktionäre werden stets gleichmäßig auf alle Stückaktien und im Verhältnis der Zeit verteilt, die seit dem für die Leistung der Einlagen auf die Aktien bestimmten Zeitpunkt verstrichen ist. Bei Ausgabe neuer Aktien kann eine andere Gewinnverteilung festgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 01.05.13 11:03:30
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.412.847 von Muckelius am 11.04.13 19:24:49aktuelle Homepage:

      http://www.sag-schlagbaum.com
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.13 19:24:49
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.327.087 von Muckelius am 28.03.13 20:28:13zur Abwechselung mal wieder News über ein abgeschlossenes Projekt

      Spreewald Therme: Integriertes Gästemanagement-System für Therme und Hotel von eccos pro
      http://www.mm-mafis.de/neuigkeiten/spreewald_therme_integrie…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.13 20:28:13
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.203.420 von Muckelius am 01.03.13 15:26:17Nes auf der Homepage von eccos pro.

      Über das Anwendertreffen 2013, incl. Video

      http://www.mm-mafis.de/neuigkeiten/?PHPSESSID=7ce788ab51547c…
      3 Antworten

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      schrieb am 01.03.13 15:26:17
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.132.779 von Muckelius am 12.02.13 19:33:17gestern Umsatz von 60 Stück zum Kurs von 330 Euro.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.13 19:33:17
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.890.093 von Muckelius am 04.12.12 17:47:38nach längerer Unterbrechung wieder mal etwas "höherer" Umsatz. Natürlich wieder bei 310 Euro
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 17:47:38
      Beitrag Nr. 198 ()
      nun fast eigentlich jeden Handelstag Umsatz in der Aktie. Weiterhin werden unauffällig aber fleißig Aktien bei 310 Euro eingesammelt.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 16:42:01
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.685.828 von Muckelius am 06.10.12 13:41:24immer mal wieder Umsatz in der Aktie.Ersteunlicherweise werden an und an bei 310 Euro fast immer 10 Stück ins Geld gestellt, die dann irgendwann bedient werden...

      Die Tochter STS Schänis hat eine neue Ausgabe ihres Unternehmensmagazins veröffentlicht:

      http://www.sts-schaenis.com/dl/agenda/40/Dialog_13.pdf
      Avatar
      schrieb am 06.10.12 13:41:24
      Beitrag Nr. 196 ()
      Nachtrag. Aus der lokalen Presse:

      Kooperation Schule...
      Lernen durch Beispiele aus der Wirtschaft
      19.09.2012 | 17:32 Uhr


      Die Christliche Gesamtschule Bleibergquelle kooperiert mit der Schulte Schlagbaum AG.

      Neviges. Was bedeutet eigentlich Mitbestimmungsrecht? Wie schreibe ich eine Bewerbung? Was steckt hinter Globalisierung? All das und vieles mehr können die Schüler der Christlichen Gesamtschule Bleibergquelle von nun an durch praktische Beispiele aus der Wirtschaft lernen, denn die Schule hat jetzt eine Kooperation mit der Schulte-Schlagbaum AG besiegelt.

      Was bedeutet eigentlich Mitbestimmungsrecht? Wie schreibe ich eine Bewerbung? Was steckt hinter Globalisierung? All das und vieles mehr können die Schüler der Christlichen Gesamtschule Bleibergquelle von nun an durch praktische Beispiele aus der Wirtschaft lernen, denn die Schule hat jetzt eine Kooperation mit der Schulte-Schlagbaum AG besiegelt.
      Click here to find out more!

      Entstanden ist die Lernpartnerschaft im Rahmen des Kooperationsnetzes Schule-Wirtschaft (KSW), das vom Kreis Mettmann sowie der IHK Düsseldorf getragen wird und kreisweit Schulen und Unternehmen verbindet.

      Den offiziellen Startschuss für die neue Lernpartnerschaft gaben jetzt Schulleiterin Ute Hoffmann und Frank vom Endt, Vorstand des Velberter Unternehmens für Schließ- und Organisationssysteme, im Beisein von Landrat Thomas Hendele, Schuldezernent Holger Richter und IHK-Geschäftsführer Clemens Urbanek.
      Wie die Arbeitswelt funktioniert

      „Die Schüler sollen wissen, wie die Arbeitswelt funktioniert“, erklärt Thomas Hendele den Hintergrund der Kooperationsmaßnahmen. „Und zwar, indem das Unternehmen den Schülerinnen und Schülern im Verlauf ihrer Schullaufbahn als Modell der Sozial- und Wirtschaftswelt in verschiedenen Jahrgangsstufen und unterschiedlichen Fächern begegnet“, verdeutlicht Ute Hoffmann die Form der Zusammenarbeit.

      Frank vom Endt konnte bereits Erfahrungen mit einer solchen Kooperation sammeln. „Wir machen das nun zum zweiten Mal.“ Bereits seit zehn Jahren führt sein Unternehmen eine sehr erfolgreiche Lernpartnerschaft mit der benachbarten Heinrich-Kölver-Realschule.
      Gemeinsame Aktionen

      Konkret zusammenarbeiten werden die neuen Kooperationspartner unter anderem in den Fächern Arbeitslehre, Deutsch und Gesellschaftslehre. Gemeinsame Aktionen wie Rollenspiele, Betriebsbesichtigungen oder Fachvorträge eines Unternehmensexperten bringen auf diese Weise die Wirtschaft in die Schule und locken die Schule in die Wirtschaft.

      „Vielleicht tragen wir auf diesem Weg dazu bei, Euch zu verdeutlichen, wofür Ihr lernt“, appelliert vom Endt an die Schüler. „Wenn wir das schaffen, haben wir viel erreicht.“

      Zwei mitgebrachte Produkte aus dem eigenen Sortiment vermitteln erste Eindrücke von dem, was die Gesamtschüler bei ihrem neuen Lernpartner erwartet.

      „Es wird spannend für Euch“, gibt Hendele den Jugendlichen mit auf den Weg. „Die Firmen brauchen gute Mitarbeiter. Und die besten sind die, die Spaß an der Arbeit haben.“


      Quelle:http://www.derwesten.de/staedte/velbert/lernen-durch-beispie…
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