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    Rentenkasse - es tun mal wieder alle überrascht... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.07.05 10:37:10 von
    neuester Beitrag 16.08.05 14:10:09 von
    Beiträge: 83
    ID: 996.170
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      schrieb am 28.07.05 10:37:10
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      Avatar
      schrieb am 28.07.05 10:41:06
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      schrieb am 28.07.05 10:43:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, bei W:O ist der Wurm drin, der größte Teil des Textes wurde vershcluckt. Hier komplett:


      Schon wieder tun alle überrascht. Die Bild-Zeitung titelt in blutrot und an allen Stammtischen schallt es, daß die Rente "pleite" sei. Sogar meine Frau kommt zu mir an den Computer und erzählt mir, in den Nachrichten hätte sie gesehen, daß die Rentenkasse pleite wäre und fragt mich, ob wir genug privat vorgesorgt hätten.

      Und ich frage mich bei all dem mal wieder, ob alle bisher tief und fest geschlafen hätten. Von 2000 bis 2004 ist die Schwankungsreserve der Rentenversicherung von 100% auf 28% einer Monatsausgabe zurückgegangen, und das trotz einer milliardenschweren Veräußerung des Immobilienbesitzes der BfA in dieser Zeit. Jeder konnte sehen, daß seit über 4 Jahren der Beitragssatz der Rentenkasse zu niedrig war, und in 2000 ging es der Rentenkasse nur deshalb nicht schlechter, weil da gerade der Telekomboom genug Geld in die Kassen schwemmte.

      Der Rentenbeitragssatz war schon seit Jahren aus nur einem Zweck zu niedrig, weil die Regierung nämlich die ganze Zeit demonstrieren wollte, daß sie mit Hilfe der Ökosteuer den Rentenbeitragssatz stabilisiert hätte, um so Wahlen zu gewinnen. Es sollte auch jedem klar sein, daß man versucht, sich mit Ach und Krach bis zu den Wahlen zu retten in der Hoffnung, daß dann entweder die böse, böse Union als Regierungsnachfolger gar nicht anders kann, als den Rentenbeitragssatz zu erhöhen - dann kann man sagen "Seht ihr - die Schwarzen können es nicht, wie unter Kohl erhöhen sie dauernd die Rentenbeiträge." Oder, notfalls hätte man dann an der Ökosteuer gedreht, die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, eine Vermögenssteuer für die Rente eingeführt, aber bloß nicht an dem Mythos gerüttelt, man hätte den Rentenbeitragssatz stabilisiert.

      In Wahrheit war der Beitragssatz nie stabil. Im Jahr 1999 wurde einfach ein Teil der Leistungen aus der Rente genommen - das bekommt jeder zu spüren, der mal erwerbsunfähig werden sollte. Dann hat man mit der Ökosteuer Mittel reingeholt, um den Bundeszuschuß zu erhöhen. Die Ökosteuer zahlen wir natürlich auch alle - entlastet wurden vor allem die Arbeitgeber in der Hoffnung, daß sie dafür Arbeitsplätze schaffen. Das wäre vielleicht auch gegangen, hätten wir hier im Lande Rahmenbedingungen, die die Expansion von Unternehmen attraktiv machten. Die Zurückhaltung bei den Lohnkosten seit einigen Jahren im Lande wäre eine gute Vorlage, aber man muß es mit steigendem Verbauchervertrauen udn Entbürokratisierung flankieren. Gute Exportzahlen reichen nicht. Und da liegt das Problem.

      Wegen dem schwachen Binnenmarkt ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland weiter gestiegen. Und genau deshalb hätten auch die Beitragssätze für die Rentenversicherung steigen müssen oder man hätte die Rente stärker kürzen müssen. Und weil das nicht geschah, wußte jeder schon seit Jahren, daß wir irgendwann zu dem Punkt kommen, der gestern einige Medien und viele Stammtische hysterisch machte: die Rentenkasse benötigt vorgeschobene Bundeszuschüsse und spätestens ab November auch einen Kredit aus dem Bundeshaushalt. Die Union darf dann nächstes Jahr den Beitragssatz erhöhen.

      Übrigens ein Muster, das sich beim Budneshaushalt wiederholt. Hier hat man mit Einmaleinnahmen kaschiert, daß in Wahrheit das Haushaltsdefizit des Bundes dauerhaft bei über 50 Milliarden Euro pro Jahr liegt, und auch hier konnte man schon seit Frühjahr 2002 sehen, daß die Haushaltslage außer Kontrolle geraten war. Auch hier überläßt man es der Union nach den Wahlen, dafür Steuern zu erhöhen und Leistungen zu kürzen, und kann auch da dann sagen: "Seht ihr, die Schwarzen können es nicht."

      Und all das klappt dank des kurzen Gedächnisses der Wähler. Bei der nächsten Krise tun dann alle wieder überrascht...
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 10:44:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...das kam aber auch so plötzlich ...:cry:
      .....wie aus heiterem Himmel...!
      ......wer konnte DAS denn ahnen ?
      .......wo ist denn die Ökosteuer geblieben ?
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:08:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.373.206 von for4zim am 28.07.05 10:43:41[/posting]Vollkommen richtig. Und der Einstieg in diese Wundertütenpolitik wurde Anfang der 70er gemacht als die Renten und Pensionen unter einer SPD-Regierung zwischen 1972 bis 1974 um sage und schreibe wahnwitzige und vollkommen unverantwortliche 40! Prozent angehoben wurde und das unter Beibehaltung des Umlageprinzips.

      Jeder der damals schon protestierte wurde als vollkommen unsozial abgebürstet, indem man auf die armen Kriegsmütterchen verwies, die tatsächlich eine erbärmliche Rente bekamen! - Nur die hatten hinterher am allerwenigsten davon.

      @wolaufensie
      Genau!
      Und wo die 200! Milliarden Euro die die Regierung Schröder aus der Verscherbelung des Tafelsilbers (Post, Telekom usw.) erlöst hat?
      Alles verfrühstückt um die "ruhigé Hand" zu finanzieren und Missstände siehe #3 von for4zim vor dem Wähler zu verschleiern.

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      schrieb am 28.07.05 11:20:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Misere war für jeden absehbar, der sich anstatt der geschönten Zahlen der Arbeitslosenstatistik mal die weniger leicht zu fälschenden Zahlen der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten angesehen hat, die ja unser Sozialversicherungssystem finanzieren müssen. Laut aktuellsten Zahlen vom Mai 2005 haben wir noch 26,1 Mio. sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, vor drei Jahren im Mai 2005 waren es noch 27,9 Mio.

      Es ist doch völlig logisch, dass das ein Loch in die Rentenkasse reisst.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:28:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5
      Sehr richtig. Und dann haben Kohl / Blüm noch eins draufgesetzt und Millionen AN mit 48 in Rente geschickt, damit die nicht in der AL Statistik auftauchen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:34:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Viel Geld ließe sich sparen, wenn die Rentenhöhe und das Renteneintrittsalter sich konsequent nach der Zeit und Höhe der Beitragszahlungen richten würde.

      Bemessung der Rentenhöhe an der tatsächlich abgeleisteten Lebensarbeitszeit. Bezug erst ab 35 Einzahlungsjahren, unabhängig davon wie alt jemand ist. Denn durch Alter alleine hat man sich noch kleine Ansprüche erworben wenn man nie regelmäßig gearbeitet hat.

      Es ist ein absoluter Schwachsinn das Lebensalter als Grundlage für die Rente heranzuziehen. Nein, die tatsächlich abgeleisteten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsjahre und die Höhe der Einzahlung müssen die Grundlagen für die Höhe und den Bezugszeitpunkt der Rente sein.
      Wenn nur diejenigen Rente bekommen, die mindestens 35 Arbeitsjahre aufweisen können, dann fallen ganz viele Rentner der 68er-Generation raus.
      Und das wäre gerecht. Wer bis 35 oder 40 gegammelt hat muss nicht schon mit 60 in Rente gehen! Wer aber mit 15 angefangen hat schwer zu schuften, der hat dann auch die Rente mit 60 mehr als verdient und ich gönne sie ihm von Herzen.
      Zumal die Bezugsdauer bei diesen Leuten naturgemäß durch Berufskrankheiten und körperliche Verbrauchserscheinungen schon wesentlich geringer ist als beim 60-jährigen Fahrradbeauftragten von Kleinklickerstadt, der bis 35 Soziologie studiert hat und locker bei guter Verfassung die 90 erreichen kann.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:46:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Viva2,
      willst Du ernsthaft jemandem der 30 Jahre jedes Jahr 10.000 € eingezahlt hat die Rente streichen
      und jemandem der 35 Jahre jedes Jahr 4.000 € eingezahlt erhält Rente?
      Aber du hast recht, Geld ließe sich so allemal sparen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:49:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      PS:
      Was ist z.B mit Leuten die bis 40 selbstständig waren
      und dann in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:57:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]17.373.725 von Kaperfahrer am 28.07.05 11:08:01[/posting]mir ist es schleierhaft warum der Kanzler Willy Brandt in großen Teilen der Bevölkerung in so guter Erinnerung ist (vielleicht eben wegen der exzessiven sozialen Wohltaten, die übers Volk ausgeschüttet wurden). Unter Willy Brandt hat die dramatische ökonomische Talfahrt Deutschlands begonnen, hier wurden alle Grundübel, unter denen Deutschland heute leidet, angelegt. Mit Willy Brandt wurde die beispiellose Erfolgsstory "Wirtschaftswunderland Deutschland" definitiv beendet.

      Wenn man das heute liest, welch abenteuerliche Lohn- und Rentenerhöhungen unter Brandt durchgesetzt wurden ( > 10% per annum, wenngleich bei höherer Inflationsrate), dann wird völlig klar, dass Brandt ein ökonomischer Geisterfahrer war.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:58:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.374.345 von pollux am 28.07.05 11:49:58[/posting]Die zahlen doch auch dann nur noch wenig ein. Was ist daran so schwer zu verstehen. Die hatten in ihrer Selbständigenzeit genug Zeit Reserven anzusparen. Was können die Beitragszahler un die Rentenkasse dafür,wenn sie es nicht gemacht haben???
      Im übrigen gibt es die Mindestrente und wer "30 Jahre lang jedes Jahr 10000 Euro eingezahlt hat" kann ja wohl noch fünf Jahre dranhängen und kriegt dann sowieso mehr als der andere, da seine Beiträge höher waren.
      Ich sehe Dein Problem nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:01:21
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:09:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]17.374.458 von Viva2 am 28.07.05 11:58:03[/posting]Die zahlen noch 25 Jahre ein, und in der Zeit
      unter Umständen erheblich mehr als andere die 35 Jahre
      einzahlen.
      Und dafür soll Null Rentenanspruch erworben werden?

      Die Rentenhöhe ist doch eh abhängig vom eingezahltem Betrag und auch der Beitragsjahre
      Wo ist eigentlich DEIN Problem?
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:13:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]17.374.628 von pollux am 28.07.05 12:09:21[/posting]Von den Beitragsjahren eben NICHT, sondern vom Lebensalter, was oftmals nichts miteinander zu tun hat.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:20:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Dann mach dich mal schlau

      Die Höhe der Rente ist entscheidend von den
      Beitragsjahren abhängig.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:26:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:31:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.374.790 von pollux am 28.07.05 12:20:36[/posting]*seufz*
      Ich sprach von der Höhe UND dem Rentenbeginn! Der ist für alle gleich, ob sie 10 oder 50 Beitragjahre haben. Und das ist ja wohl ein kleiner Unterschied, oder?
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:32:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.374.458 von Viva2 am 28.07.05 11:58:03[/posting]@smirnow

      Ist was drann. Brandt brachte ja auch damals den Spruch:
      "Man muß die Kuh melken, solange man kann". Gemeint waren die Betriebe, vergessen wurde, das die Kuh auch pflege und essen braucht.

      Aber Maß halten war nie eine Tugend der Sozialisten.

      Eine Wende wird es wohl auch noch nicht unter der nächsten Regierung geben, wie immer sie zusammen gesetzt ist. Es zeichnet sich einer Fortsetzung unter schwarzer Führung ab.

      Das bedeutet dann auch weiterhin, das eben nur unter einem direktem finanziellen Zwang das unterste geregelt wird, leider ohne soziale Grundsicherung und Gerechtigkeit.

      Solange man solche Steuerkonzepte bringt, wie die RotGrünen in den zurückliegenden Jahren und die Union sie nun im Programm stehen hat, kann es sich nicht bessern.

      Fazit

      fröhliches Weiterwuseln
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:39:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]17.374.972 von Viva2 am 28.07.05 12:31:13[/posting]*seufz*

      Was spielt das für eine Rolle?

      Vereinfacht:

      A hat 40 Jahre auf ein mitteleres Einkommen von 3.000 €
      Rente gezahlt, geht mit 65 Jahren in Rente, erhält
      dann z.B. für 30 Jahre 2.000 € Rente

      B hat 20 Jahre auf ein mitteleres Einkommen von 3.000 €
      Rente gezahlt, geht mit 65 Jahren in Rente, erhält
      dann z.B. für 30 Jahre 1.000 € Rente

      Wo ist das Problem bzw. die Ungerechtigkeit?
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 12:53:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die" Rentenspezialisten " sind wieder am Werk! Nichts verstehen aber meckern!
      Die Rente ist sicher! jedensfalls sicherer als jede private Vorsorge! Auch wenn ständig was anderes behautet wird!
      Nun wird wieder Hektik verbreitet, damit die private Vorsoreg sich durchsetzt und die solidarische Rentenversicherung den Bach runtergehen soll!
      Das Problem ist, dass die Politik ständig ihre Finger i Spiel hat und nach belieben aus dieser Kasse sich bedient!
      Ein weiteres Problem ist die Abnahme der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse( Schuld wieder die Politik).
      Also immer Ich-AGs oder immer 600-Euro Jobs!!!!!! Vorruhestand usw:
      Viva, die Rente wird nicht nach Arbeitsjahren berechnet, sondern nach erworbenen Rentenpunkte und diese sind abhängig von den eingezahlten Beiträgen!
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 13:11:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      @#19,

      Nobbi, bist Du es..????
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 13:37:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      nein, es ist Schachy und der hat seine Lehrerpension sicher
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 13:37:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]17.374.447 von smirnow am 28.07.05 11:57:23[/posting]Zitat: Unter Willy Brandt hat die dramatische ökonomische Talfahrt Deutschlands begonnen, hier wurden alle Grundübel, unter denen Deutschland heute leidet, angelegt.

      ---------

      Genau, Brandt war der Anfang vom Ende.
      Aber Brandt war auch Zeitgeist. Er war der Kanzler der 68iger.

      Mit denen setzte ein Werte- und Tugendwandel ein. Wurde eine maßlose Anspruchshaltung an den Staat als Grundkonsens etabliert, bemäntelt als "Sozialpolitik".

      Tugenden wie Fleiß und Sparsamkeit verloren ständig an Bedeutung, und es wurde das linke Feindbild vom bösen Unternehmer etabliert, der ungerechtfertigte Gewinne einheimst.

      Seit Brandt ist es nahezu unmöglich geworden, der Bevölkerung zu vermitteln, daß man nicht mehr ausgeben kann, als man erwirtschaftet.

      Dieser Haltung entsprach auch Kohl, sonst wäre er nie gewählt worden. Unter ihm erfolgte speziell dank Geissler eine nochmalige Aufblähung des Sozialstaates, abertausende Jobs im Sozialbereich wurden in dieser Epoche geschaffen, Leistungen erhöht und erweitert,

      und der Gipfel war die Wiedervereinigung, als Kohl vorgaugelte, diese gäb´s zum Nulltarif, bis auf den Soli. (Immerhin war damals Lafontaine ehrlich, und sagte, daß man für die Finanzierung der Einheit Steuern erhöhen muß - er hat dann ja auch die Wahl verloren)

      Es gab den 1:1-Umtausch, das Begrüßungsgeld, und eben die dicken Ost-Renten, ohne daß diese Leute je einbezahlt hätten für die Rücklagenbildung, ohne daß gesichert war, daß die Ossis ausreichend Ertragskraft zeigen, und in etwa Kostendeckend für "ihre" Rentner Beiträge leisten.



      Vor ein paar Wochen sagte unser ex-beliebtester Politiker, Joschka Fischer: Deutschland ist ein reiches Land !!

      als es wieder um irgendwelche Geldgeschenke irgendwo hin in der Welt ging.

      Diese Nation hat noch nicht einmal im Ansatz begriffen, wie die finanzielle Lage ist.

      Man versucht durch Verdrängung und Tabus das Problem auf die lange Bank zu schieben, und hofft auf ein Wunder, einen Aufschwung, ein Beschäftigungswunder.

      Doch für ein 2tes Wirtschaftswunder wie nach dem Krieg, hat die BRD nicht mehr die Bevölkerung und Mentalität.

      Und das ist das Schlimmste: Neben der maroden Finanzlage, fehlt es schlicht an genügend leistungswilligem, leistungsfähigem "Humankapital", an Unternehmergeist, Mut und Selbstverantwortung. (Woher soll das auch kommen bei dieser Bürokratie und diesen Steuern? Über die Hälfte der Abiturienten strebt einen Job beim Staat an)

      Heute kommt man durch "Rechtsansprüche" im Verhältnis viel zu leicht an Einkommen, als durch Arbeit, und zwar oft auch noch annähernd genauso viel, egal wie die Kassenlage ist.



      Praxisbeispiel: Eine Arbeitsamtsagentur verweigerte die Bezahlung auf eine Ausbildung, mit Verweis auf die Kassenlage. Die Dame nahm sich einen Anwalt (auf Staatskosten), und der belehrte die Amtsmenschen über die rechtliche Lage, und ihre Zahlungspflicht.

      Daß die Finanzierbarkeit all der schönen staatlichen Wohltaten aus dem Blick geraten ist, wird noch bös ins Auge gehen.


      Vielen Dank, Willi Brandt

      P.S.: Als Franz Josef Strauß als Finazminister abtrat, verabschiedete er sich von diesm Amt mit den Worten:

      "Ich übergebe volle Kassen".
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 13:52:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]17.375.113 von pollux am 28.07.05 12:39:21[/posting]Hat offenbar keinen Zweck, Dir den Unterschied zwischen einem 60-jährigen Sesselpubser, der bis 35 studiert hat und einem 60-jährigen Arbeiter, der seit er 15 ist, malocht hat, zu erklären.
      Ersterer kann ruhig noch länger seinen Sessel wetzen, der andere ist mit 60 fix und fertig. Der erste wird bei bester Gesundheit über 90 und bezieht entsprechend lange Rente, der andere hat sich kaputt geschuftet und stirbt mit 70. Schau mal auf Deinem Weg zur Uni aus dem Fenster, da siehst Du die armen Schweine, die jetzt noch mit 67 auf`s Gerüst kriechen sollen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 13:55:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      man muß ja Brandt zu gute halten, dass er damals der erste war, der diese Art von `deficit spending` in guten Zeiten eingeführt hat (in grober Verkennung des Keynesianismus, in schlechten Zeiten sich zu verschulden und in guten Zeiten zu sparen)und es noch nicht besser wußte. Der größere Vorwurf trifft die Nachfolgerregierungen der letzten 30 Jahre, die die Brandtsche Politik des `Geldausgebens mit vollen Händen` (in etwas abgeschwächter Form zwar) weitergeführt haben.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 14:03:36
      Beitrag Nr. 27 ()
      #23, ich wüßte doch gerne, wo Du die Statistik hast, nach der jemand, der mit 60 bereits seit dem 15. Lebensjahr eingezahlt hat, 20 Jahre früher verstirbt als jemand, der studiert hat. Kann man das irgendwo nachlesen, oder glaubst Du nur sehr fest daran, daß das so sein müsse?

      Ich persönlich glaube nämlich, daß man keinen besonders großen Unterschied in der Rentenbezugszeit finden wird zwischen Menschen, die ab dem 15. Lebensjahr in die Rentenkasse einzahlen und solchen, die es ab dem 35. Lebensjahr tun. Gravierende Unterschiede gibt es nur, wenn man ganz bestimmte Berufsgruppen heraussucht, aber eine berufsspezifische Rente hat noch niemand gefordert und wäre auch rechtlich und praktisch nicht durchführbar. Vorher würde man erst noch darüber reden müssen, daß Frauen auf die gleichen Einzahlungen erheblich mehr Rente erhalten, denn die Lebensdauer von Männern und Frauen ist tatsächlich statistisch belegt signifikant verschieden.

      Seltsam, daß in der Diskussion nicht auch über höhere Renten für Raucher diskutiert wird, denn die versterben ja auch signifikant früher. Und da haben wir auch direkt ein Problem, wenn jetzt Bauarbeiter statistisch gesehen mehr rauchen als Akademiker - selbst wenn wir in der Statistik sehen, daß Akademiker länger leben, wissen wir immer noch nicht, ob das mehr am Bürojob liegt oder mehr an der Bereitschaft, sich mehr um die eigene Gesundheit zu kümmern. Ein ganz untaugliches Feld für Differenzierungen in der gesetzlichen Rente.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 14:10:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich fordere für alle nicht in Deutschland geborene Bürger keinen Rentenanspruch,
      sondern so eine HartzIV-Rente-Minimum 345€...
      Warum um Himmelswillen soll ein Russland-Deutscher Rente bekommen wenn er nie in das System einbezahlt hat...
      :rolleyes::confused::eek:
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 14:13:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]17.376.217 von Claptoni am 28.07.05 14:10:29[/posting]Ali Özgür, der sich 45 jahre lang im Bergbau kapttgeschuftet hat, wird sich darüber freuen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 14:25:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]17.375.995 von Viva2 am 28.07.05 13:52:59[/posting]Viva2, hast vollkommen recht, hier posten Leute, die vermutlich noch nie gearbeitet haben. Beamte halt, die in der Überzahl im Bundestag sitzen, die die Statistiken und Berechnungen anstellen, und im letzten Moment merken, dass die Kasse leer ist.

      Sie sitzen an den Schalthebeln und steuern uns ins Verderben, merken die aber (wohl absichtlich) nicht.

      Soweit mein Beitrag zur Qualifikation von Beamten:laugh:

      Überbezahlt und sinnlos wie ein Kropf, das Beamtentum, von der exorbitalen Altersversorgung mal ganz abgesehen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 14:34:10
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 14:36:52
      Beitrag Nr. 32 ()
      "45 jahre lang im Bergbau"

      ein echter Brüller

      im Bergbau gibt`s Altersrente ab 50, du Träumer!

      was glaubst du, warum Jobs im Bergbau begehrt wie sonst was sind?
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 14:38:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]17.376.255 von Punk24 am 28.07.05 14:13:53[/posting]Wenn Ali Özgür ins Rentensystem eingezahlt hat,
      so soll er auch Rente bekommen....!!!
      Cl.
      Ps. ich kenne keinen Türken der hier in Deutschland 45J.im Bergbau schuftet...????
      Bitte die Kirche im Dorf lassen....
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 15:19:59
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]17.376.506 von smirnow am 28.07.05 14:36:52[/posting]du trinkst wahrscheinlich zu viel von dem Getränk, dass du als Namen ausgewählt hast. Der Deutsche Bergbau hat in den letzten Jahrzenten zehntausende, wenn nicht gar hundertausende Menschen entlassen. die letzten werden jetzt in NRW "entsorgt". Da wird weder jemand eingestellt noch will jamand dahin...im Gegenteil, die Letzten wollen schnell einen anderen Job, bevor die Lichter ausgehen. Mit 50 in Rente....nur in Form von Frühverrentung, wurde in anderen Branchen aber auch exessiv betrieben.

      Ich bin immer besonders begeistert, wenn Sesselfurzer und Bürohengste, die Arbeitsleistung von körperlichen Schwerarbeitern bewerten. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 16:26:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      [posting]17.377.070 von Punk24 am 28.07.05 15:19:59[/posting]entlassen worden ist da garantiert keiner, denn der Abbau der Zahl der Bergbauarbeiter nimmt schon einige Jahrzehnte in Anspruch. Da konnte man ganz entspannt darauf warten bis der letzte in die Altersrente gegangen ist.

      Ich empfehle dir mal einen Blick ins Sozialgesetzbuch (SGB VI § 45 Rente für Bergleute)! Da steht klipp und klar drin, dass nach 25 Jahren unter Tage mit 50 die Altersrente beginnt! Träumer.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 16:28:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      [posting]17.375.995 von Viva2 am 28.07.05 13:52:59[/posting]Wenn du etwas anderes schreibst als du eigentlich meinst
      kannst du mir wirklich nichts erklären.
      Ich bezog mich auf deine Forderung das nur Leute die mind.
      35 Jahre eingezahlt haben Rente bekommen sollen.
      Und das ist nunmal schlichtweg Blödsinn.
      Das hart körperlich arbeitende Menschen wie z.B. im Bauwesen
      bis 70 arbeiten sollen halte ich auch für unrealistisch,
      insbesondere wenn es genug Arbeitslose junge Menschen gibt.
      Aber das ist ein anderes Thema als das was du zum Ausdruck gebracht hattest.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 09:25:50
      Beitrag Nr. 37 ()
      [posting]17.376.394 von Aarondac am 28.07.05 14:25:27[/posting]Und nicht zu vergessen, Studenten, die glauben, wenn sie zuhause den Mülleimer runtertragen, das wäre schwere körperliche Arbeit. ;)
      Und Chemiker, gell whitehawk? ;), die mal früher während der Studienzeit vier Wochen am Fließband gearbeitet haben und sich nicht vorstellen können, wie das ist: Stunden um Stunden, Tag für Tag, jahrein jahraus, bis 67 schwerste körperliche Arbeit verrichten zu sollen, bis die Knochen nicht mehr mitmachen und trotzdem weitermachen zu müssen, weil sonst die Arbeitslosigkeit und Hartz IV drohen......
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 09:40:04
      Beitrag Nr. 38 ()
      [posting]17.376.140 von for4zim am 28.07.05 14:03:36[/posting]"ich wüßte doch gerne, wo Du die Statistik hast, nach der jemand, der mit 60 bereits seit dem 15. Lebensjahr eingezahlt hat, 20 Jahre früher verstirbt als jemand, der studiert hat. Kann man das irgendwo nachlesen, oder glaubst Du nur sehr fest daran, daß das so sein müsse?"


      Guckst Du ganz einfach bei den Statistiken der Berufsgenossenschaften. Aber auch jedem mit gesundem Menschenverstand müsste klar sein, dass Leute, sich sich geruhsam bis 35 auf der Uni herumgedrückt haben und dann noch ein paar Jahre einen gemütlichen Sesseljob ausüben, eine längere Lebenserwartung haben als ein Arbeiter, der seit er 15 ist, in Wind und Wetter, Kälte und Hitze, oder in der Fabrikhalle schwerste körperliche Arbeit zu leisten hatte.

      (PS: Es gibt Statistiken, die beweisen, dass Beamte die längste Lebenserwartung überhautp haben, warum wohl? ;) )
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 10:12:00
      Beitrag Nr. 39 ()
      [posting]17.386.543 von Viva2 am 29.07.05 09:40:04[/posting]Wer sich heutzutage bis "35 auf der Uni herumdrückt" bekommt so einfach auch keinen Job mehr, da ist der Zug abgefahren. Der endet in der Regel in einem Beruf (wenn überhaupt dann z.B. Taxifahrer) der ihn am Ende seines Lebens zum Sozialhifefall macht, ausser er macht in der Politik Karriere :rolleyes:
      Aber die Anzahl der freien finanziell lukrativen Stellen in der Politik wird auch leicht überschätzt.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 14:33:01
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nun ja, man/frau muß schon über ein bischen Vitamin B verfügen. Dann klappt das auch heute noch. ;)
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 15:10:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      Ich kann Viva größtenteils zustimmen.

      Und um mal etwas Diskussionsstoff zu liefern, werde ich mal jetzt von mir persönlich ausgehen.

      Ich habe mit 14 eine Lehre angefangen und bin nunmehr seit 37 UNUNTERBROCHEN berufstätig + damit auch Beitragszahler.
      Bei der immer ins Gespräch gebrachten Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 hieße das, ich hätte dann 53 !! Arbeitsjahre auf dem (krummen) Buckel !:mad:

      Jungs - ohne mich !!

      Ich werde sobald es sich irgendwie für mich rechnet, das arbeiten einstellen.
      Da ich auch hier bei uns die Aussiedler, Umsiedler und Asylantenproblematik mitbekomme, hab ich auch langsam die Schnautze voll, und werde also von der Seite der Zahler auf die Seite der Empfänger ( einige von euch werden jetzt sicher sagen Schmarotzer ) wechseln.
      Falls also die CDU ihre Ankündigung wahr macht, und eine abschlagsfreihe Rente nach 45 Beitragsjahren ermöglicht, werde ich das in Anspruch nehmen - und noch besser, vorher werde ich natürlich die längstmögliche Arbeitslosengeldzahlung in Anspruch nehmen.
      Also Jungs, drückt mir die Daumen, wenns klappt, lasse ich in spät. 5 Jahren den Hammer fallen !!

      So, nun dürft ihr über mich herfallen - nur zu :D:D

      Jack.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 15:36:50
      Beitrag Nr. 42 ()
      [posting]17.390.985 von JACKYONE am 29.07.05 15:10:36[/posting]"53 !! Arbeitsjahre auf dem (krummen) Buckel"

      während junge gesunde Familienväter sich vor dem Arbeitsamt die Füße platt stehen und keinen Job kriegen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 15:51:19
      Beitrag Nr. 43 ()
      [posting]17.391.463 von Viva2 am 29.07.05 15:36:50[/posting]Jetzt sag aber nicht, daß das meine Schuld ist
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 15:57:02
      Beitrag Nr. 44 ()
      Viva2, das ist natürlich gut, daß Du die Statistiken der Berufsgenossenschaften erwähnst. Kannst Du hier eine einstellen, aus der hervorgeht, daß jemand, der mit 60 bereits seit dem 15. Lebensjahr eingezahlt hat, 20 Jahre früher verstirbt als jemand, der studiert hat?

      Ich glaube das nämlich, wie gesagt nicht. Ich bin der Meinung, daß der Unterschied allenfalls in der Größe von 2 oder 3 Jahren liegt und dann noch zum Teil verhaltensbedingt ist (Raucher/Nichtraucher z.B.) Vor allem sehe ich Probleme, wenn man einen Friseur, der mit 15 in die Lehre gegangen ist, einen Zimmermann, der das mit 15 tat, einen Maurer, der ab dem fünfzehnten in Lehre war und einen Kfz-Mechaniker mit einer Ausbildung ab dann in eine Gruppe steckt, was man ja tun müßte, und auf der anderen Seite studierte Ärzte (mit Schichtdienst), Ingenieure (auch am Bau) und Juristen (als Richter, damit wir auch Beamte haben) in eine Gruppe stecken.

      Und dann setze malk die Unterschiede hier in Relation z.B. mit dem Unterschied zwischen Mann und Frau, der ja bei der Rentenversicherung keine Rolle spielen darf (warum auch immer).

      Von der Unionsforderung nach der abschlagsfreien Frührente für langjährige Beitragszahler halte ich übrigens überhaupt nichts. Was kann ein Akademiker dafür, daß sein Studium bei der Beitragsberechnung nicht zählt, eine Lehre aber schon? Warum berücksichtigt man die Minibeiträge der Lehrlinge und Anfänger in Lehrberufen so stark, aber ein Akademiker, der die meiste Beitragszeit dann Höchstbeiträge zahlt und in der Progression bei der Steuer hoch eingestuft wird, darf das dann finanzieren? Das ist meiner Meinung nach einseitig gedacht, bei allem Respekt vor dem Mallocher am Bau, aber die Rente ist keine Mitleidsveranstaltung, sondern der Funktion nach eine Versicherung, die nur eine gemeinsame Risikoklasse über alle Berufe und beide Geschlechter kennt.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 15:57:41
      Beitrag Nr. 45 ()
      [posting]17.391.755 von JACKYONE am 29.07.05 15:51:19[/posting]Natürlich nicht, dass ist die Schuld der weltfremden Politiker, abgehobenen "Sachverständigen" und anderen Leuten ala Hundt und (Un)Sinn.

      Du hast vollkommen Recht.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:04:42
      Beitrag Nr. 46 ()
      [posting]17.391.875 von for4zim am 29.07.05 15:57:02[/posting]Von der Unionsforderung nach der abschlagsfreien Frührente für langjährige Beitragszahler halte ich übrigens überhaupt nichts. Was kann ein Akademiker dafür, daß sein Studium bei der Beitragsberechnung nicht zählt, eine Lehre aber schon? Warum berücksichtigt man die Minibeiträge der Lehrlinge und Anfänger in Lehrberufen so stark, aber ein Akademiker, der die meiste Beitragszeit dann Höchstbeiträge zahlt und in der Progression bei der Steuer hoch eingestuft wird, darf das dann finanzieren

      Ach ?
      Und wer bitte "finanziert" denn die längere Schule, das Studium usw. deiner Akademiker ???
      Nicht zuletzt auch die Lehrlinge mit ihren " Minibeiträgen" !!!
      Ausserdem würde ich ja zu gerne mal wissen, wieviele Akademiker überhaupt irgendwelche "Höchstbeiträge" zahlen ???
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:09:19
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]17.391.875 von for4zim am 29.07.05 15:57:02[/posting]Ach for4zim, wir beide haben dieses Thema hier schon so oft diskutiert.
      Du bist der Ansicht, wer früh und hart arbeitet, ist eben doof und hat`s nicht besser verdient, ich glaube, dass die geleisteten Arbeitsjahre schon einen Unterschied machen sollten.
      Wir reden immerhin über Menschen, nicht über Zahlen.
      Aber nun gehe ich ins "wohlverdiente?" Wochenende, denn ich bin zum Glück keiner, der sich jetzt noch mit kaputten Knochen auf einer Baustelle schinden muß. Ich kann mich nur in andere Leute hineinversetzen, eine Fähigkeit, die z.B. Politikern, "Wirtschaftsprofessoren", Sachverständigen und Arbeitgeberverbandsbonzen völlig abgeht.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:10:23
      Beitrag Nr. 48 ()
      [posting]17.391.875 von for4zim am 29.07.05 15:57:02[/posting]Nochwas

      aber die Rente ist keine Mitleidsveranstaltung, sondern der Funktion nach eine Versicherung, die nur eine gemeinsame Risikoklasse über alle Berufe und beide Geschlechter kennt.

      Gut, dann mach ich dann eben als langjähriger Zahler OHNE Schadensfall eine "Beitragsrückvergütung" :D
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:33:37
      Beitrag Nr. 49 ()
      Viva2, ich unterstelle niemandem, der hart arbeitet, daß er "doof" sei. Und ich habe eine konkrete Frage gestellt, die Du Dir selbst beantorten können mußt, wenn Du Deine Ansicht vertrittst. Du hast so getan, als wären das Fakten, die Du vertrittst. Aber ich habe den Verdacht, daß es vielmehr nur Dein persönlicher Glaube ist. Und das überzeugt mich nicht. Wenn Du besere Daten vorlegen könntest, würde mich das vielleicht überzeugen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:41:59
      Beitrag Nr. 50 ()
      JACKYONE, wir wissen beide, daß Akademiker in der Einkommensstatistik eher oben rangieren - das sind Ingenieure, Ärzte, Juristen, im öffentlichen Dienst die oberen Gehaltsstufen, leitende Angestellte, wissenschaftliche Angestellte usw. Nicht jeder endet als Taxifahrer mit 28 Semestern Soziologie. Und es gibt genug Akademiker, die zudem sehr zügig studieren und später auch hart arbeiten. Und wir wissen auch beide, was es bedeutet, oben in der Progression zu stehen - wer doppelt so viel verdient, wie andere, der zahlt nicht etwa doppelt so viel Steuern, sondern erheblich mehr, teilweise ein Vielfaches. Und wer Lehrlingsbeiträge in die Rentenversicherung zahlt, der könnte damit in bis zu zehn Jahren gerade mal den ersten Jahresbeitrag eines - sagen wir - Brauingenieurs im ersten Berufsjahr erreichen, nur um mal die Relationen vorzuführen.

      Ich will das wirklich nicht klein reden, wenn jemand hart arbeitet, aber hart arbeiten kann man in vielen Berufen und es sich gut gehen lassen kann man auch in vielen Berufen, und auf beiden Seiten gibt es Ausbildungsberufe und akademische Berufe. Vielleicht kommt die Argumentation doch besser rüber, wenn da weniger Pathos reingelegt wird?
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:45:49
      Beitrag Nr. 51 ()
      Erst sollte man einmal die Verhältnisse einheitlich gestalten.

      Wenn es erst eine Rente ab 67 geben soll, dann auch die Beamtenpension ab 67 !!

      Wenn die die Rente mit Punkten (nach Beitragsjahren und Beitragshöhe) dann sollte man auch die Beamtenpensionen nach diesem System berechnen. Von wegen prozentual vom letzten Gehalt, und dann noch x 13 !!

      Die sofort einesparten Milliarden können wir in die Rentenkasse einzahlen, die bei jeder politischen Tagträumerei ausgeräubert wurde. Aber das war fremdes Geld, über das ein Bundestag immer entscheidet mit wahnsinnig viel Beamten (die sind ja auch nicht ausgelastet) frei nach dem Motto:

      Der Bundestag ist mal voller und mal leerer,
      er ist aber immer voll mit Lehrer.


      @ Jackyone
      Super, mach es genau so wie Du geschrieben hast, Du hast es verdient. Die verbeamteten Sesselpupser reden über Dinge die sie nie gemacht haben, nie bezahlt haben, für die sie nix geleistet haben, und immer die anderen schuften lassen wollen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 16:54:00
      Beitrag Nr. 52 ()
      "Wenn es erst eine Rente ab 67 geben soll, dann auch die Beamtenpension ab 67 !!"

      Ich bin der Meinung, Beamte sollten länger arbeiten als andere Arbeitnehmer - weil sie auch länger leben.

      Ansonsten keine Zustimmung.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 17:08:21
      Beitrag Nr. 53 ()
      for4zim
      JACKYONE, wir wissen beide, daß Akademiker in der Einkommensstatistik eher oben rangieren - das sind Ingenieure, Ärzte, Juristen, im öffentlichen Dienst die oberen Gehaltsstufen, leitende Angestellte, wissenschaftliche Angestellte usw. Nicht jeder endet als Taxifahrer mit 28 Semestern Soziologie. Und es gibt genug Akademiker, die zudem sehr zügig studieren und später auch hart arbeiten. Und wir wissen auch beide, was es bedeutet, oben in der Progression zu stehen - wer doppelt so viel verdient, wie andere, der zahlt nicht etwa doppelt so viel Steuern, sondern erheblich mehr, teilweise ein Vielfaches. Und wer Lehrlingsbeiträge in die Rentenversicherung zahlt, der könnte damit in bis zu zehn Jahren gerade mal den ersten Jahresbeitrag eines - sagen wir - Brauingenieurs im ersten Berufsjahr erreichen, nur um mal die Relationen vorzuführen.

      Logisch weiss ich das auch.
      Aber:
      Wie ich auch schon sagte, wird 1. die "Ausbildung" der Akademiker ja auch von den kleinen Lehrlingen, bzw. von ALLEN Steuerzahlern finanziert - richtig ?
      2. Viele Akademiker ( z.b fast alle Ärzte ) fallen nach ihrer Ausbildung als BEITRAGSZAHLER aus, da sie anderweitig versichert sind - richtig?
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 17:18:56
      Beitrag Nr. 54 ()
      [posting]17.392.902 von for4zim am 29.07.05 16:54:00[/posting]Mich würde mal interessieren,:
      1. das durchschnittliche Alter bei Pensionsanfang von Beamten + deren Lebenserwartung
      und
      2. das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn von Arbeitern + deren Lebenserwartung

      und

      3. die durchschnittliche "Arbeitszeit" ( oder Berufsausübung) von beiden Gruppen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:07:36
      Beitrag Nr. 55 ()
      #49 von JACKYONE Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 29.07.05 17:18:56 Beitrag Nr.: 17.393.255

      1. das durchschnittliche Alter bei Pensionsanfang von Beamten + deren Lebenserwartung
      und
      2. das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn von Arbeitern + deren Lebenserwartung

      und

      3. die durchschnittliche " Arbeitszeit" ( oder Berufsausübung) von beiden Gruppen.

      > Reicht dir eine grobe Schätzung?

      1. 48 Jahre
      2. 62 Jahre
      3. Beamte = 134400 Stunden / bei angenommenen 28 Jahren Dienst
      3. Arbeiter = 80640 Stunden / bei angenommenen 42 Jahren Tätigkeit

      Wie man sehr gut sehen kann, kommt die Arbeiterklasse nur auf 60% der Stunden eines Beamten, ...

      Wie gesagt, das ist grob aus dem Bauch geschätzt.

      Genaue Zahlen sollten sich noch finden lassen.

      AL
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:14:50
      Beitrag Nr. 56 ()
      [posting]17.393.910 von anALysen am 29.07.05 18:07:36[/posting]Hmm, wenn du mir jetzt noch erklären könntest, wie Arbeiter bei einer 50% längeren Lebensarbeitszeit auf nur 60% der Arbeitsstunden von Beamten kommen ????
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:16:39
      Beitrag Nr. 57 ()
      [posting]17.393.910 von anALysen am 29.07.05 18:07:36[/posting]Beamte haben also einen 16 Stunden - Arbeitstag ???:eek::eek::eek:

      Das erklärt natürlich die Frühpensionierungen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:18:45
      Beitrag Nr. 58 ()
      #50 komplett falsch. Allerdings ist es schon länger her, daß ich Zahlen dazu gesehen habe. Aber die Arbeitszeit nach Tarif ist bei den Beamten im Schnitt länger als bei Arbeitern und Angestellten (könnte sich bei den Überstunden wieder ausgleichen). Das mittlere Alter, in dem man in den Ruhestand ging, war bei Beamten ohne Soldaten recht ähnlich mit Arbeitern und Angestellten. Hier wurde in den 80er und 90er Jahren doch recht üppig mit dem Vorruhestand gearbeitet. Unterschied war kaum ein Jahr, für die Zahlen, die ich gesehen hatte. Da ich die Quelle aber nicht zur Hand habe, lasse ich es erst mal offen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:21:59
      Beitrag Nr. 59 ()
      #51 von JACKYONE Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 29.07.05 18:14:50 Beitrag Nr.: 17.393.985

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 17.393.910 von anALysen am 29.07.05 18:07:36Hmm, wenn du mir jetzt noch erklären könntest, wie Arbeiter bei einer 50% längeren Lebensarbeitszeit auf nur 60% der Arbeitsstunden von Beamten kommen ????

      > Aber gern, ich bin mit gutem Beispiel vorrangegangen und habe, großzügig wie ich bin, die Arbeitszeit unseres Herrn Joschka Fischer zur Berechnung herangezogen.

      Wenn ich dabei das Stöhnen in meinem Bekanntenkreis - von 10 Bekannten sind 5 Beamte - berücksichtige, dürfte es durchaus realistisch erscheinen.

      Übrigens, den Durchschnitt habe ich aus dem Bekanntenkreis hochgerechnet.

      5 Beamte, 3 in Rente. 42, 46 und 56 Jahre.

      AL
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:23:47
      Beitrag Nr. 60 ()
      #53 von for4zim Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 29.07.05 18:18:45 Beitrag Nr.: 17.394.025

      #50 komplett falsch. ...

      > Ne Du, is klar ... :laugh:

      AL
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 18:35:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      [posting]17.394.048 von anALysen am 29.07.05 18:21:59[/posting]anALysen

      Alles klar :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 21:48:10
      Beitrag Nr. 62 ()
      Es ist wie jedes Jahr im Herbst beim ersten Schnee:
      Er kam völlig überraschend und deshalb konnten die Damen und Herren öffentlich Bediensteten erst zu spät reagieren.
      Avatar
      schrieb am 30.07.05 13:28:13
      Beitrag Nr. 63 ()
      [posting]17.395.411 von Wisser2 am 29.07.05 21:48:10[/posting]Wenn ich aus meinem wohlverdienten Schlaf gerissen werde, bin ich auch immer überrascht....:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.07.05 13:29:48
      Beitrag Nr. 64 ()
      [posting]17.398.185 von Aarondac am 30.07.05 13:28:13[/posting]......was es so wichtiges gibt, um mich zu wecken.....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 10:14:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      [posting]17.373.206 von for4zim am 28.07.05 10:43:41[/posting]Unser Staat täte gut daran, die gesetzliche Rentenversicherung umgehend abzuschaffen.

      Er sollte die bis dato aufgelaufenen ansprüche feststellen und zu gegebenen Terminen auszahlen.

      Dann würde sich das Rentenproblem mit der zeit von selbst erledigen !

      Die Probleme mit der RV bzw. des Generationenvertrags waren doch schon unter Brandts Zeiten bekannt.

      Gruss, der Hexer :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 10:21:01
      Beitrag Nr. 66 ()
      #60, wie soll das gehen? In der Rentenkasse ist nichts zum Auszahlen. Es können immer nur die laufenden Beiträge ausgezahlt werden. Eine solche Glattstellung der Rentenkasse wäre auch verfassungsrechtlich nicht machbar. Der grundsätzliche Anspruch auf eine Rente (wenn auch nicht für eine bestimmte Rentenhöhe) ist unter anderem durch die Eigentumsgarantie im Grundgesetz geschützt und im Kern unantastbar. Sie ist nur im Rahmen einer Fortentwicklung der Rentenformel und indirekt über die Preisentwicklung antastbar. Im positiven wie im negativen Sinne ist den Rentnern durch ihre Beiträge Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu sichern.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 10:29:29
      Beitrag Nr. 67 ()
      Zum 1.Rente nur denjenigen,die im Umlageverfahren(sprich Rentenversicherung eingezahlt haben)
      zum 2. Bürger aus den Neu-Bundesländern,die eben nicht da eingezahlt haben,haben auch keinen Anspruch auf Rente..eine Art Hartz IV oder V wäre ausreichend..
      zum 3. Migranten,steht von Haus auf keine Rente zu,Sozialhilfe der unteren Kategorie ist da angesagt...
      zum 4. wir kommen nicht mehr umhin die Einheits-Rente ein zu führen.... zum 5. Mit Einheit meine ich,Beamte u.Gewerbliche Arbeitnehmer sind gleich zustellen...
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:26:46
      Beitrag Nr. 68 ()
      #62

      Sag ich doch.

      600 Euro Einheitsrente für jeden ab dem 67. Lebensjahr, bezahlt zu 100 % aus Steuermitteln.

      Und gleichzeitig alle Rentenbeiträge abschaffen.

      Wem das nicht reicht, der muss halt selber privat vorsorgen.

      :eek:

      Da können wir uns jetzt alle noch jahrelang drüber aufregen, aber so oder so ähnlich wird es kommen !

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:30:24
      Beitrag Nr. 69 ()
      Wieso denn? Ist doch offenbar genug Geld da.

      Mit 50 in Pension
      „Goldener Handschlag“
      schon für 340 EU-Beamte!

      Von DIRK HOEREN

      Mit 50 Jahren und einer üppigen Pension in den Ruhestand – wer hat davon noch nicht geträumt? Für viele der rd. 29 000 EU-Beamten ist das kein Traum, sondern eine ganz realistische Möglichkeit. Sie können sich schon im besten Alter mit einer Luxuspension in den Ruhestand verabschieden. Das Statut der EU-Beamten macht es möglich.

      So können die Eurokraten im Alter kassieren:


      Mit 50 auf eigenen Wunsch: EU-Beamte, die am 1. Mai 2004 älter als 45 waren oder 20 Dienstjahre hinter sich haben, können auf eigenen Wunsch schon mit 50 aufs Altenteil. Ihnen drohen dann zwar Abschläge, aber die kann die EU-Kommission ihnen zum Teil erlassen. Unter dem Strich bleibt dann nur ein Abschlag von rd. 19 Prozent. Aber auch der sinkt mit jedem Jahr, das sie länger im Dienst bleiben. Ab 55 fällt er ganz weg.


      So viel Pension gibt es: Ein Spitzenbeamter (Grundgehalt: 16 207 Euro/Monat) könnte nach 30 EU-Dienstjahren mit 7800 Euro aufs Altenteil.


      Mit dem „goldenen Handschlag“: Um Arbeitsplätze für neue EU-Beamte aus den Beitrittsländern (Polen, Ungarn usw.) freizumachen, konnten sich EU-Beamte ab 50 Jahren in den Ruhestand verabschieden lassen. Höhe der Pension: 65 Prozent des letzten Gehaltes – bis zu mehr als 9000 Euro! Von diesem Angebot machten rd. 340 Beamte Gebrauch. Kosten für die EU-Kasse: rd. 30 Millionen Euro.


      Aus politischen Gründen: EU-Spitzenbeamte können neuerdings jederzeit aus politischen Gründen in den „einstweiligen“ Ruhestand versetzt werden – unabhängig vom Alter. Wer davon betroffen ist, kassiert drei Monate sein volles Gehalt, weitere drei Monate bis zu 85 Prozent und dann fünf Jahre lang 70 Prozent. Hat er danach noch nicht das Pensionsalter von 63 Jahren erreicht, gibt es solange 60 Prozent des letzten Gehaltes.


      Der CSU-EU-Abgeordnete Markus Ferber zu BILD: „Auch bei den EU-Beamten muß endlich wirksam gespart werden. Für die Arbeitnehmer ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn sie in Zukunft möglicherweise sogar länger arbeiten sollen, um mit ihren Steuern den Vorruhestand hochbezahlter EU-Beamter zu finanzieren.“
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:45:04
      Beitrag Nr. 70 ()
      #64

      "...Kosten für die EU-Kasse: rd. 30 Millionen Euro.
      ..."


      Was sind schon 30 Millionen Euro angesichts einer Renten- und Pensionslawine in D bei der es um Grössenordnungen in Billionenhöhe geht ?! Da sind 30 Mio. Euro wirklich nur "Peanuts.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:51:54
      Beitrag Nr. 71 ()
      [posting]17.566.928 von for4zim am 16.08.05 10:21:01[/posting]Eine solche Glattstellung der Rentenkasse wäre auch verfassungsrechtlich nicht machbar. - dieses Gesetz ist nicht auf alle Ewigkeit festgelegt und könnte geändert werden!
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:55:05
      Beitrag Nr. 72 ()
      [posting]17.566.928 von for4zim am 16.08.05 10:21:01[/posting]Die aufgelaufenen Ansprüche müssten natürlich über die Steuern finanziert werden, aber der Vorteil darin liegt, dass diese Geschichte endlich wäre und vor allen Dingen ehrlich gegenüber den jetzigen bzw. neuen (pot.) Beitragszahlern.

      Denn dann würde sich der Bürger überlegen, ob es nicht Sinn macht, Kinder in die Welt zu setzen oder Geld anzusparen was dann durch den beitragswegfall (Erhöhung des Bruttos) möglich wäre.

      Einziger Haken an der Geschichte, der deutsche Michel müsste sich darin üben mit finanziellen Dingen ausander zu setzen, was im Vergleich zu den USA hier in der BRD noch stiefmütterlich geschieht.

      Wird das derz. rentensystem in der BRD beibehalten, wird die BRD irgendwann kippen, weil die soz. Transferleistungen
      den Bundshaushalt sprengen wird.

      Gruss, der Hexer ;)
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:56:23
      Beitrag Nr. 73 ()
      [posting]17.568.087 von Viva2 am 16.08.05 11:30:24[/posting]Mal sehen, 340 EU-Beamte verprassen 30 Millionen Euro von denen Deutschland den größten Teil zu zahlen hat.
      Wenn man nun die Rentner in Grüppchen zu 340 Personen aufteilt und jedem Grüppchen 30 Millionen Euro zukommen läßt..... dann kommen wir auf.....
      Herr Blue Max meint ja, das sind nur Peanuts, oder doch nicht, oder das ist was anderes? ;)
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:57:03
      Beitrag Nr. 74 ()
      [posting]17.568.430 von StellaLuna am 16.08.05 11:51:54[/posting]Stimmt, eine 2/3 Mehrheit im Bundestag reicht aus.

      Gruss, der Hexer :)
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 12:04:12
      Beitrag Nr. 75 ()
      [posting]17.568.021 von Blue Max am 16.08.05 11:26:46[/posting]Die Arbeitgeber würden sich auch darüber freuen.

      Dann würde der AN-Anteil zur RV wegfallen, was erheblich in den Lohnkosten zu Buche schlägt.

      Die BRD selbst und deren sesshafte Unternehmen wären insgesamt besser wettbewerbsfähig.

      Gruss, der Hexer :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 12:09:33
      Beitrag Nr. 76 ()
      [posting]17.568.519 von der.Hexer. am 16.08.05 11:57:03[/posting]Statt das Grundgesetz zu ändern um die Bundeswehr im Inland einzusetzen, sollte man sich der Rentenkasse annehmen, die Bestimmungen entrümpeln und nur noch Beitragszahler sollten in den Genuß der Rente kommen. Der RV-Beitrag würde rapide sinken.
      Versicherungsfremde Leistungen müssen auf alle Schultern verteilt und über die Steuer finanziert werden.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 12:34:47
      Beitrag Nr. 77 ()
      #71, ist alles schon längst geschehen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 12:52:30
      Beitrag Nr. 78 ()
      [posting]17.569.177 von for4zim am 16.08.05 12:34:47[/posting]wann ist das geschehen?
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 13:04:01
      Beitrag Nr. 79 ()
      #73, lies mal Zeitung. Und schau Dir mal den Bundeshaushalt an.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 13:14:34
      Beitrag Nr. 80 ()
      [posting]17.569.675 von for4zim am 16.08.05 13:04:01[/posting]Die Rentenkasse wird bezuschusst damit sie weiterhin versicherungsfremde Leistungen finanzieren kann.
      Aber es gibt keine Bestimmung die den Griff in die Rentenkasse dem Staat untersagt.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 13:20:37
      Beitrag Nr. 81 ()
      Die Vb richtete sich unmittelbar gegen das Grundsatzurteil des
      Bundessozialgerichts vom 29. Januar 1998 (abgedruckt in: Neue
      Zeitschrift für Sozialrecht 1998, S. 482). Verfassungsrechtlich und
      rentenpolitisch gehört die Frage der Finanzierung der sog.
      versicherungsfremden Leistungen der Sozialversicherung aus Beiträgen der
      Pflichtversicherten seit Jahren zu den Schwerpunktthemen der
      Rentendiskussion. Umstritten ist dabei insbesondere, welche Leistungen
      überhaupt als "versicherungs-fremd" qualifiziert werden können (etwa:
      Kriegsfolgelasten, Kindererziehungszeiten, Renten nach Mindesteinkommen,
      Auffüllbeträge im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung Ost,
      Anerkennung von Berufsausbildungszeiten). Mit seiner Klage war der Bf
      beim Bundessozialgericht erfolglos.
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitt…

      Daran hat sich bis heute nichts geändert, oder?
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 13:35:20
      Beitrag Nr. 82 ()
      etwas liberales Gedankengut in eure rot-schwarze Diskussion gefällig :confused:

      :D


      Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren
      Beim gegenwärtigen Umlageverfahren werden die Beiträge der Rentenversicherten direkt an die Rentner ausbezahlt. Die Alternative dazu wäre das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem jeder Versicherte seine Beiträge auf ein privates Rentenkonto einzahlt, das ihm persönlich gehört. Der Versicherte hat zu entscheiden, welcher privatwirtschaftliche Rentenfonds das Konto führen und die Rentenbeiträge gewinnbringend anlegen soll. Nach Erreichen des Rentenalters wird die Rente aus dem darin angesammelten Kapital finanziert.

      Das Kapitaldeckungsverfahren hat für die Versicherten mehrere Vorteile:


      Die Rentenbeiträge und die darauf entfallenden Kapitalerträge bleiben Eigentum des Versicherten. Stirbt der Versicherte vor Eintritt des Rentenalters, dann erhalten die von ihm bestimmten Erben sein Rentenkapital. Der Versicherte kann sein Rentenkonto jederzeit zu dem Rentenfonds transferieren, der ihm die höchsten Renditen in Aussicht stellt.
      Da die Rentenbeiträge nicht sofort konsumiert, sondern gewinnbringend in der Wirtschaft angelegt werden, steigt das für Investitionen zur Verfügung stehende Kapital und damit die Produktivität der Wirtschaft und der allgemeine Wohlstand.
      Der Versicherte entscheidet, wie seine Beiträge anzulegen sind. Es steht ihm frei, unter den konkurrierenden Rentenfonds jenen auszuwählen, dessen Anlagestrategie am ehesten seinen Vorstellungen entspricht. Damit wäre den Politikern der Zugriff auf die Ersparnisse der Rentenversicherten entzogen und sie kämen nicht mehr in die Versuchung, auf Kosten der Beitragszahler Wahlgeschenke zu finanzieren.
      Im Falle von Wirtschaftskrisen wären die Renten etwas sicherer, da die Rentenfonds das von ihnen verwaltete Kapital weltweit anlegen, während das Umlageverfahren viel stärker vom Zustand der nationalen Wirtschaft abhängig ist.
      Die von den Rentenfonds erzielten Kapitalerträge werden voll dem Rentenkonto gutgeschrieben und erhöhen dadurch die zukünftige Rente oder mindern die aufzubringenden Beiträge. Die Renten wären mindestens dreimal so hoch wie beim heutigen Verfahren.
      Das Umlageverfahren hat indessen schwerwiegende Nachteile:
      Die darin erzielbaren Renten sind nur ein Bruchteil dessen, was bei Kapitalbildung erreichbar wäre.
      Das System hat eine Enteignungskomponente, denn ein alleinstehender Beitragszahler, der vorzeitig stirbt, kann die von ihm lebenslang eingezahlten Rentenbeiträge nicht an seine Nachkommen vererben.
      Die Zwangsmitglieder des Systems sind der Fremdbestimmung durch Politiker ausgeliefert, die bestimmen, wieviel die Arbeitenden zu zahlen und die Rentner zu erhalten haben.
      Politische Interessengruppen haben Einfluß auf die Verwendung eines großen Teil des Volkseinkommens, wobei die jeweils stärkste Gruppierung ihre Sonderinteressen zu Lasten der schwächer organisierten Bürger durchsetzt.
      Im Gegensatz zum Kapitalbildungsverfahren, das gegenüber Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung unempfindlich ist, reagiert das Umlageverfahren auf eine relative Abnahme der Anzahl der Beitragszahler mit stark steigenden Beiträgen und sinkenden Renten, wobei der Zusammenbruch des Systems nur durch eine ständige Erhöhung der steuerfinanzierten Zuschüsse vorerst abgewendet werden kann.
      Jeder im staatlichen System Zwangsversicherte sollte sich fragen, was ihm am Ende seines Arbeitslebens lieber ist: die Summe seiner Beitragszahlungen zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen auf einem Rentenkonto, das sein persönliches Eigentum ist, oder das Versprechen der Politiker, für ihn zu sorgen.
      Wer es lieber Politikern überläßt, darüber zu bestimmen, wieviel man an Beiträgen zu zahlen und an Rente zu bekommen hat, dem sollte man das Vergnügen nicht nehmen, in der staatlichen Zwangsversicherung zu bleiben. Alle anderen sollten die Möglichkeit haben, daraus auszutreten. Da nach den bisherigen Erfahrungen (siehe Chile), innerhalb weniger Jahre mehr als 90% der Zwangsversicherten von der Austrittsmöglichkeit Gebrauch machen würden, stellt sich während einer Übergangszeit das Problem der Finanzierung der laufenden Renten. Auch diese Aufgabe wäre lösbar, wie Chile demonstriert hat.


      Renten und soziale Gerechtigkeit...
      Die Ausgaben der staatlichen Rentenversicherung sind von 190 Mrd. DM in 1988 auf 400 Mrd. DM in 1998 gestiegen. Da die Beiträge der Versicherten längst nicht mehr ausreichen, werden zunehmend Steuergelder zur Finanzierung der Renten herangezogen. Im obigen Zeitraum stiegen die steuerfinanzierten Zuschüssen von 30 Mrd. auf 100 Mrd. DM. Die Renten sind damit der größte Posten im staatlichen Transfersystem. An diesem Kernstück des Wohlfahrtsstaates kann man erkennen, was die Parteien unter "sozialer Gerechtigkeit" verstehen.


      ...gegenüber den Jungen
      Ein 25 Jahre alter Beitragspflichtiger, der in der staatlichen Rentenversicherung nach heutigem Stand im Alter monatlich 1300 Euro Rente bekommt, würde, wenn er exakt dieselben Monatsraten in ein privates Rentenkonto mit Zinseszinseffekt einzahlen dürfte, im Alter monatlich 4000 Euro Rente erhalten. Wenn man ein Einkommen im oberen Bereich des beitragspflichtigen Einkommens hat, dann würde man aus privaten Rentenfonds noch wesentlich mehr als das 3-fache erhalten, weil die gesetzliche Rentenformel eine Umverteilungskomponente enthält, die das Verhältnis von Einzahlung zu Auszahlung bei höheren Einkommen noch ungünstiger gestaltet als bei kleineren Einkommen.

      Soziale Gerechtigkeit bedeutet hier also, daß den Beitragszahlern zwangsweise erheblich mehr abgenommen wird, als auf dem privaten Versicherungsmarkt für die gleiche Leistung zu zahlen wäre. Ein heute 20jähriger wird im Laufe seines Lebens etwa


      320.000 Euro
      mehr an den Staat abgeben müssen, als er von ihm erhält. Es ist schon eine kreative Sprachschöpfung, das als "Generationenvertrag" zu bezeichnen. Wieviele aus der jüngeren Generation würden sich für das Umlageverfahren entscheiden, wenn sie die Wahl hätten?


      ...gegenüber den Alten
      Die Rentner der 50er und 60er-Jahre haben erheblich mehr an Renten erhalten, als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Das war zum Teil auch gerechtfertigt, weil während des Krieges und in der unmittelbaren Nachkriegszeit kaum Beitragszahlungen möglich waren. In den 70er-Jahren und auch danach konnten die Politiker der Versuchung nicht widerstehen, das staatliche Zwangssystem für eine Vielzahl von stimmenkaufenden Wahlgeschenken zu mißbrauchen. Daher gilt: je später der Eintritt ins Rentenalter, desto ungünstiger das Verhältnis von Beitragszahlungen zu versprochener Rente.

      Das Versprechen der Politiker, mit ihrem Zwangssystem eine den Lebensstandard sichernde Altersrente zu gewährleisten, ist nicht haltbar. Bereits heute wird ein Viertel der Renten durch Steuermittel aufgebracht. Würden die Renten nur durch Beiträge finanziert, läge der Beitragssatz gegenwärtig bei 28%. Auf Grund der demographischen Entwicklung müßte er in den nächsten Jahren auf 34% steigen. Das wird politisch kaum durchsetzbar sein.

      Wenn die Beitrags- und Steuerzahler in Zukunft nicht stärker belastet werden können als heute und gleichzeitig die Zahl der Rentner stark steigt, sinken die individuellen Renten, wobei immer mehr der niedrigen Renten unter die Sozialhilfegrenze geraten. Sollen die Bezieher kleiner Renten nicht zu Sozialfällen werden, müssen die höheren Renten überproportional gesenkt werden. Der Trend geht in Richtung einer Einheitsrente knapp über dem Sozialhilfeniveau. Die "soziale Gerechtigkeit" ist darin zu sehen, daß die Rentner einer rigorosen Gleichmacherei unterzogen werden und sie der Gnade der Politiker ausgeliefert sind, die über ihr Einkommen entscheiden.


      ...gegenüber den Politikern
      Politiker erhalten Pensionen, deren Höhe sie selbst bestimmen und deren Auszahlung unabhängig vom Alter erfolgt. Die folgenden Zahlen gelten für die Wahlperiode des Bundestags von 1998-2002. Ein Minister und Abgeordneter erwirbt nach zwei Jahren einen monatlichen Pensionsanspruch von DM 3.494, ein Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen einen Rentenanspruch von DM 94,88. Nach 18 Jahren sind es für den Politiker DM 17.004, für den Arbeitnehmer DM 853,92.

      Ein Bundesminister hat nach vier Jahren im Amt Anspruch auf eine Pension von DM 6.800. Frühere Mitglieder der Bundesregierung mit Sitz im Bundestag bekommen die Hälfte ihrer Pension zusätzlich zu ihren vollen Abgeordnetenbezügen von DM 12.875 je Monat auch dann, wenn sie noch längst nicht 65 Jahre alt sind, so die Bundesminister a. D.


      Riesenhuber: 7.289 DM
      Rönsch: 3.692 DM
      Schäuble: 5.602 DM
      Schwaetzer: 5.809 DM
      Seiters: 4.536 DM
      Spranger: 11.643 DM
      Süssmuth: 3.248 DM
      Waigel: 6.770 DM

      Das chilenische Beispiel
      Seit dem 1. Mai 1981 kann jeder chilenische Arbeitnehmer bei einem Pensionsfonds seiner Wahl ein persönliches Rentensparkonto (RSK) einrichten, in das der Arbeitgeber monatlich 10% des Bruttoeinkommens einzahlt, wobei nur $22.000 des Jahreseinkommens beitragspflichtig sind. Der Versicherte kann jederzeit sein RSK einem anderen Pensionsfonds übertragen, wodurch der Wettbewerb auf dem Fondsmarkt sichergestellt wird.

      Über das RSK wird auch die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und vorzeitigen Tod abgerechnet, für die der Versicherte 2,9% seines Einkommens als Prämie einzahlen muß. Aus diesen Mitteln werden die Witwen-, Waisen- und die Erwerbsunfähigkeitsrenten finanziert.

      Die Beitragspflichtigen des bisherigen Umlageverfahrens konnten wählen, ob sie dort verbleiben oder zu einem Pensionsfonds wechseln wollen. Über 90% der Angehörigen des alten Systems entschieden sich für einen Übertritt zum Kapitaldeckungsverfahren.

      Die im neuen System ausgezahlten Renten liegen um 50 - 100% über den Renten des alten Verfahrens. Die durchschnittliche Altersrente beträgt 78% des mittleren Einkommens der letzten 10 Jahre vor der Pensionierung. Die durchschnittliche Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt 70% des Arbeitseinkommens.

      Die Pensionsfonds haben seit ihrem Bestehen eine durchschnittliche Rendite von 12% pro Jahr erwirtschaftet. Sie verwalten ein Kapital von 30 Milliarden $, das sind 40% des chilenischen BIP. Die volkswirtschaftliche Sparrate von 25% ist weitaus höher als üblich, sie beträgt z. B. in den USA nur 4%. Dadurch wurden Investitionen ermöglicht, die vor der Reform unterblieben wären. Seit dem Systemwechsel wächst die chilenische Wirtschaft durchschnittlich um 7% pro Jahr (vorher 3%), die Arbeitslosenquote sank auf 5%.


      Finanzierung des Übergangs
      Die Renten aus dem alten System werden weiterhin ausbezahlt. Um dies zu finanzieren, nutzt man folgende Einnahmequellen:


      Da die Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren erheblich niedriger sind als im alten Umlageverfahren, ist ein Teil dieser Differenz von der aktiven Bevölkerung als Altensteuer so lange zu zahlen, wie die Altrenten dies erforderlich machen.
      Die Pensionsfonds legen einen Teil ihres Kapitals in Schuldscheinen des Staates an, die marktüblich verzinst werden. Wenn die Ausgaben für Renten des alten Typs zurückgehen, kann der chilenische Staat diese Schuldscheine einlösen.
      Privatisierung von Staatseigentum. Besonders hilfreich in den ersten Jahren der Umstellung, in denen ein hoher Finanzbedarf besteht.
      Kürzung der Staatsausgaben. Der chilenische Finanzminister hatte über viele Jahre ein gutes Argument zur Rückführung der Ausgaben.
      Der vom Systemwechsel bewirkte Wirtschaftsaufschwung führte zu höheren Steuereinnahmen, insbesonders bei der Umsatzsteuer.
      Bereits 15 Jahre nach der Rentenreform hatte der chilenische Staatshaushalt einen Überschuß. Die Chilenen sind zu einem Volk von Aktionären geworden, das am Wohlergehen einer freien Wirtschaft ein unmittelbares persönliches Interesse hat. Die Ersparnisse der Arbeitnehmer sind dem Zugriff der politischen Klasse entzogen, die nun erheblich weniger Spielraum für Stimmenkauf auf Kosten Dritter hat.

      :cool: pp http://www.mehr-freiheit.de
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 14:10:09
      Beitrag Nr. 83 ()
      Wesentliche Reformschritte waren 1911 die Einführung der Hinterbliebenenrenten sowie die Einbeziehung der Angestellten in die Rentenversicherung im Jahre 1911 durch das Versicherungsgesetz für Angestellte, vom 20.12.1911, RGBl. S.989). Das alte System des Ansparens (Kapitalbildung) von Rentenzahlungen auf einem Sparbuch/Konto war infolge der Weltwirtschaftskrise in schwerste Bedrängnis geraten zusammengebrochen.Infolge der Hyperinflation gerieten die ursprünglich auf durch das Anwartschafts- bzw.Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Rentenversicherungen unter starken Druck. So waren das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. RM (im Jahre 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % der Summe zusammengeschmolzen. Daher war es notwendig, vom Anwartschaftsdeckungsverfahren auf das Umlageverfahren überzugehen. Dies galt sowohl für die Invalidenversicherung als auch für die Angestelltenversicherung. Während des dritten Reiches kam es zu einer erneuten Umstellung: Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung sicherzustellen, wurde zum Anwartschaftsdeckungsverfahren gewechselt. Erst im Jahre 1957 kam der Übergang zum System der noch heute bestehenden Umlagefinanzierung. Dies führte damals zur sofortigen Rentenerhöhung, jedoch mit dem Nachteil, dass heute für die Rentner keine tatsächlichen Anlagen vorhanden sind. Weitere Maßnahme der Reform von 1957 war die dynamischen Koppelung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung. ...
      http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenversicherung


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