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    für Frequenzer: Wann kann OTI Insolvenz anmelden ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.03 12:45:21 von
    neuester Beitrag 25.07.03 15:14:37 von
    Beiträge: 36
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      Avatar
      schrieb am 14.03.03 12:45:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      :laugh:

      EXTRA FÜR FREQUENZER: (damit nicht Glavines Thread so voll gemüllt wird eine Nachhilfestunde in Insolvenzrecht in Bezug auf seine etwas naive Frage, wann OTI Insolvenz anmeldet.

      Voraussetzungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind:

      A Insolvenzfähigkeit
      B Insolvenzgrund
      a) Zahlungsunfähigkeit
      b) drohende Zahlungsunfähigkeit
      c) Überschuldung einer jur. Person
      C Insolvenzantrag
      D Ausreichende Masse oder Sicherheitsleistung
      E Rechtsfolgen der Antragstellung

      A) Insolvenzfähigkeit
      Die Insolvenz kann nur über das Vermögen einer insolvenzfähigen Person eröffnet werden. Insolvenzfähig sind gem. § 11 Abs. 1 InsO alle natürlichen und juristischen Personen sowie der nicht rechtsfähige Verein. Weiterhin kann die Insolvenz gem. § 11 Abs. 2 InsO über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit und unter bestimmten Bedingungen über einen Nachlass und einer Gütergemeinschaft, die von beiden Ehegatten gemeinsam verwaltet wird, eröffnet werden.

      Nicht insolvenzfähig sind gem. § 12 InsO der Bund und die Länder sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts, denen die Insolvenzfähigkeit durch Landesrecht abgesprochen wurde (z. B. Gemeinden).

      B) Insolvenzgrund
      Es muss weiterhin ein Insolvenzgrund bestehen. Hier kommen drei Gründe in Frage:

      (1) Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn eine Person ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Das ist im Zweifel dann der Fall, wenn die Person, über die das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, ihre Zahlungen eingestellt hat.

      (2) Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenzgrund. Sie liegt dann vor, wenn die Person voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Forderungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu begleichen.

      (3) Überschuldung juristischer Personen (§ 19 InsO): Bei juristischen Personen ist neben diesen beiden Gründen noch die Überschuldung Insolvenzgrund. Sie liegt vor, wenn die Schulden das Vermögen des Schuldners überschreiten. Dies gilt auch für die GmbH & Co KG (§ 19 Abs. 3 InsO).

      C) Insolvenzantrag
      a) Antragsberechtigung
      Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss beantragt werden. Das Insolvenzgericht wird nicht von sich aus tätig. Antragsberechtigt sind gem. §13 InsO die Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, und ihre Gläubiger.

      Soweit eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit betroffen ist, haben der Vorstand, alle persönlich haftenden Gesellschafter sowie jeder Abwickler ein Antragsrecht.

      b) Besondere Voraussetzungen
      Nicht jeder kann problemlos gegen jedermann einen Insolvenzantrag stellen. Nur die Person selbst, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, kann jederzeit einen wirksamen Antrag auf Grund aller drei Insolvenzgründe stellen.

      Der Vertreter einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kann aus allen Insolvenzgründen Insolvenzantrag stellen. Allerdings muss er, wenn nicht alle persönlich haftenden Gesellschafter oder der ganze Vorstand den Antrag gemeinsam stellen, gem. § 15 Abs. 2 InsO diesen Grund glaubhaft machen.

      Ein Gläubiger schließlich kann nur wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen. Allerdings muss er besondere Voraussetzungen erfüllen:

      Rechtliches Interesse
      Glaubhaftmachung der Forderung
      Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes


      D) Ausreichende Insolvenzmasse
      Das Insolvenzgericht darf das Insolvenzverfahren nur eröffnen, wenn das Vermögen des Schuldners zumindest die Kosten für das Insolvenzerfahren deckt (§ 26 InsO). Die Abweisung mangels Masse kann von jedermann verhindert werden, wenn er einen entsprechenden Betrag an das Gericht vorschießt.


      E) Rechtsfolgen nach zulässiger Antragstellung
      a) Auskunftspflicht des Schuldners im Vorverfahren.
      Wenn der Insolvenzantrag gestellt ist, kann das Gericht Anordnungen treffen, um sich Gewissheit über das Vermögen des Schuldners zu verschaffen (§ 20 InsO). Der Schuldner muss dem Gericht gem. §§ 20, 97 InsO Auskunft über sein Vermögen geben. Er muss dabei sogar diejenigen Tatsachen aufdecken, auf Grund derer er in ein Strafverfahren verwickelt werden könnte.

      Das Gericht kann nach §§ 20, 98 I InsO anordnen, dass der Schuldner seine Ausführungen an Eides Statt versichert.

      Es kann ihn in Haft nehmen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt oder Gefahr besteht, dass er sein Vermögen beiseite schafft.

      b) Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
      Das Insolvenzgericht kann Maßnahmen nach § 21 InsO treffen, um das Vermögen des Schuldners für die Gläubiger zu sichern:

      Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters,
      Erlass eines Verfügungsverbots an den Schuldner,
      Unterbindung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
      Verhängung einer Postsperre.

      MfG JE :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 12:53:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://www.skolinternet.telia.se/TIS/tyska/ gr_ubung/zeitaus…

      ecco, nun bist du kapitän im deppchefvierer

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 12:56:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 12:58:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      sag mal bist du nen schwede??????????
      :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:01:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      ein alter schwede :lick:

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      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:02:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      und du lernst jetzt deutsch???
      eller hur:D
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:04:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Fleissig, fleissig, Ecco!
      Und nun das ganze nochmal für Unternehmen mit Sitz in Israel...
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:05:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      javisst....

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:06:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich dachte eigentlich, daß die deutschen deutsch können...ecco ist wahrscheinlich eine ausnahme
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:08:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:13:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      also ich hab da grad auf dieser seite nen test gemacht,

      alle richtig

      das wäre ne 1 mit auszeichnung.:D
      ich bin so stolz auf mich:cool:

      http://www.skolinternet.telia.se/TIS/tyska/gr_ubung/default.…
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:16:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      sag mal frequenzer

      hast du noch mehr solche links

      hab da leute die sowas wirklich nötig haben:D
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:17:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      gratuliere..efterföljansvärd..können sich andere eine scheibe abschneiden

      so sagt man wohl in deutschland

      freq
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:19:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      så kan man säga om man vill

      gratis


      so sagt man das wohl ganz kurz in schweden

      oder??????:look:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:27:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      accepterar...

      du lernst...:kiss:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:36:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich tu mein bestes:D
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 13:45:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      allt gott

      gruß

      freq:look:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 14:12:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      sag mal aus welcher ecke kommst du(in schweden)??:look:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 15:04:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Skellefteå


      lediglich die Jugend dort verbracht
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 15:14:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      und dann ausgewandert nach good old germany?:cool:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 15:16:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      ich weiß nicht, ob ich das mit dem heutigen wissen, meinen eltern damals geraten hätte.....

      aber schön finde es trotzdem im schwabenland
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 16:10:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      mit der zeit ändert sich einiges.

      vor 10 jahren hätt ich mir nicht vorstellen können deutschland zu verlassen.
      heute hingegen muss ich sagen das es das beste ist was man machen kann.

      hinaus in die welt.

      :lick:

      da giinnt man dann einen einblick in das was man eigentlich hatte, das sieht man meist erst dann wann man es nicht mehr hat.
      und das neue was kommt ist faszinierend, unbekannt.

      wenn man sich dann mit der neuen situation angefreundet hat ist es wieder zeit weiterzugehen.
      Also ein stendiger wandel:D

      so sieht mein leben aus:D (ganz eigenartig ausgedrückt):D
      Avatar
      schrieb am 26.03.03 16:27:14
      Beitrag Nr. 23 ()
      :laugh: insolvent ist OTI wenn:

      (1) Zahlungsunfähigkeit besteht, d.h., die juristische oder natürliche Person ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Das ist im Zweifel dann der Fall, wenn die Person, über die das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, ihre Zahlungen eingestellt hat.

      (2) Drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die juristische oder natürliche Person voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Forderungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu begleichen.

      (3) Bei juristischen Personen ist neben diesen beiden Gründen noch die Überschuldung Insolvenzgrund. Sie liegt vor, wenn die Schulden das Vermögen des Schuldners überschreiten.

      Gruß EcCo65HH :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 07:25:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      WANN nicht WENN

      ECCO du solltest dir eine Lesehilfe (ab 40 kommt die Weitsichtigkeit) gönnen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 09:08:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      DANN, wenn diese Kriterien/ Voraussetzungen erfüllt sind.

      :D ALter Schwede. :laugh: is das so schwer zu verstehen ?
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 09:45:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wann sind sie denn erfüllt ?????

      Schmeiß mal deine kristallkugel an...und ausserdem ich lasse mich nicht von dir beleidigen...so alt bin ich nämlich noch nicht :look:
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 10:06:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Genau das merkt man an Deiner Rhetorik, junger Mann. :laugh:

      Solange niemand von uns Einblick in die tatsächlichen Geschäftszahlen hat, kann man nur Vermutungen anstellen. (siehe Metabox, Comroad u.v.a.) liegt man mit Vermutungen manchmal gar nicht so weit weg von der Realität. Es hat eben schon manchmal fingierte Geschäftspartner in Südostasien, Amerika oder sonstwo gegeben.
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 10:28:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 11:48:10
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 22:14:00
      Beitrag Nr. 30 ()
      Am fingiertesten ist bestimmt Mastercard, du Metabox, du!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 23:21:03
      Beitrag Nr. 31 ()
      ich glaube auch, daß alle projekte, insbesondere mastercard und icts, fingiert sind.

      so ist es einerlei was als ergebnis im jahre 2002 rauskommt...alles schlechte würde ich dort reinbuchen...einen neuanfang generieren...so ist der ausblick das entscheidende am montag...

      freq:eek:
      Avatar
      schrieb am 28.04.03 09:49:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 11:02:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 12:54:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 15:12:48
      Beitrag Nr. 35 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 15:14:37
      Beitrag Nr. 36 ()
      an den Thread-Inititator:

      Vielleicht sollte man hier besser mit dem isrealischen Insolvenzrecht argumentieren - mit der deutschen InsO kommst da nicht weit ;)


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