WürttLeben (840502) - Älteste Beiträge zuerst (Seite 136)
eröffnet am 24.11.04 10:27:03 von
neuester Beitrag 20.04.24 06:10:26 von
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Bevor die dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) vom 10.10.2018 in Kraft getreten ist, hat der ehemalige Finanzvorstand der WürttLeben, Herr Dr. Michael Gutjahr, in den Hauptversammlungen vom 13.05.2015, 17.05.2016, 24.05.2017 und 17.05.2018 auf Nachfrage mitgeteilt, dass der "Sicherungsbedarf" spätestens im Jahr 2020 gedeckt sein dürfte. Somit wäre nach alter Berechnungsmethodik im Jahr 2021 für das Geschäftsjahr 2020 theoretisch die Aufnahme einer Dividendenzahlung möglich (gewesen). Als Zielwert für die Zinszusatzreserve (ZZR) wurde ein Betrag von etwas mehr als 3,1 Mrd. € genannt.
Hallo KnechtRupprecht,
danke für Deine beiden letzten Beiträge, die ich mit Interesse gelesen habe. Nur passen beide Beiträge nicht wirklich zusammen, denn wenn die Valora 15 T Aktien für fremde Rechnung kauft, dann muss der Auftraggeber einen wesentlich höheren Preis bezahlen, dann sonst lohnt sich das für die Valora nicht. Für nichts machen diese Leute sicher nichts. Der Käufer muss sich also etwas davon versprechen, vielleicht die Lösung der WL-Probleme in den nächsten 1 bis 2 Jahren.
Dein 2. Beitrag deutet aber auf eine Verschlechterung hinsichtlich der ZZR hin. So verstehe ich das jedenfalls. Warum schreibst Du sonst "gewesen".
Ich kenne die dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen nicht. Hat es da eine Erhöhung des Zielwertes für die ZZR gegeben? Was ja dann automatisch eine Verlängerung der dividendenfreien Zeit bedeuten würde?
Danke für Deine unermüdliche Informationsbereitschaft.
gruss parade
danke für Deine beiden letzten Beiträge, die ich mit Interesse gelesen habe. Nur passen beide Beiträge nicht wirklich zusammen, denn wenn die Valora 15 T Aktien für fremde Rechnung kauft, dann muss der Auftraggeber einen wesentlich höheren Preis bezahlen, dann sonst lohnt sich das für die Valora nicht. Für nichts machen diese Leute sicher nichts. Der Käufer muss sich also etwas davon versprechen, vielleicht die Lösung der WL-Probleme in den nächsten 1 bis 2 Jahren.
Dein 2. Beitrag deutet aber auf eine Verschlechterung hinsichtlich der ZZR hin. So verstehe ich das jedenfalls. Warum schreibst Du sonst "gewesen".
Ich kenne die dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen nicht. Hat es da eine Erhöhung des Zielwertes für die ZZR gegeben? Was ja dann automatisch eine Verlängerung der dividendenfreien Zeit bedeuten würde?
Danke für Deine unermüdliche Informationsbereitschaft.
gruss parade
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.590.473 von parade am 17.05.19 13:57:39Hallo Parade,
weil nach meinem Kenntnisstand die WL in Ihrer ursprünglichen Szenarioplanung leicht steigende Zinsen unterstellt hat und die Zinsen seitdem eher gefallen sind. Damit ist die Planung einer Wiederaufnahme der Dividendenzahlung ab 2020 nicht mehr zu halten.
Sollte jemand die HV besucht haben, hat ggf. jemand die Frage nach der Wiederaufnahme der Dividendenzahlung gestellt. Für diesen Fall müsste dann eigentlich eine Neubewertung stattgefunden haben und der Vorstand die Szenarioplanung aktualisiert haben. Hier im Board hat offensichtlich niemand die HV besucht oder will sich nicht outen?!
Gruß Andrija
weil nach meinem Kenntnisstand die WL in Ihrer ursprünglichen Szenarioplanung leicht steigende Zinsen unterstellt hat und die Zinsen seitdem eher gefallen sind. Damit ist die Planung einer Wiederaufnahme der Dividendenzahlung ab 2020 nicht mehr zu halten.
Sollte jemand die HV besucht haben, hat ggf. jemand die Frage nach der Wiederaufnahme der Dividendenzahlung gestellt. Für diesen Fall müsste dann eigentlich eine Neubewertung stattgefunden haben und der Vorstand die Szenarioplanung aktualisiert haben. Hier im Board hat offensichtlich niemand die HV besucht oder will sich nicht outen?!
Gruß Andrija
Metafina bietet 10,- EUR mit ganz kurzer Frist zum 31.07.2019. Soll offenbar Druck erzeugen.
Die Frist dürfte höchsten 20 Sekunden sein, denn wer länger nachdenkt, wird kaum auf die Idee kommen, so ein Angebot anzunehmen.
Hallo zusammen,
die Dividendenausschüttung bei der WL brennt uns ja allen auf den Nägeln, nachdem wir nun ja schon einige Jahre keine Ausschüttung mehr erhalten haben. Wie gehtz es hier weiter? Ich habe das mal bei der W&W nachgefragt und die folgende Antwort erhalten:
"Die gesetzliche Ausschüttungssperre besagt, dass eine Lebensversicherung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ihren Bilanzgewinn nur dann an die Aktionäre ausschütten darf, wenn dieser einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie überschreitet (vgl. § 56a Abs. 2 Satz 3 VAG). Bei der WL überschreitet derzeit der Sicherungsbedarf den Bilanzgewinn. Daher darf die WL derzeit keine Dividende an die Aktionäre ausschütten. Die Entwicklung des Sicherungsbedarfs ist stark abhängig vom aktuellen Zinsniveau und wird wesentlich durch den aktuellen Null-Kupon-Zinsswapsatz bestimmt.
Zum 31.12.2018 betrug der relevante Zinssatz 0,83%. Daraus ergab sich ein Sicherungsbedarf in Höhe von 3.135 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn betrug dagegen nur 32 Mio. Euro. Eine Ausschüttung für 2018 war damit nicht möglich.
Bei einem hypothetischen Zinssatz von 2,09% zum 31.12.2018 hätte es z. B. keinen Sicherungsbedarf gegeben. Aktuell ist der relevante Zinssatz im Vergleich zum 31.12.2018 wieder rückläufig. Der Sicherungsbedarf ist daher wieder gestiegen. Ein konkretes Jahr zur Ausschüttungsfähigkeit kann daher nicht seriös angegeben werden, es hängt alles am Zinsniveau.
Seit letztem Jahr wurden Teile der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Berechnungsmethode für die Berechnung der Zuführung zur Zinszusatzreserve geändert (sog. Korridormethode) diese führt zu einer geringfügig späteren Ausschüttungsfähigkeit im Vergleich zur vorgehenden
Planung."
Wir sehen, dass alles an den Zinsen hängt und nicht am Ertrag der WL. Ertrag wird ja jedes Jahr erwirtschaftet, muss aber im Unternehmen verbleiben. Gleichzeitig steigt damit natürlich der Substanzwert der Aktie jedes Jahr und wird uns vermutlich eines Tages positiv überraschen, wenn diese unselige "Zins-Dunstglocke" über uns verzogen sein wird.
gruss parade
die Dividendenausschüttung bei der WL brennt uns ja allen auf den Nägeln, nachdem wir nun ja schon einige Jahre keine Ausschüttung mehr erhalten haben. Wie gehtz es hier weiter? Ich habe das mal bei der W&W nachgefragt und die folgende Antwort erhalten:
"Die gesetzliche Ausschüttungssperre besagt, dass eine Lebensversicherung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ihren Bilanzgewinn nur dann an die Aktionäre ausschütten darf, wenn dieser einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie überschreitet (vgl. § 56a Abs. 2 Satz 3 VAG). Bei der WL überschreitet derzeit der Sicherungsbedarf den Bilanzgewinn. Daher darf die WL derzeit keine Dividende an die Aktionäre ausschütten. Die Entwicklung des Sicherungsbedarfs ist stark abhängig vom aktuellen Zinsniveau und wird wesentlich durch den aktuellen Null-Kupon-Zinsswapsatz bestimmt.
Zum 31.12.2018 betrug der relevante Zinssatz 0,83%. Daraus ergab sich ein Sicherungsbedarf in Höhe von 3.135 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn betrug dagegen nur 32 Mio. Euro. Eine Ausschüttung für 2018 war damit nicht möglich.
Bei einem hypothetischen Zinssatz von 2,09% zum 31.12.2018 hätte es z. B. keinen Sicherungsbedarf gegeben. Aktuell ist der relevante Zinssatz im Vergleich zum 31.12.2018 wieder rückläufig. Der Sicherungsbedarf ist daher wieder gestiegen. Ein konkretes Jahr zur Ausschüttungsfähigkeit kann daher nicht seriös angegeben werden, es hängt alles am Zinsniveau.
Seit letztem Jahr wurden Teile der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Berechnungsmethode für die Berechnung der Zuführung zur Zinszusatzreserve geändert (sog. Korridormethode) diese führt zu einer geringfügig späteren Ausschüttungsfähigkeit im Vergleich zur vorgehenden
Planung."
Wir sehen, dass alles an den Zinsen hängt und nicht am Ertrag der WL. Ertrag wird ja jedes Jahr erwirtschaftet, muss aber im Unternehmen verbleiben. Gleichzeitig steigt damit natürlich der Substanzwert der Aktie jedes Jahr und wird uns vermutlich eines Tages positiv überraschen, wenn diese unselige "Zins-Dunstglocke" über uns verzogen sein wird.
gruss parade
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.870.515 von parade am 08.11.19 10:04:39Danke!
Ich hatte mal eine ähnliche Auskunft bekommen. Allerdings mit einer festen Terminplanung wonach (erinnere mich nicht genau) die Dividendenzahlung 2020 wieder aufgenommen werden kann. Aufgrund des Zinsniveaus konnte sich das aber verschieben.
Ich habe den Sicherungsbedarf allerding immer so verstanden, dass die Deckungsrückstellungen bis zur definierten Höhe aufzufüllen sind und nicht jedes Jahr eine Dividendenfähigkeit festgestellt werden muss.
Dazu passt das allerdings nicht:
" Zum 31.12.2018 betrug der relevante Zinssatz 0,83%. Daraus ergab sich ein Sicherungsbedarf in Höhe von 3.135 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn betrug dagegen nur 32 Mio. Euro. Eine Ausschüttung für 2018 war damit nicht möglich. Bei einem hypothetischen Zinssatz von 2,09% zum 31.12.2018 hätte es z. B. keinen Sicherungsbedarf gegeben."
Es kann ja nicht ernsthaft gemeint sein, dass die WL 2018 gut 3 Mrd. Gewinn erwirtschaften müsste um dividendenfähig zu sein. Alles in allem eine verwirrende Auskunft die für mich leider nicht mehr Planungssicherheit bietet. Zumal man den Eindruck gewinnt, dass die sich im Rahmen der Möglichkeiten künstlich schlecht rechnen und nicht ausschütten wollen. Da müsste mal ein Versicherungsmathematiker was zu sagen.
Gabler Wirtschaftslexikon sagt hierzu:
Sicherungsbedarf
1. Begriff: Kontrollgröße in der Lebensversicherung zur Begrenzung von Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn. Nach § 139 II S. 3 darf ein Bilamnzgewinn nur ausgeschüttet werden, soweit er einen etwaigen Sicherungsbedarf nach § 139 IV VAG überschreitet.
2. Berechnung: Der Sicherungsbedarfs einer Lebensversicherung ergibt sich aus § 139 IV VAG i.V.m. der Deckungsrückstellungsverordnung. Zunächst wird ein Bezugszins als arithmetisches Mittel aus Euro-Zinsswapsätzen mit zehnjähriger Laufzeit der vorangegangenen zehn Jahre ermittelt. Sofern der für die Lebensversicherung zur Berechnung der Deckungsrückstellung massgebliche Rechnungszins über diesem Basiszins liegt, wird für die nächsten maximal fünfzehn Jahre die Verpflichtung mit dem Basiszins, für die weiteren Jahre mit dem massgeblichen Rechnungszins der Deckungsrückstellung gerechnet. Die Differenz aus der so ermittelten Verpflichtung und der Deckungsrückstellung, gerechnet mit dem massgeblichen Rechnungszins, ist der einzelvertraglich bestimmte Sicherungsbedarf. Die Summe aller Sicherungsbedarfe ist dann der Sicherungsbedarf des Unternehmens.
Ich hatte mal eine ähnliche Auskunft bekommen. Allerdings mit einer festen Terminplanung wonach (erinnere mich nicht genau) die Dividendenzahlung 2020 wieder aufgenommen werden kann. Aufgrund des Zinsniveaus konnte sich das aber verschieben.
Ich habe den Sicherungsbedarf allerding immer so verstanden, dass die Deckungsrückstellungen bis zur definierten Höhe aufzufüllen sind und nicht jedes Jahr eine Dividendenfähigkeit festgestellt werden muss.
Dazu passt das allerdings nicht:
" Zum 31.12.2018 betrug der relevante Zinssatz 0,83%. Daraus ergab sich ein Sicherungsbedarf in Höhe von 3.135 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn betrug dagegen nur 32 Mio. Euro. Eine Ausschüttung für 2018 war damit nicht möglich. Bei einem hypothetischen Zinssatz von 2,09% zum 31.12.2018 hätte es z. B. keinen Sicherungsbedarf gegeben."
Es kann ja nicht ernsthaft gemeint sein, dass die WL 2018 gut 3 Mrd. Gewinn erwirtschaften müsste um dividendenfähig zu sein. Alles in allem eine verwirrende Auskunft die für mich leider nicht mehr Planungssicherheit bietet. Zumal man den Eindruck gewinnt, dass die sich im Rahmen der Möglichkeiten künstlich schlecht rechnen und nicht ausschütten wollen. Da müsste mal ein Versicherungsmathematiker was zu sagen.
Gabler Wirtschaftslexikon sagt hierzu:
Sicherungsbedarf
1. Begriff: Kontrollgröße in der Lebensversicherung zur Begrenzung von Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn. Nach § 139 II S. 3 darf ein Bilamnzgewinn nur ausgeschüttet werden, soweit er einen etwaigen Sicherungsbedarf nach § 139 IV VAG überschreitet.
2. Berechnung: Der Sicherungsbedarfs einer Lebensversicherung ergibt sich aus § 139 IV VAG i.V.m. der Deckungsrückstellungsverordnung. Zunächst wird ein Bezugszins als arithmetisches Mittel aus Euro-Zinsswapsätzen mit zehnjähriger Laufzeit der vorangegangenen zehn Jahre ermittelt. Sofern der für die Lebensversicherung zur Berechnung der Deckungsrückstellung massgebliche Rechnungszins über diesem Basiszins liegt, wird für die nächsten maximal fünfzehn Jahre die Verpflichtung mit dem Basiszins, für die weiteren Jahre mit dem massgeblichen Rechnungszins der Deckungsrückstellung gerechnet. Die Differenz aus der so ermittelten Verpflichtung und der Deckungsrückstellung, gerechnet mit dem massgeblichen Rechnungszins, ist der einzelvertraglich bestimmte Sicherungsbedarf. Die Summe aller Sicherungsbedarfe ist dann der Sicherungsbedarf des Unternehmens.
Hallo Andrija,
wer soll das alles verstehen? Ich nicht wirklich.
Ich finde den Abatz interessant:
" Zum 31.12.2018 betrug der relevante Zinssatz 0,83%. Daraus ergab sich ein Sicherungsbedarf in Höhe von 3.135 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn betrug dagegen nur 32 Mio. Euro. Eine Ausschüttung für 2018 war damit nicht möglich. Bei einem hypothetischen Zinssatz von 2,09% zum 31.12.2018 hätte es z. B. keinen Sicherungsbedarf gegeben."
weil man durch diese Zahlen doch eine Vorstellung bekommen kann, wie wenig eigentlich fehlt, denn was waren früher 2,09 % Zinsen? Nichts!
Und in diesem Zusammenhang finde ich die Aussage von Bernecker heute in seinem "Newspilot" interessant, in der er darauf hinweist, dass scheinbar die Zinsen beginnen zu steigen, weil heute der Bund-Future erstmalig unter 170 % fiel. An den Märkten gibt es damit (laut Bernecker) die ersten Signale einer grundsätzlichen Zinswende in der Eurozone. Ich finde, dass das schon eine Aussage ist.
gruss parade
wer soll das alles verstehen? Ich nicht wirklich.
Ich finde den Abatz interessant:
" Zum 31.12.2018 betrug der relevante Zinssatz 0,83%. Daraus ergab sich ein Sicherungsbedarf in Höhe von 3.135 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn betrug dagegen nur 32 Mio. Euro. Eine Ausschüttung für 2018 war damit nicht möglich. Bei einem hypothetischen Zinssatz von 2,09% zum 31.12.2018 hätte es z. B. keinen Sicherungsbedarf gegeben."
weil man durch diese Zahlen doch eine Vorstellung bekommen kann, wie wenig eigentlich fehlt, denn was waren früher 2,09 % Zinsen? Nichts!
Und in diesem Zusammenhang finde ich die Aussage von Bernecker heute in seinem "Newspilot" interessant, in der er darauf hinweist, dass scheinbar die Zinsen beginnen zu steigen, weil heute der Bund-Future erstmalig unter 170 % fiel. An den Märkten gibt es damit (laut Bernecker) die ersten Signale einer grundsätzlichen Zinswende in der Eurozone. Ich finde, dass das schon eine Aussage ist.
gruss parade
Danke für die Information, die fortgesetzte Minuszinspolitik ist natürlich keineswegs förderlich.
In gewisser Weise zehrt die Zinspolitik dadurch natürlich auch am Substanzwert, denn die Ertragsseite wird ja bei Wiederanlage durch die Marktzins beeinflusst, während Leistungszusagen an Versicherte aus der Vergangenheit fortbestehen.
Die etwas konkreteren Aussagen von der HV aus Beitrag #1.351 muss man dann vielleicht als zu optimistisch einordnen, aber unseriös würde ich nicht unbedingt sagen.
In gewisser Weise zehrt die Zinspolitik dadurch natürlich auch am Substanzwert, denn die Ertragsseite wird ja bei Wiederanlage durch die Marktzins beeinflusst, während Leistungszusagen an Versicherte aus der Vergangenheit fortbestehen.
Die etwas konkreteren Aussagen von der HV aus Beitrag #1.351 muss man dann vielleicht als zu optimistisch einordnen, aber unseriös würde ich nicht unbedingt sagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.871.331 von parade am 08.11.19 11:18:00Hallo parade,
stimmt, ist zumindest eine Interpretation. Heißt dann soviel , dass wir allen überschüssigen Gewinn über 32 Mio. ausgeschüttet bekommen hätten wenn 2018 der Zinssatz 2,09% betragen hätte. An den Zinssatz glaube ich auch in den nächsten Dekaden nicht. Zumindest solange es den Euro gibt.
Letztendlich muss aber ein "Sparvorgang" helfen, den Spread zwischen dem relevanten Zinssatz (offenbar der Durchschnitt von Null-Kupon-Zinsswapsätzen) und dem angesprochenen "hypothetischen" = aktuellen Basiszins zu verringern. 0,83% gibt mir nun tatsächlich eine Orientierung, jetzt habe ich deren Szenario nämlich gefunden, weil in einer älteren Planung bei einem relevanten Zinssatz von 1% von einer Dividendenfähigkeit ab 2022 ausgegangen wurde. Unterstellen wir mal, dass das Zinsniveau unter deren Erwartungen geblieben ist, kann es vielleicht PixDaumenxFensterkreuz 2025 wieder eine Dividende geben.
Der Sicherungsbedarf hängt sehr eng mit der Zinszusatzreserve zusammen. Gemäß § 5 (3) DeckRV müssen Lebensversicherer im Rahmen ihrer Deckungsückstellung eine Zinszusatzreserve auf Basis des sogenannten Referenzzinses bilden. Der Referenzzins wird berechnet als ein 10 jähriger Durchschnitt von Null-Kupon-Zinsswapsätzen. Der Sicherungsbedarf gibt an, wieviel Zinszusatzreserve zusätzlich zu stellen wäre, wenn anstelle des Referenzzinses der aktuelle Null-Kupon-Zinsswapsatz für die Berechnung verwendet worden wäre. Grundsätzlich verschwindet der Sicherungsbedarf daher, sobald der Null-Kupon-Zinsswapsatz mindestens so hoch ist wie der Referenzzins. Unterstellt man einen konstanten Zins, dauert es somit maximal 10 Jahre bis der Referenzzins mit dem Null-Kupon-Zinsswapsatz übereinstimmt. Im Normalszenario unserer letztjährigen internen Unternehmensplanung wurden leicht steigende Zinsen unterstellt (Höchststand in 2021 mit 1,00%), sodass ab dem Jahr 2022 der Bilanzgewinn den Sicherungsbedarf übertraf.
Da gefällt mir das Szenario mit dem Beherrschungsvertrag schon besser. Man müsste auf der HV nur darlegen, dass das rechtlich möglich ist, bzw. die zu einem Rechtsgutachten ermuntern/verpflichten!
Gruß Andrija
stimmt, ist zumindest eine Interpretation. Heißt dann soviel , dass wir allen überschüssigen Gewinn über 32 Mio. ausgeschüttet bekommen hätten wenn 2018 der Zinssatz 2,09% betragen hätte. An den Zinssatz glaube ich auch in den nächsten Dekaden nicht. Zumindest solange es den Euro gibt.
Letztendlich muss aber ein "Sparvorgang" helfen, den Spread zwischen dem relevanten Zinssatz (offenbar der Durchschnitt von Null-Kupon-Zinsswapsätzen) und dem angesprochenen "hypothetischen" = aktuellen Basiszins zu verringern. 0,83% gibt mir nun tatsächlich eine Orientierung, jetzt habe ich deren Szenario nämlich gefunden, weil in einer älteren Planung bei einem relevanten Zinssatz von 1% von einer Dividendenfähigkeit ab 2022 ausgegangen wurde. Unterstellen wir mal, dass das Zinsniveau unter deren Erwartungen geblieben ist, kann es vielleicht PixDaumenxFensterkreuz 2025 wieder eine Dividende geben.
Der Sicherungsbedarf hängt sehr eng mit der Zinszusatzreserve zusammen. Gemäß § 5 (3) DeckRV müssen Lebensversicherer im Rahmen ihrer Deckungsückstellung eine Zinszusatzreserve auf Basis des sogenannten Referenzzinses bilden. Der Referenzzins wird berechnet als ein 10 jähriger Durchschnitt von Null-Kupon-Zinsswapsätzen. Der Sicherungsbedarf gibt an, wieviel Zinszusatzreserve zusätzlich zu stellen wäre, wenn anstelle des Referenzzinses der aktuelle Null-Kupon-Zinsswapsatz für die Berechnung verwendet worden wäre. Grundsätzlich verschwindet der Sicherungsbedarf daher, sobald der Null-Kupon-Zinsswapsatz mindestens so hoch ist wie der Referenzzins. Unterstellt man einen konstanten Zins, dauert es somit maximal 10 Jahre bis der Referenzzins mit dem Null-Kupon-Zinsswapsatz übereinstimmt. Im Normalszenario unserer letztjährigen internen Unternehmensplanung wurden leicht steigende Zinsen unterstellt (Höchststand in 2021 mit 1,00%), sodass ab dem Jahr 2022 der Bilanzgewinn den Sicherungsbedarf übertraf.
Da gefällt mir das Szenario mit dem Beherrschungsvertrag schon besser. Man müsste auf der HV nur darlegen, dass das rechtlich möglich ist, bzw. die zu einem Rechtsgutachten ermuntern/verpflichten!
Gruß Andrija
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