EANS-Hauptversammlung
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Lenzing AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 3
Wandelschuldverschreibungen gem. § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG - zu
Tagesordnungspunkt 11.
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt.
Zwtl.: Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§
106 Z 5 AktG)
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Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens fünf vom
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss
der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 22. März 2018, zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten
zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am
26. März 2018 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lenzing.com [http://www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und
"Hauptversammlung 2018", sowie spätestens am 29. März 2018 in derselben Weise
bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung).
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 03. April 2018, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser
spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 05. April 2018 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http://
www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung 2018"
veröffentlicht.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss
der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 22. März 2018, zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten
zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am
26. März 2018 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lenzing.com [http://www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und
"Hauptversammlung 2018", sowie spätestens am 29. März 2018 in derselben Weise
bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung).
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 03. April 2018, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser
spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 05. April 2018 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http://
www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung 2018"
veröffentlicht.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
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