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    EANS-Hauptversammlung  651  0 Kommentare Lenzing AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 3


    Wandelschuldverschreibungen gem. § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG - zu
    Tagesordnungspunkt 11.

    Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
    erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
    Unterlagen zugesandt.

    Zwtl.: Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§
    106 Z 5 AktG)

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    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens fünf vom
    Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
    Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
    beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
    beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss
    der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
    spätestens am 22. März 2018, zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten
    zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am
    26. März 2018 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.lenzing.com [http://www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und
    "Hauptversammlung 2018", sowie spätestens am 29. März 2018 in derselben Weise
    bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener
    Zeitung).

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom
    Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
    Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
    verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
    Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
    des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen
    Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist
    beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
    Hauptversammlung, sohin spätestens am 03. April 2018, zugeht. Bei einem
    Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
    Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
    den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser
    spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 05. April 2018 auf
    der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http://
    www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung 2018"
    veröffentlicht.

    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
    Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
    sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
    Seite 3 von 7


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    EANS-Hauptversammlung Lenzing AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 3 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 15.03.2018 Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") mit dem Sitz in Lenzing FN …

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