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    Altersvorsorge  2407  0 Kommentare Versorgungswerk-Renten in Gefahr – was tun?

    Selbständige und angestellte Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer, Tierärzte und Zahnärzte sowie Notare gehörten bei der Rentenversicherung lange Zeit zu den Privilegierten. Da Angehörige der Freien Berufe von der Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen waren, gründeten sich vor allem nach der Adenauerschen Rentenreform von 1957 eigene berufsständische Versorgungswerke. Heute bestehen in Deutschland 89 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist meist Pflicht und ermöglicht die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der Höhe des Einkommens. Bei identischer Beitragshöhe wie in der gesetzlichen Rentenversicherung lockte in der Vergangenheit aber in den Versorgungswerken eine deutlich höhere Rente.

     

    Das offene Deckungsplanverfahren

    Zahlreiche Versorgungswerke wenden das offene Deckungsplanverfahren an. Dabei handelt es sich um ein Mischverfahren aus Kapitaldeckung und dem Umlagefinanzierungsverfahren. Durch die Verbindung der beiden Finanzierungsverfahren ist es eigentlich krisenfester und weniger abhängig von demografischen Veränderungen und Kapitalmarktschwankungen. In den letzten Jahren gerät die Kalkulation aber von zwei Seiten unter Druck. Zum einen steigt die Lebenserwartung signifikant an. Die statistische Restlebenserwartung für Freiberufler liegt bei Männern vier bis sieben Jahren und bei Frauen drei bis sechs Jahren über der statistischen Restlebenserwartung der Gesamtbevölkerung. Männliche Freiberufler werden danach also im Mittel ca. 88 Jahre alt; weibliche Freiberufler ca. 90 Jahre alt. Versorgungsleistungen müssen dadurch viel länger als ursprünglich geplant gezahlt werden.

    Es drohen Renteneinbußen

    Zum anderen sinken durch die Niedrigzinsphase die Zinserträge aus dem Kapitalstock. Denn wie Lebensversicherungen unterliegen auch Versorgungswerke strengen Anlagerestriktionen. So dürfen Versorgungswerke im Vergleich zu Lebensversicherungen immerhin 35 Prozent des gebundenen Vermögens in Risikoanlagen anlegen. Dennoch muss der verbleibende Kapitalstock zu einem großen Anteil in „sicheren“ Anlagen, wie beispielsweise festverzinslichen Wertpapieren angelegt werden. In den letzten Jahren rutschen immer mehr Versorgungswerke unter ihr selbst gestecktes Zinsziel, den Rechnungszins, der oft noch bei vier Prozent liegt.

    Der Rechnungszins ist nicht garantiert

    Der Rechnungszins im offenen Deckungsplanverfahren stellt allerdings keinen Garantiezins im Sinne der Lebensversicherung dar. Von den zehn größten berufsständischen Versorgungswerken schafften es nur drei, seit 2012 immer über vier Prozent Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Weil die Rentenprognosen auf dem Rechnungszins beruhen, drohen den knapp eine Million Mitgliedern nun Renteneinbußen. Denn nur wenn der Rechnungszins in der Kapitalanlage mit entsprechender Rendite erreicht wurde, ist die vom Versorgungswerk in Aussicht gestellte Rente in der Zukunft nicht in Gefahr.

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    Markus Richert
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    Seit 2010 ist Markus Richert als Vermögensverwalter und Finanzplaner bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln beschäftigt. Bereits während des Studiums der Betriebswirtschaftslehre in den USA und an der Universität Bielefeld, arbeitet er freiberuflich als Finanzmakler. Nach dem Abschluss als Diplom Kaufmann 1996 arbeitete er einige Jahre bei einem großen deutschen Finanzdienstleister. Von 2003 bis 2004 studierte er Finanzökonomie an der European Business School (EBS) und ist seit 2004 als certified financial planner (cfp) zertifiziert. Neben der Finanzplanung und der Kundenbetreuung in der Vermögensverwaltung verantwortet er seit 2011 als Autor eine wöchentliche Finanzkolumne. Weitere Informationen finden Sie unter www.portfolio-concept.de.
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    Verfasst von Markus Richert
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