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     181  0 Kommentare Wende im Abgasskandal - EuGH bewertet Thermofenster als rechtswidrig - Seite 2


    illegal sind, da sie gegen die einschlägige EU-Verordnung verstoßen. Besonders
    brisant sind die damaligen Entscheidungen deshalb, weil derartige
    Abschalteinrichtungen nach Medienberichten auch in Fahrzeugen mit Benzin-Motor
    Verwendung fanden und so aus dem Diesel-Abgasskandal ein Verbrenner-Abgasskandal
    wird."

    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Frage um eine generelle Rechtswidrigkeit
    von Thermofenstern vor einiger Zeit noch anders bewertet. Zuletzt habe er jedoch
    auch mehrere laufende Verfahren mit der Begründung ausgesetzt, zunächst eine
    Entscheidung des EuGH abwarten zu wollen, um "den mit Dieselverfahren befassten
    erstinstanzlichen Gerichten und den Berufungsgerichten [...] so bald als möglich
    im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien
    an die Hand" zu geben." (Pressemitteilung vom 01.07.2022 zum Az.: VIa ZR
    335/21).

    Der Anwalt erklärt: "Der Bundesgerichtshof hat daher nunmehr die verbindlichen
    Vorgaben erhalten, die Anspruchsgrundlage § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. der
    Europäischen Richtline 2007/46/EG und der Verordnung Nr. 715/2007 im
    Abgasskandalkomplex neben den bisherigen auf dem Vorsatzvorwurf beruhenden
    Anspruchsgrundlagen anzuwenden und temperaturgeführte Abschalteinrichtungen
    äußert kritisch zu bewerten. Für die Anspruchsteller eröffnet sich dadurch eine
    erleichterte Anspruchsdurchsetzung. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich der
    Bundesgerichtshof über diese Entscheidung hinwegsetzen wird, da er durch eine
    Verschiebung von Verkündungsterminen im fraglichen Fallkomplex zu erkennen
    gegeben hat, dass er die EuGH-Entscheidung in derartigen Fällen für verbindlich
    und vorgreiflich hält."

    In der Gesamtschau dieser Urteile bedeute dies, dass jedenfalls dann, wenn die
    temperaturgeführte Abschalteinrichtung dazu führt, dass die Abgasreinigung ein
    Großteil des Jahres abgeschaltet ist, in aller Regel ein Rückabwicklungsanspruch
    gegeben sei. Das gelte vollkommen unabhängig davon, um welchen Hersteller es
    sich handele. "Aufgrund des Zwecks der Abschalteinrichtung, auch in der Realität
    eingesetzt zu werden, dürfte diese Voraussetzung in aller Regel erfüllt sein.
    Die aufwendige Programmierung einer Abschalteinrichtung, die etwa erst unter -20
    und über +70 Grad Celsius Außentemperatur einsetzt wäre unsinnig" meint der
    Anwalt.

    "Für Besitzer von maximal zehn Jahre alten Fahrzeugen mit Verbrennungs-Motor
    bedeutet diese Entscheidung nach meinem Dafürhalten, dass eine Durchsetzung von
    Schadensersatzansprüchen mit deutlich höherer Erfolgsaussicht möglich ist als
    vor dieser Entscheidung", schlussfolgert Dr. Rogert.

    Pressekontakt:

    _____________________________
    Rogert & Ulbrich
    Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
    Kontakt: Dr. Marco Rogert
    Hammer Str. 26 - 40219 Düsseldorf
    Telefon: (0049) 211 819 770
    E-Mail: mailto:office@ru.law
    Web: http://www.ru.law

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/119896/5468908
    OTS: Rogert & Ulbrich
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    Wende im Abgasskandal - EuGH bewertet Thermofenster als rechtswidrig - Seite 2 Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine der prominentesten Kanzleien im sog. Abgasskandal-Komplex. Sie verbuchte als erste einen gerichtlichen Erfolg gegen die Volkswagen AG. Insgesamt führte sie ca. 50.000 Verfahren in derartigen …

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