Unlautere Praktiken?
Nach Streit mit Spotify: Apple droht EU-Kartellstrafe
Der iPhone-Hersteller zwingt Nutzer von Musikdiensten zu App-Store-Abonnements, so der Vorwurf. Die EU-Wettbewerbshüter wollen das verbieten.
- Apple zwingt Nutzer zu App-Store-Abonnements
- EU-Wettbewerbshüter wollen das verbieten
- Spotify-Beschwerde löste Untersuchung aus
Unlautere Geschäftspraktiken bei Apple? Der iPhone-Hersteller soll Vorwürfen zufolge seine Nutzer heimlich dazu zwingen, Abos ausschließlich über den App Store abzuschließen. Alternative und zumeist günstigere Abonnementoptionen einzelner Anbieter – die teilweise in Konkurrenz zu Apple stehen – würden unmöglich gemacht.
Dagegen gehen jetzt die EU-Wettbewerbshüter vor, meldete Bloomberg unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen. Nicht nur ein Verbot der entsprechenden App-Store-Praktiken steht im Raum, sondern auch eine mögliche Geldstrafe von bis zu zehn Prozent von Apples Jahresumsatz.
Auslöser des Ganzen war der schwedische Streaming-Anbieter Spotify, der vor fast vier Jahren eine entsprechende Beschwerde bei den Regulierungsbehörden eingereicht hatte. Konkret geht es dabei um Apples sogenannte Anti-Steering-Policy. Damit möchte der Tech-Gigant, der an jedem Umsatz in seinem App Store mit bis zu 30 Prozent beteiligt wird, verhindern, dass Nutzer Abos außerhalb des App Stores abschließen.
Um die höheren Kosten zu decken, sah sich Spotify deshalb gezwungen, seine Preise für monatliche Abonnements zu erhöhen – allerdings nur im App Store. Zugleich habe Apple Spotify aber verboten, im App Store darauf hinzuweisen, dass es dasselbe Monatsabo bei Kreditkartenzahlung auf der Spotify Homepage günstiger gibt. Apple hat mit Apple Music einen eigenen Streaming-Dienst im Angebot.
Die Europäische Kommission hat Apples Anti-Steering-Regeln schon im Februar einmal unter die Lupe genommen und hat damals festgestellt, dass derartige Praktiken zu höheren Preisen für Kunden führen. Der US-Konzern hat darauf reagiert und erlaubt laut eigener Aussage bereits seit längerem, dass App-Anbieter ihre Nutzer auf die eigenen Homepages weiterleiten dürfen, um dort Abos abzuschließen.
Dem entgegnete Spotify wiederum, die Beschränkungen würden immer noch bestehen, die Änderungen seien "nur Show". Die Entscheidung der Wettbewerbshüter wird für Anfang nächsten Jahres erwartet.
AutorIn: (tl) für wallstreetONLINE Zentralredaktion
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