Traumhaus AG (ISIN: DE000A2NB7S2): Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsaussichten
Die Traumhaus AG, ein führender Anbieter innovativer Siedlungskonzepte, hat ihren Antrag auf ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zurückgezogen. Nun übernimmt Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
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- Traumhaus AG zieht Antrag auf vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zurück - Vorläufiges Insolvenzverfahren wird nun im vorläufigen Regelverfahren fortgesetzt - Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau von Pluta Rechtsanwalts GmbH wird vorläufiger Insolvenzverwalter - Traumhaus AG ist erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und Pionier für iSerielles Bauen in Massivbauweise - Unternehmen deckt gesamte Wertschöpfungskette ab: Grundstückskauf, Projektentwicklung, Bau, Fertigteil- und Modulproduktion, Vermarktung und Betreuung der Immobilien - Seit August 2018 an Münchener Börse im Marktsegment m:access notiert sowie im Freiverkehr der Frankfurter Börse und im Xetra Handel
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ISIN:DE000A2NB7S2WKN:A2NB7S
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