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     225  0 Kommentare Crealogix Holding AG erhält temporäre Befreiung von Aufrechterhaltungspflichten und Dekotierung

    Die Crealogix Holding AG erhält eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Börsenpflichten durch die SIX Exchange Regulation AG, einschließlich der Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2023.

    • Die Crealogix Holding AG hat eine zeitlich befristete Befreiung von bestimmten Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung von der SIX Exchange Regulation AG erhalten.
    • Die Befreiungen treten mit der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung in Kraft.
    • Die Befreiungen betreffen unter anderem die Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2023, Ad-hoc-Mitteilungen, Offenlegung von Management-Transaktionen und die Führung des Unternehmenskalenders.
    • Die Befreiung beginnt mit der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung und endet am 7. August 2024, es sei denn, bestimmte Ereignisse treten ein.
    • Crealogix hat auch die Genehmigung zur Dekotierung ihrer Namenaktien erhalten.
    • Die Dekotierung wurde am 26. Februar 2024 beantragt und am 7. März 2024 genehmigt. Der letzte Handelstag und das Dekotierungsdatum werden noch festgelegt.

    Der Kurs von Crealogix Holding lag zum Zeitpunkt der Nachricht bei 63,50EUR und hat sich im Vergleich zum Vortag nicht verändert.


    Crealogix Holding

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    ISIN:CH0011115703WKN:552904






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    Crealogix Holding AG erhält temporäre Befreiung von Aufrechterhaltungspflichten und Dekotierung Die Crealogix Holding AG erhält eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Börsenpflichten durch die SIX Exchange Regulation AG, einschließlich der Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2023.