Direkter Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist (fast) verboten
WOLFSBURG (dpa-AFX) - Lange Zeit galt es als ausgemacht, dass VW-Chef Martin Winterkorn eines Tages den Vorsitz im Aufsichtsrat des Volkswagen-Konzerns von Ferdinand Piëch übernehmen wird. Doch nachdem Piëch den von ihm selbst angezettelten Machtkampf mit seinem Vertrauten verlor, musste VW sich neu sortieren. Nun bleibt Winterkorn länger VW-Chef, den Aufsichtsratsvorsitz soll zunächst Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch übernehmen. Dabei ist der nahtlose Wechsel vom operativen Management in das Kontrollgremium seit 2009 eigentlich verboten - zumindest fast.
Das deutsche Aktiengesetz regelt im Paragrafen 100, dass Mitglied eines Aufsichtsrats nicht sein kann, wer "in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied derselben börsennotierten Gesellschaft war". Der Grund: Der Aufsichtsrat kontrolliert das Management, wer also direkt wechselt, überprüft die Folgen der eigenen Politik und könnte so in Interessenkonflikte geraten. Doch die Passage hat einen zweiten Teil, der eine ziemlich große Hintertür lässt: "Es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten", heißt es im Gesetz.
Größter Einzelaktionär bei VW ist die Porsche SE mit knapp 32 Prozent der Anteile und fast 51 Prozent der Stimmrechte. Dort ist Martin Winterkorn ebenfalls Chef, die Mehrheit der Aktien an der Holding halten die Familien Piëch und Porsche. Die Auflagen des Gesetzes ließen sich also ohne größere Schwierigkeiten erfüllen. Das war auch im Frühjahr des Jahres bei BMW so: Konzernchef Norbert Reithofer wechselte mit Unterstützung der Großaktionärsfamilie Quandt direkt auf den Sessel des Chefkontrolleurs.
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Doch noch eine weitere Regelung soll den direkten Wechsel verhindern. Der deutsche Corporate Governance Kodex legt Regeln für die gute Unternehmensführung fest. Dort ist analog zum Gesetz im Punkt 5.5.4 festgelegt, dass es eine sogenannte Abkühlphase von zwei Jahren geben soll. Zudem empfiehlt der Kodex, dass nicht nur der Wechsel in den Aufsichtsrat, sondern der sofortige Wechsel an die Spitze des Gremiums eine "der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein" soll. Die wird es nun bei VW wohl geben./sbr/DP/edh