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    hoeft und wessel - stimmrechtsbuendelung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.05 14:22:59 von
    neuester Beitrag 18.08.05 09:33:41 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 15.08.05 14:22:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Stimmrechtsbündelung

      Gemeinsame Initiative zur Stimmrechtsbündelung

      Wir – EXPOSITO, HANNOVER96 und DERREST – möchten eine Stimmrechtsbündelung innerhalb der Gruppe der Höft und Wessel Aktionäre initiieren. Die Stimmrechtsbündelung hat zum Ziel, die Anliegen und berechtigten Interessen der Kleinaktionäre von Höft und Wessel zu vertreten. Nach dem Muster ähnlicher Interessenvertretungen übertragen die sich beteiligenden Aktionäre ihre Anteilsrechte einem Pool, der dann wiederum von Einzelpersonen vertreten wird.

      Damit bekommen Initiativen von Kleinaktionären ein weitaus stärkeres Gewicht, insbesondere wenn aktienrechtlich relevante Hürden überschritten werden.

      Der Sinn einer solchen Bündelung liegt darin, dass eine solche aktiengesellschafts-spezifische Zusammenfassung die Interessen genauer vertreten kann – größere Aktionärsvertretungen können die spezifischen Fragen zu den Ereignissen der Firma nur im Rahmen ihres Allgemeinen Mandats vertreten. Die Beträge auf der letzten HV haben das noch einmal bestätigt.

      Bei Höft und Wessel werden von vielen hier am board in nächster Zukunft viele maßgebliche Ereignisse erwartet, bei denen es prinzipiell von Vorteil sein könnte wenn man die Kräfte schon gebündelt hat. Das Spektrum reicht von Ereignissen wie etwa der unzureichenden Vermarktung bestimmter erreichter Meilensteine bis zu Übernahmeversuchen.

      Wir – Hannover96, Exposito und derrest – haben einige persönliche Gespräche über dieses Vorhaben geführt und stellen folgenden Vorschlag zur Diskussion, bzw. bitten um rege Beteiligung.

      Die Aktien werden prinzipiell hinterlegt, wobei jeder Einleger zu jedem Zeitpunkt (ausgenommen Sperrfristen, die mit einem HV Besuch o.ä. zusammenhängen) über seine Bestände verfügen kann – sprich durch eine Beteiligung in keinster Weise gebunden ist. Wir haben zunächst angedacht, die Aktien notariell zu hinterlegen. Das bedeutet, dass niemand hier am board auch nicht per boardmail seine Bestände offen legen müsste. Die dabei entstehenden Kosten ermittelt Exposito ggf. und wird sie zeitnah einstellen. Ob es günstigere rechtsverbindliche Hinterlegungsmöglichkeiten gibt, müsste hier geklärt werden. Vielleicht könnten andere ihre Erfahrungen mit ähnlichen Prozedren einstellen? Kosten fallen aber erst und NUR DANN an, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben.

      Der Pool wird von mindestens einem Aktionär vertreten. Aus unserer Mitte würden wir EXPOSITO vorschlagen. Als langjähriger Aktionär hat er nach unserem Ermessen die beste Kenntnis sowohl hinsichtlich der Firmenabläufe als auch des personellen Umfeldes. Außerdem liegt sein Wohnsitz unweit des Firmensitzes, so dass hier nicht nur informell kurze Wege vorhanden ist. Der Vertreter – etwa Exposito – sollte aber jegliches Anliegen hier im board veröffentlichen oder – wenn es mal schnell gehen muss – mindestens telefonisch Rücksprache mit „hannover96“ und „derrest“ halten. Off board wird – wie schon bei dem Märzbesuch in Hannover – ein Mailverteiler unter den Beteiligten angelegt.

      Wer mitmachen möchte möge sich bitte per boardmail bei hannover96 (oder auch derrest, exposito) melden. Wer keine Sorge damit hat, darf auch gerne seinen (mit Umfeld) Aktienbestand beziffern – dabei bitte nur den Bestand nennen für die man die Rechte auch wirklich übertragen möchte. Hannover96 wird sicher mal zwischendrin Pegelstände einstellen.

      So wir hoffen auf rege Beteiligung

      Hannover96, Exposito und derrest
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 14:28:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Darf ich fragen, wieviele Aktien ihr 3 zusammen haltet?
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 14:37:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      du darfst fragen ... wenn sich weitere aktionäre beteiligen ... wird hannover96 sicher mal einen zwischenstand hinsichtlich der gesamtzahl vermelden können...
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 14:11:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo

      Die Kosten sind laut Notar schwierig zu ermitteln ,sollten aber selbst bei höheren Erstkosten (Erstellen des Archivs) initial 150,-€/Depot/Jahr nicht überschreiten (Ansatz ca 30 Depots mit gesamt ca 5% des Grundkapitals).Die Kosten sollten nach Depotgröße gesplittet werden (zB bis 1000Stücke 30%,bis 5000 50%,bis 10.000 100%,bis 50.000 150% usw).
      Danach kämen Kosten nur durch die Aktualisierung des Archivs oder durch notarielle Beglaubigung der Stimmrechte zum Tragen.Diese können minimiert werden,indem man die depotführenden Bank verpflichtet ,Handelsnachweise mit H&W Aktien auch an den Notar zu senden.

      Vorteil dieser Lösung ist:
      -wir können jederzeit auf die gebündelten Stimmrechte zugreifen
      -die Höhe der einzelnen depots ist nur dem Notar bekannt

      -die zweite Lösung,wäre die einfache zur Verfügungstellung an einen Bevollmächtigten

      -Vorteil:
      -so gut wie keine Kosten
      -Nachteil
      -für jede Aktion ein erneutes Verifizieren des Aktienbestandes,für ganz schnelle Aktionen,wie zB auf Beschlüsse,die eine Einspruchsfrist beinhalten ,kaum praktikabel
      -Jede Transaktion wäre für eine Privatperson nachvollziehbar,zumindest für mich nicht akzeptabel

      Falls jemand eine bessere Lösung weiss oder wem Modifikationen zu den evtl Vorgehensweisen einfallen,bitte um Nachricht.

      @jkcologne und thefarmer ,berichtet doch bitte mal über das Prozedere bei TFG und eure Erfahrungen bei der Stimmrechtsbündelung

      @katjuscha,hier im Board Depotstände zu veröffentlichen,halte ich für nicht sehr sinnvoll,aber das kann jeder halten wie er es für richtig hält.nur eins kann ich sagen : über 5% sind sehr realistisch.Ich habe heute in Hannover mal etwas Telefonacquise in mir bekannten Anlegerkreisen für unsere Initiative gemacht und war über das positive Echo und die avisierten stückzahlen sehr angetan.Demnächst wird sicherlich mal ein Zwischenstand bekannt gegeben

      gruß
      exposito
      Avatar
      schrieb am 17.08.05 10:21:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich mit meinen 400 Aktien bin doch ein super super Leichtgewicht.Ich gehe mal davon aus das die meisten hier
      im Board auch nicht viel höher investiert sind.Was macht es für einen Sinn wenn,sagen wir mal 50000 Aktien gebündelt sind.

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      schrieb am 17.08.05 10:26:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      holla antonio...

      lass uns doch erstmal zusammenzählen auf welche stückzahl wir ungefähr kämen ... und anschließend kann man immer noch über sinn und unsinn des weiteren vorgehen diskutieren. ich kann nur nochmal ermutigen sich mit oder ohne stückzahlangabe bei hannover zu melden ... oder hier an board kundzutun ... ob man sich prinzipiell vorstellen könnte dabei zu sein ... wenn es klappt wäre das eine tolle sache...

      besten gruß
      derrest
      Avatar
      schrieb am 17.08.05 10:57:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Antoniopreto

      über die menge die man bündeln könnte brauchst du dir keine sorgen machen. bei einigen hier im board kannst du garantiert noch die ein oder andere null an deinen bestand dranhängen, da bin ich mir sicher ;)

      bin schon sehr gespannt auf die erste meldung des zwischenstands :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 09:33:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo

      Asche auf mein Haupt,
      Mir ist leider ein Fehler unterlaufen bei der Definition der Hürden für Minderheitenrechte.

      Ich habe die Definiton aus dem für November 2005 avisierten UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) auf das geltende Aktiengesetz übertragen.

      Im UMAG ist als erste Hürde 1% des Grundkapitals oder 100.000 € BÖRSENWERT genannt, im AktG ist die 0,5 bzw 1Mio Hürde aber der Nennwert und nicht wie im UMAG der Börsenwert.
      Im der endgültigen Fassung soll wahrscheinlich der 100.000€ Börsenwert durch 10.000€ Nennwert ersetzt werden.

      Aber warten wir`s ab wie nach der Neuwahl die endgültige Fassung aussieht.

      gruß
      exposito


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