___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ (Seite 3477)
eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 47.688.078 von Subsidiaritaetsprinzip am 03.09.14 21:51:13vielleicht wurde doch ausgezählt …..
stalin style gemäß
das ergebnis ein geheimnis vor dem Notar und der Wählerschaft…
dann trink ich noch einen kleinen klaren kirsch
stalin style gemäß
das ergebnis ein geheimnis vor dem Notar und der Wählerschaft…
dann trink ich noch einen kleinen klaren kirsch
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.687.727 von pokemon am 03.09.14 21:07:33Die HV, geleitet von einem Herrn ten Doornkaat, war eine Farce!
Ich habe noch nie erlebt, dass ein Rechtsprofessor direkt neben dem Leiter der HV sitzen darf und auch noch große Redeanteile in einer HV haben durfte!
Das Rederecht liegt nur bei den Aktionären, dem Vorstand zur Beantwortung von Fragen und dem Leiter der HV.
Und für die Summe der Stimmen MUSSTE gelten, dass zwischen 0 und 200% alle Stimmenanzahlen für beide Töpfe theoretisch möglich waren.
Es gab ja für beide Kandidaten nur eine gemeinsame Wahl, nämlich die Abstimmung TOP 5a, eine "Stichwahl" zwischen zwei Kandidaten.
Aber es gab zwei Lostöpfe in denen für jeden Kandidaten eine Netto-Stimmenanzahl ermittelt werden sollte.
Es hätten im ersten Lostopf 50% der Stimmen für und 50% der Stimmen gegen den Kandidaten 1 ausgezählt werden können. Im Ergebnis 0 Stimmen
Das Gleiche gilt für den Kandidaten 2.
Herr ten Doornkaat hat sein Wahlsystem sehr gut verstanden.
Er muss im Vollbesitz seiner Kräfte gewesen sein, wenn man seine Hasstiraden, seine Schweißausbrüche und seine Kontrollverlustausbrüche "an der Grenze zur Tätlichkeit" erleben durfte.
Um so ungeheuerlicher ist der Vorgang, dass der erste Wahlgang nicht protokolliert und veröffentlicht wurde.
Der Notar beruft sich darauf, dass er den ersten Wahlgang nicht protokollieren konnte, weil ihm der Leiter der HV das Ergebnis nicht mitgeteilt habe!
Schon Stalin hat gesagt:
"Es ist nicht wichtig, wer wählt.
Wichtig ist, wer die Stimmen auszählt."
Herr Krautscheid,
wieviel Ehrgefühl steckt in Ihnen?
Gibt es einen Unterschied zwischen der deutschen und der chinesischen Kaufmannsehre?
Ich habe noch nie erlebt, dass ein Rechtsprofessor direkt neben dem Leiter der HV sitzen darf und auch noch große Redeanteile in einer HV haben durfte!
Das Rederecht liegt nur bei den Aktionären, dem Vorstand zur Beantwortung von Fragen und dem Leiter der HV.
Und für die Summe der Stimmen MUSSTE gelten, dass zwischen 0 und 200% alle Stimmenanzahlen für beide Töpfe theoretisch möglich waren.
Es gab ja für beide Kandidaten nur eine gemeinsame Wahl, nämlich die Abstimmung TOP 5a, eine "Stichwahl" zwischen zwei Kandidaten.
Aber es gab zwei Lostöpfe in denen für jeden Kandidaten eine Netto-Stimmenanzahl ermittelt werden sollte.
Es hätten im ersten Lostopf 50% der Stimmen für und 50% der Stimmen gegen den Kandidaten 1 ausgezählt werden können. Im Ergebnis 0 Stimmen
Das Gleiche gilt für den Kandidaten 2.
Herr ten Doornkaat hat sein Wahlsystem sehr gut verstanden.
Er muss im Vollbesitz seiner Kräfte gewesen sein, wenn man seine Hasstiraden, seine Schweißausbrüche und seine Kontrollverlustausbrüche "an der Grenze zur Tätlichkeit" erleben durfte.
Um so ungeheuerlicher ist der Vorgang, dass der erste Wahlgang nicht protokolliert und veröffentlicht wurde.
Der Notar beruft sich darauf, dass er den ersten Wahlgang nicht protokollieren konnte, weil ihm der Leiter der HV das Ergebnis nicht mitgeteilt habe!
Schon Stalin hat gesagt:
"Es ist nicht wichtig, wer wählt.
Wichtig ist, wer die Stimmen auszählt."
Herr Krautscheid,
wieviel Ehrgefühl steckt in Ihnen?
Gibt es einen Unterschied zwischen der deutschen und der chinesischen Kaufmannsehre?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.686.716 von Subsidiaritaetsprinzip am 03.09.14 19:18:33also waren es doppelte stimmen weil jeder 2 stimmen hatte
aber das Ergebnis ist doch dann 100% der stimmen, maximal, oder ?
wo ist das problem?
oder da gab es dann evtl. ungültig abgegebene stimmen ??
aber auf jeden fall gab es einen Kandidaten, der die Mehrheit der abgegebenen stimmen hatte, oder ??
irgendwie ist das alles sehr merkwuerdig….
ich hätte mich da so nicht für dumm verkaufen lassen wie ihr hv Besucher
mein Mitgefühl allseits gilt den berlinfahrenden!!!!!!!!!!!!!
loooooong & stronnnnnng !
finanzhaie mich kriege ihr nicht rausgeschuettelt!!!
aber das Ergebnis ist doch dann 100% der stimmen, maximal, oder ?
wo ist das problem?
oder da gab es dann evtl. ungültig abgegebene stimmen ??
aber auf jeden fall gab es einen Kandidaten, der die Mehrheit der abgegebenen stimmen hatte, oder ??
irgendwie ist das alles sehr merkwuerdig….
ich hätte mich da so nicht für dumm verkaufen lassen wie ihr hv Besucher
mein Mitgefühl allseits gilt den berlinfahrenden!!!!!!!!!!!!!
loooooong & stronnnnnng !
finanzhaie mich kriege ihr nicht rausgeschuettelt!!!
Für diejenigen, die das ausgerufene Wahlverfahren des Rheinländers ten Doornkati nicht kapieren wollen:
Jeder Stimmberechtigte hatte zwei Stimmrechte haben für je eine Box ein Stimmrecht:
100% hätten also für einen Kandidaten in Box 1 - nehmen wir an Fauter - stimmen können und
100% gegen den anderen Kandidaten in Box 2 - nehmen wir an Krautscheid - stimmen können, wenn es die Aktionäre gewollt hätten.
Aber man hätte sich z.B. auch vollständig enthalten können.
Oder man hätte einfach für einen Kandidaten stimmen können, aber nicht zwangsläufig gegen den anderen stimmen müssen.
Auf jeden Fall waren über 100% der abgebenden Stimmen stimmberechtigt.
Nämlich jede Aktie = Stimme 2x !!
Über 100% Stimmrechte bei der Auszählung waren also keine Überraschung!!
Ob ten Doornkaat jetzt noch einmal die Schulbank drücken will, ist mir nicht bekannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.685.960 von gimbl am 03.09.14 17:58:40doornkaati trank da wohl lieber noch 'n korn
"Man konnte seine Stimme
für den Kandidaten in Box 1 und
Gegen den Kandidaten in Box 2 werfen. "
Also können nur maximal 100% für den einen gewesen sein und 100% gegen den anderen, aber nie 110 % für einen Kandidaten, weil die Ablehnung für einen noch nicht die Zustimmung zum anderen bedeutet.
Ich sehe schon, ich muss 2 Bier trinken, oder mehr als 100% von dem, was ich vertrage.
für den Kandidaten in Box 1 und
Gegen den Kandidaten in Box 2 werfen. "
Also können nur maximal 100% für den einen gewesen sein und 100% gegen den anderen, aber nie 110 % für einen Kandidaten, weil die Ablehnung für einen noch nicht die Zustimmung zum anderen bedeutet.
Ich sehe schon, ich muss 2 Bier trinken, oder mehr als 100% von dem, was ich vertrage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.685.777 von pokemon am 03.09.14 17:44:18
Ich werde jetzt ein Bier trinken, vielleicht verstehe ich dann, wie es zu mehr als 100% kommen konnte, wenn man in eine Urne nur einen Zettel reinwirft.
Zitat von pokemon: das ist das neue rechnen für die wahren Spezialisten aus den rheinlanden erschaffen
da hilft weder g9 noch g18…
Ich werde jetzt ein Bier trinken, vielleicht verstehe ich dann, wie es zu mehr als 100% kommen konnte, wenn man in eine Urne nur einen Zettel reinwirft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.685.711 von pokemon am 03.09.14 17:39:20
das wurde wahrscheinlich ausgelost.
Zitat von pokemon: aber es kann doch nie mehr als 100% geben
war krauti die box 1 ?
war fauter die box 2 ?
das wurde wahrscheinlich ausgelost.
Die Boxen waren mit Zahlen beschriftet.
Man konnte seine Stimme
für den Kandidaten in Box 1 und
Gegen den Kandidaten in Box 2 werfen.
Das Wahlergebnis war dem Versammlungsleiter offensichtlich unangenehm.
Er hat es nicht einmal für nötig gehalten, die Stimmen einzeln anzugeben.
Der Notar hat vom Versammlungsleiter das Ergebnis des ersten Wahlganges nicht mitgeteilt bekommen.
Dabei ist jedes Wahlergebnis zunächst einmal zu protokollieren und festzustellen.
Danach kann man dann immer noch überlegen, ob etwas offensichtlich falsch gelaufen ist.
Die abgegebene Stimmenanzahl widersprach nicht im Geringsten dem vorgegebenen Wahlmodus.
Im Gegenteil!
Die Stimmenanzahl musste m E. Über 100% liegen.
Was mich stört ist die Tatsache, dass es keine Feststellung des Ergebnisses gab.
Man konnte seine Stimme
für den Kandidaten in Box 1 und
Gegen den Kandidaten in Box 2 werfen.
Das Wahlergebnis war dem Versammlungsleiter offensichtlich unangenehm.
Er hat es nicht einmal für nötig gehalten, die Stimmen einzeln anzugeben.
Der Notar hat vom Versammlungsleiter das Ergebnis des ersten Wahlganges nicht mitgeteilt bekommen.
Dabei ist jedes Wahlergebnis zunächst einmal zu protokollieren und festzustellen.
Danach kann man dann immer noch überlegen, ob etwas offensichtlich falsch gelaufen ist.
Die abgegebene Stimmenanzahl widersprach nicht im Geringsten dem vorgegebenen Wahlmodus.
Im Gegenteil!
Die Stimmenanzahl musste m E. Über 100% liegen.
Was mich stört ist die Tatsache, dass es keine Feststellung des Ergebnisses gab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.681.772 von gimbl am 03.09.14 12:13:37das ist das neue rechnen für die wahren Spezialisten aus den rheinlanden erschaffen
da hilft weder g9 noch g18…
da hilft weder g9 noch g18…