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    Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* (Seite 19)

    eröffnet am 19.03.06 23:18:24 von
    neuester Beitrag 05.01.23 19:35:28 von
    Beiträge: 1.242
    ID: 1.048.424
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      schrieb am 23.09.16 14:19:23
      Beitrag Nr. 1.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.335.182 von Ahnung? am 23.09.16 12:51:46Das ist die momentane Gesetzeslage. Das sagt ja nichts über den weiteren Verlauf. Vielleicht wird der Vorstand davon wieder überrascht und zieht seinen Antrag abermals zurück.

      Ansonsten sollte ein Angebot zumindest in der Höhe des Nettovermögens erfolgen. Das wäre ca. 50 % höher. Ich glaube allerdings nicht, dass es so kommen wird. Das wäre ja schon jahrelang möglich gewesen.

      Es dürften über 5 %, aber weniger als 10 % der Aktien im Streubesitz sein. Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out wäre auch schon seit Jahren möglich. Der dürfte aber für den Großaktionär interessant sein, weil bei der Verschmelzung auf ein anderes Unternehmen die Verlustvorträge vermutlich nicht mehr genutzt werden könnten.

      Rational wäre es eigentlich, wenn man die so schnell wie möglich nutzen würde. Bei einer Änderung der Gesetzeslage könnten die auch ganz flöten gehen. Offenbar sollen die Minderheitsaktionäre davon nicht profitieren. Dann bleibt nur eine Nutzung nach dem Squeeze Out.

      Von daher sollten die Minderheitsaktionäre ihre Aktien bündeln. Mit 1.000 Aktien (5 %) wäre ein Squeeze Out dauerhaft zu verhindern. Dann müsste der Großaktinär entscheiden, wie es weitergehen soll. Dann kann er natürlich versuchen, wie bisher die Minderheitsaktionäre auszuhungern, aber eine alleinige Nutzung der Verlustvorträge kann er sich dann auch abschminken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 12:51:46
      Beitrag Nr. 1.061 ()
      Meine (unverbindlich) Sicht übder den Stand der Dinge bzw. weiteren Ablauf ist folgender:

      - Die Sachsenmilch AG notiert im regulierten Markt notiert
      - Bei Antrag auf Widerruf der Zulassung (Delisting) ist ein Angebot zum Erwerb aller (im Streubesitz befindlichen) Aktien abzugeben
      - dies muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Delistingankündigung entsprechen
      UND JETZT KOMMT DER EINTSCHEIDENDE PUNKT GEM. BÖRSENGESETZ: Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

      Wenn mann sich den Chart und die Umsätze der letzten 6 Monate (Umsätze nur an 6 Tagen) anschaut, dann kann hier nur dieser Passus zur Anwendung kommen!


      Börsengesetz:
      § 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

      (1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.

      (2) 1Die Geschäftsführung kann die Zulassung im Sinne des Absatzes 1 auch auf Antrag des Emittenten widerrufen. 2Der Widerruf darf nicht dem Schutz der Anleger widersprechen. 3Bei Wertpapieren im Sinne des § 2 Absatz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ist ein Widerruf nur zulässig, wenn

      1.
      bei Antragstellung unter Hinweis auf den Antrag eine Unterlage über ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht wurde oder

      2.
      die Wertpapiere weiterhin zugelassen sind

      a)
      an einer anderen inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt oder

      b)
      in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt, sofern für einen Widerruf der Zulassung zum Handel an diesem Markt Nummer 1 entsprechende Voraussetzungen gelten.

      (3) 1Im Fall des Absatzes 2 Satz 3 Nummer 1 darf das Angebot nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. 2Auf das Angebot ist § 31 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Gegenleistung in einer Geldleistung in Euro bestehen und mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Wertpapiere während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen muss. 3Hat während dieses Zeitraums

      1.
      der Emittent entgegen Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, nicht so bald wie möglich veröffentlicht oder in einer Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 1 dieser Verordnung oder einer entsprechenden Vorschrift des anwendbaren ausländischen Rechts eine unwahre Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, veröffentlicht, oder

      2.
      der Emittent oder der Bieter in Bezug auf die Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, gegen das Verbot der Marktmanipulation nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verstoßen,

      so ist der Bieter zur Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der im Angebot genannten Gegenleistung und der Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht; dies gilt nicht, soweit die in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Verstöße nur unwesentliche Auswirkungen auf den nach Satz 2 errechneten Durchschnittskurs hatten. 4Sind für die Wertpapiere des Emittenten, auf die sich das Angebot bezieht, während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so ist der Bieter zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, die dem anhand einer Bewertung des Emittenten ermittelten Wert des Unternehmens entspricht.

      (4) Auf Emittenten mit Sitz im Ausland finden im Hinblick auf das Angebot nach Absatz 2 die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes nach Maßgabe des Absatzes 3 entsprechende Anwendung.

      (5) 1Die Geschäftsführung hat einen Widerruf nach Absatz 2 unverzüglich im Internet zu veröffentlichen. 2Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Wirksamkeit des Widerrufs darf zwei Jahre nicht überschreiten. 3Nähere Bestimmungen über den Widerruf sind in der Börsenordnung zu treffen.

      (6) Im Hinblick auf die Anforderungen des Absatzes 3 bleibt die Rechtmäßigkeit des Widerrufs unberührt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 12:16:35
      Beitrag Nr. 1.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.334.096 von straßenköter am 23.09.16 10:44:00Bin mal gespannt, wann das diesmal widerrufen wird.
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 10:44:00
      Beitrag Nr. 1.059 ()
      Sachsenmilch AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Beschluss zum Delisting

      DGAP-News: Sachsenmilch AG / Schlagwort(e): Delisting

      2016-09-23 / 10:22
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz
      in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute beschlossen, den
      Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im
      regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse
      als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft
      zugelassen sind, zu beantragen (sogenanntes Delisting).

      Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und
      Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt würden die
      Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse
      im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen
      sein und gehandelt werden.

      Leppersdorf, 23. September 2016


      Der Vorstand


      Kontakt:
      Branislav Fiala, +49 (0) 8236 / 999 - 275




      2016-09-23 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap.de



      Sprache: Deutsch

      Unternehmen: Sachsenmilch AG

      An den Breiten

      01454 Leppersdorf

      Deutschland

      Telefon: +49 (0) 3528 / 434 - 0

      Fax: +49 (0) 3528 / 434 - 760

      E-Mail: aktionaere@sachsenmilch.de

      Internet: http://www.sachsenmilchag.de

      ISIN: DE000A0DRXC4, DE000A0DRXD2

      WKN: A0DRXC, A0DRXD

      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in
      Stuttgart


      Ende der Mitteilung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.16 16:32:30
      Beitrag Nr. 1.058 ()
      Halbjahresbericht ist abrufbar. Alles wie gehabt.

      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…

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      Avatar
      schrieb am 15.09.16 00:38:06
      Beitrag Nr. 1.057 ()
      Die Produktion gehört uns zwar nicht mehr. Trotzdem ist folgender Artikel interessant:


      Plastik in Grießbrei
      Desserts von Aldi Nord und Aldi Süd zurückgerufen
      14.09.2016, 13:16 Uhr | t-online.de

      Rückruf für Desserts von Aldi und Sachsenmilch. Rückruf: Aldi Nord ruft "Grieß Knixx" von Ursi zurück. (Quelle: Hersteller)
      Aldi Nord ruft "Grieß Knixx" von Ursi zurück. (Quelle: Hersteller)

      Wegen eines Produktionsfehlers rufen Sachsenmilch und die T.M.A. Handelsgesellschaft diverse Desserts und Joghurt zurück. Möglicherweise sind Kunststoffteilchen hineingeraten. Vor dem Verzehr wird gewarnt. Die Grieß-Desserts werden auch bei Aldi Nord und Aldi Süd verkauft. Alle betroffenen Produkte im Überblick.

      "Ursi Grieß Knixx"
      Wird bei Aldi Nord von der T.M.A. Handelsgesellschaft vertrieben.
      Sorten: Rote Grütze, Aprikose, Erdbeer-Himbeer, Heidelbeere, Kirsche
      175-Gramm-Becher
      MHD: 12.09.2016, 22.09.2016, 26.09.2016, 06.10.2016, 13.10.2016
      Desira Grieß Dessert
      Wird bei Aldi Süd von der T.M.A. Handelsgesellschaft vertrieben.
      Sorten: Rote Grütze, Aprikose, Erdbeer-Himbeer, Heidelbeere, Kirsche
      175-Gramm-Becher
      MHD: 12.09.2016, 23.09.2016, 26.09.2016, 06.10.2016, 13.10.2016

      Kunden bekommen den Kaufpreis erstattet, wenn sie diese Desserts in Filialen von Aldi zurückgeben. Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum ab 19.10.2016 können laut Angaben des Herstellers bedenkenlos verzehrt werden.

      Weiterhin gilt ein Rückruf für folgende Milchprodukte von Sachsenmilch:

      Unser Joghurt & Zetti Schokoladenplätzchen
      150-Gramm-Becher
      MHD: 16.09.2016, 27.09.2016, 14.10.2016
      Unser Joghurt & Zetti Knusperflocken
      150-Gramm-Becher
      MHD: 16.09.2016, 27.09.2016, 14.10.2016
      Unser Joghurt & Wurzener (Kornflakes Haferperls NATUR und Haferperls SCHOKO)
      150-Gramm-Becher
      MHD: 24.09.2016, 15.10.2016
      Unser Grieß-Dessert
      Sorten: Heidelbeere, Kirsche, Rote Grütze
      165-Gramm-Becher
      MHD: 15.09.2016, 27.09.2016, 13.10.2016
      Unsere Rote Grütze Himbeergeschmack mit Vanille-Soße
      150-Gramm-Becher
      MHD: 17.09.2016, 28.09.2016, 10.10.2016, 21.10.2016

      ​Auch diese Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreises in den Geschäften zurückgegeben werden.
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 14:56:28
      Beitrag Nr. 1.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.624.367 von gutdrauf9 am 15.06.16 19:59:33Heute ist HV und der Kurs zieht an. Gab es etwa unerwartete Neuigkeiten oder warum kommt hier heute etwas Kaufbereitschaft auf?
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 19:59:33
      Beitrag Nr. 1.055 ()
      HV 2016
      Die Tagesordnung der HV ist online:

      http://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/doc…

      Es steht auch eine Satzungsänderung an, zu der bereits ein Gegenantrag vorliegt:

      http://www.sachsenmilchag.de/hauptversammlung/146-gegenantra…

      Wer fährt nach Leppersdorf?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 14:47:46
      Beitrag Nr. 1.054 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.568.948 von Ahnung? am 08.06.16 14:47:07und hier der Link:

      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mueller-milch-der-patr…
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 14:47:07
      Beitrag Nr. 1.053 ()
      Zwar schon über ein Jahr alt, aber trotzdem interessant zu Theo Müller uns seinem "Imperium".
      1 Antwort
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