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    Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* (Seite 24)

    eröffnet am 19.03.06 23:18:24 von
    neuester Beitrag 05.01.23 19:35:28 von
    Beiträge: 1.242
    ID: 1.048.424
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      schrieb am 16.10.15 12:19:00
      Beitrag Nr. 1.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.863.032 von nemus am 16.10.15 12:07:18Es könnte ja drinstehen, dass es ein Angebot vom Hauptaktionär geben wird. Wäre doch normal. Man würde sich auch nichts vergeben.
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 12:07:18
      Beitrag Nr. 1.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.861.895 von Kalchas am 16.10.15 10:11:51..... verstehe ich nicht.
      Ich jedenfalls kann aus den Formulierugen diese ungute Absicht nicht herauslesen--wahr ist aber,dass Herr M. schon tricksy ist
      Schon eher könnte ich mir bis zum anviserten Delisting in ca. 6 Monaten am reg. Markt Frankfurt einige Kursüberraschungen vorstellen.
      Grüsse
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 10:11:51
      Beitrag Nr. 1.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.861.682 von nemus am 16.10.15 09:52:22Es gab dann noch eine Korrektur am 30.9., von daher ist in der Tat abzuwarten, was die machen. Wenn ich die Formulierungen so sehe, habe ich den Eindruck, dass die der Meinung sind ohne eine Abfindung durchzukommen.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 09:52:22
      Beitrag Nr. 1.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.860.374 von Kalchas am 16.10.15 00:11:15...nun ,die Ad hoc Meldung vom 29. 09.2015 ging im Forum unter,im Gegensatz zum Delisting in Berlin.
      Feststehen dürfte aber, dass die AG in Frankfurt noch gehandelt wird.
      In der Meldung vom 29.09. wird ja auch nur von einer Ankündigung eines Delistigs in Frankfurt gesprochen.
      Insofern müsste ein Rückkaufangebot erst nach einem tatsächlichen Delisting in F. erfolgen.
      Ob nun eines kommt oder nicht-- wir werden es noch rechtzeitig sehen.Ändern können wir eh nichts.
      Eins kapiere ich nicht: Gestern um 116€ gestiegen und heute um denseben Betrag gefallenen,solche identischen Kursbewegungen sind hier oft zu sehen.
      Grüsse
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 00:11:15
      Beitrag Nr. 1.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.859.798 von nemus am 15.10.15 22:05:18Delisting in Frankfurt war am 29.9. bereits angekündigt. Fa hat man Belin übersehen, was ja für Vorstand und Aufsichtsrat schon zielich peinlich ist.


      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Beschluss zum Delisting

      Leppersdorf, 29. September 2015

      Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend „Gesellschaft“) mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, in Kürze zu beantragen (sogenanntes Delisting).



      Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt würden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Börse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet.



      Nach dem Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt rechnet der Vorstand mit dem zeitnahen Widerruf von Amts wegen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und Stuttgart. Die Aktien der Gesellschaft würden dann nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland handelbar sein.



      Leppersdorf, den 29. September 2015



      Der Vorstand
      Dienstag, 29.09.2015 15:09
      10 Antworten

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      schrieb am 15.10.15 22:05:18
      Beitrag Nr. 1.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.857.548 von Kalchas am 15.10.15 17:41:38Nach dem, was Herr Wessing schreibt,bedeutet für mich ,dass das "Delisting" in Berlin möglich ist und
      ein Rücknahmeangebot nicht erforderlich ist, da ja die AG z. B. noch in Frankfurt gehandelt wird.
      Ein Rücknahmeangebot müsste nur bei einem vollständigen Delisting an allen Börsen erfolgen.
      Damit bleibt dann wohl alles beim Alten.

      Grüsse
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      Avatar
      schrieb am 15.10.15 17:41:38
      Beitrag Nr. 1.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.857.458 von Kalchas am 15.10.15 17:34:11Kaum zu fassen, Taylor Wessing sieht das so wich ich.

      http://deutschland.taylorwessing.com/de/neue-gesetzliche-reg…

      Das wird ja dann spassig.
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      Avatar
      schrieb am 15.10.15 17:34:11
      Beitrag Nr. 1.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.857.305 von gutdrauf9 am 15.10.15 17:17:27Das sehe ich aber anders. Es muss ein Angebot nach dem WpÜG gemacht werden. In § 5 WpÜG steht dann, wann ein Durchschnittskurs keine Bedeutung hat. Da steht auch noch, was stattdessen erfolgen muss, eine Unternehmensbewertung wie auch immer.

      (4) Sind für die Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so hat die Höhe der Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens zu entsprechen.

      Wenn das nicht gilt, ist es kein Angebot nach dem WpÜG.

      Würde nur Berlin herangezogen, dann wäre der Durschschnittskurs 0. Solche Fälle kann es ja geben. Soll dann die Angebotspflicht de facto entfallen?
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      Avatar
      schrieb am 15.10.15 17:17:27
      Beitrag Nr. 1.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.856.759 von Kalchas am 15.10.15 16:28:25Hallo Kalchas,

      das ist sicherlich eine gute Argumentation. Ob diese allerdings greift, wage ich zu bezweifeln, denn die im Okt verabschiedete Regelung besagt eben nicht, dass der Abfindungspreis analog zu den SO-Regelungen (3-Monatsdurchschnitt, falls aktzeptables Handelsvolumen vorliegt) berechnet wird, sondern setzt eigenständige, andere Regelungen.
      Diese andere Regelung sieht neben dem 6-Monats-Durchschnitt ein Abgehen von diesem nur vor, wenn eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht wurde oder in einer Mitteilung nach § 15 WpHG oder einer entsprechenden anwendbaren ausländischen Vorschrift eine unwahre Insiderinformation veröffentlicht wurde. M.E. greift (leider) Deine Argumentation, dass hier der Börsenkurs nicht heranzuziehen ist, nicht. Dies würde explizit dem Gesetzeswortlaut widersprechen. Dies zeigt wiederum deutlich, wie unsinnig die jetzige Neuregelung ist.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 16:28:25
      Beitrag Nr. 1.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.856.645 von Kalchas am 15.10.15 16:18:37Also ich habe vom 30.3. bis zum 30.9. 32 Tage mit Handel gezählt und über 90 ohne.
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