Rheinland Holding (Seite 25)
eröffnet am 28.05.06 08:47:51 von
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Nachdem nun ERGO nun bald weg ist sollte das Power hier geben oder was meint Ihr
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.534.423 von Muckelius am 08.07.09 16:57:57Ruhig geworden hier
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.210.958 von Muckelius am 19.05.09 18:07:55Bericht über die Hauptversammlung kostenfrei auf www.gsc-research.de verfügbar....
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.954.259 von tigges06 am 10.04.09 11:46:23aus dem elektr. Bundesanzeiger:
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Neuss
Die Aktionäre der
RheinLand Holding AG, Neuss
werden hiermit eingeladen zu der am
Dienstag, den 30. Juni 2009, 15.30 Uhr,
im Hause des
swissôtel, Rheinallee 1, 41460 Neuss
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008. Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2008 erzielten Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 7.323.100,53 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,70 je Stückaktie = € 2.688.000,00
b) Ausschüttung eines Bonus von € 0,30 je Stückaktie = € 1.152.000,00
c) Einstellung in andere Gewinnrücklagen = € 3.480.000,00
d) Gewinnvortrag = € 3.100,53
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
6.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Var. 6 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Dr. rer.pol. h.c. Klaus G. Adam, selbständiger Wirtschaftsprüfer, Mainz
b)
Dr. Ludwig Baum, Kaufmann, Geschäftsführer der Effektenverwaltung Cornell Werhahn, München
c)
Wilhelm Ferdinand Thywissen, Kaufmann, Geschäftsführer der C. Thywissen GmbH, Neuss
d)
Anton Werhahn, Kaufmann, Sprecher des Vorstands der Wilh. Werhahn KG, Neuss
e)
Ludwig Neumann, Bürokaufmann, Betriebsrat der RheinLand Versicherungs AG, Kreuzau
f)
Jürgen Stark, Wirtschaftsinformatiker, Anwendungsprogrammierer, Brühl.
Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche in das Aktienregister eingetragen sind und ihre Teilnahme nicht später als am dritten Arbeitstag vor der Hauptversammlung, das ist der 26. Juni 2009, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse
RheinLand Holding AG , c/o AAA HV Management GmbH, Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln,
Telefax: +49 (0) 221 / 2 78 48- 11
Telefon: +49 (0) 221 / 2 78 48- 24
angemeldet haben.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen.
Die RheinLand Holding AG bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen wird er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen müssen schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse RheinLand Holding AG, c/o AAA HV Management GmbH, Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 221 / 2 78 48-11 übermittelt werden. Erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 29. Juni 2009 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten und Stimmkarten ausstellen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft
RheinLand Holding AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss
schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 2131 / 290 – 1 36 65 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter www.rheinland-versicherungen.de zugänglich gemacht.
Neuss, im Mai 2009
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Neuss
Die Aktionäre der
RheinLand Holding AG, Neuss
werden hiermit eingeladen zu der am
Dienstag, den 30. Juni 2009, 15.30 Uhr,
im Hause des
swissôtel, Rheinallee 1, 41460 Neuss
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008. Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2008 erzielten Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 7.323.100,53 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,70 je Stückaktie = € 2.688.000,00
b) Ausschüttung eines Bonus von € 0,30 je Stückaktie = € 1.152.000,00
c) Einstellung in andere Gewinnrücklagen = € 3.480.000,00
d) Gewinnvortrag = € 3.100,53
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
6.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Var. 6 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Dr. rer.pol. h.c. Klaus G. Adam, selbständiger Wirtschaftsprüfer, Mainz
b)
Dr. Ludwig Baum, Kaufmann, Geschäftsführer der Effektenverwaltung Cornell Werhahn, München
c)
Wilhelm Ferdinand Thywissen, Kaufmann, Geschäftsführer der C. Thywissen GmbH, Neuss
d)
Anton Werhahn, Kaufmann, Sprecher des Vorstands der Wilh. Werhahn KG, Neuss
e)
Ludwig Neumann, Bürokaufmann, Betriebsrat der RheinLand Versicherungs AG, Kreuzau
f)
Jürgen Stark, Wirtschaftsinformatiker, Anwendungsprogrammierer, Brühl.
Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche in das Aktienregister eingetragen sind und ihre Teilnahme nicht später als am dritten Arbeitstag vor der Hauptversammlung, das ist der 26. Juni 2009, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse
RheinLand Holding AG , c/o AAA HV Management GmbH, Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln,
Telefax: +49 (0) 221 / 2 78 48- 11
Telefon: +49 (0) 221 / 2 78 48- 24
angemeldet haben.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen.
Die RheinLand Holding AG bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen wird er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen müssen schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse RheinLand Holding AG, c/o AAA HV Management GmbH, Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 221 / 2 78 48-11 übermittelt werden. Erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 29. Juni 2009 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten und Stimmkarten ausstellen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft
RheinLand Holding AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss
schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 2131 / 290 – 1 36 65 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter www.rheinland-versicherungen.de zugänglich gemacht.
Neuss, im Mai 2009
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Sollte nicht bald die HV sein
Eine letzten der freien Versicherungen man sollte sie im auge behalten
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.117.334 von delta74 am 17.05.08 17:53:32heute hat jemand versucht für 28 Euro an Stücke zu kommen. Ist aber nicht gelungen. Aktuell Stücke zu 29 Euro im Geld. Gab es in der letzten Zeit irgendwelche News?
Rheinland Holding AG
Neuss
Die Aktionäre der
RheinLand Holding AG, Neuss
werden hiermit eingeladen zu der am
Dienstag, den 24. Juni 2008, 15.30 Uhr,
im Hause des
swissôtel, Rheinallee 1, 41460 Neuss
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007. Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2007 erzielten Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 3.843.283,62 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von € 0,70 je Stückaktie
= €
2.688.000,00
b)
Ausschüttung eines Bonus von € 0,30 je Stückaktie
= €
1.152.000,00
c)
Gewinnvortrag
= €
3.283,62
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2008.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen.
Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche in das Aktienregister eingetragen sind und ihre Teil-nahme nicht später als am dritten Arbeitstag vor der Hauptversammlung, das ist der 19. Juni 2008, bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter
RheinLand Holding AG , c/o AAA HV Management GmbH,
Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln,
Telefax: +49 (0) 2 21/2 78 48-11
Telefon: +49 (0) 2 21/2 78 48-24
angemeldet haben.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen.
Die RheinLand Holding AG bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsberechtigte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimm-rechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen wird er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen können schriftlich an die Anmeldestelle der Gesellschaft RheinLand Holding AG, c/o AAA HV Management GmbH, Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln oder per Telefax unter der Faxnummer + 49 (0) 2 21/2 78 48-11 übermittelt werden. Erteilte Vollmachten und Wei-sungen müssen bis zum 23. Juni 2008 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall der Bevollmächti-gung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten und Stimmkarten ausstellen.
Anträge
Anträge von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft
RheinLand Holding AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss
schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 21 31/2 90–49 64 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter www.rheinland-versicherungen.de zugänglich gemacht.
Neuss, im Mai 2008
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Neuss
Die Aktionäre der
RheinLand Holding AG, Neuss
werden hiermit eingeladen zu der am
Dienstag, den 24. Juni 2008, 15.30 Uhr,
im Hause des
swissôtel, Rheinallee 1, 41460 Neuss
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007. Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2007 erzielten Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 3.843.283,62 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von € 0,70 je Stückaktie
= €
2.688.000,00
b)
Ausschüttung eines Bonus von € 0,30 je Stückaktie
= €
1.152.000,00
c)
Gewinnvortrag
= €
3.283,62
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2008.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen.
Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche in das Aktienregister eingetragen sind und ihre Teil-nahme nicht später als am dritten Arbeitstag vor der Hauptversammlung, das ist der 19. Juni 2008, bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter
RheinLand Holding AG , c/o AAA HV Management GmbH,
Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln,
Telefax: +49 (0) 2 21/2 78 48-11
Telefon: +49 (0) 2 21/2 78 48-24
angemeldet haben.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen.
Die RheinLand Holding AG bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsberechtigte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimm-rechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen wird er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen können schriftlich an die Anmeldestelle der Gesellschaft RheinLand Holding AG, c/o AAA HV Management GmbH, Bachemer Str. 180, D – 50935 Köln oder per Telefax unter der Faxnummer + 49 (0) 2 21/2 78 48-11 übermittelt werden. Erteilte Vollmachten und Wei-sungen müssen bis zum 23. Juni 2008 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall der Bevollmächti-gung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten und Stimmkarten ausstellen.
Anträge
Anträge von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft
RheinLand Holding AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss
schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 21 31/2 90–49 64 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter www.rheinland-versicherungen.de zugänglich gemacht.
Neuss, im Mai 2008
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.620.829 von habekeinen am 12.03.08 15:49:19Der Aktionärsbrief März 2008 ist da.
Das erwartete Konzernergebnis 2008 wird sich trotz Kyrill (Ergebnisbelastung ca. 2 Mio) in der Größenordnung des Vorjahres bewegen. Die anhaltend gute Ertragslage und die kontinuierliche Entwicklung der Rheinland-Gruppe lässte eine Dividende auf dem guten Niveau des Vorjahres erwarten.
Einkalkulierter Bestandsabrieb in der KFZ Versicherung.
Klassische Lebenprodukte mit Ausnahme Riester nicht sehr gefragt.
Neugeschäft 187 Mio. und damit unter Vorjahr.
Keine Subprimeanteile und aktuell auch keine Aktien mehr in den Vermögensanlagen. Übrigens ist die Deutschland Rente für eine Übergangsphase von drei Wochen in den Filialen des Discounters Plus erhältlich.
Erfolgreiche Aufnahmedes Geschäftsbetriebs in Polen. Weitere Länder sind vorgesehen. Der Bankenvertrieb setzt erfreulichen Wchstumskurs fort.
Die Rheinland - Aktie hat mich solange sie im Bestand habe und das sind schon fast 10 Jahre nicht enttäuscht.
Das erwartete Konzernergebnis 2008 wird sich trotz Kyrill (Ergebnisbelastung ca. 2 Mio) in der Größenordnung des Vorjahres bewegen. Die anhaltend gute Ertragslage und die kontinuierliche Entwicklung der Rheinland-Gruppe lässte eine Dividende auf dem guten Niveau des Vorjahres erwarten.
Einkalkulierter Bestandsabrieb in der KFZ Versicherung.
Klassische Lebenprodukte mit Ausnahme Riester nicht sehr gefragt.
Neugeschäft 187 Mio. und damit unter Vorjahr.
Keine Subprimeanteile und aktuell auch keine Aktien mehr in den Vermögensanlagen. Übrigens ist die Deutschland Rente für eine Übergangsphase von drei Wochen in den Filialen des Discounters Plus erhältlich.
Erfolgreiche Aufnahmedes Geschäftsbetriebs in Polen. Weitere Länder sind vorgesehen. Der Bankenvertrieb setzt erfreulichen Wchstumskurs fort.
Die Rheinland - Aktie hat mich solange sie im Bestand habe und das sind schon fast 10 Jahre nicht enttäuscht.
Deutschland RENTE von ARAG, Rheinland und Santander:
http://www.wallstreet-online.de/nachrichten/nachricht/230086…
http://www.wallstreet-online.de/nachrichten/nachricht/230086…