Musterkläger im Telekom-Prozess benannt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.07.06 14:47:11 von
neuester Beitrag 31.07.06 18:01:36 von
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31.07.2006 13:11
Musterkläger im Telekom-Prozess benannt
Im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Musterkläger bestimmt. Der Pensionär aus Baden-Württemberg verklagt den Konzern auf mehr als 1,2 Millionen Euro, die er bei seinem Investment in Telekom-Aktien verloren hat. Anhand des repräsentativen Falles wird das OLG in einer mündlichen Verhandlung wichtige Rechtsfragen vorab klären, bevor der eigentliche Prozess in erster Instanz fortgesetzt wird. Der Termin für die Verhandlung sei noch völlig unklar, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. An dem Verfahren Beteiligte rechnen mit einer Vorladung für den späten Herbst.
Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten. Grundlage der "Zwischenrunde" beim Oberlandesgericht ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das zur Bündelung von solchen Massenklagen entworfen wurde. Rund 17.000 Aktionäre fordern in 2500 Klagen von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste, weil angeblich zu den verschiedenen Börsengängen des Unternehmens fehlerhafte Angaben gemacht worden seien. Das Landgericht hatte errechnet, dass die Bearbeitung der Fälle ohne Musterklage bis zu 15 Jahre in Anspruch nehmen würde.
Vertreten wird der Musterkläger von der Tübinger Rechtsanwaltskanzlei Tilp, die insgesamt mehr als 300 Mandanten in dem Rechtsstreit betreut. "Unser Mandant hätte von einem Erwerb der Telekom-Aktien abgesehen, wenn er ordnungsgemäß vom Emittenten informiert worden wäre", sagte die zuständige Rechtsanwältin Petra Dietenmaier am Montag. Nach Angaben des Gerichts fiel die Wahl auf den Pensionär, weil sein Fall verschiedene Fragestellungen des Themenkomplexes abdecke und es sich außerdem um einen recht hohen Streitwert handele. Diese erste Musterklage bezieht sich auf den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000, für die klagenden Anleger der zweiten, 1999 ausgegebenen Aktientranche wird in den nächsten Wochen ebenfalls mit einer Vorlage beim Oberlandesgericht und der Ernennung eines weiteren Musterklägers gerechnet.
Als problematisch gilt, dass die übrigen Kläger der Musterklage als "Beigeladene" beitreten oder aber ihre Ansprüche fallen lassen müssen. Klagen sie weiter, tragen die nach eigenem Bekunden von der Telekom Geschädigten steigende oder zumindest unkalkulierbare Kostenrisiken mit, zum Beispiel für aufwendige Gutachten. Auch mit der Musterklage kann sich das Verfahren über mehrere Jahre und drei Instanzen hinziehen. Etliche Aktionärsschützer stehen dem Gesetz daher kritisch gegenüber.
Das einst als "Volksaktie" gepriesene Papier der Deutschen Telekom machte den enttäuschten Anlegern keine Freude. Dem Höchststand von 103,40 Euro im März 2000 folgte ein tiefer Sturz, von dem sich die Aktie bis heute nicht erholt hat. Am Montagmittag lag der Kurs bei 12,14 Euro. Normalerweise haben Anleger das Kursrisiko selbst zu tragen. Die klagenden Aktionäre werfen der Telekom jedoch unter anderem vor, den Immobilienbesitz des Unternehmens anfangs falsch bewertet zu haben. Eine Wertberichtigung des Bestands im Februar 2001 beschleunigte den Niedergang des Aktienkurses. (dpa) / (jk/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76175
Musterkläger im Telekom-Prozess benannt
Im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Musterkläger bestimmt. Der Pensionär aus Baden-Württemberg verklagt den Konzern auf mehr als 1,2 Millionen Euro, die er bei seinem Investment in Telekom-Aktien verloren hat. Anhand des repräsentativen Falles wird das OLG in einer mündlichen Verhandlung wichtige Rechtsfragen vorab klären, bevor der eigentliche Prozess in erster Instanz fortgesetzt wird. Der Termin für die Verhandlung sei noch völlig unklar, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. An dem Verfahren Beteiligte rechnen mit einer Vorladung für den späten Herbst.
Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten. Grundlage der "Zwischenrunde" beim Oberlandesgericht ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das zur Bündelung von solchen Massenklagen entworfen wurde. Rund 17.000 Aktionäre fordern in 2500 Klagen von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste, weil angeblich zu den verschiedenen Börsengängen des Unternehmens fehlerhafte Angaben gemacht worden seien. Das Landgericht hatte errechnet, dass die Bearbeitung der Fälle ohne Musterklage bis zu 15 Jahre in Anspruch nehmen würde.
Vertreten wird der Musterkläger von der Tübinger Rechtsanwaltskanzlei Tilp, die insgesamt mehr als 300 Mandanten in dem Rechtsstreit betreut. "Unser Mandant hätte von einem Erwerb der Telekom-Aktien abgesehen, wenn er ordnungsgemäß vom Emittenten informiert worden wäre", sagte die zuständige Rechtsanwältin Petra Dietenmaier am Montag. Nach Angaben des Gerichts fiel die Wahl auf den Pensionär, weil sein Fall verschiedene Fragestellungen des Themenkomplexes abdecke und es sich außerdem um einen recht hohen Streitwert handele. Diese erste Musterklage bezieht sich auf den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000, für die klagenden Anleger der zweiten, 1999 ausgegebenen Aktientranche wird in den nächsten Wochen ebenfalls mit einer Vorlage beim Oberlandesgericht und der Ernennung eines weiteren Musterklägers gerechnet.
Als problematisch gilt, dass die übrigen Kläger der Musterklage als "Beigeladene" beitreten oder aber ihre Ansprüche fallen lassen müssen. Klagen sie weiter, tragen die nach eigenem Bekunden von der Telekom Geschädigten steigende oder zumindest unkalkulierbare Kostenrisiken mit, zum Beispiel für aufwendige Gutachten. Auch mit der Musterklage kann sich das Verfahren über mehrere Jahre und drei Instanzen hinziehen. Etliche Aktionärsschützer stehen dem Gesetz daher kritisch gegenüber.
Das einst als "Volksaktie" gepriesene Papier der Deutschen Telekom machte den enttäuschten Anlegern keine Freude. Dem Höchststand von 103,40 Euro im März 2000 folgte ein tiefer Sturz, von dem sich die Aktie bis heute nicht erholt hat. Am Montagmittag lag der Kurs bei 12,14 Euro. Normalerweise haben Anleger das Kursrisiko selbst zu tragen. Die klagenden Aktionäre werfen der Telekom jedoch unter anderem vor, den Immobilienbesitz des Unternehmens anfangs falsch bewertet zu haben. Eine Wertberichtigung des Bestands im Februar 2001 beschleunigte den Niedergang des Aktienkurses. (dpa) / (jk/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76175
sollten se mal Ron Sommer gleich mit verklagen
wie hat er doch gesagt
die Delekom ist so sicher wie eine Rente
die Delekom hat ein Riesenpotential ( da war se bei 60 Euro )
na und Blackstone hat er nun auch noch in den deutschen Michel reingetrieben
wie hat er doch gesagt
die Delekom ist so sicher wie eine Rente
die Delekom hat ein Riesenpotential ( da war se bei 60 Euro )
na und Blackstone hat er nun auch noch in den deutschen Michel reingetrieben
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.254.758 von CaptainProton am 31.07.06 14:47:11na dann ist ja endlich die Unsicherheit aus der Aktie raus
und wir lesen nun 15 Jahre lang über den Prozess im Sommerloch ...
bcs irgendwie wir müssen das Sommerloch füllen
und wir lesen nun 15 Jahre lang über den Prozess im Sommerloch ...
bcs irgendwie wir müssen das Sommerloch füllen
tja ich wüsste schon wie wir das Ding geflickt bekommen,
Sommer braucht Hilfe von seinem Freund Eichel
Armes Deutschland die Aktioäre werden wohl immer sagen, hätte ich den Prospekt verstanden, nachdem meine Aktie gefallen ist, ich hätte sie niemals gekauft
bcs
Sommer braucht Hilfe von seinem Freund Eichel
Armes Deutschland die Aktioäre werden wohl immer sagen, hätte ich den Prospekt verstanden, nachdem meine Aktie gefallen ist, ich hätte sie niemals gekauft
bcs
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.255.243 von Hanie500 am 31.07.06 15:18:53"die Delekom ist so sicher wie eine Rente"
Er hat halt gemeint wie eine BfA-Rente
Er hat halt gemeint wie eine BfA-Rente
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.256.223 von Teufelstaube am 31.07.06 16:10:58da hat er ja recht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.256.223 von Teufelstaube am 31.07.06 16:10:58
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