SVE...20% unter Wert (Seite 32)
eröffnet am 13.09.06 19:22:51 von
neuester Beitrag 23.04.24 23:38:08 von
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Ja hallo erstmal ...........
Tja das wird nun erstmal teuer Aber ich denke später freuen wir uns um so mehr
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.527.221 von tonisoprano am 15.05.10 23:18:50Ups, das wird vorerst mal teuer werden ... zumindest gemessen am NAV. Der Abfindungspreis von Computerlinks liegt nur bei 16.54 (und damit 20% unter dem Börsenkurs...) Für die Shareholder Value bedeutet das, dass ab dem Squeeze out gegenüber der letzten NAV-Meldung vom 30. April vermutlich fast 700 Tsd. Euro oder 1 Euro je Aktie sich verflüchtigt haben wird.
Mich wundert, dass da der Kurs noch nicht reagiert hat und so hoch bleibt ..... trotz beängstigendem Orderbuch mit extem hohen Angeboten (allerdings zu unrealistischen Kursen).
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Montag, den 28. Juni 2010, um 10.00 Uhr,
im Holiday Inn Munich – City Centre, Hochstraße 3, 81669 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
2.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
3.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
4.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft auf die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG
Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 177836 (nachfolgend auch „CSS GmbH“), hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass ihr 6.857.809 der insgesamt 7.206.270 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gehören. Das entspricht rund 95,16% und somit mehr als 95 % des Grundkapitals der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft“). Die CSS GmbH ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG und hat verlangt, dass die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Die CSS GmbH hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 16,54 je auf den Inhaber lautender Stückaktie festgelegt.
Die CSS GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft eine Erklärung der Sal. Oppenheim jr. & Cie AG & Co. KGaA übermittelt, mit der die Sal. Oppenheim jr. & Cie AG & Co. KGaA die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der CSS GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übergegangene Aktie zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der CSS GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 16,54 je auf den Inhaber lautender Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 auf den Hauptaktionär CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH übertragen.“
In einem schriftlichen Bericht vom 6. Mai 2010 an die Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft hat die CSS GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, die das Landgericht München I durch Beschluss vom 16. Februar 2010 zum sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG), hat die Angemessenheit der von der CSS GmbH festgelegten Barabfindung geprüft und bestätigt und hierüber am 7. Mai 2010 einen Prüfungsbericht erstattet.
Unterlagen:
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft ausliegen werden, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.computerlinks.de/hv abrufbar:
•
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009,
•
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
•
die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft sowie die zusammengefassten Lageberichte für die COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und den Konzern, jeweils für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009,
•
der von der CSS GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Bericht über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft sowie der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 16,54 einschließlich seiner Anlagen:
―
Übertragungsverlangen der CSS GmbH vom 10. Februar 2010,
―
Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfer Steuerberater vom 6. Mai 2010 zum Unternehmenswert der COMPUTERLINKS AG zum 28. Juni 2010,
―
konkretisiertes Übertragungsverlangen der CSS GmbH vom 6. Mai 2010,
―
Gewährleistungserklärung der Sal. Oppenheim jr. & Cie AG & Co. KGaA gemäß § 327b Abs. 3 AktG,
―
Beschluss des Landgerichts München I vom 16. Februar 2010 über die Bestellung der Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum sachverständigen Prüfer nach § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG,
•
der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht München I bestellten sachverständigen Prüfers Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg vom 7. Mai 2010.
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Für die Berechtigung reicht ein in Textform sowie in deutscher oder in englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 7. Juni 2010, 0.00 Uhr.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 21. Juni 2010, 24.00 Uhr unter der folgenden Adresse zugehen:
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
c/o BayernLB
dwpbank WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: +49 (0) 89 - 588 00 5014
E-Mail: hauptversammlungen@dwpbank.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes zu sorgen und empfehlen ihnen daher, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte:
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Formulare zur Vollmachtserteilung sind jeder Eintrittskarte beigefügt und werden zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
Investor Relations
Stefan-George-Ring 23
81929 München
Telefax: +49 (0) 89 - 930 99 187
E-Mail: investor-relations@computerlinks.de
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer der diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
München, im Mai 2010
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
Mich wundert, dass da der Kurs noch nicht reagiert hat und so hoch bleibt ..... trotz beängstigendem Orderbuch mit extem hohen Angeboten (allerdings zu unrealistischen Kursen).
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Montag, den 28. Juni 2010, um 10.00 Uhr,
im Holiday Inn Munich – City Centre, Hochstraße 3, 81669 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
2.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
3.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
4.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft auf die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG
Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 177836 (nachfolgend auch „CSS GmbH“), hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass ihr 6.857.809 der insgesamt 7.206.270 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gehören. Das entspricht rund 95,16% und somit mehr als 95 % des Grundkapitals der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft“). Die CSS GmbH ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG und hat verlangt, dass die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Die CSS GmbH hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 16,54 je auf den Inhaber lautender Stückaktie festgelegt.
Die CSS GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft eine Erklärung der Sal. Oppenheim jr. & Cie AG & Co. KGaA übermittelt, mit der die Sal. Oppenheim jr. & Cie AG & Co. KGaA die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der CSS GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übergegangene Aktie zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der CSS GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 16,54 je auf den Inhaber lautender Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 auf den Hauptaktionär CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH übertragen.“
In einem schriftlichen Bericht vom 6. Mai 2010 an die Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft hat die CSS GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, die das Landgericht München I durch Beschluss vom 16. Februar 2010 zum sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG), hat die Angemessenheit der von der CSS GmbH festgelegten Barabfindung geprüft und bestätigt und hierüber am 7. Mai 2010 einen Prüfungsbericht erstattet.
Unterlagen:
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft ausliegen werden, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.computerlinks.de/hv abrufbar:
•
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009,
•
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
•
die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft sowie die zusammengefassten Lageberichte für die COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und den Konzern, jeweils für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009,
•
der von der CSS GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Bericht über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft sowie der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 16,54 einschließlich seiner Anlagen:
―
Übertragungsverlangen der CSS GmbH vom 10. Februar 2010,
―
Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfer Steuerberater vom 6. Mai 2010 zum Unternehmenswert der COMPUTERLINKS AG zum 28. Juni 2010,
―
konkretisiertes Übertragungsverlangen der CSS GmbH vom 6. Mai 2010,
―
Gewährleistungserklärung der Sal. Oppenheim jr. & Cie AG & Co. KGaA gemäß § 327b Abs. 3 AktG,
―
Beschluss des Landgerichts München I vom 16. Februar 2010 über die Bestellung der Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum sachverständigen Prüfer nach § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG,
•
der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht München I bestellten sachverständigen Prüfers Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg vom 7. Mai 2010.
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Für die Berechtigung reicht ein in Textform sowie in deutscher oder in englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 7. Juni 2010, 0.00 Uhr.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 21. Juni 2010, 24.00 Uhr unter der folgenden Adresse zugehen:
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
c/o BayernLB
dwpbank WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: +49 (0) 89 - 588 00 5014
E-Mail: hauptversammlungen@dwpbank.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes zu sorgen und empfehlen ihnen daher, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte:
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Formulare zur Vollmachtserteilung sind jeder Eintrittskarte beigefügt und werden zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
Investor Relations
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81929 München
Telefax: +49 (0) 89 - 930 99 187
E-Mail: investor-relations@computerlinks.de
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer der diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
München, im Mai 2010
COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
Noch wer in der Aktie aktiv
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.450.219 von Virtue am 25.11.09 09:30:04Schade ist es besonders für uns Aktionäre.....den ich bin so unverschämdt ich will steigende Kurse und ne gute Dividende haben
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.447.859 von Schokoladenpudding am 24.11.09 19:44:28Ich sehe auch keinen großen Unterschied. Bisher hat Fischer doch auch schon die Anlagepolitik bestimmt, jetzt ist er wenigstens auch offiziell in der Verantwortung.
Ich denke, dass Bienbeck aus wirtschaftlichen Gründen abgelöst wurde. Die wirtschaftliche Lage bei der Shareholder Management AG (nicht Beteiligungs-AG) kann sich ja nicht gerade positiv darstellen.
- Aus der SVB AG bekommen die wohl 1% der Assets d.h. beim derzeitigen NAV vermutlich so ca. 150 Tsd. Euro pro Jahr.
- Dann managen die noch einen Stiftungs-Fonds (A0M8HD)- der hatte Mitte 2008 ein Volumen von 10 Mio. - das sind heute sicher nur noch 7 Mio. - ergibt damit geschätzt nochmals 70 Tsd. Euro
- Und dann managen die noch die Share Value Stiftung. Falls von dort nochmals 100 Tsd. anfallen ist das sicher schon optimistisch geschätzt.
In Summe sind das gut 300 Tsd. Euro Umsatz für diese Gesellschaft. Wenn dafür der Geschäftsbetrieb mit 5 Personen - davon die Vorstände Sachs, Bienbeck und Fischer - unterhalten soll, kann für jeden Einzelnen nicht viel überig bleiben. Da kann ich gut nachvollziehen, dass man auf Bienbeck verzichtet.
Die brauchen halt auch Performance-Fees - aber bis dahin wird noch einiges Wasser den Rhein hinunterlaufen - leider für uns Investoren
Ich denke, dass Bienbeck aus wirtschaftlichen Gründen abgelöst wurde. Die wirtschaftliche Lage bei der Shareholder Management AG (nicht Beteiligungs-AG) kann sich ja nicht gerade positiv darstellen.
- Aus der SVB AG bekommen die wohl 1% der Assets d.h. beim derzeitigen NAV vermutlich so ca. 150 Tsd. Euro pro Jahr.
- Dann managen die noch einen Stiftungs-Fonds (A0M8HD)- der hatte Mitte 2008 ein Volumen von 10 Mio. - das sind heute sicher nur noch 7 Mio. - ergibt damit geschätzt nochmals 70 Tsd. Euro
- Und dann managen die noch die Share Value Stiftung. Falls von dort nochmals 100 Tsd. anfallen ist das sicher schon optimistisch geschätzt.
In Summe sind das gut 300 Tsd. Euro Umsatz für diese Gesellschaft. Wenn dafür der Geschäftsbetrieb mit 5 Personen - davon die Vorstände Sachs, Bienbeck und Fischer - unterhalten soll, kann für jeden Einzelnen nicht viel überig bleiben. Da kann ich gut nachvollziehen, dass man auf Bienbeck verzichtet.
Die brauchen halt auch Performance-Fees - aber bis dahin wird noch einiges Wasser den Rhein hinunterlaufen - leider für uns Investoren
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.447.859 von Schokoladenpudding am 24.11.09 19:44:28Wenn man sich den Kurs ansieht kann ich nur sagen viel schlechter kann der neue es auch nicht machen
Rückschritt! Frank Fischer ist.. naja ich sag nix..
DGAP-News : Shareholder Value Beteiligungen AG: Veränderung im Vorstand
Shareholder Value Beteiligungen AG / Personalie
24.11.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Shareholder Value Beteiligungen AG
Veränderung im Vorstand
Frankfurt am Main, 24.11.2009 - Die Shareholder Value Beteiligungen AG (WKN
605996), ein Spezialist für Investments in Nebenwerte und
Sondersituationen, baut sein Führungsteam um. In seiner Sitzung am 23.
November 2009 hat der Aufsichtsrat Frank Fischer mit Wirkung vom 1. Januar
2010 zum Vorstandsmitglied bestellt. Er löst damit Ralph Bieneck ab. Reiner
Sachs bleibt zweiter Vorstand.
Frank Fischer ist seit vier Jahren Vorstandsmitglied und CIO (Chief
Investment Officer) der Shareholder Value Management AG. Er begleitet die
Shareholder Value Beteiligungen AG seit der Gründung und war von 2000 bis
2006 deren Aufsichtsratsvorsitzender. Fischer hat bisher schon die
Shareholder Value Beteiligungen AG bei Investmententscheidungen beraten.
Ralph Bieneck wird sein Amt als Vorstandsmitglied der Shareholder Value
Beteiligungen AG zum Ablauf des 31. Dezember 2009 niederlegen, um sich
neuen Aufgaben zu widmen. 'Der Aufsichtsrat bedauert diesen Schritt, hat
dem Wunsch aber entsprochen', erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende der
Shareholder Value Beteiligungen AG, Dr. Michael R. Drill. 'Wir danken Herrn
Bieneck für seine Leistung und seinen Einsatz für die Gesellschaft sowie
für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft
alles Gute.'
Ralph Bieneck hat dem Vorstand der Shareholder Value Beteiligungen AG seit
der Gründung vor neun Jahren angehört und in diesen Jahren den Aufbau und
die Entwicklung des Unternehmens entscheidend mit verantwortet und mit
begleitet. Er bleibt der Gesellschaft auch weiterhin in beratender Funktion
verbunden.
24.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Shareholder Value Beteiligungen AG
Schaumainkai 91
60596 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 (0)69-6698-3011
Fax: +49 (0)69- 6698-3016
E-Mail: Reiner.Sachs@shareholdervalue.de
Internet: www.shareholdervalue.de
ISIN: DE0006059967
WKN: 605996
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Entry Standard
in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Shareholder Value Beteiligungen AG / Personalie
24.11.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Shareholder Value Beteiligungen AG
Veränderung im Vorstand
Frankfurt am Main, 24.11.2009 - Die Shareholder Value Beteiligungen AG (WKN
605996), ein Spezialist für Investments in Nebenwerte und
Sondersituationen, baut sein Führungsteam um. In seiner Sitzung am 23.
November 2009 hat der Aufsichtsrat Frank Fischer mit Wirkung vom 1. Januar
2010 zum Vorstandsmitglied bestellt. Er löst damit Ralph Bieneck ab. Reiner
Sachs bleibt zweiter Vorstand.
Frank Fischer ist seit vier Jahren Vorstandsmitglied und CIO (Chief
Investment Officer) der Shareholder Value Management AG. Er begleitet die
Shareholder Value Beteiligungen AG seit der Gründung und war von 2000 bis
2006 deren Aufsichtsratsvorsitzender. Fischer hat bisher schon die
Shareholder Value Beteiligungen AG bei Investmententscheidungen beraten.
Ralph Bieneck wird sein Amt als Vorstandsmitglied der Shareholder Value
Beteiligungen AG zum Ablauf des 31. Dezember 2009 niederlegen, um sich
neuen Aufgaben zu widmen. 'Der Aufsichtsrat bedauert diesen Schritt, hat
dem Wunsch aber entsprochen', erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende der
Shareholder Value Beteiligungen AG, Dr. Michael R. Drill. 'Wir danken Herrn
Bieneck für seine Leistung und seinen Einsatz für die Gesellschaft sowie
für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft
alles Gute.'
Ralph Bieneck hat dem Vorstand der Shareholder Value Beteiligungen AG seit
der Gründung vor neun Jahren angehört und in diesen Jahren den Aufbau und
die Entwicklung des Unternehmens entscheidend mit verantwortet und mit
begleitet. Er bleibt der Gesellschaft auch weiterhin in beratender Funktion
verbunden.
24.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Shareholder Value Beteiligungen AG
Schaumainkai 91
60596 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 (0)69-6698-3011
Fax: +49 (0)69- 6698-3016
E-Mail: Reiner.Sachs@shareholdervalue.de
Internet: www.shareholdervalue.de
ISIN: DE0006059967
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in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 38.234.156 von houritsuka am 22.10.09 17:57:43Nach oben passiert leider nicht viel
07.03.24 · EQS Group AG · Shareholder Value Beteiligungen |
04.03.24 · EQS Group AG · Shareholder Value Beteiligungen |
01.03.24 · EQS Group AG · Shareholder Value Beteiligungen |
01.03.24 · EQS Group AG · Shareholder Value Beteiligungen |
01.03.24 · EQS Group AG · Shareholder Value Beteiligungen |
01.03.24 · EQS Group AG · Shareholder Value Beteiligungen |
08.12.23 · EQS Group AG · Shareholder Value Beteiligungen |
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