Deutsche Bank vor neuem All-Time-High (Seite 9176)
eröffnet am 06.10.06 01:08:13 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.886.462 von FrankHerres am 31.08.09 16:20:17Vermutlich trennen sich die Vorstände nicht ohne Grund von ihren Positionen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.884.977 von codiman am 31.08.09 13:33:14das ist dann eine günstige Gelegenheit
einzusteigen.
Ansonsten habe ich keine Angst davor
Gelb Schwarz halte ich für schlimmer
einzusteigen.
Ansonsten habe ich keine Angst davor
Gelb Schwarz halte ich für schlimmer
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.883.340 von cagara am 31.08.09 09:54:52lass das investieren
und überweise es gleich auf
mein Konto
und überweise es gleich auf
mein Konto
31.08.2009 14:19
ROUNDUP: Medienunternehmer Kirch mit Etappensieg gegen Deutsche Bank
In der Dauerfehde gegen die Deutsche Bank <DBK.ETR> haben der Medienunternehmer Leo Kirch und seine Unterstützer wieder einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Frankfurt erklärte sieben Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom Mai 2008 für nichtig (Az 3-05 O 115/08). Die Einladung zur Hauptversammlung sei formal fehlerhaft gewesen, lautet die am Montag bekanntgewordene Begründung. Geklagt hatten neun Aktionäre, darunter Kirch.
Der Medienunternehmer führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit Deutschlands größter Bank, weil er sie für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich macht. Dabei hatte er vor Gericht in einigen Verfahren recht bekommen, aber auch Niederlagen einstecken müssen.
BERUFUNG ANGEKÜNDIGT
Die Deutsche Bank kündigte auf Anfrage an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und sieht sich durch zwei frühere Urteile im Recht. Denn bislang haben die Gerichte in diesem Fall keine einheitliche Haltung vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits in zwei Entscheidungen vom Oktober 2008 und Juni 2009 klar gemacht, dass die Einladung zur Hauptversammlung 2008 den gesetzlichen Anforderungen genüge. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird", sagte ein Deutsche Bank- Sprecher.
Nach Ansicht des Landgerichts sind alle angefochtenen Punkte der Tagesordnung der Hauptversammlung ungültig. Dazu gehört die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 2007, die Wahl des Aufsichtsrates sowie die Schaffung neuen Kapitals. "Die Voraussetzungen für die Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre entsprachen nicht den gesetzlichen Bedingungen", sagte ein Gerichtssprecher.
MEHRERE VERFAHREN
Kirch überzieht die Bank seit Jahren mit Klagen. Auch gegen die Hauptversammlung 2009 ist noch ein Verfahren beim Frankfurter Landgericht anhängig, in dem es um die Verletzung von Auskunftspflichten geht. Erst im Juni waren die Aktionäre rund um Kirch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, Beschlüsse der Hauptversammlung 2004 anzufechten.
Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert hatte. Dass Kirch dafür grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank zusteht, hatte der BGH im Jahr 2006 festgestellt./mt/DP/stw
ISIN DE0005140008
AXC0144 2009-08-31/14:19
© 2009 dpa-AFX
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ROUNDUP: Medienunternehmer Kirch mit Etappensieg gegen Deutsche Bank
In der Dauerfehde gegen die Deutsche Bank <DBK.ETR> haben der Medienunternehmer Leo Kirch und seine Unterstützer wieder einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Frankfurt erklärte sieben Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom Mai 2008 für nichtig (Az 3-05 O 115/08). Die Einladung zur Hauptversammlung sei formal fehlerhaft gewesen, lautet die am Montag bekanntgewordene Begründung. Geklagt hatten neun Aktionäre, darunter Kirch.
Der Medienunternehmer führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit Deutschlands größter Bank, weil er sie für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich macht. Dabei hatte er vor Gericht in einigen Verfahren recht bekommen, aber auch Niederlagen einstecken müssen.
BERUFUNG ANGEKÜNDIGT
Die Deutsche Bank kündigte auf Anfrage an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und sieht sich durch zwei frühere Urteile im Recht. Denn bislang haben die Gerichte in diesem Fall keine einheitliche Haltung vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits in zwei Entscheidungen vom Oktober 2008 und Juni 2009 klar gemacht, dass die Einladung zur Hauptversammlung 2008 den gesetzlichen Anforderungen genüge. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird", sagte ein Deutsche Bank- Sprecher.
Nach Ansicht des Landgerichts sind alle angefochtenen Punkte der Tagesordnung der Hauptversammlung ungültig. Dazu gehört die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 2007, die Wahl des Aufsichtsrates sowie die Schaffung neuen Kapitals. "Die Voraussetzungen für die Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre entsprachen nicht den gesetzlichen Bedingungen", sagte ein Gerichtssprecher.
MEHRERE VERFAHREN
Kirch überzieht die Bank seit Jahren mit Klagen. Auch gegen die Hauptversammlung 2009 ist noch ein Verfahren beim Frankfurter Landgericht anhängig, in dem es um die Verletzung von Auskunftspflichten geht. Erst im Juni waren die Aktionäre rund um Kirch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, Beschlüsse der Hauptversammlung 2004 anzufechten.
Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert hatte. Dass Kirch dafür grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank zusteht, hatte der BGH im Jahr 2006 festgestellt./mt/DP/stw
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Das ist übrigens ein weiterer Grund, warum es bergab geht ...
News - 31.08.09 14:19
ROUNDUP: Medienunternehmer Kirch mit Etappensieg gegen Deutsche Bank
FRANKFURT (dpa-AFX) - In der Dauerfehde gegen die Deutsche Bank haben der Medienunternehmer Leo Kirch und seine Unterstützer wieder einen Etappensieg errungen.
Das Landgericht Frankfurt erklärte sieben Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom Mai 2008 für nichtig (Az 3-05 O 115/08). Die Einladung zur Hauptversammlung sei formal fehlerhaft gewesen, lautet die am Montag bekanntgewordene Begründung. Geklagt hatten neun Aktionäre, darunter Kirch.
Der Medienunternehmer führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit Deutschlands größter Bank, weil er sie für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich macht. Dabei hatte er vor Gericht in einigen Verfahren recht bekommen, aber auch Niederlagen einstecken müssen.
BERUFUNG ANGEKÜNDIGT
Die Deutsche Bank kündigte auf Anfrage an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und sieht sich durch zwei frühere Urteile im Recht.
Denn bislang haben die Gerichte in diesem Fall keine einheitliche Haltung vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits in zwei Entscheidungen vom Oktober 2008 und Juni 2009 klar gemacht, dass die Einladung zur Hauptversammlung 2008 den gesetzlichen Anforderungen genüge. 'Wir sind daher zuversichtlich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird', sagte ein Deutsche Bank- Sprecher.
Nach Ansicht des Landgerichts sind alle angefochtenen Punkte der Tagesordnung der Hauptversammlung ungültig. Dazu gehört die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 2007, die Wahl des Aufsichtsrates sowie die Schaffung neuen Kapitals. 'Die Voraussetzungen für die Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre entsprachen nicht den gesetzlichen Bedingungen', sagte ein Gerichtssprecher.
MEHRERE VERFAHREN
Kirch überzieht die Bank seit Jahren mit Klagen. Auch gegen die Hauptversammlung 2009 ist noch ein Verfahren beim Frankfurter Landgericht anhängig, in dem es um die Verletzung von Auskunftspflichten geht. Erst im Juni waren die Aktionäre rund um Kirch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, Beschlüsse der Hauptversammlung 2004 anzufechten.Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert hatte. Dass Kirch dafür grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank zusteht, hatte der BGH im Jahr 2006 festgestellt
News - 31.08.09 14:19
ROUNDUP: Medienunternehmer Kirch mit Etappensieg gegen Deutsche Bank
FRANKFURT (dpa-AFX) - In der Dauerfehde gegen die Deutsche Bank haben der Medienunternehmer Leo Kirch und seine Unterstützer wieder einen Etappensieg errungen.
Das Landgericht Frankfurt erklärte sieben Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom Mai 2008 für nichtig (Az 3-05 O 115/08). Die Einladung zur Hauptversammlung sei formal fehlerhaft gewesen, lautet die am Montag bekanntgewordene Begründung. Geklagt hatten neun Aktionäre, darunter Kirch.
Der Medienunternehmer führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit Deutschlands größter Bank, weil er sie für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich macht. Dabei hatte er vor Gericht in einigen Verfahren recht bekommen, aber auch Niederlagen einstecken müssen.
BERUFUNG ANGEKÜNDIGT
Die Deutsche Bank kündigte auf Anfrage an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und sieht sich durch zwei frühere Urteile im Recht.
Denn bislang haben die Gerichte in diesem Fall keine einheitliche Haltung vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits in zwei Entscheidungen vom Oktober 2008 und Juni 2009 klar gemacht, dass die Einladung zur Hauptversammlung 2008 den gesetzlichen Anforderungen genüge. 'Wir sind daher zuversichtlich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird', sagte ein Deutsche Bank- Sprecher.
Nach Ansicht des Landgerichts sind alle angefochtenen Punkte der Tagesordnung der Hauptversammlung ungültig. Dazu gehört die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 2007, die Wahl des Aufsichtsrates sowie die Schaffung neuen Kapitals. 'Die Voraussetzungen für die Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre entsprachen nicht den gesetzlichen Bedingungen', sagte ein Gerichtssprecher.
MEHRERE VERFAHREN
Kirch überzieht die Bank seit Jahren mit Klagen. Auch gegen die Hauptversammlung 2009 ist noch ein Verfahren beim Frankfurter Landgericht anhängig, in dem es um die Verletzung von Auskunftspflichten geht. Erst im Juni waren die Aktionäre rund um Kirch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, Beschlüsse der Hauptversammlung 2004 anzufechten.Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert hatte. Dass Kirch dafür grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank zusteht, hatte der BGH im Jahr 2006 festgestellt
Und weiter trennen sich Vorstände von Beständen:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14823678…
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14823764…
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14823764…
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14823678…
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14823764…
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14823764…
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.886.129 von ficus_carica am 31.08.09 15:48:53bzw. zock doch mit der conergy ....
Macht ein Kumpel von mir auch ....
Macht ein Kumpel von mir auch ....
HV-Beschlüsse sollen angeblich ungültig sein.
Das würde den Druck von der Aktie wegen evt. KE nehmen.
Andererseits wirft es Fragen zur Bank/en-Übernahme auf.
Das würde den Druck von der Aktie wegen evt. KE nehmen.
Andererseits wirft es Fragen zur Bank/en-Übernahme auf.
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04.05.24 · BörsenNEWS.de · Deutsche Bank |
04.05.24 · wO Chartvergleich · American Express |
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