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    Erbschaftssteuer bei Wohnsitzwechsel nach Österreich ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.06 17:42:25 von
    neuester Beitrag 20.11.06 13:28:16 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.094.978
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      schrieb am 16.11.06 17:42:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      folgende Fallkonstellation interessiert mich:

      Ein Anleger hat in Österreich ein Guthaben von 1 Mio. Euro angelegt. Daneben hat er noch eine Immobilie in Deutschland, die ca. 0,5 Mio. wert ist.
      Jetzt verlegt er seinen (Haupt-)Wohnsitz nach Österreich.
      Für die Zinserträge werden 25% Abgeltungssteuer berechnet und bezahlt.
      Irgendwann verstirbt der Anleger.

      Erben sind seine Söhne, einer lebt in Österreich und einer in Deutschland.

      Fällt Erbschaftssteuer für den österreichischen Sohn an?
      Und die gleiche Frage für den deutschen Sohn?

      Vielen Dank!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 20:47:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.463.475 von ReneBanker am 16.11.06 17:42:25Für den österreichischen fällt Erbschaftssteuer für die Immobilie an. Keine Ahnung, wieviel das bei einer ausländischen Immobilie ist - im Inland geht es nach dem Einheitswert, also weit unter Verkehrswert.

      Die Guthaben sind für ihn mit der Kest endbesteuert, da kommt nichts mehr.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 12:45:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.469.177 von big_mac am 16.11.06 20:47:21Hallo big_mac,
      wie sieht es mit dem "deutschen" Sohn bezüglich der Kontoguthaben aus?

      Rene
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 15:44:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.482.828 von ReneBanker am 17.11.06 12:45:41Hallo ReneBanker,

      für den "deutschen" Sohn entsteht eine Steuerpflicht (aber Freibeträge beachten!), weil er in Deutschland sehr wahrscheinlich seinen Wohnsitz hat.

      Grüße,

      christopherm
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 16:24:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.482.828 von ReneBanker am 17.11.06 12:45:41der deutsche Sohn ist in Deutschland steuerpflichtig - und da habe ich keine Ahnung.

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      Avatar
      schrieb am 17.11.06 16:56:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, wenn man sich vorher rechtzeitig informiert. Bei der geschilderten Nachlassgröße kann sich das rentieren.
      http://www.highlights-magazin.de/index.php?id=11,114,0,0,1,0
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 17:11:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 13:28:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.489.134 von NATALY am 17.11.06 17:11:19Hallo Nataly,
      vielen Dank für die Links - den ersten kannte ich bereits, wurde dort aber durch die Beschreibung im ersten Absatz (bezog sich auf CH) etwas verwirrt.
      Der zweite Artikel (FAZ) ist klarer, wobei mich nun vor allem die folgende Aussage darin interessiert:
      "...In Deutschland fällt keine Steuer an - sofern das Geld im Nachbarland verbleibt."

      Folgende Fragen dazu:
      1. Wenn die Erben in D leben, fällt in D also keine Erbschaftssteuerpflicht und kein Progressionsvorbehalt an?
      2. Wie lange muß das Geld in A bleiben und was passiert, wenn das nach einem halben Jahr nach D überwiesen wird (dann in D oder A steuerpflichtig)?

      Danke und schönen Wochenanfang!

      Rene


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