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    0% Aktienbesteuerung in Holland und Belgien? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.05.07 14:10:40 von
    neuester Beitrag 03.09.07 17:18:50 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.126.950
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      Avatar
      schrieb am 06.05.07 14:10:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der heutigen Ausgabe der WELT AM SONNTAG findet sich ein längerer Artikel zur 25%Abgeltungssteuer, die Aktionäre künftig strafen soll.

      Daneben unter der Überschrift "Die deutsche Abgeltungssteuer im internationalen Vergleich" eine Graphik, in der es unter anderem heißt:

      Belgien: Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich steuerfrei

      Niederlande: private Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich steuerfrei

      Stimmt das?

      Ich bin schon einige Zeit im Web rumgeturnt, um Informationen über die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Nachbarländern zu finden - mit magerem Ergebnis.

      Wenn jemand diesbezüglich über verifizierbare Informationen verfügt resp. Links hier reinstellen kann, ist dies sicher von allgemeinem Interesse.

      procedo
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 16:06:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe ein bißchen rumgegoogelt.

      Die Angaben aus der WELT AM SONNTAG stammen offenbar aus einem Brief des "Bundesverband Investment und Asset Management e.V." an den Finanzausschuß des Deutschen Bundestages, in dem dieser versucht, Einfluss zu nehmen.

      http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/anhoerungen/057/Stel…

      Interessant, schon mal eine Quellenangabe zu haben.

      Wäre schön, wenn es noch detailliertere Angaben zu dem Thema gäbe....
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 16:31:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.167.455 von procedo am 06.05.07 14:10:40Hallo,

      ja, das stimmt in Belgien, Holland, Luxemburg sind Spekulationsgewinne auf alle Güter und Wertpapiere grundsätzlich steuerfrei.
      Das selbe gilt auch für die schöne Schweiz, da gibts für alle, deren Hauptwohnsitz noch viel bessere ganz legale Steuerersparnisse, da nahc schweizer Steuerrecht nur Einkommen der besteuerung unterliegen, die in der Schweiz erwirtschaftet wurden.
      Wenn man also in der Schweiz wohnt und ausländische Anleihen (Emitenten sind außerhalb der Schweiz) besitzt oder nichtschweizer Aktien, dann sind auch die Zinsen /dividenden alle steuerfrei, auch sonstiges Einkommen aus nichtschweizerischen Immos und Besitz von Firmen.
      Man zahlt dann die sogenannte Wohnsteuer, die sich aus dem Jahresmietwert der bewohnten Immo errechnet bzw. in dieser Höhe sich bemißt.
      Auch wenn man wählt, nach seinem tatsächlichem Einkommen besteuert zu werden, sind die Steuern wesentlich geringer als im Abzockerland Deutsdchland, der Steuerhöchstsatz für alle 3 Körperschaften zusammen beträgt kaum mehr als 25% , je nach Kanton und Gemeinde.
      Allerdings sind die Immopreise bzw. die Mieten gegenüber D. sehr hoch, nach meinen Recherchen mind. das Doppelte für vergleichbare WE´s oder Häuser.
      Kein Wunder denn aus ganz Resteuropa drängt das flexible und nicht ganz unvermögende Bürgertum dorthin.
      Allerdings genießen Deutsche in der Schweiz generell einen schlechten Ruf.
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 16:32:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      In der Schweiz sind private Veräußerungsgeschäfte auf jeden Fall steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 16:38:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja, bloß ist es schwierig, sich in der Schweiz niederzulassen, wenn man nicht sehr(!) vermögend ist.

      Daher richten sich meine Planungen für einen potentiellen Wohnsitzwechsel mehr auf BeNeLux

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      Avatar
      schrieb am 06.05.07 16:52:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.170.566 von procedo am 06.05.07 16:38:36Die Zeiten sind lange vorbei. Jeder kann mittlerweile in die Schweiz ziehen, der nicht gerade ein Sozialfall ist. Ein Nachweis eines regelmäßigen Einkommens ist ausreichend.
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 16:55:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.170.433 von kaffeefan am 06.05.07 16:31:46Das mit den Häusern stimmt nur bedingt, bsw. in Ballungsgebieten wie Zürich. In Kreuzlingen sind die Wohnkosten günstiger als im benachbarten Konstanz. Auch den schlechten Ruf kann ich so nicht bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 18:52:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.170.566 von procedo am 06.05.07 16:38:36Lebe und arbeite jetzt 9 Monate in Luzern. Kein Problem in der Schweiz Fuss zu fassen. Mittlerweile gibt es ja eine regelrechte Invasion/Flucht aus Deuitschland. Das die Deutschen hier nicht sonderlich beliebt sind kann ich zum Teil bestätigen. Kommt aber immer darauf an wie Du hier auftrittst. Würde aber mal eher sagen das ein Teil der Schweizer mit unserer Mentalität ein Problem haben. Aktiengewinne werden nicht besteuert.
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 21:41:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.170.827 von troi7 am 06.05.07 16:52:29So ist es, vorausgesetzt man wird in der neuen Heimat nicht selbst gleich zum Sozialfall, die Mieten und Kaufpreise sind jedenfalls selbst auf dem Land durchweg mind. doppelt so teuer.
      Kreuzlingen mag da wohl nur ein Sonderfall und auch nur im Vergleich zu Konstanz zu sein.
      Konstanz hat eine größere Uni und noch andere Hochschulen , ist keine Großstadt, so daß durch diesen studentendruck jedes Loch teuer vermietet werden kann was anderswo in D. leer steht.
      Konstanz kann man mit Tübingen gut vergleichen.


      Wer sich ein Bild vom Schweizer Immomarkt machen will:

      www.nzz.ch

      kann man Anzeigen aus der ganzen Schweiz lesen, teilweise mit Bildern.
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 22:20:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.169.924 von procedo am 06.05.07 16:06:02In Holland zahlt man pauschal 1,2 % Steuern auf sein Vermögen, egal ob man damit Gewinne oder Verluste macht. Dabei wird angenommen, dass man 4 % Rendite erzielt und diese wird pauschal mit 30 % versteuert.

      Ein solches System würde in Deutschland natürlich zum Aufstand führen.
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 10:28:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      sobald man ein paar trades mehr macht, ist man sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden voll steuerpflichtig soweit ich weiß.

      Dass private Veräußerungsgewinne in der Schweiz steuerfrei sein sollen, wäre mir auch neu.
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 11:00:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Freie Vorsorge



      Bei der Besteuerung von Bankprodukten ist zu unterscheiden zwischen Vermögensertrag und Kapitalgewinn.



      Vermögensertrag – steuerpflichtig





      Der Vermögensertrag stellt beim Bund und in den Kantonen Einkommen dar und unterliegt der Einkommens- und Verrechnungssteuer (35%). Im Einzelnen sind dies



      Zinsen aus Spar-, Einlage-, Depositen-, Kontokorrentguhaben, Lohnkonti



      Zinsen aus Darlehen



      Zinsen aus Obligationenanleihen



      Dividenden aus Aktien



      usw.




      Kapitalgewinn – steuerfrei





      Die Kapitalgewinne auf Wertschriften des Privatvermögens (z. B. Kursgewinne aus Aktien) sind in allen Kantonen sowie beim Bund steuerfrei, während Kapitalgewinne auf Wertschriften des Geschäftsvermögens steuerpflichtig sind.



      Kapitalanlagen – steuerpflichtig





      Die Kapitalanlagen (z. B. Aktien) sind zum Verkehrswert als Vermögen steuerbar. Auf dem Erwerb und auf der Veräusserung der meisten Kapitalanlagen ist die Emissionsabgabe oder die Umsatzabgabe geschuldet.

      http://www.winterthur-leben.ch/en/home/vorsorge-infocenter/v…
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 11:05:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn man allerdings sehr viele Transaktionen macht oder mit Fremdkapital arbeitet, kann der Gewinn steuerpflichtig sein:

      http://www.zkb.ch/tools/formhandler/bestellungen/private/pdf…

      (Seite 8 oben)

      Nach meinem Kenntnisstand sollen auch Sozialabgaben darauf anfallen.
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 11:07:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sorry, die Seitenangabe ist falsch. Seite 14 der Broschüre ist richtig.
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 11:11:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      12:31 09.02.2007 Vermögenserträge sind nicht gleich Vermögenserträge
      [Bild: Keystone] Vermögenserträge muss man versteuern, nur Kapitalgewinne sind steuerfrei. Deshalb ist es lohnend, beim Anlegen immer auch die Steuerfrage zu berücksichtigen.


      Dossier
      Steuertricks und Hilfe zur Steuererklärung

      Von Martin Vetterli

      An sich ist alles ganz einfach. Steuersparer investieren nach der Devise: die Zinserträge tief halten und möglichst grosse Kursgewinne einstreichen. Das funktioniert bestens bei Aktien, Wandelobligationen und erst recht Optionen - zumindest aus steuertechnischer Sicht. Doch spätestens seit Frühling 2000 wissen Anleger, dass genau diese Anlagen grosse Risiken bergen.

      Die Regelung, dass man auf Kapitalgewinne keine Einkommenssteuern bezahlen muss, gilt nur für Laien, nicht aber für Börsenprofis. Die Frage ist aber, wer als Börsenprofi gilt. Beim Bund und vielen Kantonen fällt unter diese Kategorie:

      wer als Wertschriftenhändler auftritt

      häufige und grosse Börsengeschäfte tätigt, beim Anlegen spezifische Berufskenntnisse einsetzt

      Börsengewinne sofort neu anlegt oder Börsengeschäfte auf Kredit oder fremde Rechnung macht
      In den Kantonen AI, AR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, TI, VD und VS genügt es, wenn ein einziges Kriterium erfüllt ist. Einzelne Kantone wenden diese Bestimmungen jedoch vergleichsweise lax an.

      Aktien statt Obligationen

      Steuerlich gesehen sind Anlagen in Aktien und in so genannte derivative Produkte interessant. Ganz im Gegensatz zu Obligationen: Hier fallen Zinserträge voll unter die Einkommenssteuer. Trotzdem lässt sich auch mit Oblis Steuern sparen, zum Beispiel mit Tiefzins- oder Franken- und Fremdwährungsoblis ausländischer Schuldner oder indem man die Obligation unmittelbar vor dem Zinstermin verkauft.

      Bei Anlagefonds verhält es sich gleich: Der Gewinnanteil ist steuerfrei, die Erträge sind dagegen steuerpflichtig. Neuerdings gilt diese Regelung beim Bund und in vielen Kantonen auch für Fonds nach luxemburgischem Recht (Sicav).

      Verrechnungssteuer zurückfordern

      Bereits ab 50 Franken Zinsertrag auf einem Sparkonto muss man 35 Prozent Verrechnungssteuer zahlen, bei Lohn- und Postkonti sowie Dividenden selbst für Kleinstbeträge. Verrechnungssteuern zahlen muss man auch für Auszahlungen von Lebens- und Rentenversicherungen. Immerhin, die Verrechnungssteuer kann man über die Steuererklärung zurückfordern. Das muss innerhalb von drei Jahren geschehen, danach verjährt der Anspruch.

      Auch Autos und Schiffe gehören zum steuerbaren Vermögen

      Zum steuerbaren Vermögen gehören aber nicht nur das Bargeld, alle Wertschriften und Liegenschaften, sondern auch die Kunstsammlung. Auto, Motorräder und Schiffe muss man nur zum aktuellen Zeitwert versteuern. Dagegen ist der Hausrat steuerfrei - gleich wie einzelne Bilder (wenn es sich nicht um eine Sammlung handelt), Schmuck, Skulpturen, sonstige Wertgegenstände und Derivate (ohne Anlagekomponente).

      Der Steuerwert von Geldern auf Bank- und Postkonti ist identisch mit dem Saldobetrag Ende Jahr. Etwas komplizierter verhält es sich mit Wertschriften: Bei Aktien, Obligationen und Anlagefonds gelten die Tarife der offiziellen Kursliste, die man bei der Hausbank und der Eidgenössischen Steuerverwaltung beziehen kann.

      Schulden und Schuldzinsen lassen sich abziehen

      Schulden und Schuldzinsen lassen sich vom Einkommen erst abziehen, wenn der Zinstermin fällig wurde - und zwar bis zur Höhe des Vermögensertrags zuzüglich 50'000 Franken. Als Schulden gelten Geschäftskredite und Hypotheken, aber auch Kleinkredite, Privatdarlehen, Strafzinsen für die überzogene Postomat- oder Kreditkarte, offene Rechnungen, der Zinsanteil von Ratenzahlungen für Möbel, Auto etc. Nur Leasingraten können Private nicht abziehen. Es wäre aber Unsinn, aus steuerlichen Gründen ein teuren Kleinkredit aufzunehmen.
      http://de.bluewin.ch/news/dossier/index.php/wirtschaft/steue…
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 12:06:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Argumente gegen eine Kapitalgewinnsteuer findet man hier:
      http://www.admin.ch/ch/d/ff/2000/5995.pdf
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 18:41:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo !

      Einmal ein Beitrag zum Ösi System.

      Spekulation liegt bei unterjährigem Verkauf von Aktion vor. Überjährig 0 Steuer, unterjährig voll gehts auf das Einkommen drauf. Wennst Satz hast von 40%, dann kassiert auch der Staat davon 40%.

      Bei Div ganz anders. Im Prinzip zahlst für Innlandsfirmen 25% Kapitalertragssteuer pauschal, individuelle Abrechnung mit Deinem Satz möglich, aber sehr umständlich. Durch die Vorsteuer in der Firma kommst so auf 39 1/4%.
      Bei Auslandsfirmen zahlst 10% der Bruttosumme. Solltest Du mehr als 15% Kapitalertragssteuer im Ausland zahlen, so kannst beim Finanzamt die Rückerstattungsformulare erhalten. Die ausgefüllten Formulare werden auch von der Ösi Finanz zu den ausländischen Behörden am Dienstweg weitergeleitet.

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 19:56:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.184.426 von NATALY am 07.05.07 11:00:38Das mag schon alles sein, aber es gilt in der Schweiz generell, daß nur einkünfte zu versteuern sind , die in der Schweiz erwirtschaftet werden.

      Das ist der Punkt den Großverdiener aus der ganzen Welt in die Schweiz zieht , siehe Boris Becker, Michael Schumacher, Jan Ullrich,
      Theo Müller um nur paar deutsche Promis zu nennen.
      Alle erwirtschaften und erwirtschafteten ihr Einkommen nicht in der Schweiz. sie optierten bei ihrer Wohnsitzgemeinde zur Wohnsteuer.
      Schumi zahlte bei seinem bisherigen Anwesen ca. 1,0 Mio Franken/Jahr(geschätzter Jahres-Mietwert).

      Genauso verhält es sich mit nichtscheizerischen Wertpapieren.

      Wegen der exorbitant hohen Bankgebühren in der Schweiz haben die schweizer Großanleger (Privatleute) ihre Wertpapierdepots im billigeren Ausland.
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 11:40:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.194.553 von kaffeefan am 07.05.07 19:56:38Das stimmt so nicht. Es gibt keinen Unterschied in der Besteuerung, ob bei Schweizer Wohnsitz das Depot in der Schweiz ist, oder in einem anderen Land.
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 13:23:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.208.621 von Thoughtbreaker am 08.05.07 11:40:48prinzipiell hast du da natürlich Recht,
      aber
      wer auf die Wohnsteuer optiert muß für Einkünfte aller Art, die er im Ausland erwirtschaftet keinerlei Einkommensteuer bezahlen.
      Wertpapiere deren Kursgewinne und Dividenden dann für Schweizer steuerfrei sind, zählen alle Anleihen und Aktien ausländischer Emittenten.
      Deshalb haben die klugen Schweizer gleich ihr Wertpapierdepot im Ausland da ist es erstmal sicher vor dem schweizer Fiskus und die Transaktionsgebühren betragen weniger als 10% der Sätze von Schweizer Banken.;)
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 06:10:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      soweit ich weiß wollten die Schweizer das Steuerrecht in puncto "Wertschriftenhandel" ändern. Sind hier Schweizer anwesend? Wie siehts denn momentan aus und was wird kommen?

      lg,
      hegels
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 21:10:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.193.233 von Dividendenabstauber am 07.05.07 18:41:06@ Dividendenabstauber:

      Wo kann ich nachvollziehen, dass ich bei Auslandsfirmen als in Österreich wohnende Person nur 10 % und nicht 25 % der Dividendensumme versteuern muss.

      Auf den, meines Erachtens zuverlässigen, "folios" von PWC ist davon nichts zu erkennen.

      www.pwc.com/extweb/pwcpublications.nsf/docid/062b8fd99b01cb7…

      Wäre begeistert wenn dem so wäre!
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 21:35:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.194.553 von kaffeefan am 07.05.07 19:56:38@ kaffeefan:

      Alle erwirtschaften und erwirtschafteten ihr Einkommen nicht in der Schweiz. sie optierten bei ihrer Wohnsitzgemeinde zur Wohnsteuer.
      Schumi zahlte bei seinem bisherigen Anwesen ca. 1,0 Mio Franken/Jahr(geschätzter Jahres-Mietwert).

      Genauso verhält es sich mit nichtscheizerischen Wertpapieren.


      Würde mich sehr interessieren woher du die Info hast. Habe in mehreren Quellen nichts in der Richtung gefunden (wobei ich auch schon einmal gehört hatte, dass Schumi seinen Steuerbetrag verhandelt habe).
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 23:23:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.194.553 von kaffeefan am 07.05.07 19:56:38@ kaffeefan:

      Kann es sein dass kaffeefan bei wallstreet-online identisch ist mit stockchecker2 im bondboard oder die hier geschriebene Info von dort stammt? Alle mir bekannten Quellen lassen einen derartigen Sachverhalt als nicht möglich erscheinen. Wäre echt ein Hammer wenn's so wäre wie von dir angesprochen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 23:55:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.194.553 von kaffeefan am 07.05.07 19:56:38@kaffeefan:
      Hab's mittlerweile verifiziert. Brauchst nicht mehr zu antworten. Läuft unter dem Stichwort Pauschalbesteuerung.
      Vielen Dank für den Hinweis. Ist wirklich interessant. Unter diesen Voraussetzungen wird die Schweiz bald noch ein paar mehr "Michels" beheimaten.

      Die deutsche Regierung ist noch doofer als ich mir ohnehin schon nicht mehr vorstellen konnte.

      D wird bald ein Armenhaus sein !!!
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 18:36:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.277.977 von iwiw am 11.05.07 23:55:42Will hier ja keiner so Recht wahr haben, wie es in der Schweiz läuft.
      Ich habe mich damit schon vor 2 Jahren damit befasst, aber die Immopreise sind wahnsinnig hoch selbst auf dem flachen Land in Kanton Thurgau u.Ä..
      Zudem haben die Scheizer einen mir nicht genehmen Baustil (Bauhaus der frühen Siebziger).

      Schumi hat natürlich für die Wohnsitzbesteuerung optiert, da das Anwesen er gekauft hatte , also keine Miete zahlt, wurde lediglich , wie bei allen Wohneigentumsfällen (ob Schweizer oder Nichtschweizer) ,über den Jahresmietwert verhandelt.
      Den hat man dann angeblich auf rund 1 Mio Franken taxiert. Das zahlt Schumi dann als Steuern (Gemeinde- Kantons- und Bundessteuer zusammengenommen).

      So machen es alle Vermögenden, da sie dadurch viel billiger wegkommen.:D
      Die Schweizer Finanzämter wollen und könnten auch gar nicht Einkommen, was im Ausland erzielt wird, zu ergründen.;)
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 18:45:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.277.744 von iwiw am 11.05.07 23:23:25Kann es sein dass kaffeefan bei wallstreet-online identisch ist mit stockchecker2 im bondboard oder die hier geschriebene Info von dort stammt?

      Kenne ich nicht.
      Bondboard lese ich so gut wie gar nicht, da tummeln sich zuviel eingebildete und die Zeit totschlagende Typen herum, die meistens nur dummes Palaver von sich geben.:cry:
      Man kann dort so gut wie gar nicht Fakten und nützliche Infos herausziehen.:cry:
      Kann sein, daß ich mich da irre, aber das was ich dort gelesen habe , begründet meine Einschätzung.
      Schweiz:
      Wieso sollen derartiges Wissen nicht mehrere User haben, schließlich grenzt die Schweiz an D. usw.?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 18:54:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Also ich habe selten soviel unqualifizierten Quatsch wie in diesem Thread gelesen. Als jemand, der früher in D, jetzt in NL und CH versteuert:

      1. Die NL und B Niedrigstversteuerung mit der speziellen Box und 1,2 % gilt eigentlich nur für Anleger, nicht für Trader. D.h. im Zweifelsfalle muss man ein 18 Std pro Woche Hauptjob haben. Wird zwar zur Zeit nicht so eng gesehen, aber Rechtlich bedenklich. Man spricht von einer Gnadenfrist von max 50 Trades pro Jahr.

      2. In CH ist es vieeeeel komplizierter:

      a. Wer aus D direkt nach CH üebrsiedelt, hat mit der "Reichsfluchtsteuer" und der eventuellen 6 jährigen "überdachenden" Besteuerung zugunsten der Berliner Republik zu rechnen.

      b. Wer pauschal besteuert werden will, muss besondere Voraussetzungen erfüllen: b1) Alter - oder keine innerschweizer Arbeitsmöglichkeit (Schumi: es gibt keine schweizer rennstrecke) b2) Kein innerschweizer ArbeitsEinkommen - auch kein GF-oder VorstandsGehalt!

      c. Für alle anderen gilt, dass in der Schweiz dreistufig DREIMAL versteuert wird: Bund, Kanton und Wohngemeinde. Kapitalgewinne sind meist steuerfrei, allerdings gibts die Tendenz, dies auf reine Langfrist Engagements zu begrenzen. Wer aber öfter oder mit Fremdkapital (margin) tradet, wird schnell zum gewerblichen Wertschriftenhändler erklärt (auch wenn er Vollzeit Lehrer ist). DIes hat dann nicht nur zur Folge, dass die schweizer Steuer bezahlt werden muss, sondern -und das ist da hässliche- auch schweizer Sozialversicherung von 9,6 % auf den Einkommensbetrag.

      Aber kantonal SEHR unterschiedlich.

      Allerdings hat der schweizer Fremdenausweis einen Vorteil: In den EU-Abschlagsländern (FL, Ö, L) wird kein Zinsabschlag einbehalten!!

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 21:12:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.277.977 von iwiw am 11.05.07 23:55:42Hallo !

      In diesem Beitrag werden nur die allgemeinen Regeln aber nicht die Feinheiten bearbeitet. Im Endeffekt zahls für Aktien aus England, Singapur, Australien und ein paar andere Staaten tatsächlich 10%. Aus USA aber 25%, das ohne Rückerstattungsantrag. In Swiss ist zB der Stand derzeit dass dir eine heimische Bank 45% abzieht, 20% bekommst mit Rückerstattung retour. Hast aber Swiss in Germanien liegen, dann einmal 35%, zusätzlich 10% bei korekter Versteuerung in Ösiland, detto 20% aus Swiss per Antrag retour.

      Wenns USA in Ösiland liegen hast zahlst 25% an die heimische Bank. Keine Erklärung notwendig. Hast sie in Germanien Liegen dann einmal 15% an US Quelle dort, bei Versteuerung daheim darfst noch einmal 10% drauflegen.

      Also, das ist je nach Land anders.

      Wennst die genauen Versteuerubgsmodalitäten Dir anschauen willst dann den Kodex der Doppelbesteuerungsabkommen kaufen wo sämtliche Länder gelistet sund. Ist ISIN 3-7073-1011-6 vom Verlag www.lindeverlag.at

      Hab diesen Kodex erst unlängst bei Thalia in Wien gesehen, hab in daheim, ist aber schwer verständlich und nur für Spezialisten.

      mfg


      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 13.05.07 08:45:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.284.899 von Hittfeld am 12.05.07 18:54:27"a. Wer aus D direkt nach CH üebrsiedelt, hat mit der "Reichsfluchtsteuer" und der eventuellen 6 jährigen "überdachenden" Besteuerung zugunsten der Berliner Republik zu rechnen."
      :cry::cry::cry:

      Das ist vollkommener Käse !!!!!!!!!!!!!!
      Wer seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist mit seinen Kapitaleinkünften als deutscher staatsbürger in D. nicht steuerpflichtig es sei denn er unterhält in D. Wohnräume die nicht vermietet sind.
      (Boris Becker hatte da Probleme bekommen)

      "b. Wer pauschal besteuert werden will, muss besondere Voraussetzungen erfüllen: b1) Alter - oder keine innerschweizer Arbeitsmöglichkeit (Schumi: es gibt keine schweizer rennstrecke) b2) Kein innerschweizer ArbeitsEinkommen - auch kein GF-oder VorstandsGehalt!"

      Nichts anderes habe ich geschrieben, du scheinbar Besserwisser.
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.05.07 12:00:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.287.928 von kaffeefan am 13.05.07 08:45:25@kaffeefan

      Ich muss hier niemenaden schlau machen, man kann ja einfach einen Wald- und Wiesenanwalt/Stbv fragen - und sich trotzdem hinterher mit der Steufa auseinandersetzen!

      AAAber Du kannst natürlich Dein Vermögen in Niedrigsteuergebiete verschicken, aber dieser Abgang ist dennoch in D steuerpflichtig und CH leistet hierzu Schützenhilfe (siehe DBA)

      Und der Begriff "Überdachende Besteuerung" ist ein Terminus Technicus in D/CH Steuerangelegenheiten.

      Und Deine Steuerpflicht in D hat nicht nur mit "unvermieteten Wohnungen" sondern mit "Tatsächslicher Verfügungsgewalt/Schlüsselgewalt) über eine Schlafstätte (auch Wohnwagen!!!) zu tun. Und das war das Problem von Bobele!!!

      Und damit klinke ich mich aus dieser leichtsinnigen Diskussion wieder aus!

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 13.05.07 15:06:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.284.899 von Hittfeld am 12.05.07 18:54:27Die NL und B Niedrigstversteuerung mit der speziellen Box und 1,2 % gilt eigentlich nur für Anleger, nicht für Trader. D.h. im Zweifelsfalle muss man ein 18 Std pro Woche Hauptjob haben. Wird zwar zur Zeit nicht so eng gesehen, aber Rechtlich bedenklich. Man spricht von einer Gnadenfrist von max 50 Trades pro Jahr.


      Danke für Deine Einlassung!

      Nachdem ich vor einer Woche in der WAMS las, Null Steuern auf Veräusserungsgewinne in Belgien und Niederlanden, war die Intention dieses Threads, diese für mich verblüffende Aussage zu verifizieren.

      Die von Dir ausgeführte Einschränkung bez. Trading ist nicht das, was ich gerne zur Kenntnis nehme, gleichwohl anscheinend die Realität.

      Ich hatte sowas früher auch schon einmal irgendwo aufgeschnappt, ähnlich wie der Boardkollege AZ1971 es in # 11 schreibt.

      Grüße von
      procedo
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 14:40:01
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.286.700 von Dividendenabstauber am 12.05.07 21:12:58@ Dividendenabstauber:

      Vielen Dank! Eine super qualifizierte Antwort. Hatte mittlerweile persönlichen Kontakt zu einer Firma in Österreich für vermögende österreichische Privatkunden gehabt, welche auf ihrem Spezialgebiet zu solchen Hinweisen wie dieser Literatur nicht fähig waren.
      Avatar
      schrieb am 26.05.07 11:59:44
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.291.290 von procedo am 13.05.07 15:06:50Auch das ist nicht ganz korrekt. In Belgien sind Wertpapiergeschäfte nicht steuerlich relevant, d.h. alle Wertpapiergeschäfte bleiben steuerfrei. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Trades. Lediglich in dem Fall, dass Engagements mit erheblichem Fremdkapitaleinsatz vorgenommen werden, kann dies zur Steuerpflicht führen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.07 14:51:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.475.814 von Thoughtbreaker am 26.05.07 11:59:44Hmmmmm - klingt gut.

      Aus welcher Quelle hast Du diese Information?

      Bin etwas skeptisch, denn in der Konsequenz hieße das ja, daß Daytrader in Belgien, ohne vom Finanzamt behelligt zu werden, ihren Geschäften nachgehen könnten.... :eek:

      Schöne Vorstellung, aber irgendwie surreal, oder?
      Avatar
      schrieb am 30.05.07 08:43:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.503.248 von procedo am 28.05.07 14:51:38Ich kenne einige Day-Trader, die dort leben. Viele sind im Boom des Neuen Marktes Ende der 90iger dorthin umgesiedelt, deshalb gab es damals auch in Belgien die Diskussion, ob das Land kein Paradies für Daytrader sei und man diese besteuern müsse. Letztlich hat man aber beschlossen, es wegen des insgesamt doch sehr geringen Anteils der Daytrader an der Gesamtzahl der Aktienbesitzer nicht zu tun. Auch hätte man ein eigenes Gesetz schaffen müssen, da es bisher kein Gesetz gibt, dass Kursgewinne steuerfrei stellt, sondern Kursgewinne sind überhaupt nicht steuerbar, sprich sie werden im Steuergesetz gar nicht erwähnt und es wird logischerweise in den Steuerformularen auch nicht danach gefragt. Ebenso muss ein in Belgien steuerpflichtiger Anleger seine Zinseinkünfte in der Steuererklärung nicht deklarieren, sofern er nur Zinseinkünfte bei belgischen Banken hat, die dort pauschal mit 10% Zinsabschlag abgegolten werden.
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 09:41:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.534.343 von Thoughtbreaker am 30.05.07 08:43:56Thoughtbreaker,

      danke für die Infos!

      Klingt märchenhaft, wobei ich eine gewisse Skepsis nicht verhehlen kann. Denn andererseits soll die allgemeine Steuerlast in Belgien noch höher sein als in Deutschland - eigentlich kaum vorstellbar.


      Steuern und Abgaben international

      Die OECD untersucht jedes Jahr, wie hoch Arbeitnehmer in den einzelnen Staaten durch Steuern und Abgaben belastet werden. Die folgenden Angaben zeigen, wie viel ihres Bruttoeinkommens plus Arbeitgeberbeiträge kinderlose Singles im Schnitt an den Staat zahlen.
      Land
      Abgaben in Prozent

      Belgien
      55,4

      Deutschland
      52,5

      Ungarn
      51,0

      Frankreich
      50,2

      Österreich
      48,1

      Schweden
      47,9

      Italien
      45,2

      Finnland
      44,1

      Polen
      43,7

      Türkei
      42,8

      Tschechien
      42,6

      Dänemark
      41,3

      Gut, wenn sie gleichzeitig Daytrader steuertechnisch verwöhnen, find' ich es ok - mal schauen, wielange noch....

      Grüße von
      procedo
      Avatar
      schrieb am 02.06.07 10:10:37
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.551.333 von procedo am 31.05.07 09:41:23Hallo,

      also nach derartigen Statistiken sollte man sich gar nicht richten.

      Entscheidend sind die persönlichen Verhältnisse und dabei die Art und Herkunft (z.B. Land) der Einkünfte.

      z.B.:
      Polen:
      Hier gilt das Wahlrecht für alle Selbständigen und Unternehmen nach der Progression bis ca 40% besteuert zu werden oder pauschal
      19%.:kiss:

      Du siehst, zwischen den angegebenen 43,7% und 19% ist ein riesiger Unterschied.;)
      Avatar
      schrieb am 02.06.07 10:26:44
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.288.496 von Hittfeld am 13.05.07 12:00:34"AAAber Du kannst natürlich Dein Vermögen in Niedrigsteuergebiete verschicken, aber dieser Abgang ist dennoch in D steuerpflichtig und CH leistet hierzu Schützenhilfe (siehe DBA)"

      Du verwechselst da gehörig etwas, du hast den Sachverhalt den ich beschrieb nicht verstanden!

      "Und Deine Steuerpflicht in D hat nicht nur mit "unvermieteten Wohnungen" sondern mit "Tatsächslicher Verfügungsgewalt/Schlüsselgewalt) über eine Schlafstätte (auch Wohnwagen!!!) zu tun. Und das war das Problem von Bobele!!!"

      Hier liegst du ebenfalls falsch.
      Es geht hier auch nicht um meine Steuerpflicht.;)
      Wer seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann in D. ganze wohnblöcke besitzen und daraus Einkünfte generieren und ist damit in D. nicht steuerpflichtig, egal welchen Pass er in der Tasche hat.
      Mit diesen Einkünften ist er allein in der Schweiz einkommensteuerpflichtig und solche Großverdiener optieren dann sinnvollerweise zur pauschalen Wohnsteuer.
      Boris hatte eine Wohnung in München und konnte nicht gegenüber dem deutschen Fiskus nachweisen, daß er mehr als die Hälfte der betreffenden Kalenderjahre sich nicht in D. aufhielt.
      Es gibt in deutsche Seeleute die ihre Einkünfte nicht in D. versteuern müssen, obwohl sie nur in D. einen Wohnsitz und auch ihre Familie haben, da sie nachweisbar mehr als 50% des Jahres auf liberianischen Schiffen deutscher Reedereien unterwegs sind.;)
      Avatar
      schrieb am 02.06.07 10:31:49
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.551.333 von procedo am 31.05.07 09:41:23Noch ein Beispiel:

      Ungarn:
      bis 1.September 2006 waren Zinseinkünfte dort vollkommen steuerfrei.
      Ab da gilt für diese , welche weltweit erziehlt werden ein pauschaler Steuersatz von (ich glaub 20%).

      Obendrein kann man in Ungarn sehr günstig sehr schöne Anwesen kaufen, ausgenommen sind Immobilien in Budapest dort sind die Preise sehr hoch.
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 11:55:46
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.534.343 von Thoughtbreaker am 30.05.07 08:43:56Bin zwar kein Heavy Trader, aber das interessiert mich nun auch mal mit Belgien:

      Gilt die Nicht-Besteuerung :lick: generell auch, wenn z.B. über eine Handelsplattform Aktienindizes oder Devisen gehandelt werden? :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 12:35:34
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wer seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann in D. ganze wohnblöcke besitzen und daraus Einkünfte generieren und ist damit in D. nicht steuerpflichtig, egal welchen Pass er in der Tasche hat.

      Das trifft nicht zu. Nach Art. 6 DBA Deutschland-Schweiz werden Mieteinnahmen aus in D gelegenen Grundstücken in D besteuert.

      http://www.lemaitre.de/dba-d/SCHD92.html
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 17:34:52
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.475.814 von Thoughtbreaker am 26.05.07 11:59:44Auch das ist nicht ganz korrekt. In Belgien sind Wertpapiergeschäfte nicht steuerlich relevant, d.h. alle Wertpapiergeschäfte bleiben steuerfrei. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Trades. Lediglich in dem Fall, dass Engagements mit erheblichem Fremdkapitaleinsatz vorgenommen werden, kann dies zur Steuerpflicht führen.


      5.2.2 Veräußerungsgewinne
      Belgische gebietsansässige Privatpersonen unterliegen grundsätzlich nicht der
      belgischen Einkommenssteuer auf die beim Verkauf, dem Umtausch, der Rücknahme
      oder anderweitigen Übertragung von Anteilen erzielten Veräußerungsgewinne; dies gilt
      nicht:
      • wenn die Anteile ihre beruflichen Aktivitäten berühren, oder
      wenn die belgischen Steuerbehörden darlegen, dass der Veräußerungsgewinn nicht
      im Rahmen der „normalen Verwaltung des Vermögens der Privatperson“ realisiert
      wurde und auf Spekulation zurückzuführen ist.

      Veräußerungsverluste sind in der Regel nicht abzugsfähig.
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 15:18:34
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.331.677 von Kaufangebot am 29.08.07 17:34:52Kaufangebot,

      alles was mit Besteuerung von Tradinggewinnen im benachbarten Ausland zusammenhängt interessiert mich - notgedrungen - so wäre es schön, wenn Du eine Quellenangabe für Deinen Textauszug nachliefern könntest.

      Inwieweit Trader in Belgien und Holland steuerpflichtig sind, ist in diesem Thread ja umstritten.

      Während der User Hittfeld schreibt, daß es sehr schnell aus der Niedrigststeuer-Box rausläuft (#28), berichtet Boardkollege Thougtbreaker von Tradern, die nach Belgien umgezogen sind und dort unbehelligt vom Finanzamt ihren Geschäften nachgehen (# 34/36).

      Reichlich viel Unklarheit, leider.... :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 17:18:50
      Beitrag Nr. 45 ()
      In Belgien wurden nur dann (in einigen wenigen Fällen, die als Urteile vorliegen) Spekulationsgewinne für steuerpflichtig erklärt, in denen die Gewinne ausschließlich oder zum größten Teil durch Fremdkapitaleinsatz entstanden sind.


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