checkAd

    Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§27 KStG) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.07 05:56:12 von
    neuester Beitrag 11.05.07 21:00:24 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.127.148
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.258
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 05:56:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      steuerfreie Dividenden, also Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§27 KStG) wie zuletzt bei der Dt. Post - tauchen die eigentlich irgendwo in der Steuererklärung auf? Muss ich die irgendwo angeben? Gibts da Progressionvorbehalt oder sowas? Von der Bank kam das ja ohne jeden Steuerabzug...

      Vielen Dank,
      AZ
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 11:04:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.242.928 von AZ1971 am 10.05.07 05:56:12die dividendenzahlung der deutschen post ist steuerfrei. hier ist nichts in der steuererklaerung anzugeben. zumindest bei meiner bank wird die zahlung aber auf der jahressteuerbescheinigung ausgewiesen - unter sonstige zahlungen ohne steuerabzug.
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 11:05:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.246.671 von angkorwat am 10.05.07 11:04:36vielen Dank. Auch kein Progressionsvorbehalt, gar nichts? Wie undeutsch.
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 09:57:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.246.716 von AZ1971 am 10.05.07 11:05:50nix! wirklich gar nix!

      steuerfrei bedeutet in diesem falle wirklich steuerfrei!!!
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 21:00:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      wurde also nennkapital ausgeschüttet? na dann ist es ja einfach eine kapitalrückgewähr, ohne gewinn. und es soll (idR) ja kein einfaches Vermögen versteuert werden, sondern Gewinne. :)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§27 KStG)