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    Gesundheitswelt Chiemgau – Gesundung im Chiemgau – KGV von 3? (Seite 52)

    eröffnet am 09.10.07 16:12:01 von
    neuester Beitrag 27.02.24 15:22:29 von
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      Avatar
      schrieb am 25.02.10 18:37:05
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.999.416 von tbets am 24.02.10 09:08:53schick mir ne bm mit deinen daten, dann bestele ich auf deinen namen mit oder ohne begleitung stimmkarten.
      Es handelt sich um 0,75% der Stimmrechte!

      Würde mich dann über HV feedback freuen

      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 09:08:53
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.990.054 von Schokoladenpudding am 23.02.10 01:22:35hallo, das Angebot würde ich gerne annehmen. Um wieviele Stimmrechte gehts denn? Und wie wickeln wir das ab?

      Grüße

      tbets
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 16:25:23
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.990.054 von Schokoladenpudding am 23.02.10 01:22:35aus der lokalen Presse:


      Jens Stadler steigt in die Führungsspitze auf

      In die engste Führungsmannschaft nahm nun Dietolf Hämel, Vorstand der Gesundheitswelt Chiemgau (GWC) AG, Jens Stadler auf. Ab sofort werden sich Hämel und Stadler die Aufgaben an der Konzernspitze teilen. "Mit der neuen Struktur werden wir unsere Schlagkraft zielgerichtet erhöhen", so Hämel.

      Bad Endorf - "Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Jens Stadler", betonte der Konzernvorstand gegenüber dem Oberbayerischen Volksblatt. Nicht zuletzt wegen des von der Marktgemeinde Bad Endorf geforderten Vier-Augen-Prinzips sei der Umbau an der Konzernspitze erfolgt.

      Jens Stadler, bisheriger Geschäftsführer des Thermenhotels Ströbinger Hof und der GWC Service GmbH, wird künftig als Prokurist der GWC AG tätig sein sowie als Geschäftsführer der Chiemgau-Thermen Bad Endorf für das operative Geschäft verantwortlich sein. In seiner neuen Funktion ist er nun für Hotel und Wellness und somit den präventiven beziehungsweise touristischen Bereich der GWC AG verantwortlich.

      Dietolf Hämel, Vorstand der GWC AG, wird weiterhin für Finanzen in den Chiemgau-Thermen zuständig sein. In seiner übergeordneten Funktion wird er in erster Linie für den Bereich der Kliniken und Rehabilitationszentren zuständig sein.

      Die Funktion von Robert Zucker als Geschäftsführer der Simssee Klinik und des Ambulanten Rehazentrums Rosenheim bleibt unverändert bestehen. re

      http://www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/landkreis/jens-st…
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 01:22:35
      Beitrag Nr. 185 ()
      falls jemand zur HV geht und meine Stimmrechte vertreten möchte bitte ich um BM
      gruß
      Sp
      Avatar
      schrieb am 17.02.10 16:35:30
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.834.109 von Verdorben am 28.01.10 18:40:19Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft
      Bad Endorf
      Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung

      Hiermit werden die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Sitz in Bad Endorf, zu der am
      26.03.2010 um 10.00 Uhr
      im Kultursaal der Chiemgau Thermen,
      Ströbinger Straße 18 a, 83093 Bad Endorf,

      stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Allgemeine Information über die aktuelle Entwicklung der GWC AG und des GWC-Konzerns
      2.

      Nachwahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat der Gesundheitswelt Chiemgau AG setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 AktG in Verbindung mit §§ 1 ff. DrittelbG sowie § 10 der Satzung der GWC AG zusammen, somit aus insgesamt 9 Aufsichtsratsmitgliedern.

      In der Hauptversammlung vom 25.07.2008 sind für die derzeit laufende Amtsperiode 5 Aufsichtsratsmitglieder als Aktionärsvertreter gewählt worden. Ein Aufsichtsratsmitglied wurde von der Marktgemeinde Bad Endorf entsandt. Drei Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter.

      Von den fünf, von der Hauptversammlung am 25.07.2008 gewählten Aufsichtsratsmitgliedern sind zwischenzeitlich drei aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, und zwar Herr Dipl.-BW Günter Harm, Prien, Herr Dipl.-Kfm. Dr. Manfred Jansen, Rimsting, sowie Herr Dipl.-BW Michael Unterreitmeier, Traunstein.

      Die Marktgemeinde Bad Endorf hat von dem ihr in der Hauptversammlung vom 14.10.2009 durch Satzungsänderung eingeräumten erweiterten Entsendungsrecht Gebrauch gemacht. Sie hat mit Wirkung ab 01.01.2010 Herrn Rechtsanwalt Markus J. Kühbandner, Rosenheim, Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Rosenheim, als neues Aufsichtsratsmitglied entsandt.

      Von den Aktionären zu wählen sind somit noch zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder für die restliche Dauer der laufenden Amtsperiode, um die satzungsmäßige Besetzung des Aufsichtsrats wiederherzustellen.

      Der Aufsichtsrat schlägt hierzu vor, für die restliche derzeit laufende Amtsperiode des Aufsichtsrats als Vertreter der Aktionäre

      Herrn Dieter Linde, Bad Endorf,
      Unternehmensberater
      in eigener Unternehmensberatung DLC Dieter-Linde-Consulting in Bad Endorf

      und

      Herrn Dr. rer. nat. Horst Zeitler, Bad Endorf,
      Unternehmensberater in der Unternehmensberatung Cirquent GmbH in München.

      Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Außerdem schlägt der Aufsichtsrat vor, gleichzeitig Ersatzmitglieder für die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

      § 101 Absatz 3 AktG und § 10 Abs. 3 der Satzung der GWC AG sehen die Möglichkeit vor, dass die Hauptversammlung Ersatzmitglieder für die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder wählen kann. Gewählte Ersatzmitglieder treten gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung in der Reihenfolge der Wahl bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung an die Stelle ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder.

      Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Ersatzmitglieder für die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

      Herrn Jürgen Bach, Höslwang
      Betriebswirt, freiberuflicher Unternehmensberater in eigener Unternehmensberatung in Höslwang,
      Therapeut und Mediator
      ehemaliger Vorstand der Volksbank Rosenheim

      und

      Herrn Dipl.-Betrw. (FH) Robert Fischer, Rimsting
      Steuerberater in Steuerberaterkanzlei FP Fischer und Pützer Steuerberater GbR in Bad Endorf

      Auch in soweit ist die Hauptversammlung an die Wahlvorschläge für die Ersatzmitglieder nicht gebunden.

      Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, bitten wir, gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung ihre Teilnahme bis spätestens 22.03.2010 anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.

      Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von §§ 126, Abs. 1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG, Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf; soweit Übermittlung über Telefax gewählt wird zur FAX-Nr. 08053/200-109. E-Mail-Verkehr ist ausschließlich über hv@gesundheitswelt.de zu führen.

      Zugänglich zu machende Gegenanträge, die – ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges – mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, somit nach unserer Rechnung bis zum 11.03.2010, sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung, werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de Unterpunkt: Aktionäre – veröffentlicht.

      In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der GWC AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.

      Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.



      Bad Endorf, im Februar 2010

      Gesundheitswelt Chiemgau
      Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.01.10 18:40:19
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.815.088 von Muckelius am 26.01.10 16:55:33Interessante HV zu erwarten.

      Es ist unverständlich, daß ein Bad Endorfer Kleinunternehmer, der sicher weder vom Aktienrecht, Rechnungswesen, Bilanzwesen und v.a.m., keine Ahnung hat zum ARV gewählt wird. Hoffentlich ist dies nur vorübergehend.

      Der zweite Kracher ist, daß ein AR (Mitglied des Marktgemeinderates) mit Namen Krug Andreas trotz Nichtentlastung bei der letzten HV nicht den Anstand besitzt, zurückzutreten. Seine Leistungen im AR sind gelinde gesagt "Bescheiden", denn er hat ja alles, was der frühere Vorstand Steßl vorgetragen hat, auch abgesegnet und somit zum Schaden wesentlich beigetragen.

      Übrigens, Herr Steßl soll ja vom AR entlassen worden sein, weil weitere Vorwürfe aufgetaucht sein sollen.

      Ich könnte noch weitere Einzelheiten darstellen, aber der Beitrag würde zu lang werden.
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 16:55:33
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.752.204 von Muckelius am 17.01.10 08:03:36von der Homepage:


      Nächste außerordentliche Hauptversammlung am 26. März


      Die nächste außerordentliche Hauptversammlung der Gesundheitswelt Chiemgau AG findet am Freitag, den 26. März 2010 um 10 Uhr im Kultursaal am Park in den Chiemgau Thermen statt.

      Aus dem Aufsichtsrat der Gesundheitswelt Chiemgau AG:

      Hieronymus Stockinger aus Bad Endorf wurde in der Aufsichtsratssitzung am 22. Januar zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Markus Kühbandner, Rechtsanwalt aus Rosenheim, ist seit 1. Januar 2010 Mitlied des Aufsichtsrates als Vertreter der Aktionäre.

      In der außerordentlichen Hauptversammlung werden die neuen Vertreter der Aktionäre gewählt, die die Nachfolge der zum Jahreswechsel ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder antreten werden.
      Avatar
      schrieb am 17.01.10 08:03:36
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.610.461 von Muckelius am 21.12.09 17:05:31Oberflächlich betrachtet ist anscheinend Ruhe eingekehrt, auch im Handelsumsatz mit der Aktie (Noch kein Umsatz in 2010)




      Amtsgericht Traunstein Aktenzeichen: HRB 1116: Bekannt gemacht am: 07.01.2010 12:00 Uhr

      In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      05.01.2010


      Stiftung "Gesundheitswelt Chiemgau" Bad Endorf GmbH, Bad Endorf, Bahnhofstr. 6, 83093 Bad Endorf.Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO die ideelle und finanzielle Unterstützung von -öffentlicher Gesundheitspflege -Bildung und Erziehung -Kunst und Kultur -Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz -Heimatpflege. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Förderung -der gemeinnützigen Simssee Klinik GmbH in Bad Endorf, vor allem durch die Nutzungsüber- lassung von Sachanlagen und Finanzmitteln; -von Ausstellungen, Veranstaltungen oder Vorträgen und sonstigen Maßnahmen, die von der Marktgemeinde Bad Endorf im Rahmen der Förderzwecke gem. § 2 Abs. 1 durchgeführt werden. Daneben kann die Gesellschaft ihre satzungsmäßigen Förderzwecke gem. § 2 Abs. 1 auch selbst durch die entsprechende Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltungen oder Vorträgen und sonstigen Maßnahmen unmittelbar verwirklichen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft besteht nicht und wird auch durch wiederholte Leistung nicht begründet. Für alle Maßnahmen der Organe der Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung -GO) und §§ 53 und 54 Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz -HGrG) entsprechend.
      Avatar
      schrieb am 21.12.09 17:05:31
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.599.307 von Schokoladenpudding am 18.12.09 19:27:15...heute hat sich jemand weitere 170 Stück gesichert
      Avatar
      schrieb am 18.12.09 19:27:15
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.596.749 von Muckelius am 18.12.09 15:11:27die wandern in mein depot:)
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