Regenbogen AG (Seite 15)
eröffnet am 04.11.07 11:59:06 von
neuester Beitrag 06.05.24 08:39:13 von
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Ein Muss für alle Campingfreunde.
Regenbogen Zahelen f. 2013 Positiv , Gewinn übertragen.
Regenbogen-Schweden noch mit Verlust, soll ab 2016 positiv sein .
Evtl.dann wieder Dividenden Zahlung. Das hoffen wir.
Regenbogen-Schweden noch mit Verlust, soll ab 2016 positiv sein .
Evtl.dann wieder Dividenden Zahlung. Das hoffen wir.
Regenbogen leicht verbessertes Ergebnis , Schweden wieder im Minus aber es sieht positiver aus.
Wann wird es Dividende geben , ??? Morgen HV in Kiel schaun wir mal.
Wann wird es Dividende geben , ??? Morgen HV in Kiel schaun wir mal.
...mal schauen, wie der Sommer wird!
Mal schauen wie der Sommer war....
REGENBOGEN AG
Kiel
ISIN DE0008009564 – WKN 800 956
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 22. August 2012, 11:00 Uhr,
im Hotel Kieler Yacht Club • Hindenburgufer 70 • 24105 Kiel
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
_____________________________________________________________________________________
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaistraße 101, 24114 Kiel, eingesehen werden und sind im Internet unter http://www.regenbogen-ag.de unter der Rubrik „Publikationen & Events“ → „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht worden. Auf Anfrage werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 der Regenbogen AG in Höhe von EUR 137.377,80 wie folgt zu verwenden:
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 21. August 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals (EUR 230.028,00) oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Der Erwerb der eigenen Aktien der Gesellschaft erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre. Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main ("Frankfurter Wertpapierbörse"), an dem der Erwerb eigener Aktien jeweils erfolgt, um nicht mehr als 10 % überschreiten oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktionspreise im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 4. bis 10. Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 20 % überschreiten oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Regenbogen AG, die aufgrund der vorstehenden oder einer vorangehenden Ermächtigung der Hauptversammlung erworben wurden, neben der Veräußerung über die Börse oder im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre
(a)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder zur Erlangung von anderen Vermögensgegenständen als Gegenleistung anzubieten;
(b)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet;
(c)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten sowie aus Optionsschuldverschreibungen und Optionsgenussrechten oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen zu verwenden;
(d)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Optionen zu gewähren, die an institutionelle Investoren begeben wurden, welche Finanzierungsleistungen für die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen erbringen;
(e)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre Personen zum Erwerb anzubieten, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen;
(f)
unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Für die unter lit. (a) bis (e) genannten Zwecke gilt die Ermächtigung jedoch nur mit der Maßgabe, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (EUR 230.028,00) oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen darf; diese prozentuale Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden.
Vorstehende Ermächtigung betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6
Tagesordnungspunkt 6 beinhaltet den Vorschlag, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 21. August 2017 insgesamt bis zu 230.028 Aktien der Regenbogen AG ("Regenbogen-Aktien") – das sind bis zu 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals – zu erwerben und entsprechend der Ermächtigung über diese zu verfügen. Der Erwerb der Aktien darf über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre erfolgen. Die Einhaltung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist damit gewährleistet.
Der Gesellschaft soll durch die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien insbesondere die Möglichkeit eingeräumt werden, unter den Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen als Gegenleistung anbieten zu können. Der Wettbewerb, in dem sich die Gesellschaft befindet, sowie die wirtschaftliche Entwicklung erfordern unter anderem die Möglichkeit, im Wege des Aktientauschs Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse herbeizuführen oder sonstige Vermögensgegenstände erwerben zu können. Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum verschaffen, um sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen oder Unternehmens- beziehungsweise Beteiligungserwerben sowie zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen (z.B. Grundstücke oder Pachtrechte) schnell und flexibel nutzen zu können, ohne auf den unter Umständen zeit- und kostenaufwändigen Weg über eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Sacheinlage oder einer ordentlichen Sachkapitalerhöhung beschränkt zu sein. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand darauf achten, die Interessen der Aktionäre angemessen zu berücksichtigen. Er wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung gewährten eigenen Aktien am Börsenkurs der Regenbogen-Aktien orientieren. Eine starre Anknüpfung an den Börsenkurs ist indessen unter anderem deshalb nicht vorgesehen, um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.
Die Gesellschaft soll ferner in der Lage sein, unter den Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts anders als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung zu veräußern. Die vorgeschlagene Möglichkeit zur Veräußerung eigener Aktien dient unter anderem der vereinfachten Mittelbeschaffung und damit der Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Diese Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung der Regenbogen-Aktien wird dahingehend beschränkt, dass unter Einbeziehung aller weiteren Ermächtigungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt 10 % des bei der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden dürfen. Somit wird die 10 %-Grenze hinsichtlich aller Ermächtigungen mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eingehalten. Durch den so beschränkten Umfang der Ermächtigung sowie dadurch, dass sich der Veräußerungspreis für die zu veräußernden beziehungsweise zu gewährenden Aktien am Börsenkurs zu orientieren hat und diesen nicht wesentlich unterschreiten darf, werden die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG angemessen gewahrt. Von einem nicht wesentlichen Unterschreiten ist auszugehen, wenn der Veräußerungspreis nicht mehr als 5 % unter dem Eröffnungskurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Veräußerung liegt.
Die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien soll auch die Möglichkeit umfassen, eigene und bereits zum Handel zugelassene Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten sowie von Optionsschuldverschreibungen und Optionsgenussrechten zu nutzen. Diese Ermächtigung ermöglicht der Gesellschaft in geeigneten Fällen die Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten oder Wandlungspflichten aus ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, ohne auf die gegebenenfalls zeit- und kostenaufwändigere Durchführung einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital oder aus genehmigtem Kapital beschränkt zu sein.
Der Vorschlag unter Tagesordnungspunkt 6 beinhaltet auch die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zur Bedienung von Optionen auf institutionelle Investoren zu übertragen, die Finanzierungsleistungen zugunsten der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen erbringen. Ebenfalls soll der Vorstand ermächtigt werden, an diese institutionellen Investoren Optionsrechte auf den Erwerb von eigenen Aktien zu gewähren. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf insgesamt höchstens 230.028 eigene Aktien. Der Vorstand ist der Auffassung, dass diese Ermächtigung der Gesellschaft einen erheblich größeren Spielraum bei der Verhandlung von Finanzierungsvereinbarungen verschafft, um auf diese Weise möglichst günstige Finanzierungsbedingungen für die Gesellschaft zu vereinbaren. Der Vorstand wird entsprechende Optionsrechte nur gewähren, wenn das im Gesellschaftsinteresse gerechtfertigt ist. Weiter soll die Gesellschaft eigene Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.
Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien Personen zum Erwerb anzubieten, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Dabei handelt es sich um eine Ermächtigung zur Ausgabe von sogenannten Belegschaftsaktien. Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss ist Voraussetzung für die Ausgabe von solchen Belegschaftsaktien. Die Verwendung von eigenen Aktien zur Ausgabe von Belegschaftsaktien ist nach dem Aktiengesetz auch bereits ohne Ermächtigung durch die Hauptversammlung zulässig (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG), dann aber nur zur Ausgabe an Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Erwerb (§ 71 Abs. 3 Satz 2 AktG). Demgegenüber wird hier der Vorstand ermächtigt, ohne Beachtung einer Frist die eigenen Aktien als Belegschaftsaktien einzusetzen. Über die Ausgabebedingungen entscheidet der Vorstand im Rahmen des durch § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG eröffneten Spielraums. Er kann die Aktien dabei insbesondere im Rahmen des Üblichen und Angemessenen unter dem aktuellen Börsenkurs zum Erwerb anbieten, um einen Anreiz für den Erwerb zu schaffen. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann wirtschaftlich sinnvoll sein; die Ermächtigung soll insoweit die Flexibilität erhöhen.
Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt und verhältnismäßig ist. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung der in Tagesordnungspunkt 6 erteilten Ermächtigungen berichten.
Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 15. August 2012 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben. Der Aktienbesitz ist durch eine Bestätigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in Textform in deutscher oder in englischer Sprache nachzuweisen, die sich auf den Beginn des 1. August 2012 (0:00 Uhr) zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 15. August 2012 (24:00 Uhr), zugehen:
Regenbogen AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Wertpapierabwicklung
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut zurückschickt. Das depotführende Institut wird dann diese Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift einreichen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird nicht bestellt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in den Fällen, in denen Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen, die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Regenbogen AG
Investor Relations – HV 2012
Kaistraße 101
24114 Kiel
Telefax: 0431-2372310
E-Mail: investor.relations@regenbogen-ag.de
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Dienstag, den 7. August 2012, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse http://www.regenbogen-ag.de in der Rubrik „Publikationen & Events“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.
Kiel, im Juli 2012
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 12.07.2012
Kiel
ISIN DE0008009564 – WKN 800 956
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 22. August 2012, 11:00 Uhr,
im Hotel Kieler Yacht Club • Hindenburgufer 70 • 24105 Kiel
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
_____________________________________________________________________________________
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaistraße 101, 24114 Kiel, eingesehen werden und sind im Internet unter http://www.regenbogen-ag.de unter der Rubrik „Publikationen & Events“ → „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht worden. Auf Anfrage werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 der Regenbogen AG in Höhe von EUR 137.377,80 wie folgt zu verwenden:
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 21. August 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals (EUR 230.028,00) oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Der Erwerb der eigenen Aktien der Gesellschaft erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre. Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main ("Frankfurter Wertpapierbörse"), an dem der Erwerb eigener Aktien jeweils erfolgt, um nicht mehr als 10 % überschreiten oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktionspreise im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 4. bis 10. Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 20 % überschreiten oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Regenbogen AG, die aufgrund der vorstehenden oder einer vorangehenden Ermächtigung der Hauptversammlung erworben wurden, neben der Veräußerung über die Börse oder im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre
(a)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder zur Erlangung von anderen Vermögensgegenständen als Gegenleistung anzubieten;
(b)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet;
(c)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten sowie aus Optionsschuldverschreibungen und Optionsgenussrechten oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen zu verwenden;
(d)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Optionen zu gewähren, die an institutionelle Investoren begeben wurden, welche Finanzierungsleistungen für die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen erbringen;
(e)
unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre Personen zum Erwerb anzubieten, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen;
(f)
unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Für die unter lit. (a) bis (e) genannten Zwecke gilt die Ermächtigung jedoch nur mit der Maßgabe, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (EUR 230.028,00) oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen darf; diese prozentuale Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden.
Vorstehende Ermächtigung betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6
Tagesordnungspunkt 6 beinhaltet den Vorschlag, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 21. August 2017 insgesamt bis zu 230.028 Aktien der Regenbogen AG ("Regenbogen-Aktien") – das sind bis zu 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals – zu erwerben und entsprechend der Ermächtigung über diese zu verfügen. Der Erwerb der Aktien darf über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre erfolgen. Die Einhaltung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist damit gewährleistet.
Der Gesellschaft soll durch die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien insbesondere die Möglichkeit eingeräumt werden, unter den Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen als Gegenleistung anbieten zu können. Der Wettbewerb, in dem sich die Gesellschaft befindet, sowie die wirtschaftliche Entwicklung erfordern unter anderem die Möglichkeit, im Wege des Aktientauschs Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse herbeizuführen oder sonstige Vermögensgegenstände erwerben zu können. Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum verschaffen, um sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen oder Unternehmens- beziehungsweise Beteiligungserwerben sowie zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen (z.B. Grundstücke oder Pachtrechte) schnell und flexibel nutzen zu können, ohne auf den unter Umständen zeit- und kostenaufwändigen Weg über eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Sacheinlage oder einer ordentlichen Sachkapitalerhöhung beschränkt zu sein. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand darauf achten, die Interessen der Aktionäre angemessen zu berücksichtigen. Er wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung gewährten eigenen Aktien am Börsenkurs der Regenbogen-Aktien orientieren. Eine starre Anknüpfung an den Börsenkurs ist indessen unter anderem deshalb nicht vorgesehen, um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.
Die Gesellschaft soll ferner in der Lage sein, unter den Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts anders als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung zu veräußern. Die vorgeschlagene Möglichkeit zur Veräußerung eigener Aktien dient unter anderem der vereinfachten Mittelbeschaffung und damit der Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Diese Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung der Regenbogen-Aktien wird dahingehend beschränkt, dass unter Einbeziehung aller weiteren Ermächtigungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt 10 % des bei der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden dürfen. Somit wird die 10 %-Grenze hinsichtlich aller Ermächtigungen mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eingehalten. Durch den so beschränkten Umfang der Ermächtigung sowie dadurch, dass sich der Veräußerungspreis für die zu veräußernden beziehungsweise zu gewährenden Aktien am Börsenkurs zu orientieren hat und diesen nicht wesentlich unterschreiten darf, werden die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG angemessen gewahrt. Von einem nicht wesentlichen Unterschreiten ist auszugehen, wenn der Veräußerungspreis nicht mehr als 5 % unter dem Eröffnungskurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Veräußerung liegt.
Die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien soll auch die Möglichkeit umfassen, eigene und bereits zum Handel zugelassene Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten sowie von Optionsschuldverschreibungen und Optionsgenussrechten zu nutzen. Diese Ermächtigung ermöglicht der Gesellschaft in geeigneten Fällen die Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten oder Wandlungspflichten aus ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, ohne auf die gegebenenfalls zeit- und kostenaufwändigere Durchführung einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital oder aus genehmigtem Kapital beschränkt zu sein.
Der Vorschlag unter Tagesordnungspunkt 6 beinhaltet auch die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zur Bedienung von Optionen auf institutionelle Investoren zu übertragen, die Finanzierungsleistungen zugunsten der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen erbringen. Ebenfalls soll der Vorstand ermächtigt werden, an diese institutionellen Investoren Optionsrechte auf den Erwerb von eigenen Aktien zu gewähren. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf insgesamt höchstens 230.028 eigene Aktien. Der Vorstand ist der Auffassung, dass diese Ermächtigung der Gesellschaft einen erheblich größeren Spielraum bei der Verhandlung von Finanzierungsvereinbarungen verschafft, um auf diese Weise möglichst günstige Finanzierungsbedingungen für die Gesellschaft zu vereinbaren. Der Vorstand wird entsprechende Optionsrechte nur gewähren, wenn das im Gesellschaftsinteresse gerechtfertigt ist. Weiter soll die Gesellschaft eigene Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.
Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien Personen zum Erwerb anzubieten, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Dabei handelt es sich um eine Ermächtigung zur Ausgabe von sogenannten Belegschaftsaktien. Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss ist Voraussetzung für die Ausgabe von solchen Belegschaftsaktien. Die Verwendung von eigenen Aktien zur Ausgabe von Belegschaftsaktien ist nach dem Aktiengesetz auch bereits ohne Ermächtigung durch die Hauptversammlung zulässig (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG), dann aber nur zur Ausgabe an Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Erwerb (§ 71 Abs. 3 Satz 2 AktG). Demgegenüber wird hier der Vorstand ermächtigt, ohne Beachtung einer Frist die eigenen Aktien als Belegschaftsaktien einzusetzen. Über die Ausgabebedingungen entscheidet der Vorstand im Rahmen des durch § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG eröffneten Spielraums. Er kann die Aktien dabei insbesondere im Rahmen des Üblichen und Angemessenen unter dem aktuellen Börsenkurs zum Erwerb anbieten, um einen Anreiz für den Erwerb zu schaffen. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann wirtschaftlich sinnvoll sein; die Ermächtigung soll insoweit die Flexibilität erhöhen.
Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt und verhältnismäßig ist. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung der in Tagesordnungspunkt 6 erteilten Ermächtigungen berichten.
Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 15. August 2012 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben. Der Aktienbesitz ist durch eine Bestätigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in Textform in deutscher oder in englischer Sprache nachzuweisen, die sich auf den Beginn des 1. August 2012 (0:00 Uhr) zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 15. August 2012 (24:00 Uhr), zugehen:
Regenbogen AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Wertpapierabwicklung
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut zurückschickt. Das depotführende Institut wird dann diese Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift einreichen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird nicht bestellt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in den Fällen, in denen Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen, die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Regenbogen AG
Investor Relations – HV 2012
Kaistraße 101
24114 Kiel
Telefax: 0431-2372310
E-Mail: investor.relations@regenbogen-ag.de
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Dienstag, den 7. August 2012, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse http://www.regenbogen-ag.de in der Rubrik „Publikationen & Events“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.
Kiel, im Juli 2012
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 12.07.2012
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.163.689 von daPietro am 14.05.12 19:59:36So, ich hab gekauft!
Die Deutschen wollen nicht nach Griechenland oder Tunesien reisen und bleiben in Deutschland. Das wird auch Regenbogen zu gute kommen. Der Mega-Verhau in Bayern ist in der letzen Bilanz verarbeitet. Hier kann man natürlich den Vorstand verantwortlich machen, denn kein normaler Deutscher würde in Bayern investieren.....
Aber ich rechne mit einem deutlich positiven Ergebnis für 2012, hier werden alle Aktionäre eine Dividende abbekommen, wenn das Wetter mitspielt.
30°C zu Pfingesten, das sollte doch ein positiver Impuls sein.
Also neue Höchstkurse über 6 € sollten kurzfristig möglich sein.
Die Deutschen wollen nicht nach Griechenland oder Tunesien reisen und bleiben in Deutschland. Das wird auch Regenbogen zu gute kommen. Der Mega-Verhau in Bayern ist in der letzen Bilanz verarbeitet. Hier kann man natürlich den Vorstand verantwortlich machen, denn kein normaler Deutscher würde in Bayern investieren.....
Aber ich rechne mit einem deutlich positiven Ergebnis für 2012, hier werden alle Aktionäre eine Dividende abbekommen, wenn das Wetter mitspielt.
30°C zu Pfingesten, das sollte doch ein positiver Impuls sein.
Also neue Höchstkurse über 6 € sollten kurzfristig möglich sein.
Nachricht vom 14.05.2012 | 10:30
Regenbogen AG im 1. Quartal 2012
Regenbogen AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
14.05.2012 / 10:30
---------------------------------------------------------------------
* Q1 traditionell schwächstes Quartal - Indes Zuwachs bei Umsatz, Ergebnis
und Cash Flow
* Leichter Rückgang bei den Aufwendungen - Keine weitere
Investitionstätigkeit geplant
Kiel, 14. Mai 2012. Nach den heute vorgelegten Zahlen ist das operative
Geschäft der Regenbogen AG in den ersten drei Monaten 2012 gut angelaufen.
Der Kieler Spezialist für Camping- und Ferienanlagen im gehobenen Segment
konnte im ersten Quartal 2012 Umsatzerlöse in Höhe von 994 TEUR
verzeichnen,
nach 914 TEUR in ersten Quartal 2011, was einem Plus von 9% entspricht. Die
Aufwendungen konnten um 16 TEUR auf 2.508 TEUR reduziert werden. Das
Betriebsergebnis verbesserte sich um 5% von - 1.439 TEUR auf - 1.361 TEUR.
In Summe weist Regenbogen ein Periodenergebnis in Höhe von - 1.612 TEUR
aus,
nach - 1.663 TEUR in Q1 2011 (+ 3%). Der Cash Flow stieg zum 31. März 2012
auf - 1.257 TEUR, zum Quartalsende 2011 waren es - 1.314 TEUR (+ 4%). Die
Bilanzsumme beträgt 25.942 TEUR (Vorjahr: 26.463 TEUR). 'Das ist eine gute
Basis für ein erfolgreiches Jahr 2012', so Alleinvorstand und Regenbogen
Gründer Rüdiger Voßhall.
'Die roten Zahlen zu Jahresbeginn erklären sich ohne Weiteres daraus, dass
wir in den ersten drei Monaten eines Geschäftsjahres nur rund ein Zehntel
unseres Jahresumsatzes erwirtschaften, während sich die Kosten im Großen
und
Ganzen auf alle vier Quartale gleich verteilen.' Nach einer ersten
Auswertung der aktuellen Vorbuchungen bekräftigt Rüdiger Voßhall seine
optimistische Jahresprognose: 'Die Umsatzerlöse dürften vorsichtig
betrachtet zumindest stabil bleiben, selbst bei ungünstiger Witterung.
Gleichzeitig sehen wir auf der Kostenseite weiteres Einsparpotential, so
dass wir 2012 beim Ergebnis wieder einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr
ansteuern.'
Der ausführliche Bericht zum 1. Quartal 2012 wird heute als PDF unter
www.regenbogen-ag.de >>>Publikationen >>>Quartalsberichte zur Verfügung
stehen.
Die Regenbogen AG gilt als Deutschlands Marktführer im gehobenen Camping-
und Ferienanlagen-Segment. An der deutschen Ostseeküste hat sie sich
erfolgreich als mit Abstand größtes Unternehmen der Branche positioniert.
Mit umfangreichen Investitionen in den Komfort und die Ausstattung der
mittlerweile dreizehn Anlagen wurden neue Trends und Standards gesetzt.
IR-KONTAKT
Regenbogen AG UBJ. GmbH
Kaistraße 101 Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10
24114 Kiel 22297 Hamburg
Telefon (0431) 23 7 23-0 Telefon (040) 6378 54-10
Telefax (0431) 23 7 23-10 Telefax (040) 6378 54-23
E-Mail: info@regenbogen-ag.de E-Mail: joern.schmidt@ubj.de
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
14.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
168966 14.05.2012
http://www.dgap.de/news/corporate/regenbogen-quartal_1178_717184.htm
Regenbogen AG im 1. Quartal 2012
Regenbogen AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
14.05.2012 / 10:30
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* Q1 traditionell schwächstes Quartal - Indes Zuwachs bei Umsatz, Ergebnis
und Cash Flow
* Leichter Rückgang bei den Aufwendungen - Keine weitere
Investitionstätigkeit geplant
Kiel, 14. Mai 2012. Nach den heute vorgelegten Zahlen ist das operative
Geschäft der Regenbogen AG in den ersten drei Monaten 2012 gut angelaufen.
Der Kieler Spezialist für Camping- und Ferienanlagen im gehobenen Segment
konnte im ersten Quartal 2012 Umsatzerlöse in Höhe von 994 TEUR
verzeichnen,
nach 914 TEUR in ersten Quartal 2011, was einem Plus von 9% entspricht. Die
Aufwendungen konnten um 16 TEUR auf 2.508 TEUR reduziert werden. Das
Betriebsergebnis verbesserte sich um 5% von - 1.439 TEUR auf - 1.361 TEUR.
In Summe weist Regenbogen ein Periodenergebnis in Höhe von - 1.612 TEUR
aus,
nach - 1.663 TEUR in Q1 2011 (+ 3%). Der Cash Flow stieg zum 31. März 2012
auf - 1.257 TEUR, zum Quartalsende 2011 waren es - 1.314 TEUR (+ 4%). Die
Bilanzsumme beträgt 25.942 TEUR (Vorjahr: 26.463 TEUR). 'Das ist eine gute
Basis für ein erfolgreiches Jahr 2012', so Alleinvorstand und Regenbogen
Gründer Rüdiger Voßhall.
'Die roten Zahlen zu Jahresbeginn erklären sich ohne Weiteres daraus, dass
wir in den ersten drei Monaten eines Geschäftsjahres nur rund ein Zehntel
unseres Jahresumsatzes erwirtschaften, während sich die Kosten im Großen
und
Ganzen auf alle vier Quartale gleich verteilen.' Nach einer ersten
Auswertung der aktuellen Vorbuchungen bekräftigt Rüdiger Voßhall seine
optimistische Jahresprognose: 'Die Umsatzerlöse dürften vorsichtig
betrachtet zumindest stabil bleiben, selbst bei ungünstiger Witterung.
Gleichzeitig sehen wir auf der Kostenseite weiteres Einsparpotential, so
dass wir 2012 beim Ergebnis wieder einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr
ansteuern.'
Der ausführliche Bericht zum 1. Quartal 2012 wird heute als PDF unter
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und Ferienanlagen-Segment. An der deutschen Ostseeküste hat sie sich
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Mit umfangreichen Investitionen in den Komfort und die Ausstattung der
mittlerweile dreizehn Anlagen wurden neue Trends und Standards gesetzt.
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168966 14.05.2012
http://www.dgap.de/news/corporate/regenbogen-quartal_1178_717184.htm
Reine Liebhaberaktie.
Nachricht vom 21.02.2012 | 10:53
Regenbogen AG: Vorläufige Zahlen 2011 und Ausblick 2012
Regenbogen AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
21.02.2012 / 10:53
---------------------------------------------------------------------
Nach Ergebniseinbruch in 2010 jetzt wieder auf Wachstumskurs
Jahresüberschuss 2011 steigt deutlich auf 131 TEUR
2012 Fortsetzung des nachhaltigen Wachstumstrends
Kiel, 21. Februar 2012. Die Regenbogen AG freut sich, heute die vorläufigen
Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 vorzulegen. Nach diesem Zahlenwerk stieg
der Jahresüberschuss des Kieler Spezialisten für Camping- und Ferienanlagen
im gehobenen Segment von 32 TEUR auf 131 TEUR. Der Umsatz lag mit 12,8 Mio.
EUR knapp über dem Vorjahresniveau (12,5 Mio. EUR). Die im Verlauf des
dritten Quartals eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen konnten den geringer
als geplant ausgefallenen Umsatzzuwachs weitgehend ausgleichen und waren
maßgeblich mitverantwortlich für das starke Ergebniswachstum. Insgesamt
konnten bei den Aufwendungen 456 TEUR eingespart werden, entsprechend einem
Rückgang von 4% im Vorjahresvergleich. Überdurchschnittlich wurde im
administrativen Bereich eingespart. So sanken beispielsweise die Bürokosten
um 15%, die Aufwendungen für EDV und Kommunikation um 30% und die sonstigen
Aufwendungen um 18%. Auf der Umsatzseite litten die wettersensitiven
Erlössparten wie Kurzcamper (-4%), während die neuen Urlaubskonzepte
(Tipis) ebenso wie feste Unterkünfte und Dauercamper auf breiter Front
zulegen konnten. Erneut stark mit einem Zuwachs von 10% waren die Wellness
- Oasen auf den Regenbogen Premium Camps.
Wie schon im Bericht zum 3. Quartal vermeldet, waren 2011 erhebliche
Sonderbelastungen zu verkraften. Der Sommer war während der gesamten
Hauptsaison extrem verregnet, und mit dem Camp Prerow war einer der
wichtigsten Umsatzbringer wegen Überschwemmungen längere Zeit in weiten
Teilen gesperrt. Alleinvorstand Rüdiger Voßhall stellt den Ausblick auf das
laufende Geschäftsjahr daher in einen größeren Zusammenhang: 'Bei besseren
Rahmenbedingungen hätten wir vermutlich bereits 2011 wieder an das hohe
Niveau der Jahre 2008 und 2009 anknüpfen können. 2012 sollte es uns selbst
bei einer vorsichtigen Betrachtung gelingen, unseren Wachstumstrend
fortzuschreiben. Dabei planen wir damit, dass sich der Umsatz dank unserer
Erlösquellendiversifikation selbst bei ungünstiger Witterung erneut als
zumindest stabil erweisen dürfte. Auf der Kostenebene wollen wir weitere
Einsparungen realisieren, so dass wir 2012 beim Ergebnis im zweistelligen
prozentualen Bereich zulegen dürften. Wird der Sommer gut, und bleiben wir
von Sonderbelastungen verschont, sind auch positive Überraschungen
möglich.' Rüdiger Voßhall greift in diesem Zusammenhang das Thema
Investitionen auf: 'Nach dem Abschluss der umfangreichen Aufwertung der
schwedischen Anlagen verfügen wir jetzt über ein Portfolio hochentwickelter
Camps an exponierten Standorten, so dass wir 2012 zunächst keine
wesentlichen neuen Investitionen planen.'
Die Regenbogen AG gilt als Deutschlands Marktführer im gehobenen Camping-
und Ferienanlagen-Segment. An der deutschen Ostseeküste hat sie sich
erfolgreich als mit Abstand größtes Unternehmen der Branche positioniert.
Mit umfangreichen Investitionen in den Komfort und die Ausstattung der
mittlerweile dreizehn Anlagen wurden neue Trends und Standards gesetzt.
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Kaistraße 101 Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10
24114 Kiel 22297 Hamburg
Telefon (0431) 23 7 23-0 Telefon (040) 6378 54-10
Telefax (0431) 23 7 23-10 Telefax (040) 6378 54-23
E-Mail: info@regenbogen-ag.de E-Mail: ir@ubj.de
Ende der Corporate News
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21.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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157499 21.02.2012
http://www.dgap.de/news/corporate/regenbogen-vorlaeufige-zahlen-und-ausblick_1178_704985.htm
Regenbogen AG: Vorläufige Zahlen 2011 und Ausblick 2012
Regenbogen AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
21.02.2012 / 10:53
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Nach Ergebniseinbruch in 2010 jetzt wieder auf Wachstumskurs
Jahresüberschuss 2011 steigt deutlich auf 131 TEUR
2012 Fortsetzung des nachhaltigen Wachstumstrends
Kiel, 21. Februar 2012. Die Regenbogen AG freut sich, heute die vorläufigen
Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 vorzulegen. Nach diesem Zahlenwerk stieg
der Jahresüberschuss des Kieler Spezialisten für Camping- und Ferienanlagen
im gehobenen Segment von 32 TEUR auf 131 TEUR. Der Umsatz lag mit 12,8 Mio.
EUR knapp über dem Vorjahresniveau (12,5 Mio. EUR). Die im Verlauf des
dritten Quartals eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen konnten den geringer
als geplant ausgefallenen Umsatzzuwachs weitgehend ausgleichen und waren
maßgeblich mitverantwortlich für das starke Ergebniswachstum. Insgesamt
konnten bei den Aufwendungen 456 TEUR eingespart werden, entsprechend einem
Rückgang von 4% im Vorjahresvergleich. Überdurchschnittlich wurde im
administrativen Bereich eingespart. So sanken beispielsweise die Bürokosten
um 15%, die Aufwendungen für EDV und Kommunikation um 30% und die sonstigen
Aufwendungen um 18%. Auf der Umsatzseite litten die wettersensitiven
Erlössparten wie Kurzcamper (-4%), während die neuen Urlaubskonzepte
(Tipis) ebenso wie feste Unterkünfte und Dauercamper auf breiter Front
zulegen konnten. Erneut stark mit einem Zuwachs von 10% waren die Wellness
- Oasen auf den Regenbogen Premium Camps.
Wie schon im Bericht zum 3. Quartal vermeldet, waren 2011 erhebliche
Sonderbelastungen zu verkraften. Der Sommer war während der gesamten
Hauptsaison extrem verregnet, und mit dem Camp Prerow war einer der
wichtigsten Umsatzbringer wegen Überschwemmungen längere Zeit in weiten
Teilen gesperrt. Alleinvorstand Rüdiger Voßhall stellt den Ausblick auf das
laufende Geschäftsjahr daher in einen größeren Zusammenhang: 'Bei besseren
Rahmenbedingungen hätten wir vermutlich bereits 2011 wieder an das hohe
Niveau der Jahre 2008 und 2009 anknüpfen können. 2012 sollte es uns selbst
bei einer vorsichtigen Betrachtung gelingen, unseren Wachstumstrend
fortzuschreiben. Dabei planen wir damit, dass sich der Umsatz dank unserer
Erlösquellendiversifikation selbst bei ungünstiger Witterung erneut als
zumindest stabil erweisen dürfte. Auf der Kostenebene wollen wir weitere
Einsparungen realisieren, so dass wir 2012 beim Ergebnis im zweistelligen
prozentualen Bereich zulegen dürften. Wird der Sommer gut, und bleiben wir
von Sonderbelastungen verschont, sind auch positive Überraschungen
möglich.' Rüdiger Voßhall greift in diesem Zusammenhang das Thema
Investitionen auf: 'Nach dem Abschluss der umfangreichen Aufwertung der
schwedischen Anlagen verfügen wir jetzt über ein Portfolio hochentwickelter
Camps an exponierten Standorten, so dass wir 2012 zunächst keine
wesentlichen neuen Investitionen planen.'
Die Regenbogen AG gilt als Deutschlands Marktführer im gehobenen Camping-
und Ferienanlagen-Segment. An der deutschen Ostseeküste hat sie sich
erfolgreich als mit Abstand größtes Unternehmen der Branche positioniert.
Mit umfangreichen Investitionen in den Komfort und die Ausstattung der
mittlerweile dreizehn Anlagen wurden neue Trends und Standards gesetzt.
IR-KONTAKT
Regenbogen AG UBJ. GmbH
Kaistraße 101 Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10
24114 Kiel 22297 Hamburg
Telefon (0431) 23 7 23-0 Telefon (040) 6378 54-10
Telefax (0431) 23 7 23-10 Telefax (040) 6378 54-23
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Ende der Corporate News
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21.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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157499 21.02.2012
http://www.dgap.de/news/corporate/regenbogen-vorlaeufige-zahlen-und-ausblick_1178_704985.htm
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