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    Frage zum Versicherungsschutz bei Fahrzeugen auf vermieteten Stellplätzen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.08 11:40:29 von
    neuester Beitrag 16.02.08 13:17:00 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.138.585
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      schrieb am 16.02.08 11:40:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Privathaftpflicht und eine Hausratversicherung abgeschlossen.

      Neben einer selbstbewohnten Eigentumswohnung habe ich einen dazugehörigen Tiefgaragenstellplatz.

      Nun möchte ich diesen Stellplatz an meinen Nachbarn vermieten.

      Sind mögliche Schäden (durch Leitungswasser, überflutete Garage usw.) an dem dann dort abgestellten Auto von einem der bei Ihnen abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt?

      Was wäre im Falle eines Autodiebstahls oder Einbruch aus bzw. in der Garage? Da wird doch die Kasko greifen, oder?

      Selbstverständlich haben wir auch eine Gebäudeversicherung. Sind die o.g. Risiken evtl auch über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

      Am Wochenende ist es schwierig jemanden von der Versicherung zu Beratungsgesprächen zu bekommen. Und spätestens morgen sollte ich meine Entscheidung treffen.

      Ich möchte mir über die Risiken im Klaren sein, bevor ich mich auf so etwas einlasse. Also freue ich mich über Eure Meinungen.

      Vielen Dank im Voraus!

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 11:59:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      alles egal es ist nur wichtig, das du bei deiner Einkommensteuer Erklärung die Mieteinnahmen mit angibst ;-))
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 13:05:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Komisch, wieso kann das Deine Versicherung nicht beantworten?
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 13:17:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.390.614 von Sunshine12 am 16.02.08 11:40:29Wenn die Schäden nicht von dir verursacht oder zugelassen wurden greift nur die kasko. von dir verursacht kann aber im einzelfall auch dein eigentum sein.

      Wenn regelmäßig oder öfter ein entsprechender schaden aufgetreten ist könnte man es dir zuschreiben weil du nicht sorgfältig genug warst. einmalereignisse sind höhere gewalt, so mußte auch beim sturm kyrill nicht der hausbesitzer bzw, vermieter haften.

      wenn du unsicher bist würde ich im vertrag der auch unter freunden schriftlich geschlossen werden sollte einen haftungsausschluß vereinbaren.

      am besten sogar das er noch einmal separat (kann auf dem gleichen blatt sein) unterschreibt das er das zur kenntnis genommen hat.


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