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    A.S Creation -was ist da los (Seite 32)

    eröffnet am 05.03.08 11:55:30 von
    neuester Beitrag 28.03.24 11:47:12 von
    Beiträge: 658
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      schrieb am 11.07.13 18:36:13
      Beitrag Nr. 348 ()
      DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Französische Kartellbehörde teilt die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mit
      A.S. Création Tapeten AG: Französische Kartellbehörde teilt die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mit

      A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache

      11.07.2013 15:30

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Nach der im November 2010 durchgeführten Durchsuchung hat die französische Kartellbehörde ('Autorité de la concurrence') den zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS und der MCF Investissement SAS nunmehr mit einem Beschuldigungsschreiben ('notification des griefs') förmlich mitgeteilt, dass jeweils ein kartellrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Die A.S. Création Tapeten AG hatte in den Konzernabschlüssen der Jahre 2010 bis 2012 bereits über die laufenden Ermittlungen der französischen Kartellbehörde gegen französische Tapetenhändler berichtet.

      Die französische Kartellbehörde erhebt in ihrem nunmehr vorliegenden Schreiben Vorwürfe eines ihrer Auffassung nach kartellrechtswidrigen Informationsaustauschs in den Jahren 2006 bis 2010. Vorwürfe hinsichtlich Preisabsprachen werden dagegen nicht erhoben. Die A.S. Création Tapeten AG wird die erhobenen Vorwürfe nun zusammen mit den beiden französischen Konzerngesellschaften im Einzelnen prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden.

      Gummersbach, den 11. Juli 2013

      A.S. Création Tapeten AG

      Der Vorstand

      Für Rückfragen: Maik Krämer Vorstand Finanzen und Controlling Südstraße 47 D-51654 Gummersbach Telefon: +49-2261-542 387 Fax: +49-2261-542 304 E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

      11.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      Sprache: Deutsch Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG Südstraße 47 51645 Gummersbach Deutschland Telefon: +49 22 61 54 2-0 Fax: +49 22 61 54 2-3 04 E-Mail: investor@as-creation.de Internet: http://www.as-creation.de ISIN: DE0005079909 WKN: 507990 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 22:41:41
      Beitrag Nr. 347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.995.313 von watchingtheflood am 06.07.13 10:54:13Ich habe vor über einem Jahr als AS-Aktionär Frau Jella Susanne Benner-Heinacher eine Email geschrieben. Es ging mir um die öffentliche Sichtbarkeit des Vorstands. Das ist gerade wichtig für Anteilseigner, die keine Möglichkeit haben zur HV zu fahren.

      Frau Benner-Heinacher hat sehr freundlich geantwortet. Inzwischen gibt es sogar Fotos vom Vorstand und vom Aufsichtsrat auf der Website. Interviews des Vorstands gibt es aber wohl immer noch nicht. Das PR-Management von AS war nie gut.

      Also bei dem Kurs würde ich verkaufen. Aber ich bin ja kein Aktionär mehr:laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.07.13 10:57:58
      Beitrag Nr. 346 ()
      Oha, den vorletzten Absatz wollte ich noch zu Ende bringen:
      ....eher zu einer Verschärfung des Problems führen.

      Eigentlich kann man sowas NUR machen, wenn man sich ziemlich sicher ist, dass nichts strafbares vorliegt. Ansonsten ist man "unten durch" und zwar für sehr, sehr lange Zeit.
      Avatar
      schrieb am 06.07.13 10:54:13
      Beitrag Nr. 345 ()
      Zu dem Thema "Freistellung" noch ein Hinweis, den ich allerdings selber nicht so ganz deuten kann: Im Aufsichtsrat ist Frau Jella Susanne Benner-Heinacher vertreten, diese ist wiederum "Rechtsanwältin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf". Angemerkt ist auch, dass Sie Mitglied im Normierungsausschuss ist (dieser dient der Vorauswahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern vor ihrer eigentlichen Wahl durch die HV), allerdings ist nicht vermerkt, ob das ihre einzige Aufgabe im AR ist, vermutlich eher nicht. Das Frau Benner-Heinacher schon sehr lange für die DSW aktiv ist, wird sie dies wohl für sich abgewogen haben. Das bedeutet für mich nicht, dass es nicht zu einer Verurteilung kommen kann, falls das Kartell aufgedeckt wird - aber dafür gibt es wohl keinen Hinweis. Ehrlich gesagt, kann man den Sinn dahinter insoweit deuten, dass man das Thema schnell vom Tisch haben will und daher auch an Aufklärung interessiert ist, wogegen ggf. Falschaussagen z.B. eines Vorstandes.

      Herr Schneider durfte übrigens selber und auch über seine Stiftungen nicht darüber mit abstimmen, also von daher haben die freien Aktienstimmen anders entscheiden können.

      Gruß an die Freunde der gepflegten Wandbeklebung!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 16:58:55
      Beitrag Nr. 344 ()
      Zitat von Huta: Wenn Vorstand und Aufsichtsrat aber aktiv an der Bildung eines Kartells zum Schaden von Wettbewerbern und Verbrauchern mitgewirkt haben sollten (man beachte den Konjunktiv!), dann bekommt die Gesellschaft eine empfindliche Strafe aufgebrummt.

      In dem HV-Antrag ging es darum, für diesen Fall Vorstand und Aufsichtsrat von möglichen Regressansprüchen der AG gegen ihre Vertreter freizustellen.




      Im Fall einer Verurteilung hätte es ohne diese unsägliche Freistellungsvereinbarung dazu kommen können, dass der Aufsichtratsvorsitzende und Großaktionär Schneider der AG (und damit den freien Aktionären sowie der Lins Wallpaper Ltd) gegenüber Schadensersatzpflichtig geworden wäre. Etwaige Schadensersatzforderungen der AG hätte Herr Schneider möglicherweise nur durch beträchtliche Aktienverkäufe befriedigen können. Einem Außenstehenden drängt sich der Verdacht auf, dass es bei der Selbstbefreiungsvereinbarung letztlich darum ging, dies zu vermeiden. Schön für den Vorstand, dass er gleich mit exculpiert worden ist.

      Die Position des Unternehmens im Kartellverfahren ist aus meiner Sicht durch diese sonderbare Aktion deutlich geschwächt worden.

      Dies waren meine persönlichen Gedanken zum Thema. Damit soll es dann aber auch genug sein.

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      schrieb am 29.06.13 14:31:46
      Beitrag Nr. 343 ()
      Zitat von Lacantun: Versuch Dich mal in die handelnden Personen hineinzuversetzen. Die machen ihren Job und dann kommt eine Behörde und droht Zwangsmaßnahmen an.
      Ich denke eher, dass mit dieser Maßnahme demonstriert werden soll, dass die Vorwürfe des Amtes substanzlos sind.

      Und selbst wenn das Ganze einen unehrenwerten Hintergrund hätte, dann würde sich die Frage stellen, ob sowas rechtlich überhaupt Bestand haben kann.

      Von daher glaube ich eher an meine erste Theorie.


      Keine Behörde droht Zwangsmaßnahmen an, wenn jemand "seinen Job macht". Wenn Vorstand und Aufsichtsrat aber aktiv an der Bildung eines Kartells zum Schaden von Wettbewerbern und Verbrauchern mitgewirkt haben sollten (man beachte den Konjunktiv!), dann bekommt die Gesellschaft eine empfindliche Strafe aufgebrummt.

      In dem HV-Antrag ging es darum, für diesen Fall Vorstand und Aufsichtsrat von möglichen Regressansprüchen der AG gegen ihre Vertreter freizustellen. Sowas halte ich tatsächlich für ungewöhnlich.
      Unterstellen wir mal, dass der Vorstand durch die Kartellbildung bei der AG letztlich einen hohen Schaden durch die Kartellstrafe verursacht hat, dann verzichtet die AG (und damit im Prinzip die Allgemeinheit der Aktionäre, von vorneherein auf sämtlich Ansprüche gegen die handelnden Akteure? Ich halte das für abenteuerlich.

      Aber natürlich muss das jeder für sich selber entscheiden- ich bin ja nicht mal mehr Aktionär dieses Unternehmens;-).
      Avatar
      schrieb am 29.06.13 09:59:45
      Beitrag Nr. 342 ()
      Zitat von Lacantun: Ich denke eher, dass mit dieser Maßnahme demonstriert werden soll, dass die Vorwürfe des Amtes substanzlos sind.



      Die Ausstellung eines Freifahrtscheins für Mitglieder der Unternehmensführung als Demonstration eines Unschuldbeweises ... das ist genauso absurd wie die sonderbare Begründung, auf diese Weise könne man die Kooperation der betroffenen Personen sicherstellen und Konflikte unter den Beteiligten vermeiden.

      So argumentiert ein Schuldiger, nicht ein Unschuldiger.
      Avatar
      schrieb am 28.06.13 14:34:42
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.943.641 von Huta am 28.06.13 12:42:53Versuch Dich mal in die handelnden Personen hineinzuversetzen. Die machen ihren Job und dann kommt eine Behörde und droht Zwangsmaßnahmen an.
      Ich denke eher, dass mit dieser Maßnahme demonstriert werden soll, dass die Vorwürfe des Amtes substanzlos sind.

      Und selbst wenn das Ganze einen unehrenwerten Hintergrund hätte, dann würde sich die Frage stellen, ob sowas rechtlich überhaupt Bestand haben kann.

      Von daher glaube ich eher an meine erste Theorie.
      Avatar
      schrieb am 28.06.13 12:42:53
      Beitrag Nr. 340 ()
      Für mich bleibt diese Haftungsfreistellung der handelnden Organe auch ein merkwürdiges Kapitel- und die Begründung ist für mich immer noch nicht nachvollziehbar.
      Ich habe meinen Restbestand an Aktien daher schon vor der HV veräußert. Das Unternehmen ist zwar aus meiner Sicht sicher nicht schlecht- aber sowohl die Tatsache, dass ein Kartellverfahren eingeleitet wurde als auch die Reaktion der AG (s.o.) halte ich für sehr negativ- ist aber natürlich nur meine Meinung!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.06.13 10:52:57
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.942.575 von Joschka Schröder am 28.06.13 10:51:35PS: Und an den Vorwürfen scheint etwas Wahres dran zu sein ... ansonsten würde man nicht derart hektisch um sich schlagen.
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