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    Verjährung versteckter Mängel ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.08 22:26:24 von
    neuester Beitrag 06.04.08 18:52:43 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.140.159
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      Avatar
      schrieb am 05.04.08 22:26:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe nach dem Kauf einer ETW festgestellt, dass das Wasser in der Badewanne nicht vollständig abläuft, da ein Abflussrohr zu hoch verlegt wurde :(. Kann ich das jetzt 15 Jahre nach dem Bau noch als versteckten Mangel bei der Baufirma reklamieren, oder ist so etwas verjährt ?
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 22:34:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Siehe Verdingunsordnung für Bauleistungen.

      Leider habe ich die neue ausgabe nicht zur Hand.

      Ich denke 15 jahre ist über der Zeit :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 22:36:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 02:39:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.818.624 von Red_Eileen am 05.04.08 22:36:08... wenn ich den link richtig verstehe ist also nach 3 Jahren Schluss Gewährungsanspruechen. Danke
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 08:59:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.818.958 von skbond am 06.04.08 02:39:39generell nicht - bei deinem Fall (15 Jahre) schon

      http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=729

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      schrieb am 06.04.08 10:35:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Servus,

      also wenn es sich da tatscählich um einen mangel, nd nicht nur um dein empfinden handelt, dass das wasser zu langsam läuft, dann hätte der verkäufer der wohnung dir das mitteilen müssen.
      Die sachmängelhaftung ist zwar in so gut wie jedem kaufvertrag bei gebrauchtimmobilien ausgeschlossen aber wenn er dir so etwas verschweigt( also er muss das gewusst haben) dann kannst du da ansprüche geltend machen.
      Hatt mich mal in einen ähnlichen fall eingelesen. Da hatte einer ein hasu gekauft und alle 2 monate war das abflussrohr verstopft und musst esehr teuer gereinigt werden. es kam raus, dass es mit einem über 90 grad starken bogen verlegt war und !!! der verkäufer auch schon ständig probleme damit hatte und ihm das problem bekannt war.
      Er hat es beim verkauf aber nicht erwähnt. Daher wurde hier der vertrag rückabgewickelt.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 18:52:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      :rolleyes:


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