Wirecard - Top oder Flop (Seite 1116)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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Ziel heute: 4 EURO !!!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.177 von Leuscheljunior am 26.06.20 12:14:05Da stimme ich nicht zu. Sehr viele Unternehmen haben eine Planinsolvenz oder Insolvenz in Eigenverwaltung überlebt. Denken Sie zB. auch an die USA, wo praktisch jede Fluggesellschaft schon unter Chapter 11 gestanden hat. Schönen Tag noch!
Wirecard - Top oder Flop | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-154981-1…
Ja nur reden wir bei Wirecard definitv nicht über Planinsolvenz oder Insolvenz in Eigenverwaltung.
Wenn dann hätte Freis genau das beantragen müssen, hat er aber nicht.
Freis hat Antrag auf Regelinsolvenz gestellt, damit ist die Tür für Planinsolvenz bzw. Insolvenz in Eigenverwaltung endgültig geschlossen. Geht nicht mehr.
Du hast Recht das was du sagst gibt es relativ oft, nur ist halt nicht mehr möglich bei Wirecard.
Planinsolvenz und Insolvenz in Eigenverwaltung hat man ja extra eingeführt weil bei Regelinsolvenz das Unternehmen nie überlebt, selbst dann wenn es wirtschaftlich Chancen gute hätte.
Wirecard - Top oder Flop | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-154981-1…
Ja nur reden wir bei Wirecard definitv nicht über Planinsolvenz oder Insolvenz in Eigenverwaltung.
Wenn dann hätte Freis genau das beantragen müssen, hat er aber nicht.
Freis hat Antrag auf Regelinsolvenz gestellt, damit ist die Tür für Planinsolvenz bzw. Insolvenz in Eigenverwaltung endgültig geschlossen. Geht nicht mehr.
Du hast Recht das was du sagst gibt es relativ oft, nur ist halt nicht mehr möglich bei Wirecard.
Planinsolvenz und Insolvenz in Eigenverwaltung hat man ja extra eingeführt weil bei Regelinsolvenz das Unternehmen nie überlebt, selbst dann wenn es wirtschaftlich Chancen gute hätte.
Der Laden ist tot ! Ich habs euch gestern und schon letzte Woche gesagt Leute, wer hier noch reinlongt, der ist geistesgestört !!
Nur noch eine Frage der Zeit, bis wir Kurse unter 1€ sehen !!
Einzig die Anleihe könnte interessant werden.
Nur noch eine Frage der Zeit, bis wir Kurse unter 1€ sehen !!
Einzig die Anleihe könnte interessant werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.339 von Gabriel01 am 26.06.20 12:26:18 "Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren", teilte EY mit.
dieser satz lässt m.e. viel interpretationsspielraum....
man kann nur hoffen das bestmöglich aufgeklärt werden kann.
den kopf noch halbwegs aus der schlinge ziehen zu können sollte
für einige beteiligte/verantwortliche eigentlich genug motivation sein daran
kooperativ mitzuwirken.
dieser satz lässt m.e. viel interpretationsspielraum....
man kann nur hoffen das bestmöglich aufgeklärt werden kann.
den kopf noch halbwegs aus der schlinge ziehen zu können sollte
für einige beteiligte/verantwortliche eigentlich genug motivation sein daran
kooperativ mitzuwirken.
Wann geht die Aktie auf 0 und wird vom Handel ausgesetzt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.114 von seniortrader am 26.06.20 12:09:18In wilden Phantasien ja, praktisch nein.
Gibt so kleine Stolpersteine die ergeben sich aus dem Begriff Bilanz in Kombination mit z.B. 1,9 Milliarden.
In 4 Wochen prösentiert der verläufige Insoverwalter seine Eröffnungbilanz von Wirecard. Der schafft in 4 Wochen was Wirecard in mehr als vier Monaten nicht hin bekommen hat.
Bei der Bilanz des vorläufigen Insoverwalters sind nur zwei ganz einfache Fragen relevant.
1. Liegt mindestens einer der beiden Insovenzgründe vor (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
2. Ist genügend Masse vorhanden
Beantwortet der vorläufiger Insowenzverwalter mit seiner Bilanz beide Fragen mit ja, dann wird die Insovenz eröffnet.
Wirecard müßte um die Insolvenzeröffnung noch zu verhindern nachweisen das beide Insovenzgründe nicht gegeben sind. Eine geprüfte Bilanz wäre da von Vorteil.
Jetzt gelten aber leider etwas unterschiedliche Bilanzregeln und ich will das mal am Beispiel dieser ominösen 1,9 Milliarden erklären.
Mal angenommen es besteht eine ernsthafte Hoffnung eine Teil dieser Gelder zurück zu holen.
Der vorläufige Inselvenzverwalter sagt ja es besteht eine Hoffnung wie realistisch die ist und welche Summe man am Ende wirklich zurück holen kann ist nicht sicher einzuschätzen.
Aus diesem Grund buche ich die 1,9 Milliarden mit einem Erinnerungswert von 1,00 € in die Bilanz. Fertig so einfach geht das Insolvenzrecht ist schon ne tolle Sache.
Vor allem geht das bei jedem Bilanzposten der nicht sicher verifiziert werden kann.
Wirecard will die Insovenz absagen weil sie glauben sie könnten Teile dieser 1,9 Milliarden zurüch holen. Antwort des Amtsgerichts tut mir leid Herr Freis wir sind hier nicht in der Kirche ihr Glauben wird mit 1 € bewertet. Bei Schulden von Wirecard gilt aber das die zum Nennwert bewertet werden, es sei denn Wirecard hat Beweise das sie nidrieger sind.
Hat Wirecard jetzt immer noch eine realistische Chance die Inso zu verhindern.
Selbst wenn das Geld da wäre oder kommen würde, in 4 Wochen kriegt man das nie glaubhaft in eine Bilanz (ausgenommen es geschehen Wunder).
Gibt so kleine Stolpersteine die ergeben sich aus dem Begriff Bilanz in Kombination mit z.B. 1,9 Milliarden.
In 4 Wochen prösentiert der verläufige Insoverwalter seine Eröffnungbilanz von Wirecard. Der schafft in 4 Wochen was Wirecard in mehr als vier Monaten nicht hin bekommen hat.
Bei der Bilanz des vorläufigen Insoverwalters sind nur zwei ganz einfache Fragen relevant.
1. Liegt mindestens einer der beiden Insovenzgründe vor (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
2. Ist genügend Masse vorhanden
Beantwortet der vorläufiger Insowenzverwalter mit seiner Bilanz beide Fragen mit ja, dann wird die Insovenz eröffnet.
Wirecard müßte um die Insolvenzeröffnung noch zu verhindern nachweisen das beide Insovenzgründe nicht gegeben sind. Eine geprüfte Bilanz wäre da von Vorteil.
Jetzt gelten aber leider etwas unterschiedliche Bilanzregeln und ich will das mal am Beispiel dieser ominösen 1,9 Milliarden erklären.
Mal angenommen es besteht eine ernsthafte Hoffnung eine Teil dieser Gelder zurück zu holen.
Der vorläufige Inselvenzverwalter sagt ja es besteht eine Hoffnung wie realistisch die ist und welche Summe man am Ende wirklich zurück holen kann ist nicht sicher einzuschätzen.
Aus diesem Grund buche ich die 1,9 Milliarden mit einem Erinnerungswert von 1,00 € in die Bilanz. Fertig so einfach geht das Insolvenzrecht ist schon ne tolle Sache.
Vor allem geht das bei jedem Bilanzposten der nicht sicher verifiziert werden kann.
Wirecard will die Insovenz absagen weil sie glauben sie könnten Teile dieser 1,9 Milliarden zurüch holen. Antwort des Amtsgerichts tut mir leid Herr Freis wir sind hier nicht in der Kirche ihr Glauben wird mit 1 € bewertet. Bei Schulden von Wirecard gilt aber das die zum Nennwert bewertet werden, es sei denn Wirecard hat Beweise das sie nidrieger sind.
Hat Wirecard jetzt immer noch eine realistische Chance die Inso zu verhindern.
Selbst wenn das Geld da wäre oder kommen würde, in 4 Wochen kriegt man das nie glaubhaft in eine Bilanz (ausgenommen es geschehen Wunder).
.
Ich konnte es nicht lassen. Bin diesmal mit 400K short.
Welche idioten kaufen mir eigentlich immer noch diesen Schrott ab?
Killer.
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Ich konnte es nicht lassen. Bin diesmal mit 400K short.
Welche idioten kaufen mir eigentlich immer noch diesen Schrott ab?
Killer.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.072 von RealJoker am 26.06.20 12:04:25
es ist halt noch viel zu früh um abschätzen zu können wieviel kläger es geben wird um welche schadenssumme es sich dabei handelt wieviel davon sich evtl. irgendwann einmal
und von wem zurückholen lässt.
Zitat von RealJoker: Ich halte das sich für eine Fehlinterpretation, dass hier zugunsten von E&Y eine Haftungsbeschränkung greift.
Die 4 Mio. € Obergrenze betrifft die persönliche Haftung des einzelnen Prüfers, nicht die Prüfungsgesellschaft im Außenverhältnis, hier gibt es kein Limit. Schaden mehrere Milliarden, wenn nur 20-30 % klagen, könnte es eng werden...
es ist halt noch viel zu früh um abschätzen zu können wieviel kläger es geben wird um welche schadenssumme es sich dabei handelt wieviel davon sich evtl. irgendwann einmal
und von wem zurückholen lässt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.111 von Querdenker08 am 26.06.20 12:08:09
Ehrlichgesagt glaube ich nicht, dass Du dir die "Insolvenzordnung" auch nur einmal durchgelesen hast. Und wenn, dann hast Du tatsächlich kaum etwas davon verstanden.
Zitat von Querdenker08: Weil Wirecard noch nicht insolvent ist.
Es würde Insovenzantrag gestellt und erst wenn der vom zuständigen Amtsgericht geprüft, für berechtig empfunden und genügend freie Insovenzmasse vorhanden ist, dann wird das eigentliche Insovenzverfahren eröffnet.
Momentan befindet sich Wirecard in vorläufiger Insolvenz.
Falls es also Regeln für insolvente Firmen gibt greifen die bei Wirecard noch nicht.
Habe ich das richtig in Erinnerung?
Es vergehen ziemlich genau 4 Wochen vom Tag des Insoantrags, bis Prüfung und definitver Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts ob die Inso da ist oder nicht. Ich glaube die Zeitspanne ist im Inso-Recht verbindlich fest geschrieben.
Bitte wer es genau wissen will soll sich das Insovenzrecht durchlesen ist öffentlich einsehbar. Ich habe das oft genug gemacht und jedesmal Kofschmerzen beim Lesen bekommen (Behördendeutsch einfach nur grausam) Genug ist Genug.
Ehrlichgesagt glaube ich nicht, dass Du dir die "Insolvenzordnung" auch nur einmal durchgelesen hast. Und wenn, dann hast Du tatsächlich kaum etwas davon verstanden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.189.858 von Wandfarbentester am 26.06.20 10:01:16Verleiher von Aktien sind große Fonds, denne es egal ist, wo der Kurs steht, die Aktiene gehören ja den einzelnen Fondsteilnehmern und die bekommen in der Regel nicht mit, was intern geschieht.
Das Verleihgeschäft nimmt der Fondsbetreiber gerne mit.
Das Verleihgeschäft nimmt der Fondsbetreiber gerne mit.
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