Wirecard - Top oder Flop (Seite 583)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.725 von JoeW am 11.07.20 18:40:45Nachtrag: Im Besitz = Ja und Meinung = Kaufen bezieht sich nicht auf Wirecard, sondern auf den BGF Mining Fonds.
Sorry for confusion !
Wirecard = Weiterhin bis auf alle Ewigkeit Nein und weiterhin alles verkaufen wer seine Hausaufgaben noch nicht erledigt hat.
Sorry for confusion !
Wirecard = Weiterhin bis auf alle Ewigkeit Nein und weiterhin alles verkaufen wer seine Hausaufgaben noch nicht erledigt hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.575 von Spondon am 11.07.20 18:11:58
Wenn Minen, dann gleich richtig bei den Großkapitalisten.
BGF - WORLD MINING FUND
ACT. NOM. CLASSE A 2 EUR O.N.
LU0172157280 (A0BMAR)
Die Anteilspreise dieses Minenfonds (läuft bei meiner Frau als VWL-Vertrag) pendelt seit 2 Jahren in einem engen Bereich hin und her.
Die Mitteilung meiner Hausbank bestätigt nun meine Beobachtung. Seit Bekanntgabe Mitte dieser Woche der anstehenden Änderungen scheint der Fonds aus der Range auszubrechen. Für eine Vorhersage ist es noch zu früh, aber ich habe nun ein besseres Gefühl als die letzten 2 Jahre, dass es nach oben geht.
Ciao
JoeW
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,
die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat zum 18.08.2020 Änderungen, die den Fonds betreffen, beschlossen.
Änderung des Referenzindex
Der World Mining Fund (der „Fonds“) legt mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerten von Unternehmen an, deren Geschäft hauptsächlich in der Förderung und/oder dem Abbau von Grund- und Edelmetallen oder Mineralien besteht.
Der Fonds wird aktiv verwaltet, und der aktuelle Referenzindex, der EMIX Global Mining Constrained Weights Index (der „aktuelle Index“), ist repräsentativ für das Anlageuniversum des Fonds und auf OGAW-Konformität ausgelegt. In den vergangenen 24 Monaten entsprach die Zusammensetzung des aktuellen Index jedoch aufgrund von Marktbewegungen zeitweilig nicht den OGAW Regeln zur Portfoliodiversifizierung, und der aktuelle Index wurde außerplanmäßig neu gewichtet und zusammengesetzt, um die OGAW-Konformität wiederherzustellen. Daraus ergibt sich wiederum die Notwendigkeit für den Manager, die Höhe des vom Fonds eingegangenen aktiven Risikos (d. h. den Grad der Abweichung vom aktuellen Index) neu zu bewerten.
Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass es im besten Interesse der Anleger ist, den Referenzindex des Fonds ab dem Stichtag in den MSCI ACWI Metals and Mining Index (der „neue Index“) zu ändern. MSCI ist ein etablierter Indexanbieter und dürfte Anlegern bekannt sein. Aufgrund der Auslegung des neuen Index ist die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen die OGAW-Regeln geringer. Zudem beinhaltet er eine breitere Auswahl von Unternehmen aus dem Anlageuniversum des Fonds.
Der neue Index wird nicht nur das Anlageuniversum des Fonds besser widerspiegeln, sondern ab dem Stichtag auch den aktuellen Index zur Messung der Performance des Fonds ersetzen.
Zitat von Spondon: Ist es vielleicht nicht besser in Werte wie Kore Mining, Argo Gold, Turmalina Metalls oder Benchmark Metals zu investieren? Edelmetalle sind doch momentan das Ding der Ding.
Wenn Minen, dann gleich richtig bei den Großkapitalisten.
BGF - WORLD MINING FUND
ACT. NOM. CLASSE A 2 EUR O.N.
LU0172157280 (A0BMAR)
Die Anteilspreise dieses Minenfonds (läuft bei meiner Frau als VWL-Vertrag) pendelt seit 2 Jahren in einem engen Bereich hin und her.
Die Mitteilung meiner Hausbank bestätigt nun meine Beobachtung. Seit Bekanntgabe Mitte dieser Woche der anstehenden Änderungen scheint der Fonds aus der Range auszubrechen. Für eine Vorhersage ist es noch zu früh, aber ich habe nun ein besseres Gefühl als die letzten 2 Jahre, dass es nach oben geht.
Ciao
JoeW
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,
die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat zum 18.08.2020 Änderungen, die den Fonds betreffen, beschlossen.
Änderung des Referenzindex
Der World Mining Fund (der „Fonds“) legt mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerten von Unternehmen an, deren Geschäft hauptsächlich in der Förderung und/oder dem Abbau von Grund- und Edelmetallen oder Mineralien besteht.
Der Fonds wird aktiv verwaltet, und der aktuelle Referenzindex, der EMIX Global Mining Constrained Weights Index (der „aktuelle Index“), ist repräsentativ für das Anlageuniversum des Fonds und auf OGAW-Konformität ausgelegt. In den vergangenen 24 Monaten entsprach die Zusammensetzung des aktuellen Index jedoch aufgrund von Marktbewegungen zeitweilig nicht den OGAW Regeln zur Portfoliodiversifizierung, und der aktuelle Index wurde außerplanmäßig neu gewichtet und zusammengesetzt, um die OGAW-Konformität wiederherzustellen. Daraus ergibt sich wiederum die Notwendigkeit für den Manager, die Höhe des vom Fonds eingegangenen aktiven Risikos (d. h. den Grad der Abweichung vom aktuellen Index) neu zu bewerten.
Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass es im besten Interesse der Anleger ist, den Referenzindex des Fonds ab dem Stichtag in den MSCI ACWI Metals and Mining Index (der „neue Index“) zu ändern. MSCI ist ein etablierter Indexanbieter und dürfte Anlegern bekannt sein. Aufgrund der Auslegung des neuen Index ist die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen die OGAW-Regeln geringer. Zudem beinhaltet er eine breitere Auswahl von Unternehmen aus dem Anlageuniversum des Fonds.
Der neue Index wird nicht nur das Anlageuniversum des Fonds besser widerspiegeln, sondern ab dem Stichtag auch den aktuellen Index zur Messung der Performance des Fonds ersetzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.074 von HundertProzentEE am 11.07.20 16:50:31Zitat: Kann man bei seiner Depotbank zB. 100 Stk. Wirecard Aktien auf ein anderes Depot der selben Bank übertragen ohne den Verlustausgleich bei den Aktien zu verlieren. Also ich habe bei 100 Stk. 5000 € Verlust und übermittle auf ein anderes Depot 50 Stk. Nehmen die 50 Stk. 2.500.- € Verlust auf das andere Depot mit? Für eine fundierte Antwort währe ich sehr Dankbar.
Was sollen diese Tricksereien ? Da wir ja alle Steuerzahler sind, sind auch die Bankgeschäfte steuerrechtlich personenbezogen. Als ich im November 2013 einen Verlustvortrag aus 2008 geltend machen wollte, hat mir der Steuerberater eine vollkommen falsche Auskunft gegeben da nur wenige sich in dieser Richtung auskennen. Die meisten sind die Buchhalter und Kassenzettelkontrolleure kleiner und mittelständischer Unternehmen. Also habe ich mehrmals bei meinem Finanzamt angerufen und jedesmal mit einer anderen Personen gesprochen. Alle haben mir meinen Weg bestätigt, habe 6000 Nokia mit je 3 Euro Gewinn verkauft, den Gewinn versteuert, aber mit der Steuererklärung vollständig zurückgeholt. Hätte ich das nicht gemacht, so wäre mein Verlustvortrag aufgrund von Gesetzesänderungen im Jahr 2014 verfallen. Der Steuerberater (Kassenzettelverwalter) wurde abgesägt zumal er seine Gebühren auch an der Höhe der zurückerstatteten Steuern festmachte das zu 100% nicht sein Verdienst war.
Zurück zu dir: Vermutlich teilst du dir das zweite Depot mit einer anderen Person und diese Person möchte nun gerne deine Verluste stuerlich geltend machen. Nur realisierte Verluste der gleichen Person können direkt steuerlich abgesetzt und mit Gewinnen der gleichen Gattung verrechnet werden.
Mit diesen Tricksereien ziehst du nur unnötigerweise das Interesse des Finanzamtes auf deine Spekulationsgeschäfte.
Ciao
JoeW
Was sollen diese Tricksereien ? Da wir ja alle Steuerzahler sind, sind auch die Bankgeschäfte steuerrechtlich personenbezogen. Als ich im November 2013 einen Verlustvortrag aus 2008 geltend machen wollte, hat mir der Steuerberater eine vollkommen falsche Auskunft gegeben da nur wenige sich in dieser Richtung auskennen. Die meisten sind die Buchhalter und Kassenzettelkontrolleure kleiner und mittelständischer Unternehmen. Also habe ich mehrmals bei meinem Finanzamt angerufen und jedesmal mit einer anderen Personen gesprochen. Alle haben mir meinen Weg bestätigt, habe 6000 Nokia mit je 3 Euro Gewinn verkauft, den Gewinn versteuert, aber mit der Steuererklärung vollständig zurückgeholt. Hätte ich das nicht gemacht, so wäre mein Verlustvortrag aufgrund von Gesetzesänderungen im Jahr 2014 verfallen. Der Steuerberater (Kassenzettelverwalter) wurde abgesägt zumal er seine Gebühren auch an der Höhe der zurückerstatteten Steuern festmachte das zu 100% nicht sein Verdienst war.
Zurück zu dir: Vermutlich teilst du dir das zweite Depot mit einer anderen Person und diese Person möchte nun gerne deine Verluste stuerlich geltend machen. Nur realisierte Verluste der gleichen Person können direkt steuerlich abgesetzt und mit Gewinnen der gleichen Gattung verrechnet werden.
Mit diesen Tricksereien ziehst du nur unnötigerweise das Interesse des Finanzamtes auf deine Spekulationsgeschäfte.
Ciao
JoeW
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.611 von Synercon am 11.07.20 18:16:36Warum nicht ein paar Kryptowährungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.575 von Spondon am 11.07.20 18:11:58
Ich persönlich habe aber schon seit Jahren Edelmetalle physisch zur Abbrundung und als Versicherung für den worst-case.
Ich kenne mich bei Minen überhaupt nicht aus.
Wenn ich welche nehmen würde, würde ich nur die Großen nehmen. Bei den Kleinen wird oft dermaßen geschummelt.Ich persönlich habe aber schon seit Jahren Edelmetalle physisch zur Abbrundung und als Versicherung für den worst-case.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.554 von Synercon am 11.07.20 18:07:40Ist es vielleicht nicht besser in Werte wie Kore Mining, Argo Gold, Turmalina Metalls oder Benchmark Metals zu investieren? Edelmetalle sind doch momentan das Ding der Ding.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.074 von HundertProzentEE am 11.07.20 16:50:31
Um sicher zu gehen aber Bank fragen. Meins Wissen geschieht dies aber automatisch.
Normalerweise sollte das aber automatisch geschehen, da die Anzahl Depots und Konten bei der Bank egal ist und die Verrechnung immer auf auf den Depots-/Kontoinhaber läuft.
Zitat von HundertProzentEE: Danke für die letzte Antwort.
Eine Frage hätte ich noch.
Kann man bei seiner Depotbank zB. 100 Stk. Wirecard Aktien auf ein anderes Depot der selben Bank übertragen ohne den Verlustausgleich bei den Aktien zu verlieren.
Also ich habe bei 100 Stk. 5000 € Verlust und übermittle auf ein anderes Depot 50 Stk.
Nehmen die 50 Stk. 2.500.- € Verlust auf das andere Depot mit?
Für eine fundierte Antwort währe ich sehr Dankbar.
mfg HPEE
Um sicher zu gehen aber Bank fragen. Meins Wissen geschieht dies aber automatisch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.383 von Another-earth am 11.07.20 17:39:01
____________________________________________________________________________
Ja zu Wirecard über den vorigen und jetzigen Zustand gibt es viele Berichte
Aber alles läuft eben darauf hinaus ,daß diese Betrüger das Netz sehr gespannt hatten
und die Anleger nach Strich und Faden beschissen haben !
Normalerweise ist ja Bilanzfälschung auch ein hoch strafbares Vergehen und die dt.Justiz
läßt den Braun gegen 5 Mio.Kaution wieder frei !
Jetzt versuchen sie als Rechtfertigung für ihre tolle Arbeit die anderen vielen WC- Betrügern
einzusammeln . Den 2. Oberbetrüger Marsalek -auch ein Östrerreicher- lacht sich sicher
mit viel Geld ausgestattet in Asien über die dt. Justiz schief !
Aber dumm war der Braun und Marsalek ja nicht sonst hätten sie mit der kleinen Kartenklitsche
nicht so viele Anleger über den Tisch ziehen können und die WP zu täuschen !
Zitat von Another-earth:Zitat von HansSchneider: ...
Ja, das ist korrekt. Aber woher willlst du wissen, ob die das den WPs untergejubelt haben oder ob die WPs nicht bewußt weggeschaut haben? Gründe dafür gäbe es genug, und wenn es nur der ist, dass die WPs Fehler nicht zugeben wollten.
Einem sauber arbeitenden WP (oder selbst einem nicht ganz so sauber arbeitenden WP) mal ein Jahr etwas unterjubeln ist sicher möglich. Zwei Jahre? Schwierig. Aber 5 Jahre und mehr (wohl9 1/3 des Umsatzes und den gesamten Gewinn? Warten wir ab, wie die Urteile ausgehen. Alles andere ist Spekulation. Und was die Spekulation angeht habe ich eine ganz andere Meinung als du.
Doch Schulden,,, angehäuft durch diese Hochstapler....
Hier eine kleine Zusammenfassung
https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/wirecard-das-geld-…
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Ja zu Wirecard über den vorigen und jetzigen Zustand gibt es viele Berichte
Aber alles läuft eben darauf hinaus ,daß diese Betrüger das Netz sehr gespannt hatten
und die Anleger nach Strich und Faden beschissen haben !
Normalerweise ist ja Bilanzfälschung auch ein hoch strafbares Vergehen und die dt.Justiz
läßt den Braun gegen 5 Mio.Kaution wieder frei !
Jetzt versuchen sie als Rechtfertigung für ihre tolle Arbeit die anderen vielen WC- Betrügern
einzusammeln . Den 2. Oberbetrüger Marsalek -auch ein Östrerreicher- lacht sich sicher
mit viel Geld ausgestattet in Asien über die dt. Justiz schief !
Aber dumm war der Braun und Marsalek ja nicht sonst hätten sie mit der kleinen Kartenklitsche
nicht so viele Anleger über den Tisch ziehen können und die WP zu täuschen !
Vorsorge
Die etablierten Prozessfinanzierer (PF), bei denen wir angefragt haben, gehen bisher nicht ins Risiko. Weil sie u. a. damit rechnen, dass nach den vielen Jahren, die ein KapMuG - und die anschließenden Einzelverfahren dauern werden, auch bei den Beklagten nichts mehr zu holen sein wird, die man derzeit noch erfolgreich zur Kasse bitten können sollte. In Individualprozessen, die wir schon führen. Weil Mandanten z. B. mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung vorgesorgt haben.Wenn einmal ein KapMuG - Verfahren alle anderen Prozesse blockieren sollte, wird aus Sicht der PF nach dessen Beendigung in (zehn?) Jahren auch für die Geschädigten nichts mehr zu holen sein, die - z. B. mit ihrer Unterstützung - sich individuell zur Wehr gesetzt haben.
Fazit dieser Überlegungen und Grund für die Unlust, Geld für Anlegerprozesse in die Hand zu nehmen: Mit den Unversicherten, die sich voller Hoffnung in Wartelisten für Sammelverfahren locken lassen, die sie ohne PF nicht stemmen wollen, könnten am Ende auch fast alle anderen Geschädigten in die Röhre gucken. Und müssten damit die PF ihre Investitionen in Anlegerprozesse abschreiben.
Stellt sich die Frage: Hat ein für den Privat - und den Profimusterkläger wirtschaftlich mit zunehmender Dauer aussichtsloser werdendes Langzeitverfahren einen anderen Zweck? Sind sonstige Interessen denkbar, als Schadensersatz zu realisieren? Die über die Sorgen und Nöte der Anleger gestellt werden, die, wenn es nicht zu einem KapMuG Verfahren käme, die Chance hätten, sich aus eigener Initiative finanziell erfolgreich zu wehren?
Am KapMuG Verfahren kann man ohne Anwalt nicht teilnehmen. Wer zahlt den, wenn sich auch bis dahin kein PF findet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.164 von HundertProzentEE am 11.07.20 17:06:11Du kannst eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen um sie gegen Gewinne bei einem anderen Depot zu verrechnen.
Aber die Verluste fallen erst an wenn sie realisiert werden sprich wenn Du die Wirecard Goldstücke tatsächlich verkaufst.
Aber die Verluste fallen erst an wenn sie realisiert werden sprich wenn Du die Wirecard Goldstücke tatsächlich verkaufst.
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