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    ItN Nanovation (Seite 494)

    eröffnet am 07.07.08 09:24:45 von
    neuester Beitrag 28.12.22 13:36:00 von
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      schrieb am 15.12.11 09:24:49
      Beitrag Nr. 785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.483.299 von Japetus am 15.12.11 01:03:11Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung, http://dejure.org/gesetze/InsO/19.html)

      Bei materieller Überschuldung des Unternehmens schließt daher eine positive Fortführungsprognose die Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO aus. Von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist deshalb nur noch auszugehen, wenn die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht (Überlebens- oder Fortbestehensprognose; vgl. BGHZ 119, 201; Karsten Schmidt, DB 2008, 2470). Die Prognose ist grundsätzlich durch ein professionelles und objektivierbares, aussagekräftiges und sorgfältig dokumentiertes Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan) zu erstellen (BGH v. 9.10.2006 – II ZR 303/05, ZInsO 2007, 36; OLG Naumburg v. 20.8.2003 – 5 U 67/03, GmbHR 2004, 361).

      Zunächst ist eine sog. Überschuldungsbilanz aufzustellen. Alle Aktiva werden hierbei mit ihrem Verkehrswert den gegen den Schuldner gerichteten Verbindlichkeiten gegenübergestellt (rechnerische Überschuldung). Ergibt sich hiernach eine Überschuldung, ist auf zweiter Stufe zu prüfen, ob das Unternehmen bei Fortführung wirtschaftlich überlebensfähig wäre. Ist dies der Fall, können in die Überschuldungsbilanz sog. Fortführungswerte eingestellt werden, die eine rechnerisch ermittelte Überschuldung ausgleichen können. Das Gesellschaftsvermögen kann neu bewertet werden. Ist das Ergebnis positiv, kann das Unternehmen weiter am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, ohne einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Ist die Fortführungsprognose negativ, folgt daraus die Insolvenzantragspflicht.
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      Avatar
      schrieb am 15.12.11 09:23:34
      Beitrag Nr. 784 ()
      soll ich mal Lachen ?

      es wurde gerade mal 1000 Aktine gehandelt und das Teil rauscht 20 % ins Minus....das ist lächerlich.

      Nichts desto trotz sollen müssen die endlich mal anfangen Ihre Technlogie zu verkaufen....das kann doch nun wirklich nicht schwer sein.
      Avatar
      schrieb am 15.12.11 01:03:11
      Beitrag Nr. 783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.483.245 von Raymond_James am 15.12.11 00:18:42Frage: wann wäre denn eine "Überschuldung" gegeben?
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      Avatar
      schrieb am 15.12.11 00:18:42
      Beitrag Nr. 782 ()
      pflicht des vorstands zur "verlustanzeige" (§ 92 AktG):
      Sobald bei einer Aktiengesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals feststeht, ist der Vorstand gem. § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen und ihr davon Mitteilung zu machen.
      Der § 92 Absatz 1 AktG ist nicht zuletzt eine Schutzvorschrift für die Aktionäre !

      folgen für den vorstand bei unterlassung der "verlustanzeige" (§ 401 Abs. 1 AktG):
      Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Mitglied des Vorstands entgegen § 92 Abs. 1 unterläßt, bei einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.

      daher und nur deswegen hat der vorstand der ItN der gesetzlichen pflicht zur "verlustanzeige" genügt !

      für den fortgang der geschäfte hat die "verlustanzeige" keine folgen:
      im fall der ItN wird der verlust von mehr als der hälfte des grundkapitals von ItN selbst sowie den partnern als "rein technisch" [d.h. als eine gesetzliche formalie] betrachtet und die geschäftsprozesse in Saudi Arabien nicht beeinflussen, http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-12/22214540…

      warum?

      weil die großaktionäre, wenn es nötig werden sollte (überschuldungsgefahr: bei überschuldung darf der vorstand keine zahlungen mehr leisten, § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG), nachschussbereit sind:

      77,6% der ItN befinden sich in fester hand (institutionelle und industrielle investoren)
      im einzelnen (http://www.boersen-zeitung.de/index.php?l=0&li=22&isin=DE000…):

      Open Joint Stock Company RUSNANO 28,66 %, euro adhoc 06.06.11
      Nanostart AG 18,01 %, euro adhoc 20.05.11
      Kurt Stoll 9,94 %, euro adhoc 03.03.11
      Wilfried Stoll 9,92 %, euro adhoc 10.05.11
      IPConcept Fund Management S.A. 3,13 %, euro adhoc 15.02.11
      YA Global Master SPV Ltd. 3,10 %, euro adhco 21.01.11
      JUTILI Beteiligungs GmbH 2,99 %, euro adhoc 14.03.11
      Christian Strenger 2,53 %, euro adhoc 20.05.11
      Wolfgang Steubing AG 0,28 %, euro adhoc 03.06.11



      30.06.2011
      Gezeichnetes Kapital €11mio
      + Kapitalrücklage €51.3mio
      ./. Verlustvortrag €51,1mio
      ./. Jahresfehlbetrag €3.5mio
      = Eigenkapital 30.06.2011: €7,7mio
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      Avatar
      schrieb am 15.12.11 00:09:03
      Beitrag Nr. 781 ()
      Mit Kapitalerhöhungen bist du aber immer sehr schnell bei der Hand. Warum muß es denn zwangsläufig eine Kapitalerhöhung geben? Möglicherweise braucht man aber vielleicht doch frisches Kapital für den beschleunigten Aufbau der Produktionskapazitäten in Jeddah, vielleicht stellen das ja aber auch die Joint-Venture-Partner zur Verfügung.

      Geld vom arabischen Joint-Venture gibt es erst mit Erteilung der Geschäftslizenz auf die man ja noch in diesem Jahr hofft.

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      schrieb am 15.12.11 00:06:52
      Beitrag Nr. 780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.483.215 von pokemon am 15.12.11 00:01:10Hi pokemon,
      ich kann dir noch nicht ganz folgen, dass es "jetzt erstmal eine KE geben" soll. Kannst Du das konkreter begründen?

      In der Zwischenmitteilung vom 15. November steht:
      "Mittels einer bezugsrechtswahrenden Kapitalerhöhung im zweiten Quartal 2011, an der sich das russische Staatsunternehmen RUSNANO, Moskau, maßgeblich beteiligt hat, wurde die Finanzbasis der Gesellschaft deutlich gestärkt."
      Avatar
      schrieb am 15.12.11 00:01:10
      Beitrag Nr. 779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.483.200 von pokemon am 14.12.11 23:52:36• Bezugsfrist läuft bis 27. April 2011
      • Bezugsverhältnis 4:1
      • Bezugspreis: 5,07 Euro

      ca. 11 mio wurden eingenommen.
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      Avatar
      schrieb am 14.12.11 23:52:36
      Beitrag Nr. 778 ()
      dachte das saudi geschäft stärkt die kasse, wohl noch nicht mit geld bedient, so jetzt wird es erstmal ein ke geben. aber zu welchem preis?
      die russen werden verbilligen und nani wird versuchen mitzuziehen...

      in der bilanz wird der beteiligungsansatz neu bestimmt werden.

      bin gespannt wie groß die ke werden wird..
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      Avatar
      schrieb am 14.12.11 23:44:34
      Beitrag Nr. 777 ()
      Zitat von pokemon: die verluste sind höher als du denkst, sag ich mal ;)


      Leitest du woraus ab?
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 23:42:53
      Beitrag Nr. 776 ()
      Mit dem Grundkapital hast du natürlich Recht. Bzgl. des hälftigen Verlustes bin ich mir jetzt auch nicht mehr so sicher, bei einigen Quellen hatte ich es anders verstanden, aber deine Version kann es wohl auch sein. Wie auch immer, mittlerweile sehe ich die Meldung auch gar nicht mehr als so schlimm an, wie beim ersten Lesen, da ist mir ja fast mein Essen aus dem Gesicht gefallen. Auch nicht mehr so schlimm, wenn ich die nächste Meldung lese:
      http://www.onvista.de/news/unternehmensberichte/artikel/14.1…
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