Unylon AG: Interessante Turn-around Spekulation - Tenbagger?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.12.09 17:09:48 von
neuester Beitrag 01.08.10 09:20:12 von
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Die Hauptversammlung ist am 23.12.09!
Wichtigster Punkt der Hauptversammlung: "Die Überlebensfähigkeit der UNYLON Polymers GmbH ist abhängig von der Anbindung an
einen finanzstarken und/oder strategischen Investor insbesondere in Hinblick auf die Rohstoffversorgung des Unternehmens. Der Verkauf ist eine Voraussetzung für die angestrebte Sanierung der UNYLON AG."
Momentan mit 350 Mill. Mktkp. nur auf Mantelniveau. Es dürfte doch interessant werden, wie das Unternehmen restrukturiert wird. Der Verkauf der Polymer GmbH bringt ca. 1 Mill. Euro, da müssen die Aktionäre am 23.12. zustimmen. Vll. bringen Zocker schon vorher den Wert auf 20-40 cent (öfters schon erlebt, bspw. IQPB, LEHM, WAMUQ), wenn der Wert im Fokus der Öffentlichkeit u. Medien rückt? Ich bin jedenfalls seit einigen Tagen mit einer größeren Posi long und warte mal die nächsten Wochen/Monate ab. Schaun mer mal.
TAGESORDNUNG:
Beschlussfassung über den Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der UNYLON Polymers
GmbH in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Cottbus hat am 01.07.2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
UNYLON Polymers GmbH eröffnet. Die UNYLON Polymers ist eine 100%-Tochtergesellschaft
der UNYLON AG. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Eigenverwaltung an. Die Anordnung
der Eigenverwaltung wurde möglich, da ein überzeugendes Planinsolvenz-Szenario erarbeitet
wurde, dass mit dem Eintritt eines Investors verbunden ist.
Die UNYLON Polymers GmbH hat, beeinflusst durch die Wirtschaftskrise des Jahres 2008
erhebliche Verluste verursacht, die aufgrund eines bis zum 31.12.2008 bestehenden
Ergebnisabführungsvertrags von der UNYLON AG zu tragen sind.
Die Überlebensfähigkeit der UNYLON Polymers GmbH ist abhängig von der Anbindung an
einen finanzstarken und/oder strategischen Investor insbesondere in Hinblick auf die
Rohstoffversorgung des Unternehmens. Der Verkauf ist eine Voraussetzung für die
angestrebte Sanierung der UNYLON AG. Im Falle eines Nicht-Verkaufs droht eine
Regelinsolvenz der UNYLON Polymers GmbH. Die UNYLON AG würde in diesem Fall aus
Garantien und Bürgschaften für die UNYLON Polymers sowie aus dem
Ergebnisabführungsvertrag in Anspruch genommen mit der Folge einer Insolvenz der
UNYLON AG.
Im Rahmen der Findung eines geeigneten Investors für eine dauerhafte Fortführung der
UNYLON Polymers GmbH hat die UNYLON AG ein internationales Ausschreibungsverfahren
durchgeführt, in deren Ergebnis eine Käuferin mit ihrem Angebot durch die Verkäuferin
ausgewählt wurde.
Wesentliche Bestandteile des noch in Endverhandlung befindlichen Kaufvertrags sind:
- Für 100% der Anteile an der Gesellschaft ein bedingter Kaufpreis von EUR 1,0 Mio.
- Übernahme der Bankverbindlichkeiten der Unylon Polymers GmbH.
- Übertragung nicht hinlänglich liquider Wertpapiere zum Buchwertansatz von EUR 1,--.
Ein Teil des Kaufpreises ist als Sicherheit für zu leistende übliche Garantien des Verkäufers
zu hinterlegen. Der Kaufvertrag kann in der Hauptversammlung von den Aktionären
eingesehen werden.
Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrags ist der erfolgreiche Abschluss des
Planinsolvenzverfahrens der UNYLON Polymers GmbH.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile der
UNYLON Polymers GmbH zuzustimmen.
http://www.unylon.com/pdf/HVao_0912_Einladung.pdf
Wichtigster Punkt der Hauptversammlung: "Die Überlebensfähigkeit der UNYLON Polymers GmbH ist abhängig von der Anbindung an
einen finanzstarken und/oder strategischen Investor insbesondere in Hinblick auf die Rohstoffversorgung des Unternehmens. Der Verkauf ist eine Voraussetzung für die angestrebte Sanierung der UNYLON AG."
Momentan mit 350 Mill. Mktkp. nur auf Mantelniveau. Es dürfte doch interessant werden, wie das Unternehmen restrukturiert wird. Der Verkauf der Polymer GmbH bringt ca. 1 Mill. Euro, da müssen die Aktionäre am 23.12. zustimmen. Vll. bringen Zocker schon vorher den Wert auf 20-40 cent (öfters schon erlebt, bspw. IQPB, LEHM, WAMUQ), wenn der Wert im Fokus der Öffentlichkeit u. Medien rückt? Ich bin jedenfalls seit einigen Tagen mit einer größeren Posi long und warte mal die nächsten Wochen/Monate ab. Schaun mer mal.
TAGESORDNUNG:
Beschlussfassung über den Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der UNYLON Polymers
GmbH in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Cottbus hat am 01.07.2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
UNYLON Polymers GmbH eröffnet. Die UNYLON Polymers ist eine 100%-Tochtergesellschaft
der UNYLON AG. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Eigenverwaltung an. Die Anordnung
der Eigenverwaltung wurde möglich, da ein überzeugendes Planinsolvenz-Szenario erarbeitet
wurde, dass mit dem Eintritt eines Investors verbunden ist.
Die UNYLON Polymers GmbH hat, beeinflusst durch die Wirtschaftskrise des Jahres 2008
erhebliche Verluste verursacht, die aufgrund eines bis zum 31.12.2008 bestehenden
Ergebnisabführungsvertrags von der UNYLON AG zu tragen sind.
Die Überlebensfähigkeit der UNYLON Polymers GmbH ist abhängig von der Anbindung an
einen finanzstarken und/oder strategischen Investor insbesondere in Hinblick auf die
Rohstoffversorgung des Unternehmens. Der Verkauf ist eine Voraussetzung für die
angestrebte Sanierung der UNYLON AG. Im Falle eines Nicht-Verkaufs droht eine
Regelinsolvenz der UNYLON Polymers GmbH. Die UNYLON AG würde in diesem Fall aus
Garantien und Bürgschaften für die UNYLON Polymers sowie aus dem
Ergebnisabführungsvertrag in Anspruch genommen mit der Folge einer Insolvenz der
UNYLON AG.
Im Rahmen der Findung eines geeigneten Investors für eine dauerhafte Fortführung der
UNYLON Polymers GmbH hat die UNYLON AG ein internationales Ausschreibungsverfahren
durchgeführt, in deren Ergebnis eine Käuferin mit ihrem Angebot durch die Verkäuferin
ausgewählt wurde.
Wesentliche Bestandteile des noch in Endverhandlung befindlichen Kaufvertrags sind:
- Für 100% der Anteile an der Gesellschaft ein bedingter Kaufpreis von EUR 1,0 Mio.
- Übernahme der Bankverbindlichkeiten der Unylon Polymers GmbH.
- Übertragung nicht hinlänglich liquider Wertpapiere zum Buchwertansatz von EUR 1,--.
Ein Teil des Kaufpreises ist als Sicherheit für zu leistende übliche Garantien des Verkäufers
zu hinterlegen. Der Kaufvertrag kann in der Hauptversammlung von den Aktionären
eingesehen werden.
Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrags ist der erfolgreiche Abschluss des
Planinsolvenzverfahrens der UNYLON Polymers GmbH.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile der
UNYLON Polymers GmbH zuzustimmen.
http://www.unylon.com/pdf/HVao_0912_Einladung.pdf
350 mio mk ???
falsch gelesen 350 mill sorry
Sehr interessante Aktie.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.522.668 von dreigeh am 07.12.09 18:16:33Meinte 346.503 EUR Mktkp. bei 16 Millionen Aktien. ;-)
Aktie läuft seit Nov. im Akkumulationsmodus.
Nicht unerhebliche Umsätze.
Nicht unerhebliche Umsätze.
http://plasticker.de/Kunststoff_News_9642_Unylon_Polnischer_…
Man stelle sich vor, die AG ist auch Gläubiger der GmbH !
Man stelle sich vor, die AG ist auch Gläubiger der GmbH !
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.526.788 von Joachim100 am 08.12.09 11:59:20Gar nicht gewußt.
Unylon: Polnischer Investor wendet für Übernahme zehn Millionen Euro auf
Der polnische Kunststoff-Hersteller ZA Tarnow bringt für den Zukauf des finanziell angeschlagenen deutschen Polyamid-Erzeugers Unylon Polymers GmbH aus Guben, den das Unternehmen in der vergangenen Woche bekannt geben hat (Siehe plasticker-News vom 20.11.2009), insgesamt zehn Millionen Euro auf.
Wie einheimische Fachmedien am Montag berichten, werden diese Mittel für die Übernahme der Aktien, für eine Kapitalerhöhung sowie unter anderem für die Finanzierung der Verbindlichkeiten verwendet, die die Deutschen haben.
Anzeige
"Der Preis für die Aktien der Anteilseigner beträgt eine Million Euro", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Andrzej Skolmowski. Darüber hinaus strebe das Unternehmen eine Kapitalerhöhung an, deren Volumen insgesamt drei Millionen Euro sein wird. Über die genaue Höhe der Aktien der Neuemission gibt es noch keine Auskunft. Mit weiteren sechs Millionen Euro sollen unter anderem die Verbindlichkeiten von Unylon Polymers GmbH finanziert werden.
Die Polen wollen mit der Übernahme ihre Produktion von PA6 vergrößern. Sie haben nach den ersten neun Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch um 17,2 Prozent auf rund 876 Millionen Zloty (213 Millionen Euro) zu verkraften.
Unylon: Polnischer Investor wendet für Übernahme zehn Millionen Euro auf
Der polnische Kunststoff-Hersteller ZA Tarnow bringt für den Zukauf des finanziell angeschlagenen deutschen Polyamid-Erzeugers Unylon Polymers GmbH aus Guben, den das Unternehmen in der vergangenen Woche bekannt geben hat (Siehe plasticker-News vom 20.11.2009), insgesamt zehn Millionen Euro auf.
Wie einheimische Fachmedien am Montag berichten, werden diese Mittel für die Übernahme der Aktien, für eine Kapitalerhöhung sowie unter anderem für die Finanzierung der Verbindlichkeiten verwendet, die die Deutschen haben.
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"Der Preis für die Aktien der Anteilseigner beträgt eine Million Euro", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Andrzej Skolmowski. Darüber hinaus strebe das Unternehmen eine Kapitalerhöhung an, deren Volumen insgesamt drei Millionen Euro sein wird. Über die genaue Höhe der Aktien der Neuemission gibt es noch keine Auskunft. Mit weiteren sechs Millionen Euro sollen unter anderem die Verbindlichkeiten von Unylon Polymers GmbH finanziert werden.
Die Polen wollen mit der Übernahme ihre Produktion von PA6 vergrößern. Sie haben nach den ersten neun Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch um 17,2 Prozent auf rund 876 Millionen Zloty (213 Millionen Euro) zu verkraften.
Und das Beste:
Die Unylon AG ist nach wie vor nicht insolvent.
Was macht dieser Thread hier im Insolvenzenforum?
Die Unylon AG ist nach wie vor nicht insolvent.
Was macht dieser Thread hier im Insolvenzenforum?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.531.657 von Mister_Shake am 08.12.09 21:09:26Naja, die Gmbh ist insolvent und es droht eine Insolvenz, sollten die Aktionäre dem Verkauf nicht zustimmen, was ich nicht glaube. Aber Du hast recht, ich werde mal an w:o melden, dass der Thread verschoben wird zu den Hotstocks.
Aus diesem Grunde steckt in Unylon eine Turn-around Spekulation mit nicht unerheblichen Aufwärtspotential.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.531.657 von Mister_Shake am 08.12.09 21:09:26Und das Beste:
Die Unylon AG ist nach wie vor nicht insolvent.
Was macht dieser Thread hier im Insolvenzenforum?
Ist jetzt im HotStocks-Forum. Denn heiß ist die Aktie in der Tat.
Die Unylon AG ist nach wie vor nicht insolvent.
Was macht dieser Thread hier im Insolvenzenforum?
Ist jetzt im HotStocks-Forum. Denn heiß ist die Aktie in der Tat.
Die Hauptversammlung am 23.12. rückt näher, noch 12 Tage...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.549.764 von enuxx am 11.12.09 10:59:06ja, und dann? die polen zahlen 1 mio und anylon hat nichts mehr. ich denke kein szenario. ich empfehle zu klagen, egal wie das ding vor weihnachten ausgeht. man hätte von mir aus 51% verkaufen können und dann auf eine enge zusammenarbeit setzen können. aber aktionärsvermögen derart zu verschleudern. ich weiss nicht.
welche mehrheit braucht es denn um den verkauf abzusegnen? das ist eine entschiedene sache.
welche mehrheit braucht es denn um den verkauf abzusegnen? das ist eine entschiedene sache.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.535.172 von enuxx am 09.12.09 13:00:57den turn around machen die polen als neuer eigentümer. auf was hofft ihr eigentlich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.557.284 von gertrude am 12.12.09 17:57:33Warum schreibt der Vorstand dann von einer Sanierung der Unylon AG? Der Verkauf der GmbH bringt zuminest ordentlich Geld.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.557.555 von enuxx am 12.12.09 20:10:36hallo? was ist eine million? rechne das mal auf die einzelne aktie um. und mit ws arbeitet die ag dann weiter?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.557.555 von enuxx am 12.12.09 20:10:36die ag ist saniert und wird abgewickelt. wenn dann ein paar cent über bleiben pro aktie ist das ein kleines wunder. erst mal werden teure berater und der vorstand bezahlt. dann delisting- und sonstige gebühren. da ist nichts mehr. so leid es mir tut. da muss man andere wege beschreiten. je nach ausgang. verschleuderung von aktionärsvermögen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.557.555 von enuxx am 12.12.09 20:10:36fragt doch mal den insolvenzverwalter was für die aktionäre rauskommen wird.... ich lass mich überraschen.
und dann reden wir mal was "sanieren" für wen bedeutet hat.
und dann reden wir mal was "sanieren" für wen bedeutet hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.557.555 von enuxx am 12.12.09 20:10:36hast den "vorstand" mal gefragt was er unter sanierung versteht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.572.641 von gertrude am 15.12.09 19:32:12Quark, Delisting, vermutlich wird ein neues Unternehmen eingebracht -> wenn solch eine Meldung kommen sollte, explodiert der Kurs. Jetzt wollen alle noch Ende des Jahres raus, bevor sie wieder wie wild rein springen. Bekanntes Phänomenen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.577.622 von enuxx am 16.12.09 13:48:01und von was soll das unternehmen gekauft werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.577.622 von enuxx am 16.12.09 13:48:01nenn mir mal die vermögenswerte der ag nach einem verkauf der gmbh. auf gehts. und nur vom verkaufserlös kaufst du nichts. da kannst du den vorstand 2 jahre lang bezahlen ohne geschäft. dann ist s aus.
bin auf deine hochrechnung gespannt.
bin auf deine hochrechnung gespannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.582.156 von gertrude am 16.12.09 21:30:12Wieso gekauft? Jemand anders bringt sein Geschäft ein. Noch nie von Mantelverwertung gehört? Da sind mit Sicherheit genügend Geschäftskontakte vorhanden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.583.207 von enuxx am 16.12.09 23:51:03ach ja....
jemand nutzt den mantel um den altaktionären sein unternehmen zu schenken in dem er es einbringt...... ok.
jemand nutzt den mantel um den altaktionären sein unternehmen zu schenken in dem er es einbringt...... ok.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.583.207 von enuxx am 16.12.09 23:51:03oder hast noch ne bessere idee?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.583.207 von enuxx am 16.12.09 23:51:03oder hast noch ne bessere idee?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.583.207 von enuxx am 16.12.09 23:51:03oder hast noch ne bessere idee?
das ding ist tot. gerne lasse ich mich vom gegenteil überzeugen. aber nur den wert des börsenmantels als "rettungsanker" zu sehen. sorry, für mich zu flach gesprungen!
schöne weihnachten!
gruß g
schöne weihnachten!
gruß g
so günstig kommt man in der aktuellen zeit an neueste technik.
mal sehen wie lange es die arbeitsplätze noch gibt.
das war´s feunde!
mal sehen wie lange es die arbeitsplätze noch gibt.
das war´s feunde!
Gläubiger geben Weg frei für Neustart von Unylon in Guben
Guben/Dresden Die Unylon Polymers GmbH Guben (Spree-Neiße) hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Wie Rechtsanwalt und Geschäftsführer Jörg Spies am Freitag in Dresden mitteilte, hat die Gläubigerversammlung dem von ihm erarbeiteten Insolvenzplan zugestimmt.
12.12.2009
Damit sei eine weitere Voraussetzung geschaffen für die vollständige Übernahme der Geschäftsanteile von Unylon Polymers durch das polnische Chemieunternehmen Zaklady Azotowe w Tarnów-Moscice S.A. (Azoty Tarnów), heißt es weiter. Das Gericht habe nach Zustimmung der Gläubiger den Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens bestätigt. Der Plan sehe vor, dass an die Gläubiger innerhalb von zwei Monaten nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Quote von drei Prozent ausgeschüttet wird. Damit würden die Gläubiger deutlich besser gestellt als bei einer Regelabwicklung, bei der keine Quote hätte ausbezahlt werden können, betonte Spies.
Mit Azoty Tarnów war Mitte November ein bedingter Kaufvertrag unterschrieben und der Erhalt der 44 Arbeitsplätze der seit April 2009 insolventen Unylon Polymers vereinbart worden (die RUNDSCHAU berichtete).
In Guben wird seit 1969 aus Caprolactam Nylon-Granulat für Spritzgussmischungen sowie für Seile, Netze, Kunststofffolien und Teppichfasern hergestellt. Abnehmer sind Autozulieferer und Teppichgarnhersteller wie die Laufaron GmbH mit 112 Beschäftigten in Guben. Laufaron wird seit Juni 2009 im Insolvenzplanverfahren saniert. pm/B.M.
pm/B.M.
Guben/Dresden Die Unylon Polymers GmbH Guben (Spree-Neiße) hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Wie Rechtsanwalt und Geschäftsführer Jörg Spies am Freitag in Dresden mitteilte, hat die Gläubigerversammlung dem von ihm erarbeiteten Insolvenzplan zugestimmt.
12.12.2009
Damit sei eine weitere Voraussetzung geschaffen für die vollständige Übernahme der Geschäftsanteile von Unylon Polymers durch das polnische Chemieunternehmen Zaklady Azotowe w Tarnów-Moscice S.A. (Azoty Tarnów), heißt es weiter. Das Gericht habe nach Zustimmung der Gläubiger den Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens bestätigt. Der Plan sehe vor, dass an die Gläubiger innerhalb von zwei Monaten nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Quote von drei Prozent ausgeschüttet wird. Damit würden die Gläubiger deutlich besser gestellt als bei einer Regelabwicklung, bei der keine Quote hätte ausbezahlt werden können, betonte Spies.
Mit Azoty Tarnów war Mitte November ein bedingter Kaufvertrag unterschrieben und der Erhalt der 44 Arbeitsplätze der seit April 2009 insolventen Unylon Polymers vereinbart worden (die RUNDSCHAU berichtete).
In Guben wird seit 1969 aus Caprolactam Nylon-Granulat für Spritzgussmischungen sowie für Seile, Netze, Kunststofffolien und Teppichfasern hergestellt. Abnehmer sind Autozulieferer und Teppichgarnhersteller wie die Laufaron GmbH mit 112 Beschäftigten in Guben. Laufaron wird seit Juni 2009 im Insolvenzplanverfahren saniert. pm/B.M.
pm/B.M.
Die Aktie ist mittlerweile billiger als eine insolvente Emprise.
War jemand auf der HV und möchte berichten?
War jemand auf der HV und möchte berichten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.628.383 von Mister_Shake am 23.12.09 21:28:50was soll es zu berichten geben?
aktionärsvermögen wurde für eine mille verschleudert. nimm die bilanz der unylon ag, rechne die gmbh raus und schau was übrigbleibt. davon gehen dann noch die kosten ab für den abgang von der börse und dann bekommt jeder aktionär vielleicht 10 cent abfindung. das wars dann.
was erwartest du? ein weihnachtswunder?
aktionärsvermögen wurde für eine mille verschleudert. nimm die bilanz der unylon ag, rechne die gmbh raus und schau was übrigbleibt. davon gehen dann noch die kosten ab für den abgang von der börse und dann bekommt jeder aktionär vielleicht 10 cent abfindung. das wars dann.
was erwartest du? ein weihnachtswunder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.631.320 von gertrude am 25.12.09 13:51:24Gertrude, Deine pessimistische Einstellung kennen wir
Wir spekulieren darauf, dass die Sache nicht so aussichtslos ist, wie Du es tagtäglich kundgibst.
(Zumindest mehr rauszuholen ist, als 0,02€/Aktie.... 0,1€/Aktie würde mir persönlich total reichen...)
War jemand bei der AoHV?
Server ist jedenfalls down... seit 25.12.
Was ist mit der Grundstücks GmbH? Die gehört m.E. noch der AG.
Wir spekulieren darauf, dass die Sache nicht so aussichtslos ist, wie Du es tagtäglich kundgibst.
(Zumindest mehr rauszuholen ist, als 0,02€/Aktie.... 0,1€/Aktie würde mir persönlich total reichen...)
War jemand bei der AoHV?
Server ist jedenfalls down... seit 25.12.
Was ist mit der Grundstücks GmbH? Die gehört m.E. noch der AG.
Müssen nicht - bevor die Aktionäre auch nur 1/10 Cent sehen - erstmal die Anleihegläubiger befriedigt werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.633.455 von DeinARZT am 27.12.09 14:33:22wo soll es denn herkommen das geld?
rechne mal die 1 mille abzgl aller kosten auf die aktien um.
ich würde mich gerne vom gegenteil überzeugen lassen.
meines erachtens bleibt nur der klageweg. ich denke hier wurde aktionärsvermögen "verschleudert". was zu prüfen sein wird. vorausgesetzt jemand nimmt dies in die hand.
rechne mal die 1 mille abzgl aller kosten auf die aktien um.
ich würde mich gerne vom gegenteil überzeugen lassen.
meines erachtens bleibt nur der klageweg. ich denke hier wurde aktionärsvermögen "verschleudert". was zu prüfen sein wird. vorausgesetzt jemand nimmt dies in die hand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.633.455 von DeinARZT am 27.12.09 14:33:22und die 0,1 sind ja gar nicht so abwegig.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.633.862 von gertrude am 27.12.09 19:04:38Nach einem Kapitalschnitt von z. B. 1:50 (m. E. das Minimum, das kommen wird) sindes doch schon sehr viel weniger Aktien....
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.634.664 von dahlmann14 am 28.12.09 09:02:20Eine Kapitalerhöhung halte ich nach dem Lesen des GSC-HV-Bericht vorerst für sehr unwahrscheinlich, erst muss ein Konzept entwickelt werden und überhaupt Investoren gefunden werden, die bereit sind, frisches Kapital einzuführen. Bis dahin wird imo die Aktie ein Spielball der Zocker bleiben - was ja auch nicht verkehrt ist. Jetzt zum Jahresende sind wir wieder in der unteren Kursbandbreite angekommen.
MK jetzt bei 200T€
Vorrausgesetzt die Anleihegeschichte wird einvernehmlich geregelt... Dann könnte es für unseren polnischen Investor interessant sein, die AG gleich mit zu kaufen.
Vorrausgesetzt die Anleihegeschichte wird einvernehmlich geregelt... Dann könnte es für unseren polnischen Investor interessant sein, die AG gleich mit zu kaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.636.304 von DeinARZT am 28.12.09 14:51:56und warum sollte er? ist ein staatsunternehmen.
und wenn: für 10 oder 20 teuro?
das ding ist tod, glaub mir.
hab auch noch welche und würde mich auch freuen. aber der kurs wäre ein anderer wenn es nur ein fünkchen hoffnung gebe.
und wenn: für 10 oder 20 teuro?
das ding ist tod, glaub mir.
hab auch noch welche und würde mich auch freuen. aber der kurs wäre ein anderer wenn es nur ein fünkchen hoffnung gebe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.636.304 von DeinARZT am 28.12.09 14:51:56Bekanntmachung gem. §§ 20, 21 AktG
Die Pongs & Zahn AG, Hamburg, hat uns gemäß §§ 20, 21 AktG mitgeteilt, dass sie mit weniger als 50% an der UNYLON AG beteiligt ist.
Hamburg, im Dezember 2009
Unylon Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Die Pongs & Zahn AG, Hamburg, hat uns gemäß §§ 20, 21 AktG mitgeteilt, dass sie mit weniger als 50% an der UNYLON AG beteiligt ist.
Hamburg, im Dezember 2009
Unylon Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.639.447 von Joachim100 am 29.12.09 08:54:49Super
Dann ist geklärt, woher die Stücke kommen.
Dann ist geklärt, woher die Stücke kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.638.944 von gertrude am 28.12.09 22:43:50Sorry, Gertrude, wie schräg ist das denn
"das ding ist tod, glaub mir." (PS: tot mit T nicht D)
"hab auch noch welche "
Wenn Du einem Papier null Hoffnung gibst, dann TRENNE Dich davon: Finanziell und Emotional!
Alles andere ist Masochismus gepaart mit Widerspruch.
Ich habe heute zu 0,014 nachgelegt. Sehe das als Spekulation, mit Option auf Totalverlust oder Tenbagger. Kann beides verkraften, wobei ich die zweite Option bevorzugen würde.
Hättest mir heute Deine Restbestände reinschütten können. Dann wärste raus gewesen. Jetzt gehts ja laut Deiner Aussage Richtung 0,00€ Also wäre heute DEIN Verkaufstag gewesen.
"das ding ist tod, glaub mir." (PS: tot mit T nicht D)
"hab auch noch welche "
Wenn Du einem Papier null Hoffnung gibst, dann TRENNE Dich davon: Finanziell und Emotional!
Alles andere ist Masochismus gepaart mit Widerspruch.
Ich habe heute zu 0,014 nachgelegt. Sehe das als Spekulation, mit Option auf Totalverlust oder Tenbagger. Kann beides verkraften, wobei ich die zweite Option bevorzugen würde.
Hättest mir heute Deine Restbestände reinschütten können. Dann wärste raus gewesen. Jetzt gehts ja laut Deiner Aussage Richtung 0,00€ Also wäre heute DEIN Verkaufstag gewesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.641.782 von DeinARZT am 29.12.09 15:16:59M. E. sehen wir hier im kommenden Jahr einen Kapitalschnitt (mind. 1:50) mit nachfolgender Kapitalerhöhung. Wie soll Unylon die Anfang 2011 fällig werdenden Bonds deiner Ansicht nach zurückzahlen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.641.980 von dahlmann14 am 29.12.09 15:41:48"fällig werdenden Bonds deiner Ansicht nach zurückzahlen?"
Vielleicht gar nicht Dreist kommt weiter. Zwar haben die Bondbesitzer ein Vorrecht, aber sie haben keine direkte Handlungsmacht. In der Vergangenheit wurden ihnen schoneinmal Kröten serviert, die sie fressen mussten. wieso sollte sich das ändern?
Die Bondbesitzer selbst rechnen mit einer Ausschüttungsquoten von vielleicht ~20%. Wenn man sich den Kurs ansieht.... 8 bis 14%. Wenn die AG das Geld (1 Mill) hat, könnte sie auch über das Jahr verteilt einen Teil der Bonds locker zum Witzpreis zurückkaufen. Mit diesen Prozenten könnte man dann auf einer Versammlung einen Verzicht gegenüber der AG durchdrücken bzw. Umwandlung in Aktien....
Unser polnischer Investor geht alles in allem mit ~15 Mill € rein. Falls die AG ihm strukturelle Vorteile bietet (z.B. wegen rechtlichen Verknüpfungen, oder eben doch den Verbleib der dübiosen Grundstücks GmbH in der AG), dann würde er auch locker 1 bis 2 Mille für die AG hinzulegen.
Wichtig ist m.E., dass Pong&Zahn komplett rausgeht aus der AG. Denn so einen Saftladen will niemand in seiner Firma haben. So wie es aussieht, geht Pong gerade raus!!!!
Im großen und ganzen ist vieles hier eine Black Box und nätürlich Spekulation. Mit Chancen und Risiken im high level.
Vielleicht gar nicht Dreist kommt weiter. Zwar haben die Bondbesitzer ein Vorrecht, aber sie haben keine direkte Handlungsmacht. In der Vergangenheit wurden ihnen schoneinmal Kröten serviert, die sie fressen mussten. wieso sollte sich das ändern?
Die Bondbesitzer selbst rechnen mit einer Ausschüttungsquoten von vielleicht ~20%. Wenn man sich den Kurs ansieht.... 8 bis 14%. Wenn die AG das Geld (1 Mill) hat, könnte sie auch über das Jahr verteilt einen Teil der Bonds locker zum Witzpreis zurückkaufen. Mit diesen Prozenten könnte man dann auf einer Versammlung einen Verzicht gegenüber der AG durchdrücken bzw. Umwandlung in Aktien....
Unser polnischer Investor geht alles in allem mit ~15 Mill € rein. Falls die AG ihm strukturelle Vorteile bietet (z.B. wegen rechtlichen Verknüpfungen, oder eben doch den Verbleib der dübiosen Grundstücks GmbH in der AG), dann würde er auch locker 1 bis 2 Mille für die AG hinzulegen.
Wichtig ist m.E., dass Pong&Zahn komplett rausgeht aus der AG. Denn so einen Saftladen will niemand in seiner Firma haben. So wie es aussieht, geht Pong gerade raus!!!!
Im großen und ganzen ist vieles hier eine Black Box und nätürlich Spekulation. Mit Chancen und Risiken im high level.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.641.980 von dahlmann14 am 29.12.09 15:41:48Dazu bedarf es überhaupt erstmal einen Investor. Der ist aber lt. GSC-HV Bericht nicht einmal in Sichtweite. Erst muss ein Konzept erarbeitet werden. Da können imo noch Monate ins Land gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.639.447 von Joachim100 am 29.12.09 08:54:49Woher hast Du die Nachricht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.643.340 von DeinARZT am 29.12.09 18:32:08aus dem elektronischen Bundesanzeiger
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.643.038 von DeinARZT am 29.12.09 17:44:54Vielleicht ist der Kommentar von der zweiten Gläubigerversammlung am 14.7.09 hilfreich:
http://www.bondboard.de/frames/board/board.php?command=listi…
Autor: Gearloose
Datum: 15.07.2009 19:43:46
http://www.bondboard.de/frames/board/board.php?command=listi…
Autor: Gearloose
Datum: 15.07.2009 19:43:46
Seit gestern fetter Käufer dran.
Zumindest wird nichts mehr abgegeben....
vielleicht hat P+Z fertig
in den letzten Monaten wurde fast ausschließlich in die bestehenden Orders geschnissen... meistens solche 30T, 50T, 100T Pakete.
m.E. müsste P+Z fertig sein
vielleicht hat P+Z fertig
in den letzten Monaten wurde fast ausschließlich in die bestehenden Orders geschnissen... meistens solche 30T, 50T, 100T Pakete.
m.E. müsste P+Z fertig sein
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.853.414 von DeinARZT am 01.02.10 10:28:49und was soll deiner meinung nach passieren?
wenn der verkauf über die bühne ist wird abgewickelt. und übrig bleibt für die aktionäre max 1 cent.
wenn der verkauf über die bühne ist wird abgewickelt. und übrig bleibt für die aktionäre max 1 cent.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.857.608 von gertrude am 01.02.10 19:42:18Meiner Meinung sollte das passieren:
Gertrude, trenn Dich endlich emotional von Unylon!
Gertrude, trenn Dich endlich emotional von Unylon!
Immer mehr Käufe. Schon erstaunlich.
Da ist Interesse zu sehen...
auch wenn der/die Käufer dezent vorgeht/vorgehen.
auch wenn der/die Käufer dezent vorgeht/vorgehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.889.161 von DeinARZT am 05.02.10 13:37:35Mir wäre es lieber die Käufer würden die Anleihen statt der Aktien kaufen....
Bleibt denn für die Aktionäre nach Befriedigung der Gläubigeransprüche überhaupt etwas übirg?
Bleibt denn für die Aktionäre nach Befriedigung der Gläubigeransprüche überhaupt etwas übirg?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.896.191 von dahlmann14 am 06.02.10 13:22:54M.E. bleibt nur ein leerer Börsenmantel übrig, bei den bisherigen Leistungen des CEO Ernst und des "tollen"(**) Aufsichtsrates zweifle ich daran, daß aus Unylon nochmal was werden kann. Das einzige, was wohl geklappt haben dürfte, ist die regelmäßige Gehaltsüberweisung an den CEO... :-(
Ich hoffe - als Anleihengläubiger - daß es hier nochmal eine halbwegs vernünftige Ausschüttung/Rückzahlung geben wird, ich spekuliere auf mind. 50% (also deutlich über dem derzeitigen Kurs) - aber das ist ein ganz schönes Risiko, ich selbst werde meine Position nicht aufstocken, solange solche Unklarheit herrscht.
Ich wünsche den Arbeitern vor Ort in Guben, daß die neuen Besitzer aus Polen ein gutes, wirtschaftlich längerfristig tragbares Konzept haben und die Jobs erhalten bleiben.
(**)Das Wort toll bezeichnet ursprünglich (und bis heute im Englischen als „dull“) einen dummen Menschen, also einen Denkzwerg oder Intelligenzallergiker.
Ich hoffe - als Anleihengläubiger - daß es hier nochmal eine halbwegs vernünftige Ausschüttung/Rückzahlung geben wird, ich spekuliere auf mind. 50% (also deutlich über dem derzeitigen Kurs) - aber das ist ein ganz schönes Risiko, ich selbst werde meine Position nicht aufstocken, solange solche Unklarheit herrscht.
Ich wünsche den Arbeitern vor Ort in Guben, daß die neuen Besitzer aus Polen ein gutes, wirtschaftlich längerfristig tragbares Konzept haben und die Jobs erhalten bleiben.
(**)Das Wort toll bezeichnet ursprünglich (und bis heute im Englischen als „dull“) einen dummen Menschen, also einen Denkzwerg oder Intelligenzallergiker.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.898.195 von traumstrand am 07.02.10 12:01:35Immerhin notiert die Anleihe jetzt seit 2 Tagen bei 14,--. Und es wurden jeden Tag sogar einige Euro umgesetzt. Im Hinblick darauf, dass seit dem 01. Februar wieder der Kupon von 6 % p.a. läuft, wundert mich dies allerdings nicht...
Auch heute wurden von der Anleihe wieder nom. 20.2k zu 14,-umgesetzt....Immerhin schon der 3. Tag in Folge mit Unmsätzen zu 14,-...Viel Material dürfte zu diesem Preis nicht mehr zu kriegen sein....
Gestern habe ich es noch angedeutet und heute ist es bereits geschehen: Das letzte Anleihematerial, das noch zu 14,- verfügbar war, ist heute vom Markt genommen wordne.
Laut einem Artikel im Nebenwerte Journal Extra landen aus dem Verkauf der Unylon Polymers GmbH (nach Abzug der Transaktionskosten und dem Begleichen einer Steuerschuld) in der Kasse der Unylon AG etwa 100.000 Euro...
So, bin jetzt in der kleinen Aufwärtsbewegung der letzten Tage alle Positionen mit Verlust los. Speku ging nicht auf, der Wert ist durch den nahenden Kapitalschnitt praktisch wertlos, wenn er denn kommt. Vll. treiben Zocker den Wert dennoch noch in ungeahnte Höhen, unmöglich ist das nicht. Für mich aber ist das Kapitel Unylon beendet.
Kämpft sich langsam aber sicher unter stetigen Umsätzen wieder nach oben.
Kleines Informations-Update (Quellen: Handelsregister, eBundesanzeiger, Insolvenzbekanntmachungen):
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 83472: Bekannt gemacht am: 19.02.2010 12:00 Uhr
UNYLON AG, Hamburg, (Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat eine Aufsichtsratsliste eingereicht.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNYLON POLYMERS GmbH, Forster Straße 72, 03172 Guben, ist das Verfahren mit Beschluss vom 26. Februar 2010 gem. § 258 InsO nach rechtkräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben worden.
Amtsgericht Cottbus, den 26. Februar 2010, AZ: 63 IN 147/09
UNYLON AKTIENGESELLSCHAFT
HRB 83472, Hamburg
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
Gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Unylon AG vom 23.12.2009 über den Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der UNYLON Polymers GmbH hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben (Az.: 415 O 12/10). Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest. (eBundesanzeiger 09.03.2010)
UNYLON Aktiengesellschaft
Hamburg
Bekanntmachung gem. §§ 20, 21 AktG
Die Pongs & Zahn AG, Hamburg, hat uns gemäß §§ 20, 21 AktG mitgeteilt, dass sie mit weniger als 25% an der UNYLON AG beteiligt ist. (eBundesanzeiger 11.03.2010)
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 83472: Bekannt gemacht am: 19.02.2010 12:00 Uhr
UNYLON AG, Hamburg, (Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat eine Aufsichtsratsliste eingereicht.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNYLON POLYMERS GmbH, Forster Straße 72, 03172 Guben, ist das Verfahren mit Beschluss vom 26. Februar 2010 gem. § 258 InsO nach rechtkräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben worden.
Amtsgericht Cottbus, den 26. Februar 2010, AZ: 63 IN 147/09
UNYLON AKTIENGESELLSCHAFT
HRB 83472, Hamburg
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
Gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Unylon AG vom 23.12.2009 über den Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der UNYLON Polymers GmbH hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben (Az.: 415 O 12/10). Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest. (eBundesanzeiger 09.03.2010)
UNYLON Aktiengesellschaft
Hamburg
Bekanntmachung gem. §§ 20, 21 AktG
Die Pongs & Zahn AG, Hamburg, hat uns gemäß §§ 20, 21 AktG mitgeteilt, dass sie mit weniger als 25% an der UNYLON AG beteiligt ist. (eBundesanzeiger 11.03.2010)
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.129.596 von Mister_Shake am 12.03.10 20:51:29Insbesondere letzte Info hat mich auch erfreut - hoffentlich mußte Hr. Schlennstedt, der als ARV bei den HVen sehr großspurig auftrat, auch aus eigenem Portemonnaie kräftig Geld abschreiben...
Jetzt würde mich der Wert der Assets und die laufenden Kosten der AG noch interessieren - Infos kriegt man kaum mehr, die Website ist schon seit Monaten abgeschaltet (aus den Infos könnte man evtl. die Rückzahlungsquote der Anleihe abschätzen). Hoffentlich kriegt Hr. Ernst kein all zu großes Gehalt mehr. Bei der nächsten HV, sofern sie stattfindet, kann ja dann ein neuer P&Z-freier AR gewählt werden...
Jetzt würde mich der Wert der Assets und die laufenden Kosten der AG noch interessieren - Infos kriegt man kaum mehr, die Website ist schon seit Monaten abgeschaltet (aus den Infos könnte man evtl. die Rückzahlungsquote der Anleihe abschätzen). Hoffentlich kriegt Hr. Ernst kein all zu großes Gehalt mehr. Bei der nächsten HV, sofern sie stattfindet, kann ja dann ein neuer P&Z-freier AR gewählt werden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.130.894 von traumstrand am 13.03.10 00:01:57Bei der nächsten HV, sofern sie stattfindet, kann ja dann ein neuer P&Z-freier AR gewählt werden...
Möglicherweise ist er das schon - siehe Info 1.
Die Aktivitäten im Hintergrund lassen meiner Meinung nach auf ein "Weiterleben" der Unylon AG schließen. Ins Bild paßt auch, daß die teilweise massiven Bid-Verkäufe, die offensichtlich von der PuZ AG kamen, bereits Ende Januar schlagartig aufgehört haben. Ich rechne hier mit einem neuen Großaktionär.
Lassen wir uns einfach überraschen!
Möglicherweise ist er das schon - siehe Info 1.
Die Aktivitäten im Hintergrund lassen meiner Meinung nach auf ein "Weiterleben" der Unylon AG schließen. Ins Bild paßt auch, daß die teilweise massiven Bid-Verkäufe, die offensichtlich von der PuZ AG kamen, bereits Ende Januar schlagartig aufgehört haben. Ich rechne hier mit einem neuen Großaktionär.
Lassen wir uns einfach überraschen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.136.073 von Mister_Shake am 14.03.10 17:35:52Insgesamt liest sich das alles recht gut bezüglich der Anleihe. Kein Wunder, dass am Freitag die letzten nom. € 20.000 zu 14,- noch abgefischt wurden. Da hat also jemand rechtzeitig seine Hausaufgaben gemacht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.136.286 von dahlmann14 am 14.03.10 18:30:38UNYLON AG
Hamburg
ISIN DE0005408579 / WKN 540 857
eingetragen im Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 83472
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 11. Mai 2010
um 10.00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2008 sowie des zusammengefassten Lageberichtes des Vorstands zur Lage der AG und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
Die Aktionärin Trade & Value AG, Oldenburg, hat mit Antrag vom 22.02.2010 gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt, nachfolgenden Beschlussvorschlag bekannt zu machen:
„Dem Alleinvorstand Marcus Ernst wird für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008 die Entlastung verweigert.“
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
Die Aktionärin Trade & Value AG, Oldenburg, hat mit Antrag vom 22.02.2010 gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt nachfolgenden Beschlussvorschlag bekannt zu machen:
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008 die Entlastung verweigert.“
4.
Beschlussfassung über die Bestätigung (hilfsweise die Neuvornahme) des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23.12.2009 über die Zustimmung zum Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH, Guben
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 23.12.2009 hat mehrheitlich dem Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH an die Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, gemäß Kaufvertrag vom 18.11.2009 zugestimmt.
Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben, vornehmlich mit der Begründung, ihr seien keine ausreichenden Informationen erteilt worden. Um einen langjährigen Rechtstreit zu vermeiden und Rechtssicherheit herbeizuführen, soll dieser Beschluss gemäß § 244 AktG bestätigt, hilfsweise aber als Neuvornahme beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
„Der einzige Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der UNYLON AG vom 23.12.2009 mit folgendem Inhalt:
´Dem Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH vom 18.11.2009 mit der Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, wird zugestimmt.`
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“
Hilfsweise: „Dem Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH vom 18.11.2009 mit der Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, wird zugestimmt.“
Der wesentliche Inhalt des Kaufvertrags ist nachstehend unter a),
ein Bericht des Vorstands hierzu unter b) wiedergegeben.
Der Kaufvertrag nebst Anlagen sowie der Insolvenzplan nebst Anlagen der Unylon Polymers GmbH wird den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.unylon.de zugänglich gemacht. In der Hauptversammlung liegen diese Unterlagen auch zur Einsicht aus.
a)
Der wesentliche Inhalt des Kaufvertrages wird wie folgt wiedergegeben:
Kaufgegenstand sind 100% der Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH, Guben.
Der Kaufpreis setzt sich aus einer Barkomponente und der Übertragung von Vermögenswerten zusammen. Dadurch, dass die Käuferin sich zugleich verpflichtet der GmbH neue Eigen- und Fremdmittel zuzuführen und damit das Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann, wird die UNYLON AG von den für die GmbH übernommenen Verbindlichkeiten in Form von Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten in Höhe von ca. 12,7 Mio. Euro sowie aus einer Bürgschaft für eine Forderung der ILB Investitionsbank des Landes Baden-Württemberg wegen der Rückführung von Subventionen in Höhe von ca. 4,6 Mio. Euro befreit. Darüber hinaus wird die UNYLON AG aus ihren Verpflichtungen aus dem Unternehmensvertrag mit der Unylon Polymers GmbH in Höhe von 4,3 Mio. Euro durch Gläubigerwechsel und im Nachgang gewährtem Rangrücktritt entlastet. Bei den Vermögenswerten, die zum symbolischen Kaufpreis von je € 1,00 auf die UNYLON AG übergehen, handelt es sich um eine der Höhe nach bestrittene Forderung gegen die Pongs & Zahn AG, Berlin, in Höhe von 1,7 Mio. EUR, 3,2 Mio. Stück Inhaber-Optionsschuldverschreibungen der Verion AG, München, (WKN 694710) und 1,3 Mio. Stammaktien der Verion AG (WKN AOS827).
Ein Teil des Kaufpreises in Höhe von 400 TEUR ist als Sicherheit für die Käuferin zu hinterlegen. Die Unylon Polymers GmbH hat gemäß Vertrag nach Aufhebung ihres Insolvenzverfahrens eine Gegenüberstellung der in der Planbilanz gem. Kaufvertrag ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit den zum Zwecke des Vollzugs des Insolvenzplans geleisteten Auszahlungen, den verbleibenden Rückstellungen und den offenen Masseverbindlichkeiten vorzunehmen. Abweichungen in diesen Punkten führen zu einer Kaufpreisanpassung. Von dem hinterlegten Teil des Kaufpreises in Höhe von 400 TEUR wird ein Teilbetrag von bis zu 50%, also von bis zu 200 TEUR, sofern dieser nicht zur Abdeckung von Ansprüchen der Käuferin aus der Kaufpreisanpassung herangezogen wird, an die Gläubiger der Unylon Polymers GmbH ausgeschüttet. Dies wurde als Beitrag der UNYLON AG zum Insolvenzplan vereinbart, dessen Umsetzung wiederum eine Bedingung des Kaufvertrags ist.
Es wurden vertragsübliche Garantien wie die nachfolgend aufgeführten vereinbart:
―
Richtigkeit von Angaben im Kaufvertrag.
―
Freie und uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Anteile.
―
Einlagen wurden in richtiger Weise erbracht.
―
Informationen wurden nach bestem Wissen vollständig erbracht.
―
Jahresabschluss der Unylon Polymers GmbH unter Wahrung der Bilanzkontinuität.
―
Keine Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften.
―
Lastenfreie Übertragung von Grundstücken.
―
Keine stillen Beteiligungen.
―
Inhaberschaft aller für den Betrieb notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen.
―
Keine Verbindlichkeiten und Risiken aus Ergebnisabführungsvertrag zwischen Unylon Polymers GmbH und Verilon Yarn GmbH, Guben.
―
Vorhandensein der notwendigen Versicherungen.
―
Ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Die vereinbarten Garantien verjähren nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag des Eintritts der letzten vereinbarten aufschiebenden Bedingungen. Sie sehen zunächst ein Nachbesserungsverlangen vor.
Es wurden vertragsübliche Freistellungen der Käuferin vereinbart hinsichtlich:
―
Rückforderung von Subventionen aus der Zeit vor Anteilsübergang.
―
Steuern für Zeiträume vor Anteilsübergang und aus Organschaft.
―
Ansprüche sich ergebend aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Unylon Polymers GmbH und Verilon Yarn GmbH.
―
Altlasten und Maßnahmen zur Beseitigung von Altlasten.
Die UNYLON AG hat für die Dauer von drei Jahren ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für mehrheitliche Beteiligungen der UNYLON AG und ein Abwerbeverbot für Personal der Unylon Polymers GmbH. Das Abwerbeverbot für Personal war durch den Käufer gewünscht. Das Wettbewerbsverbot war zunächst grundsätzlich unabhängig von der Höhe einer möglichen Beteiligung durch den Käufer in den Verhandlungen gefordert worden und konnte durch Verhandlung auf Mehrheitsbeteiligungen beschränkt werden. Markennutzungsrechte wurden vereinbart, wobei bereits Markenrechte bei der Unylon Polymers GmbH liegen.
Eine Verpflichtung der Käuferin, der Unylon Polymers GmbH Eigen- und Fremdmittel zuzuführen und die Ablösung von Bankverbindlichkeiten der Unylon Polymers GmbH und damit die Entlassung der UNYLON AG aus der Mitschuldnerstellung gegenüber den Kreditinstituten in Höhe von 12,7 Mio. Euro ist mittlerweile erfolgt. Erfolgt ist auch die Leistung des Kaufpreises durch Zahlung eines Teilbetrags von 600.000 Euro bzw. durch Hinterlegung in Höhe von 400.000 Euro, sowie die Übertragung der Wertpapiere und der Forderung. Die Geschäftsanteile sind inzwischen ebenfalls übergegangen.
Der Vertrag sieht darüber hinaus verschiedene aufschiebende Bedingungen vor, u. a. die Zustimmung der Aufsichtsräte und Hauptversammlungen von Käufer und Verkäufer, (die mittlerweile erfolgt sind), die Reduktion von Mitarbeitern bei der Unylon Polymers GmbH, die verbindliche Auskunft der Behörden über die Nichtbesteuerung von Sanierungsgewinn (auf die Bedingung wurde zwischenzeitlich durch die Käuferin verzichtet), die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans der Unylon Polymers GmbH, (auch dies ist mittlerweile durchgeführt und die Insolvenz der Unylon Polymers GmbH ist aufgehoben), die Bestätigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg auf Verzicht auf etwaige Ansprüche aus Bürgschaften oder Sicherheiten für Investitionsbeihilfen (diese Bestätigung ist zwischenzeitlich erfolgt), die vorsorgliche Heilung von Verträgen und der Verzicht auf Grunddienstbarkeiten bei Unylon Polymers GmbH (ist ebenfalls zwischenzeitlich erfolgt).
Im Falle von Streitigkeiten wurde ein Schiedsverfahren vereinbart.
b)
Der Vorstand erstattet zum Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH folgenden Bericht:
Das Amtsgericht Cottbus hat am 01.07.2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unylon Polymers GmbH eröffnet. Die Unylon Polymers war zum damaligen Zeitpunkt eine 100%-Tochtergesellschaft der UNYLON AG. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Eigenverwaltung an. Die Anordnung der Eigenverwaltung wurde möglich, da ein überzeugendes Planinsolvenz-Szenario erarbeitet wurde, dass mit dem Eintritt eines Investors verbunden war. Ziel des sogenannten Insolvenzplanverfahrens war die finanzwirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Sanierung der Unylon Polymers GmbH zum Erhalt des Geschäftsbetriebs einhergehend mit dem Verkauf der Geschäftsanteile an einen Investor.
Die Unylon Polymers GmbH hat, beeinflusst durch die Wirtschaftskrise des Jahres 2008, erhebliche Verluste verursacht, die aufgrund eines bis zum 31.12.2008 bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der UNYLON AG zu tragen waren. Die Liquiditätssituation der Unylon Polymers GmbH verschlechterte sich im Laufe des Jahres 2008.
Verschiedene Faktoren wie ein technisch bedingter Produktionsausfall im 1. Quartal 2008, ein massiver Preisanstieg des auf Rohöl basierenden Einsatzstoffes Caprolactam, steigende Energiekosten, ein deutlicher Margenrückgang für Polyamid sowie der allgemeine Konjunktureinbruch aufgrund der Finanzkrise Ende 2008 führten zu Liquiditätsengpässen.
Die Überlebensfähigkeit der Unylon Polymers GmbH war in der damaligen Situation abhängig von der Anbindung an einen finanzstarken und/oder strategischen Investor insbesondere in Hinblick auf die Rohstoffversorgung des Unternehmens. Die UNYLON AG war zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage, durch Zuführung von Liquidität die wirtschaftliche Situation der Unylon Polymers GmbH zu stabilisieren und in der Folge die Insolvenz der Gesellschaft Anfang 2009 zu verhindern. Auch war sie nicht in der Lage, die im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens notwendigen Kapitalzuführungen zur Ablösung der Verbindlichkeiten der Unylon Polymers zu leisten und das Unternehmen ausreichend zu rekapitalisieren, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Der Verkauf an einen entsprechenden Investor war somit eine zwingende Voraussetzung für die angestrebte Sanierung der Unylon Polymers GmbH und damit auch der UNYLON AG durch Entlastung der UNYLON AG von den Haftungen gegenüber den Gläubigern der Unylon Polymers GmbH. Im Falle eines Nicht-Verkaufs drohte eine Regelinsolvenz der Unylon Polymers GmbH. Die UNYLON AG wäre in diesem Fall aus Garantien und Bürgschaften in Höhe von ca. 12,7 Mio. Euro für die Unylon Polymers sowie aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro in Anspruch genommen worden mit der Folge einer wahrscheinlichen Insolvenz der UNYLON AG.
Im Rahmen der Suche nach einem geeigneten Investor für eine dauerhafte Fortführung der Unylon Polymers GmbH hat die UNYLON AG nach erster Kontaktaufnahme mit potentiellen Investoren im September 2008 eine M&A-Beratung mit der Durchführung eines internationalen Auswahlverfahrens zum Verkauf der Anteile an der Unylon Polymers GmbH beauftragt. Die potentiellen Käufer wurden mit einem umfangreichen Memorandum zur Struktur und betrieblichen Daten der zu verkaufenden Gesellschaft informiert und zu einem indikativen Angebot auf Basis der vorgelegten Daten aufgefordert. Als Ergebnis dieses Auswahlverfahrens, in dem sowohl Finanzinvestoren als auch industrielle Investoren angesprochen wurden, verblieb die polnische Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, als einzige potentielle Käuferin und wurde schlussendlich nach Durchführung einer due diligence als Käuferin ausgewählt. Der Kaufpreisfindung ging ein nahezu anderthalb jähriger langer und schwieriger Verhandlungsmarathon voran, der sich dadurch auszeichnete, dass die Käuferin sich immer wieder unentschieden zeigte und mit dem Gedanken spielte, statt des Kaufs einer deutschen Gesellschaft eine eigene Polymerisation in Tarnow, Polen, zu errichten. Parallel zu diesen Verzögerungen verschlechterte sich die Wirtschafts- und Ertragslage der Unylon Polymers GmbH. Daher kam es zu Abstrichen bei den ursprünglich im Raum stehenden Kaufvertragskonditionen. Ein Scheitern des Verkaufs hätte zum damaligen Zeitpunkt das Ende der Unylon Polymers GmbH aber auch der UNYLON AG bedeutet.
Dies erklärt sich aus der Finanzierungsstruktur des damaligen UNYLON Konzerns:
Die finanzierenden Institute der Unylon Polymers GmbH hatten bereits sämtliche Kreditlinien des Unternehmens gekündigt. Im Rahmen der bestehenden Kreditverträge waren nicht nur umfangreiche Sicherheiten der Banken hinsichtlich des betrieblichen Vermögens der Unylon Polymers GmbH vereinbart (Grundschulden, Sicherungsübereignung nahezu sämtlicher Maschinen und Anlagen). Die UNYLON AG haftete unmittelbar für die Verbindlichkeiten der Unylon Polymers im Falle eines Kreditausfalls der finanzierenden Banken bei der Unylon Polymers GmbH. Im Falle eines Scheiterns des Insolvenzplanverfahrens, welches auf die Gewinnung eines Investoren gerichtet war, und einer drohenden Regelinsolvenz mit anschließender Zerschlagung des Unternehmens drohte die Inanspruchnahme der UNYLON AG für die Bankverbindlichkeiten der Unylon Polymers GmbH. Aus dem Insolvenzplan ergibt sich die drohende maximale Inanspruchnahme der UNYLON AG als Differenz der Bankverbindlichkeiten (zum Jahresende 2009 ca. 12,7 Mio. EUR) und den Zerschlagungswerten der den Geschäftsbanken gegebenen Sicherheiten (Grundstück 500 TEUR, Anlagen 500 TEUR – Zerschlagungswerte vor notwendigen Abrissarbeiten und/oder Demontagekosten). Hinzu kam die drohende Inanspruchnahme aus einer Höchstbetragsbürgschaft durch die ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg aus Rückforderung von Subventionen in Höhe von 4,68 Mio. EUR. Darüber hinaus gehend drohte aus dem bis Ende 2008 geltenden Ergebnisabführungsvertrag eine Verbindlichkeit der UNYLON AG gegenüber der Unylon Polymers GmbH in Höhe von 4,3 Mio. EUR.
Der Kaufpreis, der in einer Barkomponente, aber auch letztlich in der erheblichen Entschuldung der UNYLON AG besteht, ist in erster Linie das Ergebnis von gewachsenen Verhandlungen und den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein höherer Kaufpreis war aufgrund der Tatsache, dass die Käuferin letztlich einziger Interessent der Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH war, aber auch aufgrund des Einbruchs des operativen Geschäfts nicht erzielbar. Unter den gegebenen Umständen war der Mix aus Bar-Komponente, Vermögenszufluss in Form von Wertpapieren der Verion AG und Entschuldung das optimale Ergebnis.
Die Käuferin bestand Ende 2009 gegenüber der UNYLON AG darauf, dass die Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften noch im Jahre 2009 stattfinden. Aus diesem Grunde musste die Hauptversammlung am 23.12.2009 noch im November zu einem Zeitpunkt, wo der Vertrag allerdings noch nicht geschlossen und damit verschiedene Regelungsgegenstände noch offen waren, einberufen werden.. Der Vertrag wurde dann am 18.11.2009 abgeschlossen und konnte der Hauptversammlung am 23.12.2009 zur Zustimmung vorgelegt werden.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der beschriebenen Transaktion sind im geprüften Jahresabschluss der UNYLON AG auf den 31.08.2008 bereits verarbeitet worden, insbesondere die Abschreibung auf die Beteiligung an der Unylon Polymers GmbH. Die vorgelegte Bilanz beschreibt somit die Vermögensverhältnisse der UNYLON AG zum Stichtag unter Beachtung der beschrieben Transaktion.
Vorrangiges Ziel der UNYLON AG ist eine schrittweise Sanierung der Gesellschaft. Nach dem Verkauf der Anteile an der Unylon Polymers GmbH bedeutet dies zunächst die weitere Beordnung der bestehenden Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten bestehen in der Form von 2 ausstehenden Anleihen, valutierend mit insgesamt 4.452.500,-- EUR. Hierzu werden nach heutiger Erkenntnis erneut Gläubigerversammlungen einzuberufen sein, wie dies auch im Jahr 2009 bereits geschehen ist. Ziel ist die Verlängerung der Laufzeiten laufender Anleiheverbindlichkeiten verbunden mit Zinsaussetzungen für laufende Anleihen. Die Gesellschaft benötigt weitere Zeit für die Entwicklung neuer Geschäftsansätze. Ziel ist der Neuaufbau von Beteiligungen und die Fortführung des Geschäftsbetriebs der UNYLON AG. Zu diesem Zweck hat die UNYLON AG ihre Beteiligung an der Verion AG durch Tausch von Anleihen und Forderungen in Aktien erhöht. Der Fokus auf die Kunststoffindustrie soll erhalten bleiben.
5.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Das genehmigte Kapital gem. § 3, Abs. 11. der Satzung in Höhe von 1.200.000,-- EUR ist ausgelaufen.
Es besteht ein weiteres genehmigtes Kapital gem. § 3, Abs. 12. der Satzung in Höhe von 6.300.000,-- EUR, dass am 20.08.2011 ausläuft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das verbliebene genehmigte Kapital gem. § 3, Abs. 12. der Satzung aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu Euro 7.875.000,-- EUR mit einer Laufzeit bis zum 10.05.2015 zu beschließen und dementsprechend § 3 Abs. 12 (genehmigtes Kapital) wie folgt neu zu fassen:
„§ 3
12. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10.05.2015 durch Ausgabe von bis zu 7.875.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlose Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 7.875.000,-- zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
―
für Spitzenbeträge, sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt,
―
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von bestehenden oder noch zu begebenden Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen auf Aktien ohne Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Bezugsrechts als Aktionär zustehen würde,
―
soweit die Erhöhung des Grundkapitals durch Bareinlagen erfolgt und diese 10 v.H. des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; eine bereits bestehende Legitimation nach § 71 Abs. 1 Ziff. 8 i.V.m. § 186 Abs. 3 AktG ist dabei zu beachten,
―
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Maßgabe, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital neu anzupassen.“
Bericht des Vorstands gem. §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Er ermöglicht die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses.
Den Inhabern von Optionsrechten oder Wandlungsrechten ist im Falle von Kapitalerhöhungen angemessener Verwässerungsschutz zu gewähren. Dabei besteht eine Möglichkeit des Schutzes darin, sie durch Gewährung eines Bezugsrechts auf neue Aktien vor einer Verwässerung ihrer Optionsrechte oder Wandlungsrechte zu schützen.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen durch Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf den Kapitalmärkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Konkrete Erwerbsvorhaben bestehen derzeit nicht.
Die Gesellschaft wird im Falle der Ausübung des genehmigten Kapitals durch Sachkapitalerhöhung beim Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre einen Bericht auf ihrer Web-Seite und mindestens im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Der Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen bis zu einer Grenze von 10% des Grundkapitals soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen oder Platzierungsmöglichkeiten auszunutzen. Bezugsrechtsemissionen sind wegen der Bezugsfrist langwieriger als Platzierungen ohne Bezugsrechte. Zusätzlich können durch solche Platzierungen die bei Bezugsrechtsemissionen üblichen Abschläge vermieden werden. Der Umfang einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ist auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Eine etwaige Ausübung der bestehenden Legitimation nach § 71 Abs. 1 Ziff. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 AktG ist dabei anzurechnen. Diese Grenzen ergeben sich aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Durch die betragsmäßige Begrenzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie durch die Festlegung, dass der Emissionspreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Platzierung nicht wesentlich unterschreiten darf, wird eine Wertverwässerung der alten Aktien ausgeschlossen und ein Einflussverlust für die Aktionäre begrenzt.
Letztlich soll das Bezugsrecht auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Sowohl mit Dritten als auch mit Kreditinstituten sollen in einem solchen Falle Gespräche geführt werden. Im Ergebnis werden die Kosten, die regelmäßig bei Einschaltung eines Dritten geringer sind als bei Einschaltung eines Kreditinstituts, wie aber auch die größtmögliche Rechtssicherheit den Ausschlag für die Entscheidung geben. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur vereinfachten Abwicklung. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in vollem Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechtes erleichtert die Durchführung der Kapitalerhöhung, da die Aktien in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können. Durch verpflichtende Erklärungen dieses Dritten bei der Zeichnung der Kapitalerhöhung und gegebenenfalls bestimmte abwicklungstechnische Vorkehrungen wird das Angebot der Aktien aus der Kapitalerhöhung an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
6.
Wahl des Abschlussprüfers und ggf. des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
bdp Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg,
zum Abschlussprüfer und ggf. zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
7.
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Marcus Ernst
Die Aktionärin Trade & Value AG, Oldenburg, hat mit Antrag vom 22.02.2010 gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt nachfolgende Beschlussfassung bekannt zu machen.
„Dem Alleinvorstand Marcus Ernst wird das Vertrauen entzogen.“
Der Aufsichtsrat schlägt vor, diesen Antrag abzulehnen und mit ´Nein` zu stimmen.
Freiwillige Angabe:
Stimmberechtigt sind 15.750.177 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahmebedingungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, nämlich den 04. Mai 2010, 24.00 Uhr (Zugang) in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache bei folgender Stelle anmelden:
UNYLON AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Wertpapierabteilung
Kirchstraße 35, D-73033 Göppingen
Telefax: +49-7161-969317
E-Mail: info@martinbank.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hautversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz ebenfalls bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. den 04. Mai 2010, an die vorstehend angegebene Anschrift zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag beziehen. Dieser ist der Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, demnach der 20. April 2010.
Die aufgrund der Anmeldung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für Kreditinstitute und eine der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG i. V. mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift des Einladungstextes der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an den unten genannten Sitz der Gesellschaft bis zum Ablauf des 26. April 2010 zu richten. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die rechtzeitig eingegangenen Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.unylon.de im Bereich „Investor Relations - Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die vollständige Adresse der Gesellschaft lautet:
UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg
Tel.: 040-822 989 73 / Fax: 040-89 710 200 / E-Mail: info@unylon.de
Internet: www.unylon.de
Hamburg, im März 2010
Der Vorstand
Anfahrt zur Handwerkskammer Hamburg
Mit dem Auto:
A7: Abfahrt Othmarschen, Bahrenfeld oder Schnelsen. Fahren Sie in Richtung Zentrum, Stadtteil Hamburg-Mitte.
A1: Aus Lübeck Richtung Hamburg, Abfahrt Hamburg-Horn. Fahren Sie in Richtung Zentrum über die Sievekingsallee, Bürgerweide, biegen Sie rechts in die Wallstraße in und fahren Sie die Sechslingspforte bis zum Ende. Von da folgen Sie dann links dem Straßenzug „An der Alster“ bis zum Ferdinandstor und fahren dann rechts über die Lombardsbrücke immer geradeaus über Esplanade, Gorch-Fock-Wall bis zum Holstenwall.
Buslinien:
Von Hamburg-Hauptbahnhof oder Bahnhof Altona aus erreichen Sie uns mit der Buslinie 112 in ca. 9 Minuten. Die Haltestelle heißt „Handwerkskammer Hamburg“ und befindet sich direkt vor dem Haupteingang.
U- und S-Bahn:
U2: Bahnstation Messehallen. Benutzen Sie den Ausgang Wallanlagen und gehen Sie an den Gerichten vorbei rechts in den Holstenwall. Fußweg ca. 400 m.
Adresse:
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Postfach 30 24 70, 20308 Hamburg
Tel.: 040 35905-268
Fax: 040 35905-289
E-Mail: bankett@hwk-hamburg.de
Hamburg
ISIN DE0005408579 / WKN 540 857
eingetragen im Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 83472
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 11. Mai 2010
um 10.00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2008 sowie des zusammengefassten Lageberichtes des Vorstands zur Lage der AG und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
Die Aktionärin Trade & Value AG, Oldenburg, hat mit Antrag vom 22.02.2010 gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt, nachfolgenden Beschlussvorschlag bekannt zu machen:
„Dem Alleinvorstand Marcus Ernst wird für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008 die Entlastung verweigert.“
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
Die Aktionärin Trade & Value AG, Oldenburg, hat mit Antrag vom 22.02.2010 gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt nachfolgenden Beschlussvorschlag bekannt zu machen:
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008 die Entlastung verweigert.“
4.
Beschlussfassung über die Bestätigung (hilfsweise die Neuvornahme) des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23.12.2009 über die Zustimmung zum Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH, Guben
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 23.12.2009 hat mehrheitlich dem Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH an die Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, gemäß Kaufvertrag vom 18.11.2009 zugestimmt.
Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben, vornehmlich mit der Begründung, ihr seien keine ausreichenden Informationen erteilt worden. Um einen langjährigen Rechtstreit zu vermeiden und Rechtssicherheit herbeizuführen, soll dieser Beschluss gemäß § 244 AktG bestätigt, hilfsweise aber als Neuvornahme beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
„Der einzige Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der UNYLON AG vom 23.12.2009 mit folgendem Inhalt:
´Dem Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH vom 18.11.2009 mit der Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, wird zugestimmt.`
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“
Hilfsweise: „Dem Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH vom 18.11.2009 mit der Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, wird zugestimmt.“
Der wesentliche Inhalt des Kaufvertrags ist nachstehend unter a),
ein Bericht des Vorstands hierzu unter b) wiedergegeben.
Der Kaufvertrag nebst Anlagen sowie der Insolvenzplan nebst Anlagen der Unylon Polymers GmbH wird den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.unylon.de zugänglich gemacht. In der Hauptversammlung liegen diese Unterlagen auch zur Einsicht aus.
a)
Der wesentliche Inhalt des Kaufvertrages wird wie folgt wiedergegeben:
Kaufgegenstand sind 100% der Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH, Guben.
Der Kaufpreis setzt sich aus einer Barkomponente und der Übertragung von Vermögenswerten zusammen. Dadurch, dass die Käuferin sich zugleich verpflichtet der GmbH neue Eigen- und Fremdmittel zuzuführen und damit das Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann, wird die UNYLON AG von den für die GmbH übernommenen Verbindlichkeiten in Form von Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten in Höhe von ca. 12,7 Mio. Euro sowie aus einer Bürgschaft für eine Forderung der ILB Investitionsbank des Landes Baden-Württemberg wegen der Rückführung von Subventionen in Höhe von ca. 4,6 Mio. Euro befreit. Darüber hinaus wird die UNYLON AG aus ihren Verpflichtungen aus dem Unternehmensvertrag mit der Unylon Polymers GmbH in Höhe von 4,3 Mio. Euro durch Gläubigerwechsel und im Nachgang gewährtem Rangrücktritt entlastet. Bei den Vermögenswerten, die zum symbolischen Kaufpreis von je € 1,00 auf die UNYLON AG übergehen, handelt es sich um eine der Höhe nach bestrittene Forderung gegen die Pongs & Zahn AG, Berlin, in Höhe von 1,7 Mio. EUR, 3,2 Mio. Stück Inhaber-Optionsschuldverschreibungen der Verion AG, München, (WKN 694710) und 1,3 Mio. Stammaktien der Verion AG (WKN AOS827).
Ein Teil des Kaufpreises in Höhe von 400 TEUR ist als Sicherheit für die Käuferin zu hinterlegen. Die Unylon Polymers GmbH hat gemäß Vertrag nach Aufhebung ihres Insolvenzverfahrens eine Gegenüberstellung der in der Planbilanz gem. Kaufvertrag ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit den zum Zwecke des Vollzugs des Insolvenzplans geleisteten Auszahlungen, den verbleibenden Rückstellungen und den offenen Masseverbindlichkeiten vorzunehmen. Abweichungen in diesen Punkten führen zu einer Kaufpreisanpassung. Von dem hinterlegten Teil des Kaufpreises in Höhe von 400 TEUR wird ein Teilbetrag von bis zu 50%, also von bis zu 200 TEUR, sofern dieser nicht zur Abdeckung von Ansprüchen der Käuferin aus der Kaufpreisanpassung herangezogen wird, an die Gläubiger der Unylon Polymers GmbH ausgeschüttet. Dies wurde als Beitrag der UNYLON AG zum Insolvenzplan vereinbart, dessen Umsetzung wiederum eine Bedingung des Kaufvertrags ist.
Es wurden vertragsübliche Garantien wie die nachfolgend aufgeführten vereinbart:
―
Richtigkeit von Angaben im Kaufvertrag.
―
Freie und uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Anteile.
―
Einlagen wurden in richtiger Weise erbracht.
―
Informationen wurden nach bestem Wissen vollständig erbracht.
―
Jahresabschluss der Unylon Polymers GmbH unter Wahrung der Bilanzkontinuität.
―
Keine Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften.
―
Lastenfreie Übertragung von Grundstücken.
―
Keine stillen Beteiligungen.
―
Inhaberschaft aller für den Betrieb notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen.
―
Keine Verbindlichkeiten und Risiken aus Ergebnisabführungsvertrag zwischen Unylon Polymers GmbH und Verilon Yarn GmbH, Guben.
―
Vorhandensein der notwendigen Versicherungen.
―
Ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Die vereinbarten Garantien verjähren nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag des Eintritts der letzten vereinbarten aufschiebenden Bedingungen. Sie sehen zunächst ein Nachbesserungsverlangen vor.
Es wurden vertragsübliche Freistellungen der Käuferin vereinbart hinsichtlich:
―
Rückforderung von Subventionen aus der Zeit vor Anteilsübergang.
―
Steuern für Zeiträume vor Anteilsübergang und aus Organschaft.
―
Ansprüche sich ergebend aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Unylon Polymers GmbH und Verilon Yarn GmbH.
―
Altlasten und Maßnahmen zur Beseitigung von Altlasten.
Die UNYLON AG hat für die Dauer von drei Jahren ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für mehrheitliche Beteiligungen der UNYLON AG und ein Abwerbeverbot für Personal der Unylon Polymers GmbH. Das Abwerbeverbot für Personal war durch den Käufer gewünscht. Das Wettbewerbsverbot war zunächst grundsätzlich unabhängig von der Höhe einer möglichen Beteiligung durch den Käufer in den Verhandlungen gefordert worden und konnte durch Verhandlung auf Mehrheitsbeteiligungen beschränkt werden. Markennutzungsrechte wurden vereinbart, wobei bereits Markenrechte bei der Unylon Polymers GmbH liegen.
Eine Verpflichtung der Käuferin, der Unylon Polymers GmbH Eigen- und Fremdmittel zuzuführen und die Ablösung von Bankverbindlichkeiten der Unylon Polymers GmbH und damit die Entlassung der UNYLON AG aus der Mitschuldnerstellung gegenüber den Kreditinstituten in Höhe von 12,7 Mio. Euro ist mittlerweile erfolgt. Erfolgt ist auch die Leistung des Kaufpreises durch Zahlung eines Teilbetrags von 600.000 Euro bzw. durch Hinterlegung in Höhe von 400.000 Euro, sowie die Übertragung der Wertpapiere und der Forderung. Die Geschäftsanteile sind inzwischen ebenfalls übergegangen.
Der Vertrag sieht darüber hinaus verschiedene aufschiebende Bedingungen vor, u. a. die Zustimmung der Aufsichtsräte und Hauptversammlungen von Käufer und Verkäufer, (die mittlerweile erfolgt sind), die Reduktion von Mitarbeitern bei der Unylon Polymers GmbH, die verbindliche Auskunft der Behörden über die Nichtbesteuerung von Sanierungsgewinn (auf die Bedingung wurde zwischenzeitlich durch die Käuferin verzichtet), die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans der Unylon Polymers GmbH, (auch dies ist mittlerweile durchgeführt und die Insolvenz der Unylon Polymers GmbH ist aufgehoben), die Bestätigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg auf Verzicht auf etwaige Ansprüche aus Bürgschaften oder Sicherheiten für Investitionsbeihilfen (diese Bestätigung ist zwischenzeitlich erfolgt), die vorsorgliche Heilung von Verträgen und der Verzicht auf Grunddienstbarkeiten bei Unylon Polymers GmbH (ist ebenfalls zwischenzeitlich erfolgt).
Im Falle von Streitigkeiten wurde ein Schiedsverfahren vereinbart.
b)
Der Vorstand erstattet zum Kaufvertrag über sämtliche Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH folgenden Bericht:
Das Amtsgericht Cottbus hat am 01.07.2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unylon Polymers GmbH eröffnet. Die Unylon Polymers war zum damaligen Zeitpunkt eine 100%-Tochtergesellschaft der UNYLON AG. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Eigenverwaltung an. Die Anordnung der Eigenverwaltung wurde möglich, da ein überzeugendes Planinsolvenz-Szenario erarbeitet wurde, dass mit dem Eintritt eines Investors verbunden war. Ziel des sogenannten Insolvenzplanverfahrens war die finanzwirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Sanierung der Unylon Polymers GmbH zum Erhalt des Geschäftsbetriebs einhergehend mit dem Verkauf der Geschäftsanteile an einen Investor.
Die Unylon Polymers GmbH hat, beeinflusst durch die Wirtschaftskrise des Jahres 2008, erhebliche Verluste verursacht, die aufgrund eines bis zum 31.12.2008 bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der UNYLON AG zu tragen waren. Die Liquiditätssituation der Unylon Polymers GmbH verschlechterte sich im Laufe des Jahres 2008.
Verschiedene Faktoren wie ein technisch bedingter Produktionsausfall im 1. Quartal 2008, ein massiver Preisanstieg des auf Rohöl basierenden Einsatzstoffes Caprolactam, steigende Energiekosten, ein deutlicher Margenrückgang für Polyamid sowie der allgemeine Konjunktureinbruch aufgrund der Finanzkrise Ende 2008 führten zu Liquiditätsengpässen.
Die Überlebensfähigkeit der Unylon Polymers GmbH war in der damaligen Situation abhängig von der Anbindung an einen finanzstarken und/oder strategischen Investor insbesondere in Hinblick auf die Rohstoffversorgung des Unternehmens. Die UNYLON AG war zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage, durch Zuführung von Liquidität die wirtschaftliche Situation der Unylon Polymers GmbH zu stabilisieren und in der Folge die Insolvenz der Gesellschaft Anfang 2009 zu verhindern. Auch war sie nicht in der Lage, die im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens notwendigen Kapitalzuführungen zur Ablösung der Verbindlichkeiten der Unylon Polymers zu leisten und das Unternehmen ausreichend zu rekapitalisieren, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Der Verkauf an einen entsprechenden Investor war somit eine zwingende Voraussetzung für die angestrebte Sanierung der Unylon Polymers GmbH und damit auch der UNYLON AG durch Entlastung der UNYLON AG von den Haftungen gegenüber den Gläubigern der Unylon Polymers GmbH. Im Falle eines Nicht-Verkaufs drohte eine Regelinsolvenz der Unylon Polymers GmbH. Die UNYLON AG wäre in diesem Fall aus Garantien und Bürgschaften in Höhe von ca. 12,7 Mio. Euro für die Unylon Polymers sowie aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro in Anspruch genommen worden mit der Folge einer wahrscheinlichen Insolvenz der UNYLON AG.
Im Rahmen der Suche nach einem geeigneten Investor für eine dauerhafte Fortführung der Unylon Polymers GmbH hat die UNYLON AG nach erster Kontaktaufnahme mit potentiellen Investoren im September 2008 eine M&A-Beratung mit der Durchführung eines internationalen Auswahlverfahrens zum Verkauf der Anteile an der Unylon Polymers GmbH beauftragt. Die potentiellen Käufer wurden mit einem umfangreichen Memorandum zur Struktur und betrieblichen Daten der zu verkaufenden Gesellschaft informiert und zu einem indikativen Angebot auf Basis der vorgelegten Daten aufgefordert. Als Ergebnis dieses Auswahlverfahrens, in dem sowohl Finanzinvestoren als auch industrielle Investoren angesprochen wurden, verblieb die polnische Zaklady Azotowe w Tarnowie-Mosciach S.A. in Tarnow, Polen, als einzige potentielle Käuferin und wurde schlussendlich nach Durchführung einer due diligence als Käuferin ausgewählt. Der Kaufpreisfindung ging ein nahezu anderthalb jähriger langer und schwieriger Verhandlungsmarathon voran, der sich dadurch auszeichnete, dass die Käuferin sich immer wieder unentschieden zeigte und mit dem Gedanken spielte, statt des Kaufs einer deutschen Gesellschaft eine eigene Polymerisation in Tarnow, Polen, zu errichten. Parallel zu diesen Verzögerungen verschlechterte sich die Wirtschafts- und Ertragslage der Unylon Polymers GmbH. Daher kam es zu Abstrichen bei den ursprünglich im Raum stehenden Kaufvertragskonditionen. Ein Scheitern des Verkaufs hätte zum damaligen Zeitpunkt das Ende der Unylon Polymers GmbH aber auch der UNYLON AG bedeutet.
Dies erklärt sich aus der Finanzierungsstruktur des damaligen UNYLON Konzerns:
Die finanzierenden Institute der Unylon Polymers GmbH hatten bereits sämtliche Kreditlinien des Unternehmens gekündigt. Im Rahmen der bestehenden Kreditverträge waren nicht nur umfangreiche Sicherheiten der Banken hinsichtlich des betrieblichen Vermögens der Unylon Polymers GmbH vereinbart (Grundschulden, Sicherungsübereignung nahezu sämtlicher Maschinen und Anlagen). Die UNYLON AG haftete unmittelbar für die Verbindlichkeiten der Unylon Polymers im Falle eines Kreditausfalls der finanzierenden Banken bei der Unylon Polymers GmbH. Im Falle eines Scheiterns des Insolvenzplanverfahrens, welches auf die Gewinnung eines Investoren gerichtet war, und einer drohenden Regelinsolvenz mit anschließender Zerschlagung des Unternehmens drohte die Inanspruchnahme der UNYLON AG für die Bankverbindlichkeiten der Unylon Polymers GmbH. Aus dem Insolvenzplan ergibt sich die drohende maximale Inanspruchnahme der UNYLON AG als Differenz der Bankverbindlichkeiten (zum Jahresende 2009 ca. 12,7 Mio. EUR) und den Zerschlagungswerten der den Geschäftsbanken gegebenen Sicherheiten (Grundstück 500 TEUR, Anlagen 500 TEUR – Zerschlagungswerte vor notwendigen Abrissarbeiten und/oder Demontagekosten). Hinzu kam die drohende Inanspruchnahme aus einer Höchstbetragsbürgschaft durch die ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg aus Rückforderung von Subventionen in Höhe von 4,68 Mio. EUR. Darüber hinaus gehend drohte aus dem bis Ende 2008 geltenden Ergebnisabführungsvertrag eine Verbindlichkeit der UNYLON AG gegenüber der Unylon Polymers GmbH in Höhe von 4,3 Mio. EUR.
Der Kaufpreis, der in einer Barkomponente, aber auch letztlich in der erheblichen Entschuldung der UNYLON AG besteht, ist in erster Linie das Ergebnis von gewachsenen Verhandlungen und den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein höherer Kaufpreis war aufgrund der Tatsache, dass die Käuferin letztlich einziger Interessent der Geschäftsanteile an der Unylon Polymers GmbH war, aber auch aufgrund des Einbruchs des operativen Geschäfts nicht erzielbar. Unter den gegebenen Umständen war der Mix aus Bar-Komponente, Vermögenszufluss in Form von Wertpapieren der Verion AG und Entschuldung das optimale Ergebnis.
Die Käuferin bestand Ende 2009 gegenüber der UNYLON AG darauf, dass die Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften noch im Jahre 2009 stattfinden. Aus diesem Grunde musste die Hauptversammlung am 23.12.2009 noch im November zu einem Zeitpunkt, wo der Vertrag allerdings noch nicht geschlossen und damit verschiedene Regelungsgegenstände noch offen waren, einberufen werden.. Der Vertrag wurde dann am 18.11.2009 abgeschlossen und konnte der Hauptversammlung am 23.12.2009 zur Zustimmung vorgelegt werden.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der beschriebenen Transaktion sind im geprüften Jahresabschluss der UNYLON AG auf den 31.08.2008 bereits verarbeitet worden, insbesondere die Abschreibung auf die Beteiligung an der Unylon Polymers GmbH. Die vorgelegte Bilanz beschreibt somit die Vermögensverhältnisse der UNYLON AG zum Stichtag unter Beachtung der beschrieben Transaktion.
Vorrangiges Ziel der UNYLON AG ist eine schrittweise Sanierung der Gesellschaft. Nach dem Verkauf der Anteile an der Unylon Polymers GmbH bedeutet dies zunächst die weitere Beordnung der bestehenden Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten bestehen in der Form von 2 ausstehenden Anleihen, valutierend mit insgesamt 4.452.500,-- EUR. Hierzu werden nach heutiger Erkenntnis erneut Gläubigerversammlungen einzuberufen sein, wie dies auch im Jahr 2009 bereits geschehen ist. Ziel ist die Verlängerung der Laufzeiten laufender Anleiheverbindlichkeiten verbunden mit Zinsaussetzungen für laufende Anleihen. Die Gesellschaft benötigt weitere Zeit für die Entwicklung neuer Geschäftsansätze. Ziel ist der Neuaufbau von Beteiligungen und die Fortführung des Geschäftsbetriebs der UNYLON AG. Zu diesem Zweck hat die UNYLON AG ihre Beteiligung an der Verion AG durch Tausch von Anleihen und Forderungen in Aktien erhöht. Der Fokus auf die Kunststoffindustrie soll erhalten bleiben.
5.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Das genehmigte Kapital gem. § 3, Abs. 11. der Satzung in Höhe von 1.200.000,-- EUR ist ausgelaufen.
Es besteht ein weiteres genehmigtes Kapital gem. § 3, Abs. 12. der Satzung in Höhe von 6.300.000,-- EUR, dass am 20.08.2011 ausläuft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das verbliebene genehmigte Kapital gem. § 3, Abs. 12. der Satzung aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu Euro 7.875.000,-- EUR mit einer Laufzeit bis zum 10.05.2015 zu beschließen und dementsprechend § 3 Abs. 12 (genehmigtes Kapital) wie folgt neu zu fassen:
„§ 3
12. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10.05.2015 durch Ausgabe von bis zu 7.875.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlose Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 7.875.000,-- zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
―
für Spitzenbeträge, sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt,
―
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von bestehenden oder noch zu begebenden Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen auf Aktien ohne Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Bezugsrechts als Aktionär zustehen würde,
―
soweit die Erhöhung des Grundkapitals durch Bareinlagen erfolgt und diese 10 v.H. des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; eine bereits bestehende Legitimation nach § 71 Abs. 1 Ziff. 8 i.V.m. § 186 Abs. 3 AktG ist dabei zu beachten,
―
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut übernommen werden mit der Maßgabe, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital neu anzupassen.“
Bericht des Vorstands gem. §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Er ermöglicht die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses.
Den Inhabern von Optionsrechten oder Wandlungsrechten ist im Falle von Kapitalerhöhungen angemessener Verwässerungsschutz zu gewähren. Dabei besteht eine Möglichkeit des Schutzes darin, sie durch Gewährung eines Bezugsrechts auf neue Aktien vor einer Verwässerung ihrer Optionsrechte oder Wandlungsrechte zu schützen.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen durch Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf den Kapitalmärkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Konkrete Erwerbsvorhaben bestehen derzeit nicht.
Die Gesellschaft wird im Falle der Ausübung des genehmigten Kapitals durch Sachkapitalerhöhung beim Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre einen Bericht auf ihrer Web-Seite und mindestens im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Der Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen bis zu einer Grenze von 10% des Grundkapitals soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen oder Platzierungsmöglichkeiten auszunutzen. Bezugsrechtsemissionen sind wegen der Bezugsfrist langwieriger als Platzierungen ohne Bezugsrechte. Zusätzlich können durch solche Platzierungen die bei Bezugsrechtsemissionen üblichen Abschläge vermieden werden. Der Umfang einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ist auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Eine etwaige Ausübung der bestehenden Legitimation nach § 71 Abs. 1 Ziff. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 AktG ist dabei anzurechnen. Diese Grenzen ergeben sich aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Durch die betragsmäßige Begrenzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie durch die Festlegung, dass der Emissionspreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Platzierung nicht wesentlich unterschreiten darf, wird eine Wertverwässerung der alten Aktien ausgeschlossen und ein Einflussverlust für die Aktionäre begrenzt.
Letztlich soll das Bezugsrecht auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Sowohl mit Dritten als auch mit Kreditinstituten sollen in einem solchen Falle Gespräche geführt werden. Im Ergebnis werden die Kosten, die regelmäßig bei Einschaltung eines Dritten geringer sind als bei Einschaltung eines Kreditinstituts, wie aber auch die größtmögliche Rechtssicherheit den Ausschlag für die Entscheidung geben. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur vereinfachten Abwicklung. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in vollem Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechtes erleichtert die Durchführung der Kapitalerhöhung, da die Aktien in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können. Durch verpflichtende Erklärungen dieses Dritten bei der Zeichnung der Kapitalerhöhung und gegebenenfalls bestimmte abwicklungstechnische Vorkehrungen wird das Angebot der Aktien aus der Kapitalerhöhung an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
6.
Wahl des Abschlussprüfers und ggf. des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
bdp Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg,
zum Abschlussprüfer und ggf. zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
7.
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Marcus Ernst
Die Aktionärin Trade & Value AG, Oldenburg, hat mit Antrag vom 22.02.2010 gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt nachfolgende Beschlussfassung bekannt zu machen.
„Dem Alleinvorstand Marcus Ernst wird das Vertrauen entzogen.“
Der Aufsichtsrat schlägt vor, diesen Antrag abzulehnen und mit ´Nein` zu stimmen.
Freiwillige Angabe:
Stimmberechtigt sind 15.750.177 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahmebedingungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, nämlich den 04. Mai 2010, 24.00 Uhr (Zugang) in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache bei folgender Stelle anmelden:
UNYLON AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Wertpapierabteilung
Kirchstraße 35, D-73033 Göppingen
Telefax: +49-7161-969317
E-Mail: info@martinbank.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hautversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz ebenfalls bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. den 04. Mai 2010, an die vorstehend angegebene Anschrift zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag beziehen. Dieser ist der Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, demnach der 20. April 2010.
Die aufgrund der Anmeldung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für Kreditinstitute und eine der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG i. V. mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift des Einladungstextes der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an den unten genannten Sitz der Gesellschaft bis zum Ablauf des 26. April 2010 zu richten. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die rechtzeitig eingegangenen Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.unylon.de im Bereich „Investor Relations - Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die vollständige Adresse der Gesellschaft lautet:
UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg
Tel.: 040-822 989 73 / Fax: 040-89 710 200 / E-Mail: info@unylon.de
Internet: www.unylon.de
Hamburg, im März 2010
Der Vorstand
Anfahrt zur Handwerkskammer Hamburg
Mit dem Auto:
A7: Abfahrt Othmarschen, Bahrenfeld oder Schnelsen. Fahren Sie in Richtung Zentrum, Stadtteil Hamburg-Mitte.
A1: Aus Lübeck Richtung Hamburg, Abfahrt Hamburg-Horn. Fahren Sie in Richtung Zentrum über die Sievekingsallee, Bürgerweide, biegen Sie rechts in die Wallstraße in und fahren Sie die Sechslingspforte bis zum Ende. Von da folgen Sie dann links dem Straßenzug „An der Alster“ bis zum Ferdinandstor und fahren dann rechts über die Lombardsbrücke immer geradeaus über Esplanade, Gorch-Fock-Wall bis zum Holstenwall.
Buslinien:
Von Hamburg-Hauptbahnhof oder Bahnhof Altona aus erreichen Sie uns mit der Buslinie 112 in ca. 9 Minuten. Die Haltestelle heißt „Handwerkskammer Hamburg“ und befindet sich direkt vor dem Haupteingang.
U- und S-Bahn:
U2: Bahnstation Messehallen. Benutzen Sie den Ausgang Wallanlagen und gehen Sie an den Gerichten vorbei rechts in den Holstenwall. Fußweg ca. 400 m.
Adresse:
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Postfach 30 24 70, 20308 Hamburg
Tel.: 040 35905-268
Fax: 040 35905-289
E-Mail: bankett@hwk-hamburg.de
Da schauen wir doch mal, wer sich letztendlich durchsetzt:
Die Trade & Value AG mit ihren >= 5% oder
die Pongs & Zahn AG mit ihren < 25% ???
Nichts genaues weiß man im Freiverkehr leider nicht...
Immerhin besteht erhebliches Interesse am Erhalt der Unylon AG.
Die Trade & Value AG mit ihren >= 5% oder
die Pongs & Zahn AG mit ihren < 25% ???
Nichts genaues weiß man im Freiverkehr leider nicht...
Immerhin besteht erhebliches Interesse am Erhalt der Unylon AG.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.298.206 von Mister_Shake am 08.04.10 21:40:53...heute wurden bisher über 500000 Aktien gehandelt
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.335.035 von Muckelius am 14.04.10 18:11:41heute wurde bisher noch keine einzige Aktie gehandelt, jedoch stehen 500.000 im bid und 600.000 im ask. Bei 0,02€ ist dies aber nur ein Volumen von ca. 12.000€
das ding ist tot.... ohne operatives geschäft.
so leid es mir tut. die dinger muss auch ich abschreiben.
so leid es mir tut. die dinger muss auch ich abschreiben.
zum glückeh nur noch ein merkposten. hatte zum glück nicht viel von dem mist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.354.138 von gertrude am 16.04.10 21:34:33Ja, "nur ein Merkposten". Deswegen auch die negative Haltung.
"Verkauft alle, das Ding ist tot!!" Hehe
Immer wieder die alte Leier....
Dass hier Käufer dranghängen (ja, Gertrude, Du bist es nicht), ist wohl kaum zu übersehen.
"Verkauft alle, das Ding ist tot!!" Hehe
Immer wieder die alte Leier....
Dass hier Käufer dranghängen (ja, Gertrude, Du bist es nicht), ist wohl kaum zu übersehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.354.131 von gertrude am 16.04.10 21:33:54das ding ist tot.... ohne operatives geschäft
Streng genommen hatte die Unylon AG als Beteiligungsholding zu keinem Zeitpunkt ein operatives Geschäft.
Streng genommen hatte die Unylon AG als Beteiligungsholding zu keinem Zeitpunkt ein operatives Geschäft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.359.994 von DeinARZT am 19.04.10 11:42:36Allerdings wird es dem (den) Käufer(n) sehr leicht gemacht, die gewünschte Anzahl Stimmrechte zu erwerben.
Man kommt sich fast vor wie auf einem Wohltätigkeitsbasar und nicht wie an der Börse.
Man kommt sich fast vor wie auf einem Wohltätigkeitsbasar und nicht wie an der Börse.
wovon sollen die denn neue beteiligungen erwerben?
es wird eine kapitalerhöhung geben, unsere aktien werden 10:1 oder mehr abgewertet. neues geld kommt rein, nur unser anteil ist weit weniger wert. ist doch immer das selbe spiel mit solchen zockeraktien. und dann geht das spiel von neuem los.
und die argumente derjenigen, die sich die finger verbrannt haben auch. schaut euch mal die threads der pennystocks an.
wie gesagt, ich hab auch ein paar, weil ic auch einmal an die story geglaubt habe. nur lerne ich aus den felern.
und wenn es doch mehr als erwartet zurückgibt freue ich mich gern mit euch.....
es wird eine kapitalerhöhung geben, unsere aktien werden 10:1 oder mehr abgewertet. neues geld kommt rein, nur unser anteil ist weit weniger wert. ist doch immer das selbe spiel mit solchen zockeraktien. und dann geht das spiel von neuem los.
und die argumente derjenigen, die sich die finger verbrannt haben auch. schaut euch mal die threads der pennystocks an.
wie gesagt, ich hab auch ein paar, weil ic auch einmal an die story geglaubt habe. nur lerne ich aus den felern.
und wenn es doch mehr als erwartet zurückgibt freue ich mich gern mit euch.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.438.673 von gertrude am 01.05.10 13:32:20 alles ist schlecht, wir werden alle untergehen
"immer das selbe spiel.... ....und die argumente derjenigen, die sich die finger verbrannt haben auch."
Viele Anleger die Verluste erlitten haben, reden alles schlecht, schaffen es nicht, sich von dieser Aktie zu lösen. Chancen und Risiken sind aber abhängig vom Zeitpunkt des Einstiegs. Wer jetzt zu 0,02€ einsteigt, befindet sich auf einem völlig anderem (emotionalem) Investitionsniveau, als Du Gertrude der/die vielleicht bei 1,-€ eingestiegen ist und seitdem in depressive Totenstarre verfallen ist.
Ich würde mich an Deiner Stelle vom Restbestand der Aktie trennen und nicht mehr in die Unylon-Threads schauen. Aber das hatte ich Dir schon vor Monaten geraten.
Es gibt 10.000 andere Aktien... Warum verharrst Du in DEINER emotionalen und finanziellen Pechaktie, anstatt die Zeit mit Investieren zu nutzen?
"immer das selbe spiel.... ....und die argumente derjenigen, die sich die finger verbrannt haben auch."
Viele Anleger die Verluste erlitten haben, reden alles schlecht, schaffen es nicht, sich von dieser Aktie zu lösen. Chancen und Risiken sind aber abhängig vom Zeitpunkt des Einstiegs. Wer jetzt zu 0,02€ einsteigt, befindet sich auf einem völlig anderem (emotionalem) Investitionsniveau, als Du Gertrude der/die vielleicht bei 1,-€ eingestiegen ist und seitdem in depressive Totenstarre verfallen ist.
Ich würde mich an Deiner Stelle vom Restbestand der Aktie trennen und nicht mehr in die Unylon-Threads schauen. Aber das hatte ich Dir schon vor Monaten geraten.
Es gibt 10.000 andere Aktien... Warum verharrst Du in DEINER emotionalen und finanziellen Pechaktie, anstatt die Zeit mit Investieren zu nutzen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.441.795 von DeinARZT am 02.05.10 22:14:05danke für deine gut gemeinten worte.....
den unylon anteil kann ich verschmerzen, keine sorge. ich wartelieber, bis der kleine posten ausgebucht wird. das kostet nichts.
wie kommst du drauf, dass ich nur diese aktie habe?
ich schau hier nur hier und da vorbei und amüsiere mich. ich kann nämlich nicht erkennen, wie die jemals den a.... wieder hochbekommen sollen.
es wird eine ke geben und dann kannst du aufstocken. aber nen gewinn machst du auch mit dem einstieg nicht. weil nämlich gleichzeitig ein kapitalschnitt erfolgen wird.
würd mich freuen, wenn´s anders wird, nur glaub ich nicht dran.
viel erfolg!
gruß g
den unylon anteil kann ich verschmerzen, keine sorge. ich wartelieber, bis der kleine posten ausgebucht wird. das kostet nichts.
wie kommst du drauf, dass ich nur diese aktie habe?
ich schau hier nur hier und da vorbei und amüsiere mich. ich kann nämlich nicht erkennen, wie die jemals den a.... wieder hochbekommen sollen.
es wird eine ke geben und dann kannst du aufstocken. aber nen gewinn machst du auch mit dem einstieg nicht. weil nämlich gleichzeitig ein kapitalschnitt erfolgen wird.
würd mich freuen, wenn´s anders wird, nur glaub ich nicht dran.
viel erfolg!
gruß g
Gestern war Hauptversammlung, war jemand dort bzw. weiß etwas Neues?
Unylon AG: Ergebnisse der UNYLON AG Hauptversammlung
14:04 27.05.10
Hauptversammlung/Rechtssache
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory
AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Hamburg, 27. Mai 2010 - Die Hauptversammlung der UNYLON AG für das
Geschäftsjahr 2008 konnte, wie in der außerordentlichen Hauptversammlung im
Dezember 2009 angekündigt, nach Beendigung der Jahresabschlussprüfung in
Hamburg abgehalten werden.
Der Jahresabschluss 2008 wurde der Hauptversammlung vorgelegt. Aufsichtsrat
und Vorstand der Gesellschaft wurde Entlastung erteilt. Kapitalbeschlüsse
wurden nicht gefasst.
Die zwischenzeitlich bereits gerichtlich angefochtene Zustimmung der
Hauptversammlung vom Dezember 2009 zum Verkauf der Anteile an der UNYLON
Polymers GmbH (heute ATT Polymers GmbH) an die Zakady Azotowe w
Tarnów-Mocice S.A. mit Sitz in Tarnów/Polen wurde nach Ablehnung des
Bestätigungsbeschlusses durch die Hauptversammlung aufgehoben. Die
rechtliche Bedeutung dieses Beschlusses -insbesondere Ansprüche der UNYLON
AG auf Rückübertragung der Anteile an der GmbH- werden derzeit geprüft.
UNYLON AG, Hamburg
UNYLON AG
Albert-Einstein-Ring 5
22761 Hamburg
Telefon: +49 40 822 989 73
(c)DGAP 27.05.2010
14:04 27.05.10
Hauptversammlung/Rechtssache
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory
AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, 27. Mai 2010 - Die Hauptversammlung der UNYLON AG für das
Geschäftsjahr 2008 konnte, wie in der außerordentlichen Hauptversammlung im
Dezember 2009 angekündigt, nach Beendigung der Jahresabschlussprüfung in
Hamburg abgehalten werden.
Der Jahresabschluss 2008 wurde der Hauptversammlung vorgelegt. Aufsichtsrat
und Vorstand der Gesellschaft wurde Entlastung erteilt. Kapitalbeschlüsse
wurden nicht gefasst.
Die zwischenzeitlich bereits gerichtlich angefochtene Zustimmung der
Hauptversammlung vom Dezember 2009 zum Verkauf der Anteile an der UNYLON
Polymers GmbH (heute ATT Polymers GmbH) an die Zakady Azotowe w
Tarnów-Mocice S.A. mit Sitz in Tarnów/Polen wurde nach Ablehnung des
Bestätigungsbeschlusses durch die Hauptversammlung aufgehoben. Die
rechtliche Bedeutung dieses Beschlusses -insbesondere Ansprüche der UNYLON
AG auf Rückübertragung der Anteile an der GmbH- werden derzeit geprüft.
UNYLON AG, Hamburg
UNYLON AG
Albert-Einstein-Ring 5
22761 Hamburg
Telefon: +49 40 822 989 73
(c)DGAP 27.05.2010
Unser Investor ließ sich sein Projekt bisher 11 Mio € kosten (1 Mio € Aufkauf + 10 Mio € Invest).
Hätte er ein Angebot für die AG für 400T€ bis 2 Mill € abgegeben bzw. an der Börse aufgekauft....
....dann hätte er sich dieses jetzige Drama sparen können.
Aber wer weiss.... vielleicht ist ER ja der stille Sammler, der hier seit Monaten offensichtlich aktiv ist.
Wann fällt die 0,03€?
Hätte er ein Angebot für die AG für 400T€ bis 2 Mill € abgegeben bzw. an der Börse aufgekauft....
....dann hätte er sich dieses jetzige Drama sparen können.
Aber wer weiss.... vielleicht ist ER ja der stille Sammler, der hier seit Monaten offensichtlich aktiv ist.
Wann fällt die 0,03€?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.554 von DeinARZT am 31.05.10 16:26:41AUUUUUTSCH, das ging ja ziemlich in die Hose für die Polen. Und für Hr. Ernst auch, oder??? Eigentlich muss der jetzt weg, hat ja sein Hauptziel der letzten Monate nicht durchgebracht.
Schade nur, daß im Zweifelsfalle auch die kleinen Leute vor Ort drunter leiden müssen, Spielball einiger Juristen zu sein.
Schade nur, daß im Zweifelsfalle auch die kleinen Leute vor Ort drunter leiden müssen, Spielball einiger Juristen zu sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.610.951 von traumstrand am 31.05.10 20:10:27Herr Ernst bleibt Vorstand - bis auf weiteres zumindest.
Unter http://www.unylon.com/pdf/HV10_Abstimmungsergebnisse.pdf findest Du die exakten Abstimmungsergebnisse der HV.
Es gab scheinbar drei Fraktionen: Pongs & Zahn, Trade & Value und ???.
Die Entscheidungen zu TOP 4 bzw. 4a fielen erstaunlich deutlich aus.
Es wäre schön, wenn ein HV-Besucher hier einmal seine Eindrücke schildern würde...
Unter http://www.unylon.com/pdf/HV10_Abstimmungsergebnisse.pdf findest Du die exakten Abstimmungsergebnisse der HV.
Es gab scheinbar drei Fraktionen: Pongs & Zahn, Trade & Value und ???.
Die Entscheidungen zu TOP 4 bzw. 4a fielen erstaunlich deutlich aus.
Es wäre schön, wenn ein HV-Besucher hier einmal seine Eindrücke schildern würde...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.598 von DeinARZT am 31.05.10 16:33:10Lausitzer Rundschau 11.6.
Bekenntnis zu Gubener Unylon
Guben Der polnische Chemiekonzern ZAT (Zaklady Azotowe w Tarnowie-Moscicach) wehrt sich gegen die Entscheidung der Hauptversammlung der Hamburger Kunststoffbeteiligungsholding Unylon AG, die ihre Zustimmung zum Verkauf der Anteile an der Unylon Polymers GmbH in Guben (Spree-Neiße) an ZAT im Mai wieder aufgehoben hatte. Wie der polnische Konzern am Donnerstag informierte, wird er „alle rechtlich notwendigen Schritte unternehmen, um seine Eigentümerstellung bei dem in ATT Polymers GmbH umbenannten Gubener Nylon-Granulathersteller fortzuführen und sich insbesondere gegen Behauptungen zur Wehr setzen, mit denen die Gesellschafterstellung bezweifelt wird“.
Nachdem die Aktionäre der Unylon AG noch im Dezember 2009 mehrheitlich für den Verkauf des Lausitzer Betriebes an ZAT stimmten, revidierten sie fünf Monate später ihren Beschluss (die RUNDSCHAU berichtete). Daraufhin erklärte Unylon, die Ansprüche auf Rückübertragung der Anteile an der Gubener GmbH würden überprüft.
ZAT ist nach eigenen Angaben Eigentümerin und Gesellschafterin der ATT Polymers GmbH. »Für die Wirksamkeit des Anteilskaufvertrages ist nicht Voraussetzung, dass die Aktionäre der Unylon AG der Übernahme durch ZAT zustimmen müssen«, erklärte das Unternehmen nach einer rechtlichen Prüfung. Daher sei die Zustimmung oder Ablehnung der Aktionäre der Unylon AG für diese Übernahme irrelevant. Im Übrigen halte ZAT ein Geschäftsgebaren, bei dem zunächst eine Zustimmung zu einem Vertrag erklärt und nach fast fünf Monaten widerrufen wird, für zumindest fragwürdig.
Der polnische Konzern bekräftigte sein Bekenntnis zu Guben. Mit der Übernahme des Unternehmens gehe es an dem Standort wieder aufwärts. »Alle Arbeitsplätze konnten gesichert werden«, erklärte ZAT. Im Rahmen der Übernahme sei die ATT Polymers GmbH mit Liquidität ausgestattet und auch die Rohstoffversorgung sichergestellt worden. red/bl
Bekenntnis zu Gubener Unylon
Guben Der polnische Chemiekonzern ZAT (Zaklady Azotowe w Tarnowie-Moscicach) wehrt sich gegen die Entscheidung der Hauptversammlung der Hamburger Kunststoffbeteiligungsholding Unylon AG, die ihre Zustimmung zum Verkauf der Anteile an der Unylon Polymers GmbH in Guben (Spree-Neiße) an ZAT im Mai wieder aufgehoben hatte. Wie der polnische Konzern am Donnerstag informierte, wird er „alle rechtlich notwendigen Schritte unternehmen, um seine Eigentümerstellung bei dem in ATT Polymers GmbH umbenannten Gubener Nylon-Granulathersteller fortzuführen und sich insbesondere gegen Behauptungen zur Wehr setzen, mit denen die Gesellschafterstellung bezweifelt wird“.
Nachdem die Aktionäre der Unylon AG noch im Dezember 2009 mehrheitlich für den Verkauf des Lausitzer Betriebes an ZAT stimmten, revidierten sie fünf Monate später ihren Beschluss (die RUNDSCHAU berichtete). Daraufhin erklärte Unylon, die Ansprüche auf Rückübertragung der Anteile an der Gubener GmbH würden überprüft.
ZAT ist nach eigenen Angaben Eigentümerin und Gesellschafterin der ATT Polymers GmbH. »Für die Wirksamkeit des Anteilskaufvertrages ist nicht Voraussetzung, dass die Aktionäre der Unylon AG der Übernahme durch ZAT zustimmen müssen«, erklärte das Unternehmen nach einer rechtlichen Prüfung. Daher sei die Zustimmung oder Ablehnung der Aktionäre der Unylon AG für diese Übernahme irrelevant. Im Übrigen halte ZAT ein Geschäftsgebaren, bei dem zunächst eine Zustimmung zu einem Vertrag erklärt und nach fast fünf Monaten widerrufen wird, für zumindest fragwürdig.
Der polnische Konzern bekräftigte sein Bekenntnis zu Guben. Mit der Übernahme des Unternehmens gehe es an dem Standort wieder aufwärts. »Alle Arbeitsplätze konnten gesichert werden«, erklärte ZAT. Im Rahmen der Übernahme sei die ATT Polymers GmbH mit Liquidität ausgestattet und auch die Rohstoffversorgung sichergestellt worden. red/bl
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.598 von DeinARZT am 31.05.10 16:33:10Sammelt der stille Sammler hier weiter ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.682.452 von pjone am 15.06.10 10:34:25Und... BUMM
Ja, sieht so aus... ER sammelt weiter
0,037€ // +80%
Ja, sieht so aus... ER sammelt weiter
0,037€ // +80%
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.701.035 von DeinARZT am 17.06.10 20:12:57Es wird nun fast täglich an der 0,03x geknabbert.
Ich bin gespannt, wo es hingeht, wenn die Broken bei 0,035 bis vielleicht 0,039 aufgefressen sind.
Geschmissen wird jedenfalls nichts mehr wer Aktien haben will, der muss das nehmen, was ihm angeboten wird
Ich bin gespannt, wo es hingeht, wenn die Broken bei 0,035 bis vielleicht 0,039 aufgefressen sind.
Geschmissen wird jedenfalls nichts mehr wer Aktien haben will, der muss das nehmen, was ihm angeboten wird
Die Anleihe (WKN A0EZCH)scheint seit heute in Frankfurt nicht mehr notiert zu werden.
Hat jemand nähere Informationen, was da los ist?
Hat jemand nähere Informationen, was da los ist?
(siehe Bekanntmachungen Börse Frankfurt "Diverse" Anleihen Einstellung Preisfeststellung )
Bekanntmachung Freiverkehr (Open Market)
Einstellung Anleihen
Kündigung der Einbeziehung und Einstellung der Preisfeststellung:
Nr. ISIN Börsenkürzel
Name Land Letzter
Handelstag
Skontro
1. DE000A0EZCG0 UNYLON AG Deutschland 27.07.2010 7811
2. DE000A0EZCH8 UNYLON AG Deutschland 27.07.2010 7811
3. DE000A0EUCD8 loginet3 AG Deutschland 27.07.2010 7811
4. DE000HSH2BA6 HSH Nordbank AG Deutschland 27.07.2010 8710
Frankfurt am Main, 27.07.2010
Deutsche Börse AG
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
If there are any questions, please contact:
Listing & Issuer Services 069 211 13555
Market Supervision 069 211 11050
Bekanntmachung Freiverkehr (Open Market)
Einstellung Anleihen
Kündigung der Einbeziehung und Einstellung der Preisfeststellung:
Nr. ISIN Börsenkürzel
Name Land Letzter
Handelstag
Skontro
1. DE000A0EZCG0 UNYLON AG Deutschland 27.07.2010 7811
2. DE000A0EZCH8 UNYLON AG Deutschland 27.07.2010 7811
3. DE000A0EUCD8 loginet3 AG Deutschland 27.07.2010 7811
4. DE000HSH2BA6 HSH Nordbank AG Deutschland 27.07.2010 8710
Frankfurt am Main, 27.07.2010
Deutsche Börse AG
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
If there are any questions, please contact:
Listing & Issuer Services 069 211 13555
Market Supervision 069 211 11050
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.904.748 von honigbaer am 30.07.10 16:25:15Hintergrund für das Delisting ist, dass der Antragsteller Insolvent wurde und somit seine Zulassung verloren hat.. Antragsteller ist die FIB (Frankfurter Investment Bank)
Die Unylon AG hat damit also nichts zu tun.
Die Unylon AG hat damit also nichts zu tun.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.905.008 von economicus am 30.07.10 16:53:26Verstehe ich nicht. Was für einen Antrag - außer dem eigenen Insolvenzantrag - hat denn die FIB gestellt? Market Maker für die Unylon-Anleihe waren sie lt. Börsenauskunft jedenfalls nicht.
Und was sollte die Insolvenz der FIB mit dieser Anleihe zu tun haben?
Wann wird der Anleihe-Handel wieder aufgenommen werden?
Und was sollte die Insolvenz der FIB mit dieser Anleihe zu tun haben?
Wann wird der Anleihe-Handel wieder aufgenommen werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.905.914 von dahlmann14 am 30.07.10 19:11:17Ich habe die Auskunft von der Börse Frankfurt bekommen, dass die FIB selbst insolvent wurde . Die FIB sei Antrgsteller für die Börsenzulassung der Unylon Anleihe gewesen.
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